17.10.2016 bis zum 21.10.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
17.10.2016 bis zum 21.10.2016
Stand: 13.10.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 17. Oktober 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 128/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten A. aus Bad Rothenfelde und den jetzt 32-jährigen Angeklagten C. aus
Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte die Angeklagten am 20. Juni 2016 wegen Betruges in
Tateinheit mit Inverkehrbringen von Falschgeld (u.a.) jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 19. April 2015 in eine Spielothek in Bad Iburg
begeben und dort die Aufsicht gebeten zu haben, ihnen jeweils einen (gefälschten) 50-EuroSchein zu wechseln. Im Vertrauen auf die Echtheit des Geldes soll die Aufsicht die
gefälschten Geldscheine in echtes Geld gewechselt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und drei Zeugen
geladen.
-------------Dienstag, 18. Oktober 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 59/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 35jährige Angeklagte A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 11. April 2016 wegen versuchten
Wohnungseinbruchsdiebstahls und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6
Monaten und 2 Wochen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 23. August 2015 zu der Wohnung der Eheleute
L. in Osnabrück begeben zu haben und dort mit Hammer und Schraubendrehern versucht zu
haben, die Tür gewaltsam zu öffnen. Dabei soll es ihr darum gegangen sein, nach Zutritt zur
Wohnung u.a. die Fahrzeugschlüssel für den von den Eheleuten genutzten Pkw zu
entwenden. Es soll ihr aber nicht gelungen sein, die Wohnungstür vor Eintreffen der Polizei
zu öffnen.
Am 19. Januar 2016 soll sie in den Geschäftsräumen der Firma TK Maxx Waren im Wert von
48,00 € entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und fünf
Zeugen geladen.
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14:00 Uhr:
5 Ns 81/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46jährigen Angeklagten B. aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 12. Mai 2016 wegen
fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu
je 65,- Euro. Der Verfall von Wertersatz in Höhe von 5.000,- Euro wurde angeordnet.
Der Angeklagte ist Gesellschafter einer Firma, der unter anderem auch das Gelände des
ehemaligen Güterbahnhofes in Osnabrück gehört. Mit einem Kaufinteressenten für eine dort
befindliche Lagerhalle soll der Angeklagte vereinbart haben, die Überreste des darin
vorhandenen Fußbodens zu entfernen. Dabei soll es sich um Stirnholzparkett mit
schwarzgefärbtem Material gehandelt haben, das auch polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe, sogenannte PAK, enthalten haben soll. Der Gehalt an Benzoapyren soll
mit 830 mg/kg deutlich über der Gefährlichkeitsschwelle der Gefahrstoff-Verordnung in Höhe
von 50 mg/kg gelegen haben. Ohne Vorkehrungen dafür zu treffen, das Entweichen von
Staub nach außen oder in ein benachbartes Gebäude zu verhindern, soll der Angeklagte das
Parkett mit einem Radlader in der Halle abgebaut haben. Dabei soll Staub aufgewirbelt
worden sein, auch soll es nach Teeröl gerochen haben. Ohne Schutzvorkehrungen soll er
seine Arbeit fortgesetzt und auch ein Kind mit auf den Radlader genommen haben. Durch
defekte Fenster und offene Halleneinfahrten soll Staub nach außen gedrungen sein. Der
Angeklagte soll mit seinem Verhalten die Personen in der Halle sowie die Mieter und
Besucher der anliegenden Hallen gefährdet haben. Auch nach entsprechender Mitteilung
des Gewerbeaufsichtsamtes über den Umgang mit dem Parkett, soll er sich nicht an die
Vorgaben gehalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und zwei
Zeugen geladen.
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Mittwoch 19. Oktober 2016, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272 mit Fortsetzungen am 20., 24. Oktober, 04., 11., 17., 22. und 29.
November 2016 jeweils 09:00 Uhr.
14:00 Uhr:
6 Ks 5/16
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 33-jährigen
Angeklagten C., zurzeit JVA Osnabrück, wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags.
Zwischen dem Angeklagten und dem Cousin seiner Ehefrau Z. soll es am 03. Juni 2016 in
einer Unterkunft für Asylbewerber in Osnabrück zu einer zunächst verbalen
Auseinandersetzung gekommen sein. Als sich Z. bereits in den Innenhof begeben hatte, soll
der alkoholisierte Angeklagte ein Messer gezogen und ohne Vorwarnung versucht haben, Z.
ins Herz zu stechen. Durch eine schnelle Drehung des Opfers soll der Angeklagte jedoch
lediglich dessen linken Oberarm getroffen haben. Ein weiterer Versuch des Angeklagten, auf
Z. einzustechen, soll durch dazugekommene Zeugen verhindert worden sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen.
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-------------Mittwoch, 19. Oktober 2061, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3
mit Fortsetzungen am 25. und 26. Oktober 2016 jeweils 09:30 Uhr.
09:30 Uhr:
15 KLs 23/16
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 26-jährigen
Angeklagten B., zurzeit JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04. Mai 2016 aus den Niederlanden kommend mit
einem IC über Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei als Kurier
große Mengen Drogen mit sich geführt zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 19. Oktober 2016, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176 mit Fortsetzung am 26. Oktober 2016, 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
18 KLs 11/16
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 44-jährigen
Angeklagten A., zurzeit AMEOS Klinik Osnabrück, wegen räuberischen Diebstahls.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. April 2016 aus einem Kiosk in Lingen Waren im
Wert von 6,48 € entwendet zu haben. Als er diesbezüglich von der Angestellten H.
angesprochen worden sei, soll er dieser plötzlich einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und
sie zu Boden geschubst haben. Danach soll er mit dem Diebesgut geflüchtet sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und sieben
Zeugen geladen.
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Donnerstag, 20. Oktober 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 83/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten A., zurzeit JVA Lingen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 18. Mai 2016 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, wegen Sachbeschädigung und
wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10
Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 1 Jahr und 6
Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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Am 28. Oktober 2015 soll es zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Freundin Z.
in der gemeinsamen Wohnung in Osnabrück zu einem Streit gekommen sein.
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Als Z. die zunächst verbale Auseinandersetzung beenden und eine Bekannte anrufen
wollte, soll der Angeklagte das Handy der Zeugin gegen die Wand geworfen haben,
wodurch es zerstört worden sein soll.
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Daraufhin soll er der Z. einen Faustschlag gegen das Auge und in den Nacken
versetzt haben. Auch soll er sie so heftig geschubst haben, dass sie gestürzt und mit
den Rippen gegen eine Kommode gestoßen sein soll. Kurz danach soll er ein Messer
genommen und es der Zeugin entgegengehalten haben. Danach soll er das Messer
gegen sich selbst gerichtet und sich verletzt haben.
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Am nächsten Morgen soll Z. den Angeklagten aufgefordert haben, die Wohnung zu
verlassen. Er soll dann mit seinem Pkw davongefahren sein, obwohl er nicht im
Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 105/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten B. aus Belm.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 22. Juni 2016 wegen
unerlaubter Veräußerung von Betäubungsmitteln und wegen unerlaubten Besitzes von
Betäubungsmitteln zu einer Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 40,- Euro.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dem gesondert verfolgten C. am 23. Juni 2015 in Belm
insgesamt 5 g Marihuana zum Preis von 50,00 € verkauft zu haben.
Am 26. Januar 2016 soll er im Rahmen einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im
Besitz von 14,5 g Marihuana gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 107/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 21jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 30. Juni 2016 wegen unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. Februar 2016 in Nordhorn 0,68 g Marihuana mit
sich geführt zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Seite 5
Donnerstag, 20. Oktober 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
mit Fortsetzung am 04. November 2016, 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
7 Ns 123/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49jährigen Angeklagten B. aus Bramsche.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 07. Juni 2016 wegen sexueller
Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur
Bewährung ausgesetzt.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten acht Zeugen, ein Nebenkläger und
ein Nebenklägervertreter geladen.
-------------14:00 Uhr:
7 Ns 133/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten C. aus Hannover.
Das Amtsgericht Nordhorn sprach den Angeklagten am 21. Juni 2016 frei.
Der Pkw eines niederländischen Leasingnehmers soll in der Nacht zum 15. März 2013
aufgebrochen und entwendet worden sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dadurch zu
der Tat beigetragen zu haben, dass er es unternommen habe, das Fahrzeug über
Deutschland nach Litauen zu überführen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und zwei Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 20. Oktober 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3,
mit Fortsetzungen am 04. und 25. November, 09:15 Uhr, 06. und 08. Dezember um
09:30 Uhr, 16. Dezember um 09:15 Uhr und 20. Dezember 2016 um 09:30 Uhr.
10:30 Uhr:
15 KLs 22/14
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 59-jährigen
Angeklagten A. aus Melle und den jetzt 47-jährigen Angeklagten B. wegen Betruges.
Der Angeklagte A. soll bei einem Autohaus in Melle als Autoverkäufer tätig gewesen sein.
Der Angeklagte B. soll dem Autohaus potentielle Autokäufer aus seinem Kulturkreis
vermittelt und dafür Provisionszahlungen erhalten haben. Um möglichst viele Geschäfte
abschließen zu können, sollen die Angeklagten potentiellen Kunden Kredite zum PkwAnkauf verschafft haben, indem Sie Unterlagen (Verdienstbescheinigungen u.ä.) zur Vorlage
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bei der kreditgebenden Bank fälschten. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der eingereichten
Unterlagen, sollen die Bankmitarbeiter die Kredite jeweils ausgezahlt haben, wodurch die
Kunden ihre Fahrzeuge und die Angeklagten Provisionszahlungen erhalten hätten. Die
Kredite sollen notleidend geworden sein, wodurch die Bank nach Rückabwicklung der
Verträge erheblichen Schaden erlitten haben soll.
Insgesamt soll es so zu 18 Taten gekommen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
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Freitag, 21. Oktober 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188
09:00 Uhr:
7 Ns 107/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten A. aus Wallenhorst und die jetzt 32-jährige Angeklagte B. aus
Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagten durch Urteil vom 30. Mai 2016
wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung, den Angeklagten A. zu einer
Freiheitsstrafe von 11 Monaten und die Angeklagte B. zu einer Freiheitsstrafe von
9 Monaten. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte A. soll in der Wohnung des Zeugen Y. einen Geldbetrag von 13.000,00 €
hinterlegt gehabt haben. Nachdem der Betrag aus der Wohnung entwendet worden sei, soll
der Angeklagte versucht haben herauszufinden, wer der Täter des Gelddiebstahls war.
Der Angeklagte soll daraufhin die Zeugin Z. am 22. September 2014 in ihrer Wohnung in
Hasbergen gemeinsam mit der Angeklagten B. und drei weiteren Frauen aufgesucht haben,
um sie zur Rede zu stellen und nach dem Verbleib des Geldes zu fragen. Zunächst soll der
Angeklagte geklingelt und nach Einlass die Herausgabe des Geldes von der Zeugin
gefordert haben. Als Z. den Vorwurf zurückgewiesen habe, sollen die vier Mittäterinnen
sollen in die Wohnung gestürmt sein und sich auf Z. gestürzt haben. Die Frauen sollen Z.
festgehalten und immer wieder auf sie eingeschlagen und eingetreten haben. Weiter soll Z.
mit einem in der Wohnung aufgefundenen Messer mit den Worten bedroht worden sein: „Ich
stech dich ab, Fotze“, „Ich mach dich tot“, „Wo ist das Geld? Ich stech dich ab!“ Als die
Zeugin dabei geblieben sei, nichts über das Geld zu wissen, sollen die beteiligten Frauen sie
gezwungen haben, sich hinzusetzen und ihr erklärt haben, dass sie für die Beschaffung des
Geldes eine Woche Zeit habe. Danach sollen sie die Wohnung verlassen haben. Die Zeugin
Z. soll u. a. Prellungen, eine Rippenfraktur und einen schweren Schock erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
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