Neu beginnende Strafverfahren ab 06.02.2017

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
06.02.2017 bis zum 10.02.2017
Stand: 02.02.2017
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 06. Februar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 158/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten A. aus Bad Iburg.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 27. Juli 2016 wegen
Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Dezember 2015 in Dissen dem Z. im Rahmen
einer Auseinandersetzung mit der Faust auf die Nase geschlagen zu haben. Nachdem Z.
den Angeklagten zunächst zu Boden gebracht habe, soll der Angeklagte Z. erneut einen
Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Z. soll u. a. einen dreifachen Nasenbeinbruch
erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier
Bewährungshelfer geladen.
Zeugen und ein
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11:00 Uhr:
7 Ns 183/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
27-jährigen Angeklagten B. aus Papenburg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 15. September 2016 wegen
gewerbsmäßigen Betruges in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3
Monaten.
Der Angeklagte soll unter Vorspiegelung seiner Lieferfähigkeit und -bereitschaft über das
Internetportal Ebay-Kleinanzeigen sowie über ein Flohmarktportal verschiedene
Gegenstände zum Kauf angeboten und anschließend zum Schaden seiner Vertragspartner
nicht geliefert haben. So soll er in insgesamt 10 Fällen einen Vermögensvorteil von ca.
11.220,00 € erlangt und sich so eine fortlaufende Einnahmequelle von erheblichem Umfang
verschafft haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 188/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
43-jährigen Angeklagten A. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 29. September 2016 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 €.
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Zwischen dem Angeklagten und dem Arzt Dr. Z. soll es im August 2015 zu einer verbalen
Auseinandersetzung aufgrund einer bei dem Sohn des Angeklagten durchgeführten
Operation und damit verbundenen Wundheilungsproblemen gekommen sein. Als der
Angeklagte vom Zeugen aufgefordert worden sei, die Praxis zu verlassen, soll der
Angeklagte Dr. Z. mit einer Hand am Hals gefasst, gewürgt und gegen die Wand gedrückt
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
-------------Montag, 06. Februar 2017, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Temming, Saal 176
09:15 Uhr:
13 Ns 36/16
Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 29-jährigen
Angeklagten B. aus Haselünne.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 05. September 2016 wegen
Hausfriedensbruch in 3 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 10. Januar, 30. Januar und 20. Februar 2016
jeweils in einem Bistro in Haselünne aufgesucht zu haben, obwohl gegen ihn ein mündlich
ausgesprochenes und auch schriftlich erteiltes und bekanntes Hausverbot bestanden habe.
Am 10. Januar 2016 soll er die anwesenden Angestellten mit den Worten „dämliche
Kellnerin“, „Hurensohn“ und „Bastard“ beschimpft haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
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Montag, 06. Februar 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 31/16
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten A. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 13. September 2016 wegen
uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereiteilung unter Einbeziehung
eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Meppen zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6
Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. September und am 09. September 2015 in der
Beweisaufnahme gegen den gesondert verfolgten B. in einem Verfahren vor dem
Landgericht Osnabrück jeweils bewusst wahrheitswidrig und entgegen seinen bisherigen
Angaben als Zeuge ausgesagt zu haben. So soll er in keinem der Falle der Mittäter des B.
gewesen sein. Es seien unterschiedliche andere Personen gewesen, die er nicht nennen
wolle. Er soll falsch ausgesagt haben, um den bereits inhaftierten B. vor einer Bestrafung der
Taten zu bewahren.
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Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:30 Uhr:
21 Ns 34/16
mit Fortsetzung am 14. Februar und 17. Februar 2017, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 1
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 38-jährigen
Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. September 2016 wegen
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, zwei Zeugen,
ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen.
-------------Dienstag, 07. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
12:00 Uhr:
5 Ns 169/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten B. aus Tetschenthal.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. September 2016 wegen
versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 €.
Der Angeklagte soll im November 2015 als Anhänger der Gastmannschaft Hallescher FC
das Heimspiel des VfL Osnabrück besucht haben. Nach dem Spielende soll es auf dem
Stadionvorplatz zu einer Schlägerei zwischen Gästefans und Ordnungskräften gekommen
sein, in deren Verlauf der Angeklagte den Ordner Z. mit der rechten Faust ohne Anlass
gegen den Kopf geschlagen haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Dienstag, 07. Februar 2017, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
188
09:15 Uhr:
10 KLs 30/15
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 41-jährigen
Angeklagten A. aus Oschersleben wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten durch Urteil vom 02. Juli 2014 unter
Freispruch im Übrigen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit
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sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und in weiterer Tateinheit mit sexuellem
Missbrauch eines behördlich Verwahrten in 26 Fällen, wegen versuchten sexuellen
Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit versuchtem sexuellen Missbrauch eines
Schutzbefohlenen und in weiterer Tateinheit mit versuchtem sexuellen Missbrauch eines
behördlich Verwahrten in einem Fall, wegen sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen
in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines behördlich Verwahrten in 2 Fällen, wegen
sexuellen Missbrauchs eines behördlich Verwahrten in 23 Fällen sowie wegen sexuellen
Missbrauchs eines Schutzbefohlenen in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5
Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts
Osnabrück durch Beschluss vom 28. April 2015 teilweise aufgehoben und die Sache zur
erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts
zurückverwiesen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, ein Nebenkläger,
ein gesetzlicher Vertreter und ein Nebenklägervertreter geladen.
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Mittwoch, 08. Februar 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 15. Febr., 22. Febr., 27. Febr., 06. März
und 16. März 2017, jeweils 09:00 Uhr, Saal 272
09:00 Uhr:
6 Ks 11/16
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 65-jährigen
Angeklagten A. aus Ringe, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Vorwurfs des versuchten
Totschlags.
Der Angeklagte soll sich am Abend des 13. August 2016 nach dem Konsum alkoholischer
Getränke mit den Zeugen X., Y. und Z. in einem Pavillon an einem Angelteich in Ringe
aufgehalten haben. Plötzlich und ohne erkennbaren Anlass soll der Angeklagte ein
Brotmesser mit einer Klingenlänge von 11 cm gegriffen und dieses dem auf einem Stuhl
sitzenden und von dem Angriff überraschten X. in den Hals gestochen haben. Der Zeuge X.
wurde noch am selben Abend notoperiert. Bei dem Angeklagten soll ein Blutalkoholgehalt
von 2,53 ‰ festgestellt worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Nebenkläger
und ein Nebenklägervertreter geladen.
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Donnerstag, 09. Februar 2017, 3. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer,
Saal 1, mit Fortsetzungen am 15. Febr. und 16. Februar 2017, jeweils um 09:00 Uhr,
Saal 1
09:00 Uhr:
3 KLs 21/16
Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 74-jährigen
Angeklagten A. aus I. wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines
Kindes u. a.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Nebenkläger, ein gesetzlicher
Vertreter und ein Nebenklägervertreter geladen.
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Donnerstag, 09. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 144/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
29-jährigen Angeklagten A. aus Lathen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 12. November 2015 wegen
Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Im Übrigen wurde er
freigesprochen. Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht Osnabrück mit Urteil
vom 21. Januar 2016 das Urteil teilweise auf und verurteilte den Angeklagten zu einer
Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 €. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob auf die
Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Osnabrück mit Urteil vom 12.
September 2016 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an
eine andere Strafkammer zurück.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 23. Mai 2015 gegen die Fahrertür des
auf dem Stellplatz vor dem Haus des Zeugen Z. geparkten Pkw getreten und dadurch einen
Sachschaden in Höhe von ca. 2.700,00 € verursacht zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen.
-------------10:30 Uhr:
5 Ns 157/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
48-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 29. September 2016 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Januar 2016 im Rahmen einer
Auseinandersetzung vor dem Aldi-Markt am Petersburger Wall in Osnabrück dem
Geschädigten G. mit einem scharfen Gegenstand ins Ohr gestochen zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Zeugen, ein Nebenkläger und
ein Nebenklägervertreter geladen.
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14:00 Uhr:
5 Ns 148/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
35-jährigen Angeklagten B. aus Haselünne.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 11. Oktober 2016 wegen
unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 2 Monaten und 2 Wochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. April 2016 das an einer Holzbrücke in Meppen
abgestellte Fahrrad der Z. an sich genommen und damit davon gefahren zu sein.
Am 29. Mai 2016 soll er im Rahmen eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung an der
Andruper Straße in Haselünne die Polizeibeamten als „Scheiß Fotzen“ bezeichnet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
-------------Freitag, 10. Februar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
277
09:15 Uhr:
5 Ns 141/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. August 2016 wegen
Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 €. Im
Übrigen wurde er freigesprochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. April 2016 einen Linienbus der Stadtwerke
Osnabrück ohne gültigen Fahrausweis bestiegen zu haben. Dabei soll ein Schaden in Höhe
von 2,70 € entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge und ein Sachverständiger
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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10:45 Uhr:
5 Ns 145/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
30-jährigen Angeklagten B. aus Bremen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 28. September 2016 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren und 3 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. November 2015 aus den Niederlanden
kommend bei Haren-Rütenbrock in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
insgesamt 1.065 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den
Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und drei
Zeugen geladen.
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Freitag, 10. Februar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 188
09:00 Uhr:
7 Ns 211/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 34jährige Angeklagte C. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 01. Dezember 2016 wegen
Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen Missbrauchs von Ausweispapieren
zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Im Übrigen wurde die Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Dezember 2015 gegenüber dem Zeugen Z. zum
Abschluss einen Mobilfunkvertrages in einem Mobilcom-Debitel-Shop in Lingen bewusst
wahrheitswidrig falsche Personalien angegeben und dazu einen fremden Personalausweis
und eine fremde EC-Karte vorgelegt zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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10:00 Uhr:
7 Ns 3/17
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 37jährige Angeklagte A. aus Gelsenkirchen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 07. November 2016 wegen
Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
-------------Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 8
11:00 Uhr:
7 Ns 210/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
35-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. November 2016 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 3 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren
Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Darüber
hinaus wurde er wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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