Neu beginnende Strafverfahren ab 09.01.2017

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
09.01.2017 bis zum 13.01.2017
Stand: 03.01.2017
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 09. Januar 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272 mit Fortsetzungen am 17., 20. Januar, 02., 06., 17., 20., 24.
Februar, 01., 03., 08., 10., 13. und 15. März 2017.
13:00 Uhr:
6 Ks 12/16
Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 61-jährigen
Angeklagten A. aus Hilter wegen des Vorwurfs des Mordes.
Um einen Darlehensvertrag in Höhe von 30.000 Euro bei seinem Opfer nicht mehr
begleichen zu müssen, soll der Angeklagte das Opfer am 05. Februar 2016 mit K.O.-Tropfen
betäubt und anschließend mit einem Müllsack erstickt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und drei
Zeugen geladen.
-------------Montag, 09. Januar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 144/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten B. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 09. August 2016 wegen
Diebstahls, fahrlässiger Körperverletzung und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in
2 Fällen, in einem Fall davon tateinheitlich mit Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8
Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Mai 2014 diverses Hantelequipment bei einer
Sportfirma im Wert von 399,90 Euro bestellt zu haben. Dabei soll er einen falschen Namen
angegeben haben.
Weiter soll der Angeklagte am 21. Juni 2014 bei derselben Firma unter falschem Namen
eine Hantelbank und eine Curlstange im Wert von 378,90 Euro bestellt haben.
Am 24. Juni 2015 soll der Angeklagte in einem Geschäft in Meppen zwei Lollies und zwei
Flaschen Acrylfarbe entwendet haben. Bei seiner Flucht soll der Angeklagte die Zeugin Z.
angerempelt haben, die daraufhin gestürzt sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger, zwei Zeugen
und ein Bewährungshelfer geladen.
-------------11:00 Uhr:
7 Ns 187/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten A., zurzeit JVA Meppen.
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Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 20. Oktober 2016 wegen
gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 4
Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Mai 2016 den Zeugen Z. am Hinterkopf verletzt
zu haben, indem er einen Teller nach ihm geworfen habe.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
7 Ns 177/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 28-jährige
Angeklagte B. aus Dortmund.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 21. September 2016 wegen
Diebstahls unter Einbeziehung der Strafen aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts
Dortmund vom 01. Dezember 2015 und unter Auflösung der darin gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Am 20. September 2014 soll die Angeklagte bei einem Juwelier in Osnabrück ein Brillantarmband (Wert: 4.500,- Euro) entwendet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten eine Bewährungshelferin geladen.
-------------Dienstag, 10. Januar 2017, 2. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -, Vorsitz:
VRiLG Carstensen, Saal 6, mit Fortsetzungen am 16., 17., 24., 26., 30. Januar, 01., 07.,
09., 14., 21. und 23. Februar 2017.
09:00 Uhr:
2 Kls 3/16
Die 2. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 48-jährigen
Angeklagten A. aus Osterwald wegen Betruges u.a.
1. Obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass die Firma „F. GmbH“, dessen
Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Angeklagte gewesen sein soll, seit
dem 30. September 2009 zahlungsunfähig gewesen sei, soll der Angeklagte keinen
Insolvenzantrag gestellt haben, sondern seine Geschäftsanteile zu einem Preis von
jeweils 1,- Euro an den C. verkauft haben.
Ferner soll der Angeklagte in der Zeit vom 16. Dezember 2009 bis 18. Februar 2010
anderen Firmen Aufträge erteilt haben, obwohl er gewusst habe, dass er die dadurch
entstandenen Verbindlichkeiten nicht würde begleichen können.
2. Der Angeklagte soll ebenfalls bei dem Unternehmen „W. Handelsgesellschaft mbH“
faktischer Geschäftsführer gewesen sein. Diese Firma soll seit dem 30. Juni 2011
zahlungsunfähig gewesen sein, was dem Angeklagten bewusst gewesen sein soll.
Dennoch stellte er keinen Insolvenzantrag.
Trotz Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit soll der Angeklagte noch Waren bestellt
haben.
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Ferner soll er in der Zeit vom 26. März 2010 bis 20. August 2013 rumänische
Arbeitskräfte beschäftigt haben, obwohl eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit
nicht vorgelegen habe und die Arbeitnehmer keine Arbeitsgenehmigungen besessen
hätten. Auch Sozialversicherungsbeiträge soll der Angeklagte für diese Mitarbeiter
nicht gezahlt haben.
3. Ferner soll der Angeklagte alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer einer
weiteren Gesellschaft gewesen sein. Dem Angeklagten soll seit dem 17. März 2015
bekannt gewesen sein, dass auch diese Firma zahlungsunfähig gewesen war. Einen
Insolvenzantrag habe er dennoch nicht gestellt.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und ein Zeuge
geladen.
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Mittwoch, 11. Januar 2017, 1. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272
09:00 Uhr:
1 KLs 2/16
Die 1. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen
Angeklagten B. aus Neuenhaus wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. März 2015 gemeinsam mit dem gesondert
verfolgten W. 76,25 g Marihuana aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt zu
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Zeugen geladen.
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Mittwoch, 11. Januar 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit
Fortsetzungen am 13., 19. und 20. Januar 2017.
09:30 Uhr:
15 KLs 30/16
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 52-jährigen
Angeklagten B. aus Haren, zurzeit JVA Lingen, wegen Betruges.
Zwischen dem 11. September und dem 06. Oktober 2015 soll der Angeklagte als Firmeninhaber Heckenpflanzen im Wert von 38.542,23 Euro gekauft haben, ohne diese zu
bezahlen.
Weiter soll der Angeklagte von unterschiedlichen Firmen Arbeitsmaschinen geliehen haben.
Diese habe er jedoch nie zurückgegeben; er soll sie weiterverkauft haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sechs Zeugen geladen.
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Donnerstag, 12. Januar 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 103/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 30-jährige
Angeklagte A. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen (Ems) verurteilte die Angeklagte am 05. Juli 2016 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 52 Fällen, davon in einem Fall mit
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und 35 Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem
Erwerb von Betäubungsmitteln in 51 Fällen, davon gewerbsmäßig handelnd sowie wegen
gewerbsmäßigen Diebstahls in 5 Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, vom 25. Juni bis 31. Juli 2014 mit dem gesondert
verfolgten S. Marihuana für ihren Eigenkonsum getauscht zu haben.
Weiter soll die Angeklagte Marihuana angekauft haben um dieses an unterschiedliche
Abnehmer weiter zu verkaufen.
In den Zeitraum vom 10. bis 24. Oktober soll die Angeklagte mehrfach Waren in einem dem
Geschäft in Lingen eingesteckt haben, ohne diese zu bezahlen.
Zu einem weiteren Diebstahl durch die Angeklagte soll es am 13. März 2015 gekommen
sein.
Ferner soll die Angeklagte in einem Supermarkt in Lingen Waren im Gesamtwert von 44,59
Euro entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständige und 25 Zeugen
geladen.
-------------Donnerstag, 12. Januar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 136/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 57jährigen Angeklagten A. aus Lublin, zurzeit JVA Oldenburg.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. Januar 2016 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe
zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom
26. Mai 2016 die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen. Hiergegen legte der
Angeklagte Revision ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat das Urteil des Landgerichts
Osnabrück aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine
andere kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurückverwiesen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Juni 2015 mit einem Pkw als Beifahrer aus den
Niederlanden kommend bei Gildehaus in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
1993,7 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem Versteck im
Kraftstoffhauptbehälter versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Polen
bestimmt gewesen sein.
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Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und sechs Zeugen
geladen.
-------------Donnerstag, 12. Januar 2017, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming,
Saal 188
09:15 Uhr:
10 KLs 29/16
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 25-jährigen
Angeklagten A. aus Neuenhaus wegen räuberischen Diebstahls.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Juli 2016 in die Wohnung des Zeugen Z.
eingestiegen zu sein und einen Kassettenrekorder entwendet haben. Als der Angeklagte
dem Zeugen Z. vor dem Haus begegnet sei, soll er mit einem Beil nach ihm geworfen haben.
Der Zeuge Z. habe eine tiefe Fleischwunde an der rechten Hand erlitten.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und sieben
Zeugen geladen.
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Freitag, 13. Januar 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
277
09:15 Uhr:
5 Ns 133/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31jährigen Angeklagten B. aus Bramsche.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 18. Juli 2017 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
Am 16./17. Dezember 2015 soll der Angeklagte von einem Gebäude in Bramsche 36 Meter
einer Kupferregenrinne abgebaut und diese an eine Firma in Alfhausen verkauft haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sieben Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen.
-------------11:15 Uhr:
5 Ns 135/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten B., zurzeit JVA Lingen (Ems).
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 31. August 2016 wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen
Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten.
•
Der Angeklagte soll per Haftbefehl von der Polizei gesucht und am 21. September
2015 in Osnabrück mit einem weißen Mountainbike gesehen worden sein. In der
Kommenderiestraße soll er sich einem Polizeiwagen genähert und versucht haben,
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eine das polizeiliche Dienstfahrzeug errichtete Sperre zu durchbrechen. Der
Polizeibeamte Z. soll versucht haben, den Angeklagten zu ergreifen und soll durch
den Angeklagten zu Fall gebracht worden sein.
•
Am 22. März 2016 soll der Angeklagte ein Navigationsgerät aus einem
unverschlossenen Auto entwendet haben.
•
Bei einem Auftragsdiebstahl zwischen dem 15. und 17. März 2016 soll der
Angeklagte ein Kennzeichen entwendet haben.
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Am 15./16. März 2016 soll der Angeklagte den Wagen Rover 200 des Zeugen X.
entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und fünf
Zeugen geladen.
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Freitag, 13. Januar 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 188
09:00 Uhr:
7 Ns 55/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten A. aus Ringstedt.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 18. Februar 2016 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitarbeiter einer Security-Firma am 15. Juni 2015
auf einem Schützenfest in Haren den Geschädigten Z. nach einer zunächst verbalen
Auseinandersetzung zurückgestoßen zu haben, wodurch dieser auf dem Boden gelandet
sei. Danach soll der Angeklagte den am Boden liegenden Z. in Anwesenheit von Zeugen mit
dem beschuhten Fuß gegen den Kopf getreten haben, wodurch Z. eine Bewusstlosigkeit,
eine Gehirnerschütterung und eine Schürfwunde erlitten habe.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und sieben
Zeugen geladen.
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