Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 13.03.2017 bis zum 17.03.2017 Stand: 09.03.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 13. März 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 10:30 Uhr: 21 Ns 29/16 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten A. aus Melle. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Juli 2017 wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls in Tatmehrheit mit gemeinschaftlichem versuchtem Diebstahl in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten. Ende März/Anfang April soll der Angeklagte gemeinsam mit den bereits verurteilten X. und Y. den Entschluss gefasst haben, in das Haus des Ehepaares Z. in Melle einzubrechen. Gemeinsam sollen sie sich Zutritt zu dem Haus verschafft und dort Getränke und Schmuck entwendet haben. Die gestohlenen Gegenstände soll der gesondert verfolgten X. später in Bad Essen versetzt haben. Von dem Erlös soll der Angeklagte einen Anteil in Höhe von 150,00 € erhalten haben. Am 06. April 2015 soll der Angeklagte gemeinsam mit den bereits verurteilten X. und Y. vereinbart haben, in eine Salatfabrik in Bad Essen einzubrechen, um dort Wertgegenstände zu entwenden. Vor Ort soll Y. draußen „Schmiere“ gestanden haben, während der Angeklagte und X. sowie ein weiterer Täter versucht haben sollen, mit einer Brechstange die Eingangstür zu öffnen. Dies soll ihnen jedoch nicht gelungen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------Montag, 13. März 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 116/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52jährigen Angeklagten B. aus Papenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 16. Juni 2016 wegen Sachbeschädigung in 2 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten. Der Angeklagte soll am 09. Dezember 2015 in Papenburg erst die Eingangstür und sodann die Windfangtür einer Spielothek mit einem Betonpflanzring eingeworfen haben. Nachdem der Angeklagte die Spielothek wieder verlassen habe, soll er sich zu einem italienischen Restaurant begeben und dort ebenfalls mit einem Betonpflanzring eine Fensterscheibe eingeworfen haben, um sich so Zutritt zu verschaffen. Dort soll er Papier oder Pappe angezündet haben, wodurch das Türblatt der Toilettentür in Brand geraten sei. Daraufhin habe der Angeklagte die Scheibe der Eingangstür eingeschlagen, um dadurch zu flüchten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Bewährungshelfer geladen. -------------Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 11:00 Uhr: 7 Ns 9/17 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten A. aus Bad Laer. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 16. November 2016 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Mai 2016 mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,15 ‰ mit einem Pkw über öffentliche Straßen in Bad Laer zu seiner Wohnung gefahren zu sein. Dabei soll er aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit auf dem Nordring in Bad Laer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und von der Fahrbahn abgekommen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. -------------- Montag, 13. März 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 17. März, 07. April, 28. April, 08. Mai, 12. Mai und 18. Mai 2017, 09:00 Uhr, jeweils Saal 272 14:00 Uhr: 6 Ks 1/17 Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 64-jährigen Angeklagten B. aus Haren, z. Zt. AMEOS-Klinikum Osnabrück, wegen des Vorwurfs des Totschlages u.a. Dem unter einer schizophrenen Psychose leidenden Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 08. September 2016 im Zustand der Schuldunfähigkeit wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Gegen 18:20 Uhr soll er vor dem Hause seines Nachbarn X. in Haren dessen Hündin mit einem Messer zwei ca. 4-6 cm tiefe Stiche und einen Tritt gegen die Beine versetzt haben. - Danach soll er seinem Nachbarn mit dem Messer in den Oberbauch gestochen haben, wobei dessen Milz verletzt worden sein soll. - Durch das Jaulen des Hundes soll die Nachbarin Z. aufmerksam geworden sein und ihren Lebensgefährten X. bewusstlos und blutend vor dem Hause gefunden haben. Nachdem sie nach der Verständigung des Rettungsdienstes zurück zu ihrem Lebensgefährten gekommen sei, soll der Angeklagte auf sie losgegangen sein, um auf sie einzustechen. Es sei ihr jedoch gelungen, ins Haus zu flüchten und erneut beim Rettungsdienst anzurufen. - Als sie dann zurück zu ihrem Lebensgefährten X. gewollt habe, soll der Angeklagte versucht haben, mit einem Beil auf sie einzuschlagen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 - Nachdem Z. erneut habe flüchten können, soll der Angeklagte ein Wegekreuz von einem Grundstückszaun abgebrochen und damit auf den X. eingeschlagen haben. X. sei am 23. September 2016 an den Folgen der ihm zugefügten Verletzungen verstorben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Dienstag, 14. März 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 163/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. September 2016 wegen versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte bewohnt gemeinsam mit seinem Bruder ein Haus in Osnabrück. Der Angeklagte soll in der Zeit vom 25. bis zum 27. September 2016 mit Werbeprospekten das Lüftungsrohr des Kachelofens in der Wohnung seines Bruders verstopft haben. Dadurch soll es bei Inbetriebnahme des Ofens am Morgen des 27. September 2016 zu einer starken Rauchentwicklung gekommen sein, wodurch die Gefahr bestanden habe, den Bruder, seine Lebensgefährtin und die gemeinsame Tochter erheblich an der Gesundheit zu schädigen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen. -------------11:30 Uhr: 5 Ns 185/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 15. November 2016 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Das Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Juni 2016 in Nordhorn im Besitz von 0,36 g Marihuana gewesen zu sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------13:45 Uhr: 5 Ns 16/17 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten C. aus Nordhorn. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 15. Dezember 2016 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde verboten, für die Dauer von 1 Monat im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. Juni und am 19. Juli 2016 mit seinem Pkw jeweils öffentliche Straßen in Nordhorn befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sei. Weiterhin sollen ihm entnommene Blutproben positiv auf Amphetamin und Cocain-Metabolit getestet worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 16. März 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277, mit Fortsetzungen am 29. März und 07. April 2017, 09:15 Uhr, Saal 277 11:00 Uhr: 5 Ns 167/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten A. und den jetzt 46-jährigen Angeklagten B., beide aus Werlte. Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagten durch Urteil vom 07. September 2016 und zwar den Angeklagten A. wegen Betruges und wegen versuchten Betruges unter Einbeziehung weiterer Entscheidungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Der Angeklagte B. wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Der Angeklagte A. soll im Jahr 2009 Eigentümer eines Grundstückes nebst Wohnhaus in Werlte gewesen sein. Er soll den Plan gefasst haben, den unerfahrenen Zeugen Z. zu überreden, den Grundbesitz zu erwerben. Dabei soll er vorgehabt haben, mit den Personalien des Zeugen und unter Angabe falscher Informationen, den Abschluss eines Darlehensvertrages zu Gunsten des Zeugen Z. zu erreichen, um danach den ausgekehrten Darlehensbetrag komplett für sich zu behalten. So soll der Angeklagte B. dem Zeugen Z. im Jahr 2009 die Immobilie als gutes Investitionsobjekt angeboten haben. Im Rahmen eines Besichtigungstermins soll der Angeklagte B. dann dem Zeugen einen Kaufpreis von 90.000,00 € angeboten haben. Weiter soll er erklärt haben, dass man bei der Bank einen Darlehensantrag über 125.500,00 € stellen und die überschüssigen 35.500,00 € direkt in bar an den Zeugen auszahlen lassen könne, um so dem Zeugen Reparaturen am Haus und seinen Führerschein zu finanzieren. Dem Angeklagten B. soll der Plan seines Bruders bekannt gewesen sein, er soll ihm dabei geholfen haben, sein Vorhaben umzusetzen. So sollen der Angeklagte A. und der Zeuge Z. am 08. September 2009 einen notariellen Kaufvertrag geschlossen haben. Dabei soll der Angeklagte A. veranlasst haben, dass ein Kaufpreis von 140.000,00 € in den Vertrag aufgenommen und weiter vermerkt worden sei, dass Z. bereits 10.000,00 € an den Angeklagten A. gezahlt habe. Der unerfahrene Z. soll daraufhin den Vertrag in der Annahme unterzeichnet haben, er werde 35.500,00 € bei Auskehrung des Darlehensvertrages erhalten. Tatsächlich soll der Zeuge den Betrag jedoch nie erhalten haben. Vielmehr soll der mithilfe gefälschter Unterlagen erlangte Gesamtdarlehensbetrag in Höhe von 125.500,00 € direkt auf das Konto des Angeklagten A. geflossen sein, der den Betrag in der Folgezeit komplett für sich behalten haben soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 -------------- Donnerstag, 16. März 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87, mit Fortsetzung am 24. März 2017 09:00 Uhr: 7 Ns 4/17 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. November 2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 €. In der Nacht zum 11. März 2016 soll es auf der Tanzfläche der Diskothek „Alando“ in Osnabrück zu einer Rempelei zwischen dem bereits verurteilten B. und dem Zeugen Z. gekommen sein, die zunächst ohne Folgen geblieben sein soll. Als der Zeuge Z. dann die Diskothek habe verlassen wollen, sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte B. auf ihn zugekommen sein. Im Zuge der nun folgenden Auseinandersetzung soll der Angeklagte dem Zeugen Z. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Der Zeuge soll eine Kieferwinkelfraktur und einen Zahnbruch erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sieben Zeugen, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6
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