Neu beginnende Strafverfahren ab 19.12.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
19.12.2016 bis zum 23.12.2016
Stand: 13.12.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Dienstag, 20. Dezember 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 113/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten A. aus Bersenbrück, z. Zt. JVA Meppen.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 10. August 2016 wegen
Diebstahls in 3 Fällen, davon in einem Fall im Versuch und in Tateinheit mit
Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. April 2016 in den Geschäftsräumen der Firma
toom in Georgsmarienhütte Waren im Gesamtwert von 56,56 € eingesteckt zu haben, um sie
ohne Bezahlung mitzunehmen.
Am 22. April 2016 soll er sich mit einem Blutalkoholwert von mindestens 2,02 ‰ gewaltsam
Zugang zu einem Club in Georgsmarienhütte verschafft und dort Getränkeflaschen im
Gesamtwert von 300,00 € sowie die Registrierkasse im Wert von 200,00 € mit ca. 100,00 €
Bargeld an sich genommen haben. Der Angeklagte soll noch vor Ort festgenommen worden
sein.
Am 11. Mai 2016 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Rossmann in Georgsmarienhütte
Parfum im Gesamtwert von 537,96 € entwendet haben.
Der Angeklagte soll sämtliche Taten begangen haben, um sich mit dem Weiterverkauf bzw.
der Verwertung der Beute eine regelmäßige, nicht unerhebliche Einnahmequelle zur
Finanzierung seiner Alkohol- und Drogensucht zu verschaffen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen.
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 150/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
62-jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. August 2016 wegen
Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Zeugen Z. am 6. Juni 2016 in Osnabrück mit den
Worten: „Arschloch, Spinner, verpiss dich“ bezeichnet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 152/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
34-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Meppen.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 2
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 13. September 2016 wegen
Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Geldstrafe von 50
Tagessätzen zu je 5,00 €.
Der Angeklagte soll am 06. Mai 2016 bei einem Einkauf in der JVA Meppen einen
abgeänderten Einkaufsschein abgegeben haben. Dieser Einkaufsschein soll so abgeändert
worden sein, dass er als verfügbaren Hausgeldbetrag statt 3,24 € einen Betrag von 33,24 €
ausgewiesen habe. Mit der Vorlage dieses Scheines soll der Angeklagte beabsichtigt haben,
den für den Einkauf zuständigen Mitarbeiter Z. über den dem Angeklagten zur Verfügung
stehenden Betrag zu täuschen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
-------------Dienstag, 20. Dezember 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming,
Saal 188
09:15 Uhr:
10 KLs 26/16
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 30-jährigen
Angeklagten A. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück, und den jetzt 25-jährigen Angeklagten
D. aus Osnabrück wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Der Angeklagte A. soll am 14. Mai 2015 in seiner Wohnung in Osnabrück ca. 115 g
Marihuana aufbewahrt haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden
Weiterverkauf durch den Angeklagten selbst bestimmt gewesen sein.
-
Die Angeklagten sollen ab Juli 2015 beschlossen haben, sich durch den Verkauf von
Marihuana eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zur Finanzierung ihres
Lebens- und Drogenbedarfs zu verschaffen. Dabei soll der Angeklagte D. für den
Ankauf der Drogen zuständig gewesen sein, während A. den Weiterverkauf an die
Endabnehmer übernommen haben soll. Zwischen Juli 2015 und dem 26. April 2016
sollen sie in mindestens 43 Fällen mindestens 50 g Marihuana angekauft haben, um
es danach portionsweise weiterzuverkaufen.
-
Am 28. Juni 2016 sollen im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung in Osnabrück
eine Gaspistole, ein funktionsfähiger Elektroschocker sowie 380 g Marihuana
aufgefunden worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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