04.04.2016 Erste Flüchtlinge aus Griechenland

04.04.2016
Erste Flüchtlinge aus Griechenland abgeschoben
Die ersten 200 Flüchtlinge sind heute früh von Griechenland in die Türkei abgeschoben
worden. Zwei Schiffe liefen von der Insel Lesbos in Richtung Türkei aus. Weitere Fähren
sollen im Laufe des Tages folgen. Hintergrund ist das Abkommen zwischen der EU und
der Türkei. Demnach werden alle Migranten, egal welcher Herkunft, in die Türkei
zurückgeschickt, die nach dem 20. März in Griechenland ankommen und dort kein Asyl
erhalten. Für jeden abgeschobenen Migranten will die EU einen syrischen Flüchtling aus
der Türkei aufnehmen. Der Berater im griechischen Sozialministerium, Paraskevopoulos,
kritisierte das Vorgehen. Das werde die Flüchtlinge nicht stoppen, sagte er im rbb
Inforadio.
Roth: Türkei-Abkommen unmoralischer Menschentausch
Die Grünen warnen vor der Umsetzung des Flüchtlingspaktes der EU mit der Regierung in
Ankara. Von einem "unmoralischen Menschentausch" sprach die Grünenpolitikerin
Claudia Roth im Interview mit der Zeitung "Passauer Neuen Presse". Sie kritisierte, dass
die Türkei Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak wieder in die Kriegsgebiete zurückschicke.
Auch der ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning übt
Kritik. Er stellte klar, dass die Flüchtlinge in der kurzen Zeit, die sie in Griechenland
seien, nicht die Chance hätten, ein rechtsstaatliches Verfahren zu durchlaufen. Die EU
lüge sich hier in die eigene Tasche, so Löning im Deutschlandradio Kultur.
Leerstände in Erstaufnahmeeinrichtungen
Mit dem Rückgang der Flüchtlingszahlen stehen in Deutschland nach
Medieninformationen mehr als die Hälfte der Erstaufnahmeeinrichtungen für
Asylsuchende leer. So seien von bundesweit gut 348.000 Plätzen derzeit nur rund
1
157.000 belegt, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Verweis auf eine Umfrage in allen 16
Bundesländern. Der Leerstand betrage damit 55 Prozent. Seit die sogenannte
Balkanroute weitgehend abgeriegelt ist, kommen deutlich weniger Flüchtlinge in
Deutschland an.
Schulpflicht nicht für alle Flüchtlingskinder
Kinder von Flüchtlingen die sich noch in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Zentralen
Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen aufhalten, fallen noch nicht unter
die Schulpflicht. Diese greift erst für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern,
sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und ihr Aufenthalt gestattet ist.
"Bezirksregierungen, Schulämter und die 'Kommunale Integrationszentren' sorgen
gemeinsam dafür, dass Flüchtlingskinder so rasch wie möglich einen Platz in einer Schule
erhalten", heißt es vom NRW-Schulministerium. Die Beschulung von Flüchtlingskindern
ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt.
Link zum NRW-Schulministerium:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Fluechtlinge/FAQ4/index.html
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