07.11.2016 bis zum 11.11.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
07.11.2016 bis zum 11.11.2016
Stand: 03.11.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 07. November 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 135/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 25. April 2016 wegen
Hehlerei, Betruges, Diebstahls und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen
versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten.
Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen ihm vor Ablauf von 2 Jahren und 6 Monaten
keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten soll in der Zeit zwischen dem 08. Juni und dem 10. Juni 2014 von dem
gesondert verfolgten B. eine zuvor aus einer Zimmerei gestohlene Motorsäge im Wert von
ca. 100,00 € übergeben worden sein, um sie weiterzuverkaufen. Dem Angeklagten wird
insoweit vorgeworfen, die Möglichkeit erkannt zu haben, dass die Motorsäge aus einer
rechtswidrigen Tat stammen könnte. Am 10. Juni 2014 soll er sie dem Zeugen Z. über den
Internetdienst WhatsApp zum Verkauf angeboten haben. Bei dem noch am gleichen Tag
vereinbarten Treffen in Bramsche soll der Angeklagte die Frage des Zeugen, ob die
Kettensäge gestohlen sein, verneint haben, um die deliktische Herkunft zu verbergen und
den Zeugen zum Kauf zu verleiten. Der Zeuge soll für 3 Kettensägen einen Gesamtpreis von
200,00 € bezahlt haben.
In der Nacht zum 19. September 2014 soll der Angeklagte in Schwagsdorf einen KfzAnhänger im Wert von ca. 500,00 € entwendet haben.
Am 22. November 2014 soll der Angeklagte mit einem Pkw u. a. die Adlerstraße in
Quakenbrück befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
gewesen sei.
Am 14. September 2014 soll er sich gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. zum
Gelände des Modellflugvereins Osnabrück in Bramsche begeben haben, um dort einen
Knickaufsitzrasenmäher im Wert von ca. 2.500,00 € zu entwenden. Bei Ausführung der Tat
sollen sie aber von dem Zeugen X. gestört worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 149/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 52jährigen Angeklagten B. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Angeklagte am 11. August 2016 wegen Vortäuschens
einer Straftat und wegen Betruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je
50,00 €.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem bereits verurteilten A. am 06.
Oktober 2014 über die Online-Wache des LKA Hannover einen Fahrraddiebstahl gemeldet
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zu haben. Zudem soll die Angeklagte am 18. Oktober 2014 bei der Polizeiinspektion
Emsland einen schriftlichen Strafantrag gestellt haben. Tatsächlich soll jedoch weder eine
Diebstahl stattgefunden haben, noch soll die Angeklagte im Besitz des beschriebenen
Fahrrades gewesen sein. Nach der Anzeigeerstattung soll der bereits verurteilte A. dann den
Diebstahl des Fahrrades bei seiner Versicherung angezeigt und einen Entschädigungsbetrag
in Höhe von 2.500,00 € erhalten haben. Dieser Betrag soll der Angeklagten zugegangen
sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Dienstag, 08. November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
14:30 Uhr:
5 Ns 92/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 31. Mai 2016 wegen Diebstahls
mit Waffen in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
Der Angeklagte soll sich ab Januar 2016 mit dem bereits verurteilten C. zusammengetan
haben, um ihm bei Einbrüchen in Handwerkerfahrzeuge behilflich zu sein und sich mit dem
Erlös aus dem Weiterverkauf der entwendeten Werkzeuge eine Einnahmequelle zu
verschaffen. Hintergrund sollen Spielschulden gewesen sein, die der Angeklagte gehabt
habe.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen und ein
Bewährungshelfer geladen.
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Mittwoch, 09. November 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3,
mit Fortsetzungen am 10. Nov., 10:30 Uhr und am 15. Nov. 2016, 09:30 Uhr, jeweils
Saal 3
09:30 Uhr:
15 KLs 25/15
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen
Angeklagten A. aus Bad Bentheim, den jetzt 31-jährigen Angeklagten F. aus Gronau
(Westfalen) und den jetzt 29-jährigen Angeklagten C. aus Gronau (Westfalen) wegen
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juli 2014 in den
Niederlanden 1 Kg Marihuana zum Preis von 4.100,00 € erworben und später in das
Bundesgebiet eingeführt zu haben. Dabei soll das Geld von dem Angeklagten C. gekommen
sein, die Angeklagten A. und F. sollen die Drogen vor Ort besorgt und über die Grenze
gebracht haben. In der Wohnung des Angeklagten F. in Bad Bentheim soll das Marihuana
für den Eigenkonsum dann gelagert worden sein. Je nach Bedarf sollen sich die Angeklagten
vor Ort eine gewisse Menge abgepackt und einen Betrag in eine gemeinsame Kasse gezahlt
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haben. Der Angeklagte A. soll mindestens in 2 Fällen je 20 g an den gesondert verfolgten V.
zum Preis von 7,00 € pro Gramm verkauft haben.
Zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober 2014 sollen die Angeklagten 930 g
Marihuana zum Preis von 3.800,00 € erworben und in das Bundesgebiet eingeführt haben.
Die Drogen sollen wiederum in der Wohnung des Angeklagten F. verwahrt worden sein, wo
sich die Angeklagten zum Selbstkonsum und für den Verkauf an Dritte bedient haben sollen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und fünf
Zeugen geladen.
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Donnerstag, 10. November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr.
Reichenbach, Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 90/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten A. aus Bad Iburg.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. Juni 2016 wegen
fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,00 €.
Am 03. Oktober 2015 soll der X. auf dem Gelände eines Sportvereins in Osnabrück eine
Abschiedsfeier gegeben haben. Dort soll auch ein Feuerwerk geplant gewesen sein. Zu
diesem Zweck sollen sich die Zeugen X., C. und T. auf den Rasenplatz vor dem Vereinsheim
begeben und dort eine leere Bierkiste aufgestellt haben, von der aus die Raketen
abgeschossen werden sollten. Der alkoholisierte Angeklagte soll zu dieser Gruppe
dazugekommen sein. Während die Zeugen an der Kiste gestanden hätten und mit dem
Abziehen der Kappen von den Leuchtraketen beschäftigt gewesen seien, soll der Angeklagte
versehentlich einen Feuerwerkskörper gezündet haben. Dadurch soll er selbst im
Bauchbereich und an der Hand verletzt worden sein. Ein Teil des Feuerwerkskörpers soll
durch die Explosion in das Auge des Zeugen Z. eingedrungen und schwere Verletzungen
ausgelöst haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten fünf Zeugen, ein Nebenkläger und ein
Nebenklägervertreter geladen.
-------------13:00 Uhr:
5 Ns 93/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
36-jährigen Angeklagten B. aus Glauchau.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 14. April 2016 wegen
gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten.
Der Angeklagte soll der Zeugin Z. aus Meppen am 24. August 2015 über die
Internetplattform Ebay ein Handy zum Preis von 475,00 € verkauft haben. Nach der
Überweisung der Anzahlung von 300,00 € soll der Angeklagte aber, wie von Anfang ab
beabsichtigt, seiner eigene vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen sein und das
Handy nicht an die Käuferin übersandt haben.
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Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------14:15 Uhr:
5 Ns 114/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. Oktober 2015 wegen
vorsätzlicher
Trunkenheit
im
Verkehr
sowie
wegen
Widerstandes
gegen
Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Auf die Berufung des Angeklagten hob das
Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 22. Januar 2016 das Urteil des Amtsgerichts teilweise
auf und setzte die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Auf die Revision der
Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. August 2016
das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung
und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück.
Am 06. März 2015 soll es am Herrenteichswall in Osnabrück zu einem Streit zwischen dem
stark alkoholisierten Angeklagten und seiner ebenfalls alkoholisierten Lebensgefährtin Z.
gekommen sein. Aufgrund dessen soll Z. mit ihrem Fahrrad weggefahren und im Bereich des
Haarmannsbrunnens schwer gestürzt sein. Der fahruntüchtige Angeklagte soll der Zeugin
gefolgt und nach dem Sturz zu ihr geeilt sein. Nach dem Eintreffen von Polizei und
Rettungskräften soll der emotional stark aufgewühlte Angeklagte von Z. getrennt worden
sein. Zwischen der Belehrung des Angeklagten über eine mögliche Trunkenheitsfahrt und
der
Anordnung
einer
notwendigen
Blutentnahme
zur
Bestimmung
der
Blutalkoholkonzentration soll der Angeklagte eine schwankende Stimmung gehabt haben,
die ins Aggressive umgeschlagen sein soll. Der Angeklagte soll sich geweigert haben, in das
Polizeifahrzeug zu steigen und soll die Beamten als „Pissbirne“ und „Schlampe“ bezeichnet
haben. Auch soll er „fickt euch“ geäußert haben. Bei wildem Gestikulieren soll der
Angeklagte unbeabsichtigt die hinter ihm stehende Beamtin S. mit dem Handrücken im
Gesicht getroffen haben. Als die Beamten den Angeklagten daraufhin zu Boden gebracht
hätten, um ihm Handfesseln anzulegen, soll er sich dieser Maßnahme entzogen haben. Bei
dem Versuch, die verschränkten Arme des Angeklagten zu lösen, soll sich S. an der Hand
verletzt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein
Bewährungshelfer geladen.
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Donnerstag, 10. November 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 16/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 66jährigen Angeklagten C. aus Kluse.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 12. November 2015 wegen
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit der Absicht, einen Unglücksfall
herbeizuführen, in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1
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Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wurde die
Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde
wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll mit seinem Pkw am 19. April 2014 die Pollertstraße in Kluse befahren
haben. Dort soll er auf den Zeugen Z. getroffen sein, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem
Gehweg vor seinem Wohnhaus befunden habe. Z. soll aufgrund der geringen
Geschwindigkeit des Angeklagten neben dem Pkw hergelaufen sein. Dann soll er an das
Fenster der Beifahrertür geklopft und diese geöffnet haben. Der Angeklagte soll daraufhin
zunächst sein Fahrzeug gestoppt, dann aber den Rückwärtsgang eingelegt und das
Fahrzeug zurückgesetzt haben. Da die Beifahrertür zu diesem Zeitpunkt noch geöffnet
gewesen sei, soll Z. durch das Zurücksetzen des Fahrzeuges zu Fall gekommen und mit
dem Hinterkopf auf den Boden aufgeschlagen sein. Der Angeklagte soll danach zunächst
vorwärts gefahren sein und sein Fahrzeug dann im Bereich der Fichtenstraße gewendet
haben. Während Z. gerade versucht habe aufzustehen, soll der Angeklagte direkt auf den
Zeugen zugefahren sein. Z. soll hochgesprungen und mit dem Hinterteil gegen die
Windschutzscheibe des Pkw gestoßen sein, wodurch diese zersplittert sei. Sodann soll der
Angeklagte erneut seinen Pkw zurückgesetzt haben und auf E. zugefahren sein. Erst durch
einen Sprung über einen Zaun soll sich Z. in Sicherheit gebracht haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, zwei
Sachverständige und drei Zeugen geladen.
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Donnerstag, 10. November 2016, 14. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen,
Saal 6
09:00 Uhr:
14 Ns 11/16
Die 14. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48jährigen Angeklagten A. aus Lehe.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 22. August 2016 wegen
Verstoßes gegen das GmbH-Gesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Der Angeklagte war gemeinsam mit dem bereits verurteilten B. Geschäftsführer einer
Verwaltungs-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 €. Beide sollen die Firma durch
Erklärungen einem Notar am 18. Februar 2015 zur Eintragung in das Handelsregister
angemeldet haben. Darin sollen sie erklärt haben, dass der jeweils zu erbringende
Gesellschaftsanteil in voller Höhe eingezahlt und die Beträge zur Verfügung der Gesellschaft
stehen. Tatsächlich soll dem Firmenkonto der Betrag von 25.000,00 € per Bareinzahlung
zwar gutgeschrieben, am nächsten Tag aber bereits vollständig an eine andere Firma
überwiesen worden sein und somit der Gesellschaft nicht zur Verfügung gestanden haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Freitag, 11. November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 28/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25jährigen Angeklagten C. aus Werlte.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 08. Dezember 2015 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten.
Der Angeklagte soll am 14. Juni 2015 mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,23 ‰ an einer
Bushaltestelle in Papenburg auf die Zeugen X. und Y. getroffen sein. Dort soll er dem
Geschädigten X. mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser zu Boden
gegangen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, acht Zeugen,
ein Nebenkläger, ein Nebenklägervertreter und ein Bewährungshelfer geladen.
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 98/16
mit Fortsetzung am 16. Nov. 2016, 09:15 Uhr
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
44-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. Oktober 2015 wegen
Beleidigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtgeldstrafe von
75 Tagessätzen zu je 30,00 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein
Führerschein wurde eingezogen. Dem Angeklagten soll vor Ablauf von noch 15 Monaten
keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte soll am 17. September 2014 mit einem Pkw die A 30 im Bereich des Lotter
Kreuzes befahren haben. Dort soll er auf der rechten Spur den vor ihm fahrenden Zeugen Z.
überholt haben, der gerade einen Fahrspurwechsel von der linken zur rechten
Fahrbahnrichtung durchgeführt haben soll. Als Z. den überholenden Angeklagten bemerkt
habe, soll er durch den Schreck das Fahrzeug nach links gezogen haben, um nicht mit dem
Angeklagten zusammenzustoßen. Während dieses Vorgangs soll der Angeklagte dem Z.
den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Dies soll er an einer Ampel nach der Abfahrt
von der Autobahn erneut getan haben.
Am 07. Juli 2015 soll er mit einem Pkw u. a. die Tannenburgstraße in Osnabrück befahren
haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,9 ‰ nicht mehr fahrtüchtig
gewesen sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und drei
Zeugen geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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