Neu beginnende Strafverfahren ab 31.10.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
31.10.2016 bis zum 04.11.2016
Stand: 26.10.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 31. Oktober 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 115/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten A. aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. August 2016 wegen
gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Am 18. Dezember 2015 soll es zwischen dem Angeklagten, seiner bereits verurteilten
Ehefrau und dem Zeugen Z. am Raiffeisenplatz in Osnabrück zu einem Streit wegen
geliehenem Geld gekommen sein. Als der Zeuge das Geld nicht freiwillig herausgeben
wollte, soll der Angeklagte ihn festgehalten haben. Seine Ehefrau soll dazugekommen sein
und versucht haben, dem Zeugen die Geldscheine aus der Hand zu reißen. In dem
darauffolgenden Gerangel sollen die Geldscheine gerissen und der Z. soll zu Boden
gekommen sein. Weitere Beteiligte sollen auf den am Boden liegenden Z. eingetreten haben.
Währenddessen sollen sich der Angeklagte und seine Ehefrau vom Tatort entfernt und
versucht haben, die Scheinhälften in der Landeszentralbank einzutauschen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 122/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
39-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 18. Juli 2016 wegen Diebstahls
in 2 Fällen, wobei es sich in einem Fall um eine geringwertige Sache handelte, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten und 2 Wochen. Im Übrigen wurde er freigesprochen.
Das Urteil ist hinsichtlich des Freispruchs bereits rechtskräftig.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. Januar 2016 in den Geschäftsräumen der Firma
TK Maxx eine Packung Kekse aus den Auslagen genommen und die geöffnet zu haben. Die
geöffnete Packung soll er in das Regal zurückgelegt und mit dem Inhalt der Packung die
Geschäftsräume verlassen haben.
Am 03. Februar 2016 soll der Angeklagte sich in den Geschäftsräumen einer Parfümerie in
Osnabrück Moment eine Testflasche im Wert von ca. 40,00 € eingesteckt und das Geschäft
verlassen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen und ein
Bewährungshelfer geladen.
--------------
14:00 Uhr:
5 Ns 123/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
35-jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Lingen.
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Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 23. August 2016 wegen
gewerbsmäßigen Betruges in 9 Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, unter
Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Hannover zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben und zwar:
-
Am 03. November 2015 soll er wie ein zahlungswilliger und -fähiger Mieter die
Wohnung der Zeugin X. in Lingen mit einem monatlichen Mietzins von 480,00 €
angemietet haben. Der Angeklagte soll in der Folgezeit die Wohnung aber weder
bezogen noch bezahlt haben. Bereits bei Abschluss des Vertrages soll er zur Zahlung
auch weder bereit noch in der Lage gewesen sein.
-
In 5 Fällen soll er sich in verschiedene Hotels eingemietet und dabei angegeben
haben, die Kosten der Anmietung würden von einer Firma aus Bremen übernommen
werden. Dazu soll er mit seinem Laptop eine Kostenübernahmeerklärung gefertigt
und über eine von ihm eingerichtete E-Mail-Adresse an das jeweilige Hotel geschickt
haben.
-
Am 10. Dezember 2015 soll er gegenüber dem Inhabers Z. eines Handyshops in
Lingen erklärt haben, dass er für eine Firma aus Bremen einen Mobilfunkvertrag
abschließen und ein Handy erwerben wolle. Dabei soll er dem Z. eine gefälschte
Vollmacht des Geschäftsführers der Bremer Firma und eine Kopie des
Personalausweises vorgelegt haben. Im Vertrauen auf die Richtigkeit soll Z. einen
Mobilfunkvertrag mit dem Angeklagten abgeschlossen und ihm ein Mobiltelefon im
Wert von ca. 700,00 € ausgehändigt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
-------------Montag, 31. Oktober 2016, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 21. Nov., 23. Nov., 02. Dez., 05. Dez., 09.
Dez., 13. Dez., 16. Dez., 19. Dez. und 21. Dezember 2016, jeweils um 09:00 Uhr, Saal
272
14:00 Uhr:
6 Ks 8/16
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen
Angeklagten M. aus Syrien, z. Zt. JVA Lingen, und den jetzt 32-jährigen Angeklagten J. aus
Syrien, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags.
Der Geschädigte Z. soll sich von der schwangeren, nach islamischem Recht mit ihm
verheirateten Zeugin X., der Schwester der Angeklagten, vorübergehend räumlich getrennt
haben.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 02. Mai 2016 dazu entschlossen zu haben, Z.
zunächst zu demütigen und ihn im Anschluss mit stumpfer Gewalt zu töten. So sollen sie
sich am Tattag zu der Wohnung des Z. in Osnabrück begeben haben. Vor Ort soll der
Angeklagte J. mit einer Schere auf den Geschädigten eingestochen haben, wodurch dieser
Stichverletzungen an der Hand erlitten habe. Ferner soll er mit einem hölzernen Schlagstock
mehrmals auf den Kopf des Z. geschlagen haben, bis der Stock zerbrach. Danach soll er
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sich auf den am Boden liegenden, stark blutenden und schreienden Zeugen gesetzt und ihm
die Kopfhaare teilweise abgeschnitten haben. Der Angeklagte M. soll Z. sodann die Hose
heruntergezogen und ihn gequält haben. Danach sollen die Angeklagten Z. weiter
geschlagen haben. Dabei sollen die Angeklagten den Tod des Z. billigend in Kauf
genommen und die Schläge erst nach Eintreffen der Polizei eingestellt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Nebenkläger und
ein Nebenklägervertreter geladen.
-------------Montag, 31. Oktober 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 89/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten A. aus Hasbergen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Mai 2016 wegen Diebstahls
zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Der Angeklagte soll am 09. Oktober 2015 die Geschäftsräume der Firma L+T Sportschuhe
im Wert von 139,95 € entwendet haben. Im Bereich des Osnabrücker Neumarktes soll der
Angeklagte dann mit den neuen Laufschuhen an den Füßen aufgegriffen worden sein. Bei
der Tat soll er einen Atemalkoholgehalt von 2,16 ‰ gehabt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und zwei
Zeugen geladen.
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11:15 Uhr:
7 Ns 139/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten B. aus Gronau.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 03. Dezember 2016 wegen
Inverkehrbringens von Falschgeld in Tateinheit mit Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Landgericht
Osnabrück verwarf mit Urteil vom 21. April 2016 die Berufung der Staatsanwaltschaft und
änderte auf die Berufung des Angeklagten das Urteil im Rechtsfolgenausspruch
dahingehend ab, dass der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50,00 €
verurteilt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit
Urteil vom 15. August 2016 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die
Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des
Landgerichts Osnabrück zurück.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. Oktober 2014 in Nordhorn von Z. ein iPhone zu
einem Kaufpreis von 580,00 € gekauft zu haben. Den Kaufpreis soll er zu einem Großteil
durch die Übergabe von Falschgeld beglichen haben. So soll er dem Z. insgesamt 11
gefälschte 50,00 €-Scheine übergeben haben.
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Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
-------------13:30 Uhr:
7 Ns 143/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
29-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 25. Juli 2016 wegen
Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten.
Der Angeklagte soll im Dezember 2014 von dem Geschädigten X. in der JVA Meppen eine
CD im Wert von 79,99 € geliehen haben. Trotz mehrfacher Aufforderung des Zeugen soll er
die CD jedoch nicht zurückgegeben, sondern sie im Februar 2015 unbefugt an den Zeugen
Y. gegen Übergabe eines Beutels Tabak getauscht haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
-------------Montag, 31. Oktober 2016, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Temming, Saal 188
0915 Uhr:
13 Ns 22/16
Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 21-jährige
Angeklagte B. aus Versmold.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Angeklagte am 30. Juni 2016 wegen vorsätzlichen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des
Amtsgerichts Osnabrück zu einer Einheitsjugendstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihr vor
Ablauf von noch 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagten wurde
für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu
führen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 08. Dezember 2015 mit dem Pkw der Zeugin Z. die
Straße Am Rathaus in Dissen befahren zu haben, obwohl sie nicht im Besitz der
erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. In der Einfahrt des dortigen EDEKA-Marktes soll
sie ungebremst mit dem Pkw der Zeugin X. kollidiert sein, die dadurch eine HWS-Distorsion
erlitten habe. Die Angeklagte soll sich danach zu Fuß von der Unfallstelle entfernt haben und
dadurch die erforderlichen Feststellungen zu ihrer Person verhindert haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Dienstag, 01. November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 85/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten B. aus Maarsen (Niederlande), z. Zt. JVA Oldenburg.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 22. Juni 2016 wegen Diebstahls in
Tateinheit mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von 4
Jahren.
Der Angeklagte, der sich Anfang des Jahres 2016 in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten
befunden habe, soll sich mit dem mittlerweile verstorbenen X. und dem gesondert verfolgten
Y. zusammengetan haben, um in Deutschland Geldbeträge aus Geldautomaten zu
entwenden. Am 09. März 2016 begaben sie sich nach Deutschland, wo sie kurz nach
Überqueren der Grenze ein Kennzeichenpaar von einem Fahrzeug entwendet und an ihrem
Tatfahrzeug angebracht haben sollen. Sodann sollen sie sich zu einer Filiale der Sparkasse
Emsland in Meppen begeben haben. Vor Ort sollen sie den Geldautomaten im Vorraum der
Filiale aus seiner Verankerung gebrochen haben, um hinter dem Gerät Schläuche
anzubringen zu können. Danach sollen sie ein Sauerstoff-Acetylen-Gemisch in den
Automaten gefüllt und dieses Gemisch mit einem Fernzündern zur Explosion gebracht
haben. Dadurch soll sich der Automat geöffnet haben. Der Angeklagte und seine Begleiter
sollen dann dem Automaten Bargeld in Höhe von 155.760,00 € entnommen haben. Danach
sollen sie durch die Meppener Innenstand in Richtung Niederlande geflüchtet sein. Auf dem
Schullendamm soll der Pkw dann einen entgegenkommenden Lkw gestreift haben, von der
Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt sein. Bei dem Unfall wurde X.
getötet und Y. stark verletzt. Der Angeklagte soll sich zunächst mit einem Teil der Beute vom
Unfallort entfernt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen.
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14:00 Uhr:
5 Ns 117/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
52-jährigen Angeklagten B. aus Hamburg, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 09. August 2016 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe
zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18. März 2016 mit dem Pkw aus den Niederlanden
kommend bei Nordhorn in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei insgesamt
2.514,3 g Marihuana und 3.062,5 g Amphetamin mit sich geführt zu haben. Die Drogen
sollen unter den Vordersitzen hinter herausnehmbaren Schubladen versteckt gewesen und
für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und drei Zeugen
geladen.
-------------Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 6
Dienstag, 01. November 2016, 10. Große Jugendkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming,
Saal 272
09:15 Uhr:
10 KLs 21/15
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 47-jährigen
Angeklagten A. aus Gehrde wegen Vergewaltigung. Das Landgericht Osnabrück verurteilte
den Angeklagten am 07. August 2014 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40
Tagessätzen zu je 15,00 €. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen. Auf die
Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02. April 2015 das
Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und
Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Sachverständige, sieben
Zeugen, ein Nebenkläger, ein gesetzlicher Vertreter und ein Nebenklägervertreter geladen.
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Mittwoch, 02. November 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3,
mit Fortsetzungen am 08. Nov., 16. Nov., 24. Nov. und 30. November 2016, jeweils um
09:20, Saal 3
09:20 Uhr:
15 KLs 24/16
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 27-jährigen
Angeklagten A. aus Bramsche, z. Zt. JVA Sehnde, den jetzt 33-jährigen Angeklagten B. aus
Bramsche, z. Zt. JVA Sehnde, den jetzt 28-jährigen Angeklagten C. aus Bramsche, z. Zt.
JVA Oldenburg, den jetzt 26-jährigen Angeklagten D. aus Bramsche und den jetzt 28jährigen Angeklagten E. aus Bramsche, z. Zt. JVA Rosdorf, wegen des Verdachts des
bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Tatzeitraum vom 18. September 2015 bis zum 07.
Juni 2016 als Bande die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in die
Bundesrepublik und den gewinnbringenden Weiterverkauf organisiert zu haben. Dabei sollen
die zwei der Angeklagten die Organisatoren der Betäubungsmittelgeschäfte gewesen sein
und die Kontakte zu den Lieferanten in den Niederlanden und den möglichen Abnehmern in
Deutschland gepflegt zu haben. Ein Angeklagter soll seine Wohnungen als so genannte
„Bunkerwohnungen“ zur Verfügung gestellt haben. Im Januar 2016 soll dann ein weiterer
Angeklagter angeworben worden sein, um die Drogen aus den Niederlanden in das
Bundesgebiet zu transportieren bzw. an der Grenze im Empfang zu nehmen und zu den
Annehmern zu bringen. Im Mai 2016 soll dann ein weiterer Täter seine Wohnung zur
Verfügung gestellt haben, um die Drogen zur Portionierung zwischenzulagern.
Insgesamt soll es zu 4 Einfuhr-Taten gekommen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 7
Donnerstag, 03. November 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr.
Reichenbach, Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 136/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. September 2016 wegen
Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 €. Das Urteil ist bereits
hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 08. Oktober 2014 und dem 06. Oktober
2015 Arbeitslosengeld in Höhe von 47,01 € täglich bezogen zu haben, obwohl er ab dem 06.
Juli 2015 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer Firma nachging. Dabei
soll er Lohn und Arbeitslosengeld in ungekürzter Höhe nebeneinander bezogen haben,
wodurch der Agentur für Arbeit ein Schaden in Höhe von 4.277,91 € entstanden sein soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Donnerstag, 03. November 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 159/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52jährigen Angeklagten B. aus Bramsche.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. September 2016 wegen
versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30,00 €.
Der Angeklagte soll am 04. Mai 2016 als Geschäftsführer eines Gastronomiebetriebes einen
Zentralmarkt in Osnabrück aufgesucht haben. Vor Ort soll er einen Karton mit tiefgefrorenen
Pommes Frites geöffnet, den Inhalt entnommen und in die Packung argentinisches
Roastbeef, argentinisches Entrecote, mehrere Packungen mit Lammkeulen und spanisches
Schweinefilet im Gesamtwert von 190,55 € gepackt haben. Anschließend soll er die
Packungen mit den Pommes darüber gelegt und den Karton wieder verschlossen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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11:00 Uhr:
7 Ns 160/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
25-jährigen Angeklagten A. aus Spelle.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 29. August 2016 wegen
Siegelbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 €.
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Seite 8
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. Februar 2016 ein zuvor von der
Gerichtsvollzieherin bei dem Amtsgericht Lingen Z. an seinem Pkw angebrachtes
Pfandsiegel entfernt zu haben. Dabei soll er bereits durch die Gerichtsvollzieherin darüber
informiert worden sein, dass dieses Verhalten strafbar sei.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 142/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 39jährigen Angeklagten A. aus Heppenheim.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. Januar 2016 wegen
Betruges in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte soll während eines Hafturlaubes ein Reisebüro in Melle aufgesucht und dort
Fahrscheine der Deutschen Bahn im Wert von insgesamt 725,75 € erworben haben. Am 04.
Oktober 2014 soll er Fahrscheine der Deutschen Bahn im Gesamtwert von 375,60 €
erworben haben. Jeweils soll er die Fahrkarten mit seiner EC-Karte im Lastschriftverfahren
bezahlt haben, obwohl ihm bewusst gewesen sein soll, dass das Konto nicht ausreichend
gedeckt war. Er soll so beabsichtigt haben, die Fahrscheine ohne Bezahlung zu erlangen
und sie dann an einem Schalter der Deutschen Bahn zu stornieren, um durch
Rückerstattung des Fahrpreises Bargeld zu erhalten.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Freitag, 04. November 2016, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 07. Nov., 18. Nov., 28. Nov. und 15. Dezember
2016, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 13/16
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen
Angeklagten B. aus Köln wegen Betruges.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Tatbeteiligten als Bande in der
Zeit zwischen August 2014 bis zum 28. Juli 2015 gewerbsmäßig Kreditsuchende und
Immobilienanbieter zu Barzahlungen bewegt zu haben, indem sie Interesse an den
Geschäften vorgetäuscht haben sollen. Es soll den Tätern darum gegangen sein, sich in den
Besitz des von den Geschädigten zu vereinbarten Treffen mitgebrachten Geldes zu bringen
(„Ripdeal“). Unter Angabe falscher Personalien sollen die Täter die möglichen Opfer
zunächst telefonisch oder per E-Mail kontaktiert haben. Dabei sollen sie günstige
Kreditangebote ohne Sicherheit oder Kaufangebote unterbreitet haben. Diese Personen
sollen sie dann zur vorgetäuschten Geschäftsabwicklung nach Italien gelockt haben. In den
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insgesamt 9 Fällen soll von den Mitgliedern der Bande zunächst vorgetäuscht worden sein,
dass der Vertragsabschluss nur mit einer Zinszahlung bzw. Sicherheitsleistung in bar
möglich sei. Auch soll durch das erste persönliche Treffen weiter Vertrauen aufgebaut
worden sein. Danach sollen die Geschädigten durch das bereits gewonnene Vertrauen bereit
gewesen sein, zum nächsten Termin erhebliche Mengen Bargeld mitzubringen. Ein zweites
Treffen soll dann dazu gedient haben, sich in den Besitz der Vermögenswerte zu bringen.
Danach sollen die Täter abgetaucht sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeugen geladen.
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