Neu beginnende Strafverfahren ab 28.03.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
29.03.2016 bis zum 01.04.2016
Stand: 21.03.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Dienstag, 29. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 9/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 58jährigen Angeklagten A. aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 04. November 2015 wegen
Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Der als Rechtsanwalt tätige Angeklagte soll im Dezember 2011 von den Geschädigten Y.
und Z. mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalls beauftragt worden sein. Für den erheblich
verletzten Y. soll der Angeklagte bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung den
materiellen und immateriellen Schaden geltend gemacht haben, worauf diese als Vorschuss
einen Gesamtbetrag von 8.052,45 € überwiesen haben soll. Von der Zahlung der Beträge
soll der Angeklagte seinen Mandanten aber nicht unterrichtet und die Gelder zur
Begleichung seiner eigenen Verbindlichkeiten genutzt haben.
Im Juli 2013 soll es dann zur außergerichtlichen Einigung mit der Haftpflichtversicherung
über 30.000,00 € Schmerzensgeld gekommen sein. Diesen Betrag soll der Angeklagte
zusammen mit seinen Gebühren gegenüber der Versicherung abgerechnet haben, die den
Betrag dem Angeklagten überwiesen haben soll. Auch diesen Betrag habe er jedoch in der
Folgezeit nicht an seinen Auftraggeber Y. weitergeleitet, sondern ihn für sich verwendet.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 137/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
29-jährigen Angeklagten B. und den jetzt 42-jährigen Angeklagten C.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagten am 07. September 2015 wegen
gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 4
Monaten.
Die Angeklagten sollen sich am Abend des 31. August 2015 zu einem Edeka-Markt in Melle
begeben haben, um dort gemeinsam in einem abgesprochenen Geschehensablauf
möglichst viele Tabakwaren zu stehlen. So sollen sich die Angeklagten mit nicht
abgewogenen Peperoni aus der Gemüseabteilung zur Kasse begeben haben, um den
Kassierer zu zwingen, den Kassenbereich zum Abwiegen zu verlassen. Während der
Kassierer auf diese Weise durch den Angeklagten C. abgelenkt worden sei, sollen der
Angeklagte B. und der bereits verurteilte Z. insgesamt 77 Schachteln Zigaretten im
Gesamtwert von ca. 470,00 € unter ihrer Kleidung versteckt und damit das Geschäft
fluchtartig verlassen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Mittwoch, 30. März 2016, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 08. Apr., 21. Apr., 25. Apr., 03. Mai, 09.
Mai und 25. Mai 2016, jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
6 Ks 1/16
Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 39-jährigen
Angeklagten A. aus Bramsche, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen des Verdachts des Mordes.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08. Oktober 2015 in einem Lebensmittelmarkt an
der Iburger Straße in Osnabrück mit einer mitgebrachten Schusswaffe aus nächster Nähe
drei Schüsse auf sein Opfer X. abgegeben zu haben. Zur Tatzeit soll X. dabei gewesen sein,
mit seiner Frau Lebensmitteleinkäufe zu erledigen. Als A. bereits durch die ersten drei
Schüsse getroffen zu Boden gegangen gewesen sei, soll der Angeklagte an ihn
herangetreten sein und aus ca. 1 m Entfernung weitere drei Schüsse auf ihn abgegeben
haben. Insgesamt habe A. sechs Schussverletzungen erlitten haben, wovon 2 Schüsse
durch den Kopf gegangen seien. Ein weiterer Schuss soll das Herz durchschlagen haben. A.
soll auf der Stelle tot gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger, 4
Nebenkläger und 2 Nebenklägervertreter geladen.
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Donnerstag, 31. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 10/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten C. aus Papenburg.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 07. Dezember 2015 wegen
Betruges unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Meppen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten.
Der Angeklagte soll am 07. März 2014 beim Landkreis Emsland einen Zuschuss nach dem
SGB II für die Anschaffung eines Pkw zum Preis von 1.190,00 € beantragt haben. Dabei soll
er vorgegeben haben, den Pkw-Kaufvertrag bereits geschlossen zu haben. Tatsächlich soll
er den Pkw aber nicht erworben, sondern dies nur vorgegeben haben, um den Zuschuss zu
Unrecht zu erhalten. Der Zuschuss soll dann dem Konto seiner Lebensgefährtin
gutgeschrieben worden sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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5 Ns 20/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
54-jährigen Angeklagten A. aus Quakenbrück.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 22. Dezember 2015 wegen
Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Der Angeklagte soll wie ein zahlungswilliger und -fähiger Kunde bei dem Zeugen Z. als
Verkaufsberater eines Küchenstudios in Bersenbrück eine Ausstellungsküche im
Gesamtwert von 8.200,00 € erworben haben. Gegenüber Z. soll er angegeben habe, die
Küche werde in einer Wohnung in Osnabrück eingebaut und werde von einem Bauträger
bezahlt. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben soll Z. am Folgetag den Großteil der
Küche einschließlich Elektrogeräte im Wert von ca. 7.500,00 € übergeben haben. in der
Folgezeit habe der Angeklagte die Küche - wie von ihm von vornherein geplant - nicht
bezahlt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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