Neu beginnende Strafverfahren ab 15.02.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
15.02.2016 bis zum 19.02.2016
Stand: 08.02.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 1
Montag, 15. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 212/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. November 2015 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. September 2015 aus den Geschäftsräumen der
Firma Edeka an der Bürener Straße in Osnabrück 23 Tafeln Schokolade im Gesamtwert von
68,77 € entwendet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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10:00 Uhr:
7 Ns 214/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
23-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. November 2015 wegen
unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen
zu je 20,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 dem damals vierzehnjährigen X. 10
Beutel mit jeweils 1 g Marihuana zu einem Gesamtpreis von 100 € verkauft zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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11:40 Uhr:
7 Ns 215/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
27-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 18. November 2015 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je
10,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Mai 2015 im Rahmen einer polizeilichen
Personenkontrolle im Besitz von 0,5 g Heroin gewesen zu sein. Die Drogen sollen für den
Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 2
14:00 Uhr:
7 Ns 9/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 82jährige Angeklagte B. aus Bad Rothenfelde.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Angeklagte am 16. Dezember 2015 wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 €.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. August 2015 in einem im Treppenhaus
befindlichen Schaukasten der Arztpraxis des Y. ein Schreiben ausgehängt zu haben, in dem
behauptet worden sein soll, Y. habe „gelogen, betrogen und die Hausverwaltung
korrumpiert“. Weiter soll es geheißen haben: „Dieser Doktor geht über Leichen!“. Auch soll
sie behauptet haben, Y. habe „eine fehlende soziale Intelligenz, gepaart mit einer
ausgeprägten Arroganz“.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Montag, 15. Februar 2016, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1, mit Fortsetzung am 24. Februar 2016, 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
21 Ns 44/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten A. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen sprach den Angeklagten am 16. September 2015 vom Vorwurf der
sexuellen Nötigung frei.
Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft folgendes zur Last gelegt:
Am 21. Februar 2015 soll der Angeklagte in der Diskothek „Joker“ in Lingen auf die 1998
geborene Schülerin X. getroffen sein. Während eines Gesprächs soll er sie gegen ihren
Willen zu sich herüber gezogen und festgehalten haben. Danach soll er sie an eine Wand
gedrückt und versucht haben, sie zu küssen. Als dies nicht gelang, soll er den Kopf der X.
festgehalten, sie geküsst und ihr die Zunge in den Hals gesteckt haben. Auch soll er dabei
mehrfach ihre Brüste oberhalb der Bekleidung ergriffen haben. Schließlich habe sich X.
befreien und weglaufen können. Der Angeklagte soll ihr jedoch noch gefolgt sein und sie
erneut festgehalten haben, bis X. sich erneut losreißen und die Diskothek habe verlassen
können.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 8 Zeugen
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 3
Mittwoch, 17. Februar 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 3, mit Fortsetzungen am 04. März, 08. März und 15. März 2016, jeweils um 09:30
Uhr
09:30 Uhr:
15 KLs 17/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 49-jährigen
Angeklagten B. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen, wegen Raubes.
Der Angeklagte soll sich am 06. November 2015 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin A.
in der Wohnung der Geschädigten X. in Osnabrück aufgehalten haben. Dabei habe er den
Plan gehabt, die Geldbörse der X. mit ihrer EC-Karte wegzunehmen und von ihr die
Herausgabe der PIN mit Gewalt zu erpressen. Als X. auf dem Boden gekniet habe, soll er sie
von hinten mit dem Arm um den Oberkörper festgehalten und ihr ein Schälmesser an den
Hals gehalten haben. Dabei soll er sie aufgefordert haben, ihm die PIN zu ihrer EC-Karte zu
verraten. Nachdem die X. ihm geistesgegenwärtig eine falsche PIN mitgeteilt habe, soll der
Angeklagte ihren Kopf gegen die Wohnzimmerscheibe gestoßen und mit dem Messer ca. 5
Mal auf ihren Kopf eingestochen haben. Anschließend soll er von X. abgelassen, die ECKarte an sich genommen und mit seiner Beute die Wohnung der Geschädigten verlassen
haben. Noch vor der Verwendung der EC-Karte soll diese bei dem Angeklagten
sichergestellt worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 4 Zeugen, 1
Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
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Donnerstag, 18. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 54/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten A aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. Dezember 2014 wegen
Missbrauchs von Notrufen sowie wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Der Angeklagte soll am 05. April 2014 seinen Pkw auf einem Parkplatz an der Borsigstraße
in Wallenhorst derart vor anderen Fahrzeugen abgestellt haben, dass diese an der Ausfahrt
gehindert wurden. Als die Zeugin Z. ihn bat, sein Fahrzeug wegzufahren, soll er dazu nicht
bereit gewesen sein und geäußert haben: „Verpiss dich du Fotze“. Dabei soll er ihr auch
mehrfach den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Als der Zeuge Y. helfen wollte, soll
der Angeklagte gesagt haben: „Was willst du denn? Du Vollidiot und Wichser.“ Gegenüber
beiden Geschädigten soll er auch gesagt haben: „Ich hole mir einen Waffenschein und niete
euch um.“
Daraufhin sollen zwei Polizeibeamten erschienen sein und - im Streifenwagen sitzend - die
Personalien des Angeklagten aufgenommen haben. Währenddessen soll der Angeklagte
sein Mobiltelefon hervorgeholt, die Notrufnummer 110 gewählt und telefonisch weitere
Polizeikräfte angefordert haben. Wie von ihm beabsichtigt, soll sein Anruf ernst genommen
worden sein.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 4
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 192/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
24-jährigen Angeklagten A. aus Papenburg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 24. August 2015 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,00 €.
Der Angeklagte soll am 06. Dezember 2014 auf einem Parkplatz in Papenburg mit dem
Geschädigten Z. in eine zunächst verbale Auseinandersetzung geraten sein, in deren Verlauf
er Z. plötzlich mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben soll. Dadurch soll das
Trommelfell des Z. geplatzt sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
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Donnerstag, 18. Februar 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
13:30 Uhr:
22 Ns 37/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten C. aus Löningen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 27. August 2015 wegen
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen und wegen unerlaubten Besitzes von
Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Zwischen dem 01. Juni und dem 31. August 2013 soll er sich im Besitz von
mindestens 10 g Amphetamin befunden haben. Davon soll er mindestens 1 g für
10,00 € an den gesondert verfolgten E. verkauft haben.
Am 28. Januar 2014 soll er in einer Spielothek in Garrel von dem bereits verurteilten
B. mindestens 150 Ecstasy-Pillen im Wert von 450,00 € erworben haben.
Am 24. Februar 2014 soll er 0,2 g Heroin mit sich geführt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 5