Neu beginnende Strafverfahren ab 11.07.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
11.07.2016 bis zum 15.07.2016
Stand: 04.07.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 11. Juli 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit
Fortsetzungen am 15. Juli, 14:45 Uhr, 05. Aug., 08. Aug., 17. Aug., 19. Aug. 31. Aug.,
01. Sept., 02. Sept. und 08. Sept. 2016, jeweils um 09:45 Uhr
09:45 Uhr:
15 KLs 17/16
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 52-jährigen
Angeklagten C. aus Twistringen, z. Zt. JVA Osnabrück, und den jetzt wegen 28-jährigen
Angeklagten D. aus Lohne, z. Zt. JVA Lingen, wegen unerlaubten Handeltreibens mit
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.
Die gesondert verfolgten A. und B. sollen seit 2014 auf gemeinsame Rechnung in Spanien
Cannabis im zweistelligen Kilobereich für den gewinnbringenden Weiterverkauf gekauft und
dieses durch Drogenkuriere nach Deutschland schmuggeln lassen haben. So sollen sich A.
und B. mit dem Angeklagten C. im gemeinsamen Bandeninteresse zusammengetan haben,
um den Drogenschmuggel mit einem Lkw durchzuführen. Der Angeklagte C. soll daraufhin
bei einem von ihm in der Ukraine erworbenen LKW einen der vier Tanks stillgelegt und durch
ein Schmuggelversteck ersetzt haben.
Zwischen dem 28. Oktober und dem 05. November 2015 sollen A. und B. mindestens 17 kg
Marihuana und ca. 1 kg Haschisch bestellt und durch den Angeklagten C. in dessen Lkw
nach Deutschland bringen lassen haben. Gemäß vorheriger Vereinbarung soll C. aus einem
Drogenversteck in Twistringen insgesamt 4.068,87 g Marihuana entnommen und mit dem
gesondert verfolgten B. an den ebenfalls gesondert verfolgten S. an der Hannoverschen
Straße in Osnabrück übergeben haben.
Im Januar 2016 sollen sie einen weiteren Drogenschmuggel organisiert und zu diesem
Zweck den Angeklagten D. als neuen Kurierfahrer angeheuert haben. Dieser soll sich bereit
erklärt haben, künftig im Bandeninteresse Marihuana mit dem Lkw des Angeklagten C. nach
Deutschland zu bringen. Bei einer Fahrt am 21. Januar 2016 sollen die Angeklagten in
Totana (Spanien) insgesamt 27,71 kg Marihuana übernommen und in dem Drogenfach
versteckt haben. Während der Angeklagte C. die Heimreise bereits am 24. Januar 2016
angetreten habe, um den Empfang und die Lagerung der Drogen vorzubereiten, soll D. am
29. Januar 2016 losgefahren sein.
Weiter soll der Angeklagte D. auch an einem Handel mit gestohlenen Pkw durch den
gesondert verfolgten A. beteiligt gewesen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Mittwoch, 13. Juli 2016, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 7/16
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 64-jährigen
Angeklagten A. aus Brügge (Belgien), z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. März 2016 als Fahrer eines Pkw aus den
Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
19,085 kg Amphetamin mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem
bauartbedingten Staufach unter dem Teppichboden vor dem Beifahrer- bzw. Fahrersitz
versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Dänemark bestimmt gewesen sein.
Die Drogen soll er in den Niederlanden für einen Kurierlohn von 2.000,00 € übernommen
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 14. Juli 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 71/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 39jährigen Angeklagten B. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 28. April 2016 wegen vorsätzlichen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 1 Jahr keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 58/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
28-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. April 2016 wegen Betruges
zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten.
Der Angeklagte soll am 31. März 2015 über das Internetportal ebay Kopfhörer zum Kaufpreis
von 85,00 € an die Zeugin Z. verkauft haben. Dabei soll er zum Ausdruck gebracht haben,
die Ware nach Eingang des Kaufpreises zu übersenden, dies soll er auch in E-Mails
mehrfach zugesichert haben. Nach Erhalt des Kaufpreises habe der Angeklagte die
Kopfhörer trotz mehrfacher Aufforderung nicht an die Z. übersandt. Den Kaufpreis habe er
nicht zurückerstattet.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 3
Donnerstag, 14. Juli 2016, 22. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
10:00 Uhr:
22 Ns 17/16
Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 66jährigen Angeklagten A. aus Lengerich.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 20. April 2016 wegen
Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25,00 €.
Der Angeklagte soll am 09. Juli 2015 in einem Friseursalon in Bad Iburg die Friseurin Z.
umarmt und ca. 10 bis 20 Sekunden fest an sich gedrückt haben. Als es der überraschten
Zeugin Z. gelang, sich von dem Angeklagten zu lösen, soll dieser absichtlich mit der rechten
Hand fest über ihre linke Brust gestreift haben. Danach soll er ihr noch einen spürbaren
Klapps auf das Gesäß versetzt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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