Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.02.2017 bis zum 24.02.2017 Stand: 16.02.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 20. Februar 2017, 2. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6, mit Fortsetzungen am 21. Febr., 22. Febr., jeweils um 09:00 Uhr, 28. Febr um 09:30 Uhr, 03. März um 10:00 Uhr und 27. März 2017 um 09:30 Uhr, jeweils Saal 6 09:30 Uhr: 2 KLs 5/16 Die 2. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten A. aus Hamburg und den jetzt 41-jährigen Angeklagten B. aus Hamburg wegen Steuerhinterziehung. Die Angeklagten sollen in der Zeit von August bis Anfang Oktober 2013 von Deutschland aus den Schmuggel von unversteuerten Zigaretten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten hinter einer Tarnladung Datteln organisiert haben. Im Auftrag der Angeklagten soll ein mit Zielhafen Rotterdam aufgegebener Container insgesamt 44.981 Stangen mit 8.996.200 Stück Zigaretten - versteckt hinter 378 Kartons mit getrockneten Datteln - enthalten haben. Unter Angabe falscher Personalien sollen die Angeklagten ferner eine niederländische Speditionsfirma mit der Erstellung falscher Zollpapiere für die angeblich nur aus 2250 Kartons mit getrockneten Datteln bestehende Ladung und den Weitertransport zu einer von den Angeklagten gemieteten Lagerhalle in Rotterdam beauftragt haben. Fuhrunternehmer soll die Ladung dann am 11. Oktober 2013 mit einem Sattelzug bei Meppen nach Deutschland überführt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge und ein sonstiger Beteiligter geladen. -------------Montag, 20. Februar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 209/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48jährigen Angeklagten B. aus Salzbergen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 08. Dezember 2016 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06. April 2016 mit einem Pkw die Poststraße in Salzbergen befahren zu haben, obwohl er alkoholbedingt nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Zur Tatzeit soll der Angeklagte eine Blutalkoholkonzentration von 2,39 ‰ gehabt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 11:00 Uhr: 7 Ns 155/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten A., zurzeit JVA Lingen, Abt. Groß Hesepe. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 04. Juli 2016 wegen Betruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 25. Januar und dem 01. Februar 2015 bewusst wahrheitswidrig mit den Daten seiner Schwester über das Internet Waren bestellt zu haben. Als Adresse soll er seine damalige Wohnanschrift in Fürstenau angegeben haben. Bei den Bestellungen soll er jeweils billigend in Kauf genommen haben, die Rechnungen nicht bezahlen zu können, was auch tatsächlich nicht geschehen sei. So soll er - unter anderem - am 26. Januar 2015 eine Kette mit Anhänger sowie einen Ring der Marke Joop im Gesamtwert von 101,90 € über einen Internetshop bestellt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Montag, 20. Februar 2017, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188 09:15 Uhr: 13 Ns 38/16 Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 73-jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 16. September 2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01. Januar 2016 in Nordhorn dem Geschädigten G. plötzlich mit der Faust in das Gesicht geschlagen zu haben. Der Angeklagte soll über die laute „Böllerei“ in unmittelbarer Nähe zu auf einer Wiese stehenden Ponys verärgert gewesen sein. Danach soll er eine Bierflasche aufgehoben und diese dem Geschädigten F. über den Kopf geschlagen haben, wodurch F. eine Platzwunde an der Nase und ein Hämatom am Schädel erlitten habe. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen. -------------- 11:00 Uhr: 13 Ns 1/17 Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen die jetzt 19jährige Angeklagte B. aus Bad Rothenfelde. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Angeklagte am 13. Dezember 2016 wegen Betruges in 5 Fällen und Erschleichens von Leistungen in 5 Fällen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiter wurde gegen sie ein Dauerarrest von 2 Wochen verhängt. Der Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar bis März 2016 über die Internetplattform Ebay-Kleinanzeigen in insgesamt 5 Fällen Kettensägen verkauft zu haben, obwohl sie weder bereit noch in der Lage gewesen sei, diese zu liefern. Die so erzielten Kaufpreiszahlungen soll sie für sich behalten haben. Unter anderem soll der Geschädigte G. aus W. eine Motorsäge für 400,00 € bei der Angeklagten gekauft haben. Weiterhin soll die Angeklagte die Nordwestbahn am 06. Januar 2016 und am 23. Januar 2016 sowie die Deutsche Bahn am 01. April, 02. April und am 07. April bestiegen zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein sonstiger Beteiligter geladen. ------------- Montag, 20. Februar 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 09:00 Uhr: 21 Ns 3/17 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 20-jährigen Angeklagten A., ohne festen Wohnsitz. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. Dezember 2016 wegen Beleidigung in 2 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Am 25. Juli 2016 soll der alkoholisierte Angeklagte in der Notaufnahme der NielsStensen-Klinik in Osnabrück den Mitarbeiter Z. angespuckt und ihn als „Fotze“ bezeichnet haben. - Am 05. September 2016 soll er vor den Geschäftsräumen der Firma H&M die Geschädigte X. als „Fotze“ bezeichnet haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen. -------------- Dienstag, 21. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 163/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. September 2016 wegen versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte bewohnt gemeinsam mit seinem Bruder ein Haus in Osnabrück. Der Angeklagte soll in der Zeit vom 25. September bis zum 27. September 2016 mit Werbeprospekten das Lüftungsrohr des Kachelofens in der Wohnung seines Bruders verstopft haben. Dadurch soll es bei Inbetriebnahme des Ofens am Morgen des 27. September 2016 zu einer starken Rauchentwicklung gekommen sein, wodurch die Gefahr bestanden habe, den Geschädigten, seine Lebensgefährtin und die gemeinsame Tochter erheblich an der Gesundheit zu schädigen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. -------------11:15 Uhr: 5 Ns 15/17 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38-jährigen Angeklagten B., ohne festen Wohnsitz. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. Dezember 2016 wegen Hausfriedensbruchs in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Dem wohnungslosen Angeklagten soll bekannt gewesen sein, dass ihm am 18. Januar 2016 von der DB Station und Service AG ein Hausverbot für den Osnabrücker Hauptbahnhof erteilt worden war. Dennoch soll er sich in der Folgezeit regelmäßig an insgesamt 17 Tagen im Bereich des Haupteingangs aufgehalten haben. Der Angeklagte soll meistens schlafend angetroffen worden sein, manchmal soll er auch Fahrgäste angebettelt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Dienstag, 21. Februar 2017, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188 09:15 Uhr: 10 KLs 23/16 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 55-jährigen Angeklagten A. aus Lingen wegen Vergewaltigung u. a. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und sieben Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 Mittwoch, 22. Februar 2017, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit Fortsetzungen am 23. Febr., 28. Febr., 03. März, 09.März und 13. März 2017, jeweils um 09:30 Uhr, Saal 3 09:30 Uhr: 15 KLs 1/17 Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 52-jährigen Angeklagten B. aus Amsterdam (Niederlande) und den jetzt 51-jährigen Angeklagten D. aus Amsterdam (Niederlande), z. Zt. JVA Oldenburg, wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2016 beschlossen zu haben, gemeinsam mit weiteren Bandenmitgliedern Spinde in Thermalbädern und Saunaanlagen aufzubrechen, um daraus Fahrzeug- und Wohnungsschlüssel zu entwenden. Mit den so erlangten Schlüsseln haben die Angeklagten hochwertige Kraftfahrzeuge und Wertsachen aus den Wohnungen entwenden wollen. Insgesamt soll es zu 20 Taten gekommen sein, unter anderem: - Am 21. Juli 2016 sollen die Angeklagten den Pkw Mercedes C 200 CDI der Eheleute S. mit einem Zeitwert von ca. 30.000,00 € vor dem Solebad in Bad Bentheim entwendet haben. Zuvor soll der Angeklagte B. den Geschädigten in die Umkleideräume gefolgt sein, den Spind der Eheleute aufgebrochen und die Fahrzeug- und Wohnungsschlüssel entwendet haben. - Danach sollen sich die Angeklagten zur Wohnanschrift der Zeugen Rheine begeben und sich mit dem zuvor entwendeten Wohnungsschlüssel Zutritt zu den Wohnräumen verschafft haben, wo sie Wertgegenstände im Gesamtwert von ca. 15.000,00 € entwendet hätten. - Am 24. Juli 2016 sollen sie in den Räumen eines Thermalbades in Bergisch Gladbach den Spind der Eheleute Z. aufgebrochen, wo sie eine Herrenuhr, eine Handy, eine Geldbörse mit Inhalt, sowie Schiffs-, Wohnungs- und Fahrzeugschlüssel entwendet haben sollen. Mit den Fahrzeugschlüsseln sollen sie den vor der Saune geparkten PKW Mercedes Cabrio E 220 CDI entwendet haben. - Danach sollen sie sich zur Wohnanschrift der Eheleute Z. in W. begeben und sich mit den Wohnungsschlüsseln Zutritt zu den Wohnräumen verschafft haben, wo sie Bargeld entwendet haben sollen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen. -------------- Mittwoch, 22. Februar 2017, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 02. März, 20. März und 24. März 2017, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 176 09:00 Uhr: 18 KLs 15/16 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6 Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 41-jährigen Betroffenen A., z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück; wegen Brandstiftung pp. Der Betroffene soll sich am 25. August 2016 in einem Isolierzimmer auf einer geschlossenen Station im AMEOS-Klinikum befunden haben. Dort soll er ein Kopfkissen und eine Matratze mit einem Feuerzeug angezündet haben, woraufhin 2 Stationen mit 20 Personen evakuiert worden seien. Als der Betroffene durch die Krankenschwester Z. aufgefordert worden sei, das Zimmer zu verlassen, soll er sich geweigert haben. Als Z. sich dann in das Zimmer begeben habe, um den Betroffenen herauszuholen, soll er sie ergriffen und sie in Richtung der brennenden Matratze gedrückt haben. Schließlich sei es Z gelungen, den Betroffenen aus dem Zimmer herauszuziehen. Die Geschädigte soll eine Rauchgasintoxikation mit Atembeschwerden und Bauch- und Lungenschmerzen erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Sachverständiger und neun Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 23. Februar 2017, 2. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6, mit Fortsetzungen am 27. Febr., 01. März und 09. März 2017, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 6 09:00 Uhr: 2 KLs 1/16 Die 2. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück wegen Untreue. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 28. April 2010 bis zum 20. Januar 2015 als selbständiger Handelsvertreter und Finanzdienstleister für die Postbank mit Agentur in Melle mindestens 15 Geldanleger mit bewusst wahrheitswidrigen Aussagen zur Überweisung oder Umbuchung verschiedener Geldbeträge auf die von dem Angeklagten angegebenen Konten veranlasst zu haben. Hierbei soll er gegenüber den Anlegern vorgegeben haben, es handle sich um sichere Spar- und Festgeldkonten. In Wirklichkeit soll es sich bei den Konten um Girokonten gehandelt haben, über die der Angeklagte durch zuvor erschlichene Vollmachten habe verfügen können. So soll unter anderem ein Ehepaar aus Melle insgesamt 510.000,00 € auf neu eingerichtete Postbankkonten überwiesen haben. Der Angeklagte soll dann die empfangenen Gelder nicht wie vereinbart als Festgeld angelegt, sondern für eigene Zwecke verwendet haben. Insgesamt soll der Angeklagte auf diese Weise 3.616.043,50 € erbeutet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten fünf Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 7 Donnerstag, 23. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 14/17 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Dezember 2016 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70,00 €. Ihm wurde für die Dauer von 1 Monat das Fahren von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Der Angeklagte soll am 12. August 2016 mit seinem Pkw die Iburger Straße in Osnabrück stadteinwärts befahren haben, als er den Eindruck gewonnen habe, der vor ihm fahrende Zeuge Z. versuche durch Aufschließen zum vorausfahrenden Pkw zu verhindern, dass der Angeklagte auf den linken Fahrstreifen wechsle. Bei einer passenden Gelegenheit soll der Angeklagte dann mit seinem Pkw direkt vor dem Fahrzeug des Z. auf die linke Fahrbahn gewechselt sein. Als Z. daraufhin gehupt habe, soll der Angeklagte spontan stark abgebremst haben, um den Zeugen ebenfalls zum Abbremsen zu veranlassen. Z. soll es aber nicht mehr gelungen sein, sein Fahrzeug rechtzeitig abzubremsen, weswegen er auf den Pkw des Angeklagten aufgefahren sei. An dem Pkw des Zeugen soll ein Schaden in Höhe von 800,00 € entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen. -------------13:30 Uhr: 5 Ns 165/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 37jährigen Angeklagte A. aus Neuenhaus. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 29. September 2016 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 €. Die Angeklagte soll am 10. Juli 2015 über das Internetportal Ebay-Kleinanzeigen eine LouisVuitton-Handtasche zum Kauf angeboten haben, obwohl sie weder gewillt noch in der Lage gewesen sei, diese Tasche auch zu liefern. Die Geschädigte G. soll noch am selben Abend 700,00 € zum Kauf der Tasche an die Angeklagte überwiesen haben. Am Folgetag soll sie nach Aufforderung durch die Angeklagte weitere 100,00 € überwiesen haben. Statt der angebotenen Handtasche soll die Angeklagte eine gefälschte Gucci-Handtasche mit einem Materialwert von ca. 50,00 € geliefert haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 8 Donnerstag, 23. Februar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 200/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten C. aus Essen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 19. Oktober 2016 wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,00 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Juli mit einem Pkw den Natruper-Tor-Wall in Osnabrück befahren zu haben, obwohl im bewusst gewesen sei, dass das von ihm geführte Fahrzeug nicht zugelassen sei und somit nicht über den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt habe. Bei einer Verkehrskontrolle soll dem Angeklagten durch die Polizeibeamten mitgeteilt worden sein, dass er den Pkw ohne entsprechende Zulassung nicht weiter auf öffentlichen Straßen bewegen dürfe. Nur kurze Zeit später soll der Angeklagte den Pkw unter anderem Pagenstecherstraße und der Nitzestraße in Osnabrück gefahren haben. auf der Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. -------------- 14:00 Uhr: 7 Ns 145/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten B., ohne festen Wohnsitz, und den jetzt 34-jährigen Angeklagten C., ohne festen Wohnsitz. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagten am 14. August 2016 und zwar den Angeklagten C. wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 4 Fällen, wobei er in 2 Fällen gemeinschaftlich handelte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten und den Angeklagten B. wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls in 2 Fällen Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 08. August 2016 soll der Angeklagte C. in den Geschäftsräumen der Firma Allfrisch in Osnabrück Alkoholika im Gesamtwert von 59,97 € eingesteckt haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. - Am gleichen Tag soll er in den Geschäftsräumen der Firma Foot Locker in Osnabrück Waren im Wert von 34,95 € eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. - Danach sollen sich beide Angeklagte in die Geschäftsräume der Firma Peek & Cloppenburg in Osnabrück begeben haben. Dort soll der Angeklagte C. die Sicherungsetiketten von Waren im Gesamtwert von 139,90 € entfernt und die Waren eingesteckt haben, während der Angeklagte B. die Umgebung beobachtet habe. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 9 - Am 23. April 2016 soll der Angeklagte C. in den Geschäftsräumen der Firma REWE in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 62,74 € entwendet. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen. -------------- Freitag, 24. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 140/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 01. September 2016 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. April 2016 mit einem Kleinkraftrad den Stadtring und weitere öffentliche Straßen in Nordhorn befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der zum Führen des Fahrzeuges benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sei. Am gleichen Tag soll er erneut mit dem Kleinkraftrad die Neuenhauser Straße und andere öffentliche Straßen in Nordhorn befahren haben. Hierbei soll er zusätzlich unter dem Einfluss von Cannabis gestanden haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, drei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 10
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