Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 16.01.2017 bis zum 20.01.2017 Stand: 12.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 16. Januar 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 09:00 Uhr: 21 Ns 27/16 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 20-jährige Angeklagte A. aus Meppen und den jetzt 24-jährigen Angeklagten B. aus Meppen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte am 16. August 2016 die Angeklagte A. wegen Diebstahls in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und den Angeklagten B. wegen Beihilfe zum Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Am 25. Januar 2016 sollen sich die Angeklagten zur Firma Kaufland in Meppen begeben haben, um dort einen Ladendiebstahl zu begehen. Während der Angeklagte B. vor dem Geschäft gewartet habe, soll die Angeklagte A. in den Geschäftsräumen der Firma Waren im Wert von 33,05 € eingesteckt und das Geschäft ohne Bezahlung verlassen haben. Im Flurbereich soll A. dann von den Kaufhausdetektiven X. und Y. angesprochen worden sein. A. soll daraufhin in die dort ebenfalls befindliche Apotheke geflüchtet sein, wo sie ein Regal umgeworfen und danach versucht habe, nach draußen zu gelangen. Um A. zu helfen, soll der Angeklagte B. die Tür von außen so stark aufgerissen haben, dass X. sich die Schulter geprellt habe. Bei der folgenden Auseinandersetzung soll B. dem Zeugen Y. das Hemd zerrissen und X. mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Als es den Detektiven schließlich gelungen sei, A. wieder in das Gebäude zu bringen, soll der Angeklagte B. weiter versucht haben, seine Freundin zu befreien. Am 07. Juni 2016 soll die Angeklagte A. in den Geschäftsräumen der Firma REWE in Meppen Lebensmittel im Gesamtwert von 17,22 € eingesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Zeugen geladen. -------------14:00 Uhr: 21 Ns 28/16 Die 21. Große Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 18jährigen Angeklagten B. aus Diepholz. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. September 2016 wegen räuberischen Diebstahls in Tatmehrheit mit gemeinschaftlichem Diebstahl in 3 Fällen, wobei der Diebstahl in 2 Fällen gewerbsmäßig begangen wurde, zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02. Juni 2016 in den Geschäftsräumen der Firma Kaufland in Kerpen gemeinsam mit den gesondert verfolgten C. und H. Waren im Gesamtwert von 143,39 € eingesteckt zu haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Zwischen dem 01. Juli und dem 06. Juli 2016 soll der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. in den Geschäftsräumen der Firma Müller in Osnabrück Parfum im Gesamtwert von 104,90 € in eine mitgeführte Plastiktasche gesteckt zu haben, um das Geschäft ohne Bezahlung der Ware zu verlassen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 Am 06. Juli 2016 soll er der Auslage eines Geschäfts am Neumarkt in Osnabrück Ware im Wert von 9,99 € entnommen und in eine mitgeführte Tasche gesteckt haben, dabei soll ihn der gesondert verfolgte C. vor den Blicken anderer verdeckt haben. Am 09. Juli 2015 soll er in den Geschäftsräumen der Firma H&M in Osnabrück gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. Bekleidungsstücke im Gesamtwert von 265,80 € in eine präparierte Tüte gesteckt haben, während B. Schmiere gestanden habe. Dann sollen beide das Geschäft verlassen haben. Als sie von der Ladendetektivin Z. angesprochen worden seien, soll der Angeklagte weggerannt sein. Als er von drei Passanten festgehalten worden sei, soll er sich stark mit Armen und Beinen gewehrt haben, wobei er Z. aus Versehen am Schienbein getroffen haben soll Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und zwei Zeugen geladen. -------------Dienstag, 17. Januar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277, mit Fortsetzungen am 30. Januar und 07. Februar 2017, jeweils 09:15 Uhr. 09:15 Uhr: 5 Ns 91/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 39jährigen Angeklagten A. aus Alfeld. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Juni 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten. Am 22. August 2015 soll es aufgrund einer Ruhestörung vor einem Mehrfamilienhaus in Belm zu verbalen Streitigkeiten zwischen den Zeugen X., Y. und Z. und dem Angeklagten gekommen sein. Der zunächst am Fenster stehende Angeklagte soll dann vor das Haus gegangen sein, um die Sache weiter „zu besprechen“. Dabei soll er aus seiner Wohnung eine geladene Pistole mitgenommen und entsichert haben. Vor dem Haus soll es dann aufgrund des verbalen aggressiven Vorgesprächs zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, bei der der Angeklagte seine Waffe gezogen habe. Der Angeklagte soll insgesamt drei ungezielte Schüsse abgegeben haben, um seine Gegner abzuschütteln. Einer der Schüsse soll den Zeugen X. in den Bauch getroffen haben. Infolge des Durchschusses habe er eine Perforation mehrerer Dünndarmschlingen erlitten. Der Zeuge Y. soll eine Schussverletzung am Fuß erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Sachverständiger, zehn Zeugen, zwei Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 Dienstag, 17. Januar 2017, 3. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1, mit Fortsetzungen am 18. und 19. Januar 2017, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 1 09:00 Uhr: 3 KLs 20/16 Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 22-jährigen Angeklagten B. aus Korbach wegen des Verdachts des besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge, ein Nebenkläger und ein Nebenkläger geladen. -------------Mittwoch, 18. Januar 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 31. Januar, 01., 21. Februar, 02., 09. und 14. März 2017, jeweils 09:00 Uhr, Saal 272 09:00 Uhr: 6 Ks 10/16 Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten C. aus Nordhorn, zurzeit JVA Lingen, wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags u.a. Am 04. Juli 2016 soll der Angeklagte mit einem Pkw aufgrund rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit auf der Wietmarscher Straße in Nordhorn von der Fahrbahn abgekommen und auf die entgegenkommende Fahrspur gefahren sein, die er über eine Distanz von etwa 200 m befahren habe, bis er von der Polizei angehalten worden sei. Bei der Fahrt soll er zudem nicht im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis gewesen sein. Am 23. Juli 2016 soll es zwischen dem Angeklagten und seiner Gruppe auf einer Brücke in der Hauptstraße in Nordhorn zu einer Auseinandersetzung mit mehreren Zeugen gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte versucht haben soll, den Zeugen X. mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Als der Zeuge Z. dazwischen gegangen sei, soll der Angeklagte den Z. angegriffen haben. Nachdem sich Z. mit Schlägen gewehrt habe, soll der Angeklagte ein Messer gezogen und das Messer dem Z. gezielt in den Bauch gestochen haben, wobei er dessen Tod billigend in Kauf genommen habe. Aufgrund der erlittenen schweren Bauchverletzung musste Z. unverzüglich notoperiert werden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, zwei Sachverständige, drei Zeugen, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Donnerstag, 19. Januar 2017, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 116/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36jährigen Angeklagten B., zurzeit JVA Lingen, Abteilung Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. August 2016 wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in zwölf Fällen, dabei in fünf Fällen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes und seiner Drogensucht - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Am 01. März 2016 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Marktkauf Alkoholika im Wert von ca. 119,00 € entwendet haben. - Am 14. März 2016 soll er in den Geschäftsräumen eines Biomarktes Kosmetika im Wert von 308,00 € entwendet haben. - Am 17. Mai 2016 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Müller Kosmetika im Wert von ca. 697,00 € entwendet haben. - Am 06. Mai 2016 soll er trotz eines Hausverbotes die Geschäftsräumen der Firma Marktkauf in Belm betreten und dort Alkoholika im Gesamtwert von 75,96 € eingesteckt haben. - Am 27. Mai 2016 soll er widerrechtlich die Geschäftsräume der Firma Galeria Kaufhof betreten und dort Parfum im Gesamtwert von 199,88 € ohne Bezahlung eingesteckt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, sieben Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. -------------- 13:00 Uhr: 5 Ns 132/16 mit Fortsetzung am 26. Januar 2016, 11:00 Uhr Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 57jährigen Angeklagten A., zurzeit JVA Bielefeld-Senne. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. August 2016 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Im Übrigen wurde er freigesprochen Noch während seiner Haftzeit soll der Angeklagte beschlossen haben, sich mit einer Autoleasingfirma im Rahmen einer sogenannten „Limited“ selbständig zu machen. Für die Firmengründung soll er Ausgangs- und Hafturlaubstermine genutzt haben. Dabei habe er auch Gewerberäume des Z. in Bissendorf angemietet. Ende Juli 2015 soll er mit Z. einen Mietvertrag mit einer monatlichen Kaltmiete von 1.980,00 € zuzüglich Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten, also insgesamt 5.940,00 € angeschlossen haben. Dabei soll er bewusst billigend in Kauf genommen haben, dass er aufgrund seiner Schuldensituation und seiner Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 monatlichen Einkünfte zwischen 400,00 und 600,00 € nicht in der Lage sein würde, den Mietzins zu zahlen. Als Z. dem Angeklagten weitere Informationen zu den Strom-, Wasserund Telefonanbietern zukommen lassen wollte, soll der Angeklagte nicht mehr erreichbar gewesen sein. Auch das Einzugsdatum 01. September 2015 soll folgenlos verstrichen sein. In der Folgezeit soll der Angeklagte den Z. weiter hingehalten haben. Am 30. November 2015 soll der Vermieter den Mietvertrag fristlos gekündigt haben. Bis dahin sollen durch den Angeklagten keinerlei Zahlungen geleistet worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen. ------------- Freitag, 20. Januar 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 188 09:00 Uhr: 7 Ns 116/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52jährigen Angeklagten A. aus Papenburg. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 16. Juni 2016 wegen Sachbeschädigung in 2 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten. Der Angeklagte soll am 09. Dezember 2015 in Papenburg erst die Eingangstür und sodann die Windfangtür einer Spielothek mit einem Betonpflanzring eingeworfen haben. Nachdem der Angeklagte die Spielothek wieder verlassen habe, soll er sich zu einem italienischen Restaurant begeben und dort ebenfalls mit einem Betonpflanzring eine Fensterscheibe eingeworfen haben, um sich so Zutritt zu verschaffen. Dort soll er Papier oder Pappe angezündet haben, wodurch das Türblatt der Toilettentür in Brand geraten sei. Daraufhin habe der Angeklagte die Scheibe der Eingangstür eingeschlagen, um dadurch zu flüchten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Bewährungshelfer geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6
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