Neu beginnende Strafverfahren ab 04.10.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
04.10.2016 bis zum 07.10.2016
Stand: 29.09.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Dienstag, 04. Oktober 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
188 mit Fortsetzungen am 05., 10. und 12. Oktober 2016 jeweils 09:15 Uhr.
09:15 Uhr:
10 KLs 36/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen
Angeklagten X. aus Rhauderfehn-Burlage wegen schweren Diebstahls.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2013 und August 2014 sich in
insgesamt 65 Straftaten - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
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Im Januar 2014 soll er gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Y. aus dem Pkw
einer Geschädigten, abgestellt auf einem Grundstück in Werlte, deren Geldbörse mit
Bargeld nebst Bankkarten und Ausweispapieren entwendet zu haben.
-
In der gleichen Nacht soll er sich mit Y. zu einem Geldautomaten in der Kirchstraße in
Lindern begeben haben. Dort soll er Y. dazu veranlasst haben, maskiert von dem
Konto der Geschädigten A. einen vierstelligen Betrag abzuheben.
-
Später in der Nacht soll er gemeinsam mit Y. erneut rund 500,00 € Bargeld vom
Konto der A. abgehoben haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Donnerstag, 06. Oktober 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
mit Fortsetzungen am 18. und 25. Oktober 2016 jeweils 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
7 Ns 101/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 22. Mai 2015 wegen
fahrlässiger unerlaubter Behandlung von Abfällen in Tateinheit mit fahrlässiger unerlaubter
Verbringung von Abfällen in 25 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Auf einem Gelände in Osnabrück betreibt der Angeklagte einen An- und Verkauf von
Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugersatzteilen. Bei Gewerbean- und -ummeldungen soll das
Zerlegen von Kraftfahrzeugen - wofür eine besondere Genehmigung erforderlich ist - nicht
genehmigt worden sein. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, solche Fahrzeug trotzdem
Zerlegungen ungenehmigt und nicht fachgerecht durchgeführt zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 9 Zeugen
geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 119/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 62-jährige
Angeklagte X. aus Aschendorf.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte die Angeklagte am 31. Mai 2016 wegen Betruges
zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 10,- Euro.
Obwohl die Angeklagte ab Mai 2015 Arbeit hatte, soll sie dies nicht bei der Agentur für
Arbeit angegeben haben. Die Angeklagte bezog für den Mai 2015 noch Arbeitslosengeld in
Höhe von 535,50 Euro.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------14:00 Uhr:
7 Ns 132/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 29-jährige
Angeklagte X. aus Bodenkirchen.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 06. Juli 2016 wegen
Erschleichens von Leistungen in 3 Fällen, Diebstahls geringwertiger Sachen in einem Fall
sowie wegen eines weiteren Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, von November bis Januar 2016 in Osnabrück öffentliche
Verkehrsmittel genutzt zu haben, ohne das Entgelt in Höhe von jeweils 2,60 Euro gezahlt zu
haben.
Weiter soll die Angeklagte im Januar 2016 eine Damentasche und zwei Geldbörsen bei
Galeria Kaufhof in Osnabrück eingesteckt haben, ohne den Betrag in Höhe von 284,89 Euro
gezahlt zu haben.
Im Januar 2016 soll die Angeklagte Tabak im Wert von 9,50 Euro bei Marktkauf in Bünde
entwendet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------Donnerstag, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
10:00 Uhr:
22 Ns 13/16
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X. aus Lingen.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 31. März 2016 wegen
Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Im September 2015 soll der Angeklagte dem Zeugen A. gegen die Schulter geschlagen
haben, nachdem der Angeklagte auf einer Familienfeier Alkohol getrunken hatte und es zu
einem Streit zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen gekommen war.
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Später am selben Abend soll der Angeklagte einer Zeugin gegen das Knie getreten haben,
woraufhin diese Schmerzen und einen Bluterguss am Oberschenkel erlitt.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 5 Zeugen und 1
Bewährungshelfer geladen.
-------------Freitag, 07. Oktober 2016, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 11/16
Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28jährigen Angeklagten X. aus Gronau.
Das Amtsgericht in Nordhorn sprach den Angeklagten am 03. Mai 2016 wegen gefährlicher
Körperverletzung frei.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2015 in der Diskothek INDEX dem Zeugen A.
nach einer verbalen Auseinandersetzung eine Bierflasche an den Hinterkopf geschlagen zu
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1
Nebenklägervertreter geladen.
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