Neu beginnende Strafverfahren ab 27.06.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
27.06.2016 bis zum 01.07.2016
Stand: 23.06.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 27. Juni 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:30 Uhr:
7 Ns 85/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46jährigen Angeklagten X. aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. Mai 2016 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Das Urteil
ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig.
Der Angeklagte befuhr im Dezember 2015 mit einem Pkw den Fürstenauer Weg in
Osnabrück, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der
Verwaltungsbehörde gewesen sein soll.
Die Kammer hat noch über das Strafmaß zu befinden.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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10:30 Uhr:
7 Ns 194/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 65jährige Angeklagte X. aus Braunschweig, z. Zt. JVA Vechta.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 11. September 2015 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2015 als Fahrgast im Einreisezug IC 145 aus
den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und
dabei Kokain mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gemeinsamen Konsum
mit Freunden bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger
und 2 Zeugen geladen.
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Montag, 27. Juni 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3,
mit Fortsetzung am 04. Juli 2016, 09:15 Uhr, Saal 3
09:15 Uhr:
15 KLs 11/16
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 31-jährigen
Angeklagten X. aus Lingen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2016 mit seinem Pkw aus den Niederlanden
kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei Heroin mit
sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt
gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 6 Zeugen und 1
sonstiger Beteiligter geladen.
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Montag, 27. Juni 2016, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 9/16
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 22-jährigen
Angeklagten X. aus Renkenberge.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 13. Januar 2016 wegen
gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Diebstahls in 2 Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit
vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und weiter wegen Betruges in Tateinheit mit
Fälschung beweiserheblicher Daten unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des
Amtsgerichts Papenburg vom 08. Dezember 2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2
Jahren.
Der Angeklagte soll im Mai 2015 gemeinsam mit der Zeugin A. durch Haren gefahren sein,
als er vorgeschlagen haben soll, einen abgestellten Pkw zu beschädigen. A. soll daraufhin
von dem Angeklagten einen Schraubenzieher erhalten und damit den Pkw beschädigt
haben.
Im Mai 2015 soll er trotz eines bestehenden Fahrverbotes mit einem Pkw die BAB 31 in
Richtung Norden befahren haben.
Im November 2014 soll er unter Verwendung der Daten des Zeugen O. bei einem
Versandhaus Waren im Wert von 155,94 € bestellt haben.
Im November 2015 soll er mit den bereits verurteilten Y. und Z. von dem Grundstück einer
Taxifirma in Lathen Aluschrott entwendet haben. Diesen sollen sie auf zwei Transporter
gepackt und damit zu einem Schrotthändler in die Niederlande gefahren sein, um den
Schrott dort zu verkaufen. Dabei soll der Angeklagte das Fahrzeug gefahren haben, obwohl
er nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis gewesen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen geladen.
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Mittwoch, 29. Juni 2016, 18. große Strafkammer, Vorsitz: RiLG Everdiking, Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 1/16
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Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten X. aus Höchstadt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2015 mit seinem Pkw aus den
Niederlanden kommend bei Bad Bentheim über die BAB 30 in das Bundesgebiet eingereist
zu sein und dabei Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den
gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. In den Niederlanden soll er das
Marihuana erhalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Donnerstag, 30. Juni 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 71/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten X. aus Herford, z. Zt. JVA Schwerte.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. Februar 2016 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe
zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3
Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2013 mit dem Einreisezug BE 20025 aus
den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und
dabei Heroin, Kokain und Streckmittel mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in seiner
Unterhose versteckt gewesen und für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt
gewesen sein.
Als der Angeklagte auf dem Bahnhof in Bad Bentheim von der Polizei durchsucht werden
sollte, soll er geflüchtet sein und von dem Beamten im Bahnhofsbereich mit körperlicher
Gewalt zu Boden gebracht worden sein. Danach soll er erhebliche Gegenwehr geleistet
haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
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10:00 Uhr:
7 Ns 193/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
37-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 21. September 2015 wegen
Diebstahls in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2014 in den Geschäftsräumen eines
Bekleidungsgeschäfts in Osnabrück eine Herrenjacke über seine eigene Jacke gezogen zu
haben und damit zum Ausgang gegangen zu sein. Ohne die Jacke zu bezahlen, soll er sich
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entfernt haben. Mit dem Weiterverkauf der Jacke habe der Angeklagte seine Drogensucht
finanzieren wollen.
Im Dezember 2013 soll er in den Geschäftsräumen eines Drogeriemarktes in Osnabrück
Parfum entwendet und nach dem Entfernen der Verpackung die Geschäftsräume verlassen
haben. Auch hier habe er sich mit dem Verkaufserlös seine Drogensucht finanzieren wollen.
Im Dezember 2014 soll er in einem anderen Bekleidungsgeschäft in Osnabrück Waren im
Gesamtwert von 62,00 € in einer Kabine unter seine eigene Bekleidung gezogen haben, um
damit das Geschäft zu verlassen. Im Ausgangsbereich soll er aber von Mitarbeitern der
Firma angesprochen worden sein, weswegen es nicht zum Diebstahl gekommen sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1
Bewährungshelfer geladen.
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14:00 Uhr:
7 Ns 72/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 64jährige Angeklagte X. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 15. April 2016 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2015 in den Geschäftsräumen eines
Bekleidungsgeschäfts in Osnabrück zahlreiche Waren aus der Auslage mit in eine
Umkleidekabine genommen zu haben, um so hochwertige Damenbekleidung für den
persönlichen Gebrauch zu stehlen. In der Kabine soll die Etiketten von Waren entfernt, die
Waren in ihre Tasche gesteckt und dann das Ladenlokal verlassen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.
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