Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 15.02.2016 bis zum 19.02.2016 Stand: 08.02.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 15. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 212/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. November 2015 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. September 2015 aus den Geschäftsräumen der Firma Edeka an der Bürener Straße in Osnabrück 23 Tafeln Schokolade im Gesamtwert von 68,77 € entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- 10:00 Uhr: 7 Ns 214/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. November 2015 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2014 dem damals vierzehnjährigen X. 10 Beutel mit jeweils 1 g Marihuana zu einem Gesamtpreis von 100 € verkauft zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. -------------- 11:40 Uhr: 7 Ns 215/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 18. November 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Mai 2015 im Rahmen einer polizeilichen Personenkontrolle im Besitz von 0,5 g Heroin gewesen zu sein. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 14:00 Uhr: 7 Ns 9/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 82jährige Angeklagte B. aus Bad Rothenfelde. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Angeklagte am 16. Dezember 2015 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 €. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. August 2015 in einem im Treppenhaus befindlichen Schaukasten der Arztpraxis des Y. ein Schreiben ausgehängt zu haben, in dem behauptet worden sein soll, Y. habe „gelogen, betrogen und die Hausverwaltung korrumpiert“. Weiter soll es geheißen haben: „Dieser Doktor geht über Leichen!“. Auch soll sie behauptet haben, Y. habe „eine fehlende soziale Intelligenz, gepaart mit einer ausgeprägten Arroganz“. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Montag, 15. Februar 2016, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1, mit Fortsetzung am 24. Februar 2016, 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 21 Ns 44/15 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten A. aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen sprach den Angeklagten am 16. September 2015 vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Dem Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft folgendes zur Last gelegt: Am 21. Februar 2015 soll der Angeklagte in der Diskothek „Joker“ in Lingen auf die 1998 geborene Schülerin X. getroffen sein. Während eines Gesprächs soll er sie gegen ihren Willen zu sich herüber gezogen und festgehalten haben. Danach soll er sie an eine Wand gedrückt und versucht haben, sie zu küssen. Als dies nicht gelang, soll er den Kopf der X. festgehalten, sie geküsst und ihr die Zunge in den Hals gesteckt haben. Auch soll er dabei mehrfach ihre Brüste oberhalb der Bekleidung ergriffen haben. Schließlich habe sich X. befreien und weglaufen können. Der Angeklagte soll ihr jedoch noch gefolgt sein und sie erneut festgehalten haben, bis X. sich erneut losreißen und die Diskothek habe verlassen können. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 8 Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 Mittwoch, 17. Februar 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3, mit Fortsetzungen am 04. März, 08. März und 15. März 2016, jeweils um 09:30 Uhr 09:30 Uhr: 15 KLs 17/15 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 49-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen, wegen Raubes. Der Angeklagte soll sich am 06. November 2015 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin A. in der Wohnung der Geschädigten X. in Osnabrück aufgehalten haben. Dabei habe er den Plan gehabt, die Geldbörse der X. mit ihrer EC-Karte wegzunehmen und von ihr die Herausgabe der PIN mit Gewalt zu erpressen. Als X. auf dem Boden gekniet habe, soll er sie von hinten mit dem Arm um den Oberkörper festgehalten und ihr ein Schälmesser an den Hals gehalten haben. Dabei soll er sie aufgefordert haben, ihm die PIN zu ihrer EC-Karte zu verraten. Nachdem die X. ihm geistesgegenwärtig eine falsche PIN mitgeteilt habe, soll der Angeklagte ihren Kopf gegen die Wohnzimmerscheibe gestoßen und mit dem Messer ca. 5 Mal auf ihren Kopf eingestochen haben. Anschließend soll er von X. abgelassen, die ECKarte an sich genommen und mit seiner Beute die Wohnung der Geschädigten verlassen haben. Noch vor der Verwendung der EC-Karte soll diese bei dem Angeklagten sichergestellt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 4 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. -------------- Donnerstag, 18. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 54/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten A aus Wallenhorst. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. Dezember 2014 wegen Missbrauchs von Notrufen sowie wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Der Angeklagte soll am 05. April 2014 seinen Pkw auf einem Parkplatz an der Borsigstraße in Wallenhorst derart vor anderen Fahrzeugen abgestellt haben, dass diese an der Ausfahrt gehindert wurden. Als die Zeugin Z. ihn bat, sein Fahrzeug wegzufahren, soll er dazu nicht bereit gewesen sein und geäußert haben: „Verpiss dich du Fotze“. Dabei soll er ihr auch mehrfach den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Als der Zeuge Y. helfen wollte, soll der Angeklagte gesagt haben: „Was willst du denn? Du Vollidiot und Wichser.“ Gegenüber beiden Geschädigten soll er auch gesagt haben: „Ich hole mir einen Waffenschein und niete euch um.“ Daraufhin sollen zwei Polizeibeamten erschienen sein und - im Streifenwagen sitzend - die Personalien des Angeklagten aufgenommen haben. Währenddessen soll der Angeklagte sein Mobiltelefon hervorgeholt, die Notrufnummer 110 gewählt und telefonisch weitere Polizeikräfte angefordert haben. Wie von ihm beabsichtigt, soll sein Anruf ernst genommen worden sein. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- 13:30 Uhr: 7 Ns 192/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24-jährigen Angeklagten A. aus Papenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 24. August 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,00 €. Der Angeklagte soll am 06. Dezember 2014 auf einem Parkplatz in Papenburg mit dem Geschädigten Z. in eine zunächst verbale Auseinandersetzung geraten sein, in deren Verlauf er Z. plötzlich mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben soll. Dadurch soll das Trommelfell des Z. geplatzt sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 18. Februar 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 13:30 Uhr: 22 Ns 37/15 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten C. aus Löningen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 27. August 2015 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Zwischen dem 01. Juni und dem 31. August 2013 soll er sich im Besitz von mindestens 10 g Amphetamin befunden haben. Davon soll er mindestens 1 g für 10,00 € an den gesondert verfolgten E. verkauft haben. Am 28. Januar 2014 soll er in einer Spielothek in Garrel von dem bereits verurteilten B. mindestens 150 Ecstasy-Pillen im Wert von 450,00 € erworben haben. Am 24. Februar 2014 soll er 0,2 g Heroin mit sich geführt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5
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