Neu beginnende Strafverfahren ab 13.03.2017

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
13.03.2017 bis zum 17.03.2017
Stand: 09.03.2017
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 13. März 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1
10:30 Uhr:
21 Ns 29/16
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 26-jährigen
Angeklagten A. aus Melle.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Juli 2017 wegen
gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls in Tatmehrheit mit gemeinschaftlichem
versuchtem Diebstahl in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 4 Monaten.
Ende März/Anfang April soll der Angeklagte gemeinsam mit den bereits verurteilten X. und
Y. den Entschluss gefasst haben, in das Haus des Ehepaares Z. in Melle einzubrechen.
Gemeinsam sollen sie sich Zutritt zu dem Haus verschafft und dort Getränke und Schmuck
entwendet haben. Die gestohlenen Gegenstände soll der gesondert verfolgten X. später in
Bad Essen versetzt haben. Von dem Erlös soll der Angeklagte einen Anteil in Höhe von
150,00 € erhalten haben.
Am 06. April 2015 soll der Angeklagte gemeinsam mit den bereits verurteilten X. und Y.
vereinbart haben, in eine Salatfabrik in Bad Essen einzubrechen, um dort Wertgegenstände
zu entwenden. Vor Ort soll Y. draußen „Schmiere“ gestanden haben, während der
Angeklagte und X. sowie ein weiterer Täter versucht haben sollen, mit einer Brechstange die
Eingangstür zu öffnen. Dies soll ihnen jedoch nicht gelungen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------Montag, 13. März 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 116/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52jährigen Angeklagten B. aus Papenburg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 16. Juni 2016 wegen
Sachbeschädigung in 2 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Brandstiftung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten.
Der Angeklagte soll am 09. Dezember 2015 in Papenburg erst die Eingangstür und sodann
die Windfangtür einer Spielothek mit einem Betonpflanzring eingeworfen haben. Nachdem
der Angeklagte die Spielothek wieder verlassen habe, soll er sich zu einem italienischen
Restaurant begeben und dort ebenfalls mit einem Betonpflanzring eine Fensterscheibe
eingeworfen haben, um sich so Zutritt zu verschaffen. Dort soll er Papier oder Pappe
angezündet haben, wodurch das Türblatt der Toilettentür in Brand geraten sei. Daraufhin
habe der Angeklagte die Scheibe der Eingangstür eingeschlagen, um dadurch zu flüchten.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein
Bewährungshelfer geladen.
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11:00 Uhr:
7 Ns 9/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
34-jährigen Angeklagten A. aus Bad Laer.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 16. November 2016 wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne
Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde
angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Mai 2016 mit einem Blutalkoholgehalt von
mindestens 2,15 ‰ mit einem Pkw über öffentliche Straßen in Bad Laer zu seiner Wohnung
gefahren zu sein. Dabei soll er aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit auf dem
Nordring in Bad Laer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und von der Fahrbahn
abgekommen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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Montag, 13. März 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum,
Saal 272, mit Fortsetzungen am 17. März, 07. April, 28. April, 08. Mai, 12. Mai und 18.
Mai 2017, 09:00 Uhr, jeweils Saal 272
14:00 Uhr:
6 Ks 1/17
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 64-jährigen
Angeklagten B. aus Haren, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen des Vorwurfs des
Totschlages u.a.
Dem unter einer schizophrenen Psychose leidenden Angeklagten wird vorgeworfen, sich am
08. September 2016 im Zustand der Schuldunfähigkeit wie folgt strafbar gemacht zu haben:
-
Gegen 18:20 Uhr soll er vor dem Hause seines Nachbarn X. in Haren dessen Hündin
mit einem Messer zwei ca. 4-6 cm tiefe Stiche und einen Tritt gegen die Beine
versetzt haben.
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Danach soll er seinem Nachbarn mit dem Messer in den Oberbauch gestochen
haben, wobei dessen Milz verletzt worden sein soll.
-
Durch das Jaulen des Hundes soll die Nachbarin Z. aufmerksam geworden sein und
ihren Lebensgefährten X. bewusstlos und blutend vor dem Hause gefunden haben.
Nachdem sie nach der Verständigung des Rettungsdienstes zurück zu ihrem
Lebensgefährten gekommen sei, soll der Angeklagte auf sie losgegangen sein, um
auf sie einzustechen. Es sei ihr jedoch gelungen, ins Haus zu flüchten und erneut
beim Rettungsdienst anzurufen.
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Als sie dann zurück zu ihrem Lebensgefährten X. gewollt habe, soll der Angeklagte
versucht haben, mit einem Beil auf sie einzuschlagen.
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-
Nachdem Z. erneut habe flüchten können, soll der Angeklagte ein Wegekreuz von
einem Grundstückszaun abgebrochen und damit auf den X. eingeschlagen haben.
X. sei am 23. September 2016 an den Folgen der ihm zugefügten Verletzungen
verstorben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Dienstag, 14. März 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
277
09:15 Uhr:
5 Ns 163/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. September 2016 wegen
versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte bewohnt gemeinsam mit seinem Bruder ein Haus in Osnabrück. Der
Angeklagte soll in der Zeit vom 25. bis zum 27. September 2016 mit Werbeprospekten das
Lüftungsrohr des Kachelofens in der Wohnung seines Bruders verstopft haben. Dadurch soll
es bei Inbetriebnahme des Ofens am Morgen des 27. September 2016 zu einer starken
Rauchentwicklung gekommen sein, wodurch die Gefahr bestanden habe, den Bruder, seine
Lebensgefährtin und die gemeinsame Tochter erheblich an der Gesundheit zu schädigen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 185/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
22-jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 15. November 2016 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Das Urteil
ist hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Juni 2016 in Nordhorn im Besitz von 0,36 g
Marihuana gewesen zu sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:45 Uhr:
5 Ns 16/17
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
44-jährigen Angeklagten C. aus Nordhorn.
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Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 15. Dezember 2016 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4
Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde
wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wurde verboten, für die Dauer von 1 Monat im Straßenverkehr
Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. Juni und am 19. Juli 2016 mit seinem Pkw
jeweils öffentliche Straßen in Nordhorn befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der
benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sei. Weiterhin sollen ihm
entnommene Blutproben positiv auf Amphetamin und Cocain-Metabolit getestet worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
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Donnerstag, 16. März 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277, mit Fortsetzungen am 29. März und 07. April 2017, 09:15 Uhr, Saal 277
11:00 Uhr:
5 Ns 167/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten A. und den jetzt 46-jährigen Angeklagten B., beide aus Werlte.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagten durch Urteil vom 07. September 2016
und zwar den Angeklagten A. wegen Betruges und wegen versuchten Betruges unter
Einbeziehung weiterer Entscheidungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6
Monaten. Der Angeklagte B. wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 50
Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Im Übrigen wurde er freigesprochen.
Der Angeklagte A. soll im Jahr 2009 Eigentümer eines Grundstückes nebst Wohnhaus in
Werlte gewesen sein. Er soll den Plan gefasst haben, den unerfahrenen Zeugen Z. zu
überreden, den Grundbesitz zu erwerben. Dabei soll er vorgehabt haben, mit den
Personalien des Zeugen und unter Angabe falscher Informationen, den Abschluss eines
Darlehensvertrages zu Gunsten des Zeugen Z. zu erreichen, um danach den ausgekehrten
Darlehensbetrag komplett für sich zu behalten. So soll der Angeklagte B. dem Zeugen Z. im
Jahr 2009 die Immobilie als gutes Investitionsobjekt angeboten haben. Im Rahmen eines
Besichtigungstermins soll der Angeklagte B. dann dem Zeugen einen Kaufpreis von
90.000,00 € angeboten haben. Weiter soll er erklärt haben, dass man bei der Bank einen
Darlehensantrag über 125.500,00 € stellen und die überschüssigen 35.500,00 € direkt in bar
an den Zeugen auszahlen lassen könne, um so dem Zeugen Reparaturen am Haus und
seinen Führerschein zu finanzieren. Dem Angeklagten B. soll der Plan seines Bruders
bekannt gewesen sein, er soll ihm dabei geholfen haben, sein Vorhaben umzusetzen. So
sollen der Angeklagte A. und der Zeuge Z. am 08. September 2009 einen notariellen
Kaufvertrag geschlossen haben. Dabei soll der Angeklagte A. veranlasst haben, dass ein
Kaufpreis von 140.000,00 € in den Vertrag aufgenommen und weiter vermerkt worden sei,
dass Z. bereits 10.000,00 € an den Angeklagten A. gezahlt habe. Der unerfahrene Z. soll
daraufhin den Vertrag in der Annahme unterzeichnet haben, er werde 35.500,00 € bei
Auskehrung des Darlehensvertrages erhalten. Tatsächlich soll der Zeuge den Betrag jedoch
nie erhalten haben. Vielmehr soll der mithilfe gefälschter Unterlagen erlangte
Gesamtdarlehensbetrag in Höhe von 125.500,00 € direkt auf das Konto des Angeklagten A.
geflossen sein, der den Betrag in der Folgezeit komplett für sich behalten haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Donnerstag, 16. März 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87,
mit Fortsetzung am 24. März 2017
09:00 Uhr:
7 Ns 4/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. November 2016 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 €.
In der Nacht zum 11. März 2016 soll es auf der Tanzfläche der Diskothek „Alando“ in
Osnabrück zu einer Rempelei zwischen dem bereits verurteilten B. und dem Zeugen Z.
gekommen sein, die zunächst ohne Folgen geblieben sein soll. Als der Zeuge Z. dann die
Diskothek habe verlassen wollen, sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte B. auf
ihn zugekommen sein. Im Zuge der nun folgenden Auseinandersetzung soll der Angeklagte
dem Zeugen Z. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Der Zeuge soll eine
Kieferwinkelfraktur und einen Zahnbruch erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sieben Zeugen, ein Nebenkläger und
ein Nebenklägervertreter geladen.
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