Bayern 2 Vorlage - Bayerischer Rundfunk

Manuskript
Das Kalenderblatt
Patent auf Daumenkino (18.3.1868)
Autor:
Leo Hoffmann
Redaktion:
Susi Weichselbaumer
Sendedatum:
18. März 2015
Sprecherin:
Caroline Ebner
Seite 1
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Abblätterbuch, Kineoskop, Folioskop, Taschenkinematograph, Taschenkinoskop,
Kleinkinoskop, lebendiges Bilderbuch, Kineograph - alle diese Begriffe bezeichnen ein
und dasselbe: das Daumenkino!
Während es heute als Spielzeug eher belächelt wird, stuft das englische Patentamt die
Erfindung des "Kineographen" im Jahr 1868 als durchaus ernstzunehmend ein. "Kineo"
heißt im Griechischen "ich bewege", "gráphein" bedeutet schreiben. Einen
"Bewegungsschreiber" also legt John Barnes Linnett, ein Drucker aus Birmingham, dem
Patentamt am 18. März 1868 vor, denn dieser "Bewegungsschreiber" biete einen
Fortschritt bei der Herstellung optischer Täuschungen.
Denn genau danach suchen Linnett und - neben ihm - eine ganze Reihe von
europäischen und amerikanischen Erfindern im ausgehenden 19. Jahrhundert
fieberhaft: ein Mittel die Welt abzubilden, wie sie sich dem Auge darstellt - nämlich
bewegt!
Alles im Fluss
John Barnes Linnett nutzt ein optisches Prinzip, das bereits gut untersucht ist, den
Stroboskopeffekt. Sein Landsmann, der Arzt Peter Marc Roget, hatte den 1825 als
erster erforscht: Das menschliche Hirn glättet die Signale, die die Sehnerven ihm
weiterleiten und bringt sie in einen logischen Zusammenhang. Nehmen die Augen eine
Reihe schnell aufeinander folgender, geringfügig unterschiedlicher Bilder wahr, so setzt
das Sehzentrum im Gehirn sie zu einem Bewegungsablauf zusammen: ein Film läuft
vor den Augen ab. Nur gibt es den Film damals noch gar nicht, geschweige denn das
Wort dafür. Deshalb schützt der Patentbrief Nr. 925, dass Linnetts Erfindung den
Eindruck sich bewegender Objekte erzeuge.
Bewegungsmelder
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Erläuternde Zeichnungen für sein Patent liefert Linnett dem Amt nach. Seine schwarzweißen Skizzen zeigen eine Bilderfolge in fünf Schritten: Eine Windmühle, deren
oberster Flügel sich von der Position null Grad auf die Position 90 Grad dreht. Darunter
stellt Linnett dar, wie man seinen "Kineographen Nr. 1" am besten verwendet: Indem
man ihn mit der Linken an der Bindung hält, die Rechte hinter die Blätter, den Daumen
aber davor legt. Biegt man nun den Blätterstapel durch, rutscht Bild nach Bild unter dem
Daumen hervor. Die Windmühle beginnt, ihre Flügel zu drehen - und zwar in genau der
Geschwindigkeit, die dem Benutzer behagt, so oft er es möchte und so lange er es
möchte!
Diese Eigenschaft hat Linnetts "Kineograph" seinem Nachfahren, dem 1895 in
Frankreich zum Patent angemeldeten "Cinématographen" voraus. Der "Kinematograph"
der Gebrüder Lumière, heute längst zu Kino abgekürzt, verurteilt seine Nutzer zu
untätigem Betrachten, das Daumenkino hingegen macht sie rührig! John Barnes Linnett
sieht sogar vor, die Rückseiten seines "Kineographen" zu bedrucken: So sollen die
Daumenkinos zwei sich bewegende Bilderserien zeigen. Ihre Betrachter sollen vorwärts
und rückwärts blättern können. Linnett plant auch, das Wenden der Blätter oder Karten
mechanisch ablaufen zu lassen, doch ein Patent für diese Mechanik reicht er nie ein.
Andere erfinden das Gerät, das als "Mutoskop" Furore machen wird.
Linnetts "Kineograph Nr. 1" jedoch gilt als wesentlicher Entwicklungsschritt auf dem
Weg zum Film. Ein bedeutender Status, den man nicht mehr sehen, wohl aber noch
hören kann: Daumen-"Kino".
MUSIKAKZENT
Das war das Kalenderblatt, heute von Leo Hoffmann. Gelesen hat Caroline Ebner.
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