Neu beginnende Strafverfahren ab 06.03.2017

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
06.03.2017 bis zum 10.03.2017
Stand: 02.03.2017
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 1
09:00 Uhr:
7 Ns 190/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. September 2016 wegen
Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40,00 €.
In der Nacht des 27. Oktober 2015 soll es bei einer Autofahrt zu einem Streit zwischen dem
Angeklagten und seiner Lebensgefährtin B. gekommen sein. Am Egon-von-Romberg-Weg
soll der Angeklagte dann das Fahrzeug verlassen haben. Der Zeuge Z. soll den Eindruck
gehabt haben, als wolle der Angeklagte die B. in den Nacken greifen und ihren Kopf auf das
Lenkrad schlagen. Als sich der Zeuge Z. eingemischt habe, soll der Angeklagte aggressiv
reagiert und versucht haben, Z. ins Gesicht zu schlagen. Nachdem Z. einige Schläge
abgewehrt hatte, soll er doch am Unterarm getroffen worden sein. Auch soll er von dem
Angeklagten gegen das Bein getreten worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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11:15 Uhr:
7 Ns 7/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
29-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 30. November 2016 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr.
Der Angeklagte soll gemeinsam mit dem Zeugen Z. und seiner Frau im Mai 2016
beschlossen haben, Zimmer in ihrer Wohngemeinschaft an der Iburger Straße an Bulgaren
unterzuvermieten. Daraus sollen sich Unstimmigkeiten über Geldleistungen zwischen dem
Zeugen und dem Angeklagten entwickelt haben. Am Abend des 20. Mai 2016 soll es dann
zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Angeklagte plötzlich mit einer
Handsichel gegen den Oberarm des Zeugen geschlagen habe. Daraufhin soll er erneut
ausgeholt und mit der Handsichel in Richtung des Kopfes des Zeugen Z. geschlagen haben.
Z. soll seinen Arm zum Schutz hochgehoben und deshalb nur am Unterarm verletzt worden
sein. Weiter soll er Stich- und Schnittwunden und eine Strecksehnendurchtrennung erlitten
haben. Trotz einer Operation und einer Transplantation soll der Zeuge noch immer unter
Lähmungserscheinungen in der Hand leiden.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten
Nebenklägervertreter und ein Bewährungshelfer geladen.
ein
Nebenkläger,
ein
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 2
13:00 Uhr:
7 Ns 20/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
66-jährigen Angeklagten A. aus Bad Essen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. November 2016 wegen
vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit Abfällen sowie wegen Urkundenfälschung in 2
Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 5,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis zum 15. Juli 2016 auf
seinem Grundstück in Bad Essen Fahrzeuge und andere Abfälle unter freiem Himmel
gelagert zu haben. Es soll die Gefahr bestanden haben, dass durch Auslaufen der
Betriebsmittel Boden und Grundwasser verunreinigt werden. Die Fahrzeuge selbst sollen
keinen wirtschaftlichen Wert mehr gehabt haben.
In zwei Fällen soll der Angeklagte auf nicht zugelassene Kennzeichen jeweils die Plakette für
die Hauptuntersuchung und die Zulassungssiegel, die er zuvor vervollständigt haben soll,
geklebt und diese an einem stillgelegten Pkw angebracht haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
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Montag, 06. März 2017, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Temming, Saal 188
09:15 Uhr:
13 Ns 36/16
Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 29-jährigen
Angeklagten B. aus Haselünne.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 05. September 2016 wegen
Hausfriedensbruchs in 3 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, trotz eines bestehenden Hausverbotes am 10. Januar
2016, am 30. Januar 2016 und am 20. Februar 2016 das Bistro des Z. an der Meppener
Straße in Haselünne betreten und es trotz direkter Aufforderung nicht wieder verlassen zu
haben.
Am frühen Morgen des 10. Januar 2016 soll er dabei die Angestellten X. und Y. mit
Ausdrücken wie „dämliche Kellnerin“ bzw. „Hurensohn“ und „Bastard“ bezeichnet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 3
Montag, 06. März 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 30/16
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 65-jährigen
Angeklagten B. aus Beesten.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 21. September 2016 wegen
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Sachverständige, zwei Zeugen,
ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen.
-------------13:30 Uhr:
21 Ns 33/16
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten B. aus Münster.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 19. Oktober 2016 wegen Diebstahls
in 2 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Lingen zu einer
Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten. Im Übrigen wurde er freigesprochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. Februar 2016 in den Geschäftsräumen der
Firma ALDI in Münster Waren im Gesamtwert von 9,99 € entwendet zu haben.
Am 09. April 2016 soll er in einem anderen ALDI-Markt in Münster Zigaretten im Wert von
6,00 € entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und ein
Bewährungshelfer geladen.
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Dienstag, 07. März 2017, 3. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1.
mit Fortsetzungen am 10. März, 09:00 Uhr, 13. März, 13:30 Uhr und 20. März 2017,
10:30 Uhr, jeweils Saal 1
09:00 Uhr:
3 KLs 1/17
Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 25-jährigen
Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Verdachts des schweren
sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Nebenkläger, zwei gesetzliche
Vertreter und ein Nebenklägervertreter geladen.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 4
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Dienstag, 07. März 2017, 3. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1,
mit Fortsetzungen am 08. März, 14. März und 15. März 2017, 09:00 Uhr, jeweils Saal 1
13:30 Uhr:
3 KLs 19/16
Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten A. aus Glandorf, den jetzt 23-jährigen Angeklagten B. aus Dissen, den jetzt 24jährigen Angeklagten C. aus Bad Laer, den jetzt 24-jährigen Angeklagten D. aus Bad Iburg
und den jetzt 25-jährigen Angeklagten E. aus Ladbergen wegen des Verdachts der
gemeinschaftlichen Vergewaltigung.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen, ein Nebenkläger und ein
Nebenklägervertreter geladen.
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Dienstag, 07. März 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 16. März, 03. April, 24. April, 26. April und
04. Mai 2017, 09:00 Uhr, jeweils Saal 272
14:00 Uhr:
6 Ks 13/16
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 61-jährigen
Angeklagten A. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Verdachts des Totschlages.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Mai 2016 nach einem Streit dem Opfer Z. auf
dem von ihm bewohnten Grundstück in Nordhorn mit einer Repetierbüchse einen
Kopfschuss versetzt zu haben. Dieser soll - wie von dem Angeklagten beabsichtigt - zum
sofortigen Tod des Z. geführt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und drei Zeugen
geladen.
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Dienstag, 07. März 2017, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
188
09:15 Uhr:
10 KLs 3/17
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 24-jährigen
Angeklagten A., ohne festen Wohnsitz, z. Zt. JVA Oldenburg, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 5
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. Oktober 2016 aus den Niederlanden kommend
mit seinem Pkw bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
1993,1 g Heroin und 5237 g Haschisch mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen im
Unterboden des Pkw versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Norwegen
bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und drei Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 08. März 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
277
09:15 Uhr:
5 Ns 166/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten A. aus Polen, z. Zt. JVA Oldenburg.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 27. September 2016 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit
unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Juni 2016 mit seinem Pkw aus den
Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
9,24 g Marihuana, 1.435,17 g Ecstasy-Tabletten und 0,89 g Kokain mit sich geführt zu
haben. Die Drogen sollen unter dem Fahrersitz versteckt gewesen sein. Der Angeklagte soll
beabsichtigt haben, die Drogen in Polen gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen
geladen.
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5 Ns 176/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
46-jährigen Angeklagten B. aus Minden.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 19. Oktober 2016 wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Der Angeklagte soll am 25. Februar 2016 mit seinem Pkw auf der BAB 30 in Richtung
Rheine bei Bissendorf von der Fahrbahn abgekommen und mit dem Pkw des K. kollidiert
sein. Dabei soll ein Schaden am Fahrzeug des Z. in Höhe von 3.800,00 € entstanden sein.
Beide Fahrer sollen zunächst ihren Pkw auf dem Standstreifen angehalten haben.
Gegenüber Z. soll der Angeklagte dann geäußert haben, dass der Unfall seine Schuld
gewesen sei. Auch soll er angeboten haben, den Unfall über seine Versicherung zu regeln
und nicht die Polizei zu verständigen. Damit soll sich Z. aber nicht einverstanden erklärt
haben. Nachdem Z. die Unfallstelle abgesichert und mit der Zeugin X. hinter der Leitplanke
auf die Polizei gewartet habe, soll der Angeklagte nach ca. 15 Minuten die Unfallstelle
verlassen haben. Unterlagen zur Feststellung seiner Person soll er Z. und X. nicht
angeboten haben.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 6
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
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Donnerstag, 09. März 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 170/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück sprach den Angeklagten am 10. Oktober 2016 vom Vorwurf des
Verstoßes gegen das Waffengesetz frei.
Dem Angeklagten wird durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 22. Juli 2015 im
Reserverad im Kofferraum seines Pkw eine funktionsfähige und schuss- und zugriffsbereite
Selbstladepistole mit Munition transportiert zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Zeugen geladen.
-------------11:20 Uhr:
5 Ns 187/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
26-jährigen Angeklagten C. aus Bielefeld.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. November 2016 wegen
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und
Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten.
Am 18. September 2016 soll der Polizeibeamte X. gemeinsam mit weiteren Beamten zu
einer Schlägerei zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen Z. in Melle gerufen worden
sein. Aufgrund der starken Alkoholisierung des Angeklagten und des weit abgelegenen
Tatortes sollen sich die Beamten dazu entschlossen haben, den Angeklagten zur sicheren
Feststellung seiner Identität mit auf das Polizeirevier in Melle zu nehmen. Im
Polizeikommissariat Melle soll der Angeklagte dann aggressiv geworden sein und starke
Widerstandshandlungen geleistet haben. Erst sollen mehrere Beamte erforderlich gewesen
sein, um den Angeklagten zu fixieren und ihm Handfesseln anzulegen. Im Rahmen dieser
Auseinandersetzungen soll der Angeklagte dem Zeugen Y. in den Finger gebissen haben.
Durch den Biss soll Y. mehrere Tage dienstunfähig gewesen sein. Der Zeuge X. soll ein
Hämatom am Oberschenkel erlitten haben. Während des Einsatzes soll der Angeklagte noch
geäußert haben „scheiß Bullen“, „ich ficke euch alle“ und „ihr seid doch alles Arschlöcher“.
Eine später entnommene Blutprobe soll einen Wert von 2,04 ‰ ergeben haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und sieben Zeugen
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 7
Donnerstag, 09. März 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87
11:00 Uhr:
7 Ns 8/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47jährigen Angeklagten B. aus Ostrhauderfehn.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. November 2016 wegen
fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je
50,00 €.
Der Angeklagte soll am 05. Februar 2016 mit einem Transporter die Umgehungsstraße in
Werlte befahren haben. Vor ihm soll der Zeuge Z. mit seinem Transporter in Begleitung des
Zeugen X. mit einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h unterwegs gewesen sein. Davor soll
ein 50-Tonnen-Lkw mit etwa gleicher Geschwindigkeit gefahren sein. In einer nicht gut
einsehbaren Kurve soll der Angeklagte trotzdem zum Überholen des Fahrzeuges des
Zeugen Z. angesetzt haben. Dabei soll ihm ein Pkw entgegengekommen sein, der eine
Vollbremsung gemacht habe, um nicht mit dem Fahrzeug des Angeklagten
zusammenzuprallen. Zur Vermeidung eines Zusammenstoßes soll auch der Angeklagte
wieder nach rechts gedrängt und den Zeugen Z. dadurch veranlasst haben, sein Fahrzeug
nach rechts zu ziehen, um ebenfalls eine Kollision zu verhindern. Nur durch die Reaktionen
der weiteren Verkehrsteilnehmer soll es nicht zu einem folgenschweren Unfall gekommen
sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 25/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
37-jährigen Angeklagten A. aus Rastorf.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 19. Januar 2017 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 2 Jahren keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. Mai 2016 mit einem Pkw öffentliche Straßen in
Vrees befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der
Verwaltungsbehörde gewesen sei.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 8
Donnerstag, 09. März 2017, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
188, mit Fortsetzungen am 16. März, 22. März, 23. März, 27. März, 28. März, 29. März,
03. April und 04. April 2017, 09:15 Uhr, jeweils Saal 188
09:15 Uhr:
10 KLs 23/15
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 33-jährigen
Angeklagten C. aus Hongkong wegen Betruges.
Zwischen dem 13. März 2009 und dem 30. April 2012 soll der Angeklagte mehrere
Darlehensverträge zur Finanzierung von Fahrzeugen abgeschlossen bzw. dritte Personen
zum Abschluss dieser Verträge veranlasst haben. Dabei soll er angegeben haben, als KfzHändler Kraftfahrzeuge zwischenfinanzieren zu müssen. Mit dieser Vorgehensweise soll er
zu Unrecht Darlehenssummen erlangt haben, um sich so eine dauerhafte Einnahmequelle
zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes und seines Geschäftsbetriebes zu verschaffen.
Dabei soll sein Freund F. die Fahrzeuge für eine Zwischenfinanzierung vorübergehend
gekauft und bei den von dem Angeklagten vorgeschlagenen Kreditinstituten finanziert haben.
Tatsächlich soll es sich bei den Fahrzeugen um Schrottfahrzeuge oder um solche gehandelt
haben, die gar nicht existent gewesen seien. Gegenüber dem weiteren Zeugen Z. soll er
angegeben haben, bereits Käufer für die Fahrzeuge zu haben und sie schnell verkaufen zu
können. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Angeklagten soll Z.
Darlehensverträge abgeschlossen haben. Zu den entsprechenden Verkäufen der Fahrzeuge
und einer Rückzahlung der Darlehen soll es nicht gekommen sein. Insgesamt soll es so zu
15 Taten gekommen sein, unter anderem:
Am 18. Dezember 2009 soll der Z. gegenüber der Santander Consumer Bank ein Angebot
zum Abschluss eines Darlehensvertrages über 48.280,10 € zur Finanzierung eines Pkw
abgegeben haben. Zuvor soll der Angeklagte ihm gegenüber vorgegeben haben, einen
Käufer für das Fahrzeug zu haben und es noch im nächsten Monat verkaufen zu wollen. Als
Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens soll die Sicherungsübereignung des
Fahrzeuges vereinbart worden sein. Bei Abgabe des Angebotes soll Z. aber nicht gewusst
haben, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelte. Im Vertrauen auf
eine ausreichende Sicherheit für den Darlehensrückzahlungsanspruch soll der
Sachbearbeiter der Bank das Darlehen an die Firma des Angeklagten ausgezahlt haben.
Wie von vornherein von dem Angeklagten beabsichtigt, soll es zu einem Verkauf des
Fahrzeuges nicht gekommen sein. Die Darlehenssumme soll der Angeklagte für sich selbst
verwendet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Freitag, 10. März 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
277
09:15 Uhr:
5 Ns 173/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40jährigen Angeklagten A. aus Leer und die jetzt 42-jährige Angeklagte Monika B. aus Emden.
Das Amtsgericht Papenburg sprach die Angeklagten am 22. August 2016 vom Vorwurf des
Betruges frei.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 9
Den Angeklagten wird von Seiten der Staatsanwaltschaft folgendes zur Last gelegt:
Eine Firma aus Papenburg soll bei einer weiteren Firma zwei Kaffeevollautomaten zum Preis
von je 1.252,83 € bestellt haben. Diese Firma soll sodann eine Spedition damit beauftragt
haben, die beiden Maschinen zu versenden. In einem Lager in Nordmoor sollen die Geräte
dann von den beiden Angeklagten zum Weitertransport übernommen worden sein. Diese
sollen dann nur eine der beiden Kaffeemaschinen an die Bestellfirma geliefert und die zweite
Maschine für sich verwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, drei Zeugen und ein
Bewährungshelfer geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 10