Neu beginnende Strafverfahren ab 15.08.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
15.08.2016 bis zum 19.08.2016
Stand: 10.08.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 15. August 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 97/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49jährigen Angeklagten A., ohne festen Wohnsitz.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. Mai 2016 wegen
gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Beleidigung in 2 Fällen, davon in einem Fall in
Tateinheit mit exhibitionistischen Handlungen und wegen Hausfriedensbruchs in 9 Fällen zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Am 24. Februar 2016 soll der Angeklagte im Bereich des Neumarktes eine Frau mit
den Worten „du Schlampe“ und „du Fotze“ beleidigt haben. Als ein Zeuge den
Angeklagten aufgefordert habe, damit aufzuhören, soll der Angeklagte zu dem
Zeugen „du Kinderficker“ gesagt haben. Danach soll der Angeklagte dem Zeugen mit
seiner Gehhilfe aus Kunststoff gegen den Kopf geschlagen haben.
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Am 16. Dezember 2015 soll der Angeklagte an der Bushaltestelle am Berliner Platz
die Zeugin Z. beleidigt und sie u. a. als „Schlampe“ bezeichnet haben. Danach soll er
seine Hose geöffnet und für die Zeugin sichtbar auf den Gehweg uriniert haben. Im
Anschluss daran habe er die Zeugin gefragt, ob sie etwas von ihm wolle. Dabei soll er
ihr seinen Penis präsentiert haben.
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Am 27. Januar 2016 soll der Angeklagte einen Polizeibeamten vor den Räumen der
Sparda-Bank am Jürgensort in Osnabrück mit den Worten „Kinderficker“ und „fick
dich“ beleidigt haben.
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Trotz eines bestehenden Hausverbotet soll sich der Angeklagte insgesamt neunmal
in den Vorraum der Sparda-Bank in Osnabrück am Jürgensort begeben haben, um
dort zu schlafen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen.
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11:309 Uhr:
7 Ns 100/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
36-jährigen Angeklagten A. aus Fürstenau, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 06. April 2016 wegen Beleidigung
zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. September 2015 in den Räumen der JVA
Lingen, Abt. Groß-Hesepe, gegenüber einem in der Essensausgabe tätigen Mithäftling und
dem ihn begleitenden Beamten erklärt zu haben, dass er von „Schwuchteln“ kein Essen
annehme.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 15. August 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit
Fortsetzungen am 16. Aug., 29. Aug. 2016, jeweils um 09:15 Uhr, Saal 3
09:15 Uhr:
15 KLs 8/14
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen
Angeklagten B. wegen schweren Raubes.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 27. Juni 2003 gemeinsam mit
zwei unbekannten Mittätern dem stellvertretenden Filialleiter eines Aldi-Marktes X. in
Haselünne aufgelauert und sich beim Öffnen der Haupteingangstür mit in die
Geschäftsräume geschlichen zu haben. Sodann soll einer der Täter den X. von hinten
gefasst und ihn aufgefordert haben, ruhig zu bleiben. Im Büro des Marktes soll der X. dann
zu Boden gebracht und von den Tätern bedroht worden sein. Auf entsprechende
Aufforderung der Täter habe X. dann den Tresorschlüssel herausgegeben und die
erforderliche Zahlenkombination eingegeben. Durch das Ausräumen des Tresors sollen die
Täter 5.000,00 € erbeutet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und sieben
Zeugen geladen.
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Mittwoch, 17. August 2015, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG QuereDegener, Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 9/16
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen
Angeklagten C. aus Osnabrück wegen schwerer räuberischer Erpressung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Dezember 2014 auf dem Parkplatz eines
Getränkemarktes in Osnabrück in den Pkw des Zeugen Z. gestiegen zu sein und ihn unter
Vorhalt eines Messers aufgefordert zu haben, ihm aus einer in der Mittelkonsole befindlichen
Geldbörse Bargeld zu geben. Der Zeuge soll dem Angeklagten daraufhin insgesamt 70,00 €
ausgehändigt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und fünf
Zeugen geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Donnerstag, 18. August 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 12/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48jährigen Angeklagten A. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten durch Urteil vom 03.12.2015 wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen zu je 30,00 €.
Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art zu
führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Oktober 2015 beim Rangieren mit einem
Kleinbus in Lingen den Pkw des Zeugen Z. beschädigt und sich danach vom Unfallort
entfernt zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Donnerstag, 18. August 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 94/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 21jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Mai 2016 wegen
Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03. Dezember 2015 bei dem Straßenverkehrsamt
der Stadt Osnabrück einen gefälschten polnischen Führerschein, eine gefälschte
Bescheinigung einer polnischen Fahrschule und eine gefälschte polnische
Meldebescheinigung vorgelegt zu haben. Damit soll er beabsichtigt haben, eine
Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis zu erreichen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
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10:30 Uhr:
7 Ns 112/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 29jährige Angeklagte B. aus Werlte.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 16. Juni 2016 wegen Betruges in
7 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 01. März 2015 bis zum 15. Mai 2015 bei
unterschiedlichen Internetversandhändlern Waren im Gesamtwert von 982,02 € unter
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Angabe der Personalien ihrer Bekannten X. bestellt zu haben und diese für sich zu
verwenden. Die Angeklagte soll zu dieser Zeit in der Wohnung der X. in Osnabrück gewohnt
haben, so dass sie die Waren unter deren Anschrift habe annehmen können.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 116/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52jährigen Angeklagten A. aus Papenburg.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten am 16. Juni 2016 wegen
Sachbeschädigung in 2 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Brandstiftung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten.
Der Angeklagte soll am 09. Dezember 2015 in Papenburg erst die Eingangstür und sodann
die Windfangtür einer Spielothek mit einem Betonpflanzring eingeworfen haben. Nachdem
der Angeklagte die Spielothek wieder verlassen habe, soll er sich zu einem italienischen
Restaurant begeben und dort ebenfalls mit einem Betonpflanzring eine Fensterscheibe
eingeworfen haben, um sich Zutritt zu verschaffen. Dort soll er Papier oder Pappe
angezündet haben, wodurch das Türblatt der Toilettentür in Brand geraten sei. Daraufhin
habe der Angeklagte die Scheibe der Eingangstür eingeschlagen, um dadurch zu flüchten.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Freitag, 19. August 2016, 23. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 10/16
Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 57jährigen Angeklagten B. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 25. April 2016 wegen Diebstahls
in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08. Oktober 2015 in den Geschäftsräumen eines
Textilhändlers in Osnabrück einen Pullover im Wert von 170,00 € entwendet zu haben, um
ihn anschließend zur Finanzierung seiner Drogensucht weiterzuverkaufen.
Am 14. Oktober 2015 soll er in den Geschäftsräumen einer anderen Firma eine Jacke im
Wert von 99,00 € an sich genommen und damit das Geschäft ohne Bezahlung verlassen
haben, um sich von dem Weiterverkauf seine Drogensucht finanzieren zu können.
Am 15. Oktober 2015 soll er in den Geschäftsräumen eines Lebensmittelmarktes in
Osnabrück Alkohol im Gesamtwert von 208,00 € entwendet haben, um diese im Anschluss
zur Finanzierung seiner Drogensucht weiterzuverkaufen.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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