Neu beginnende Strafverfahren ab 04.07.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
04.07.2016 bis zum 08.07.2016
Stand: 29.06.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 04. Juli 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 59/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26jährigen Angeklagten A. aus Salzgitter.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 03. März 2016 wegen unerlaubter
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 5 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. April 2015 als Beifahrer gemeinsam mit dem
gesondert verfolgten Fahrer mit einem Mietwagen bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet
eingereist zu sein und dabei 497,1 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen
für den gewinnbringenden Weiterverkauf durch den Angeklagten bestimmt gewesen sein.
Zwischen Juli 2014 und Oktober 2014 soll der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert
verfolgten X. in insgesamt 4 Fällen in den Niederlanden Marihuana erworben haben, das
dann in der Bundesrepublik durch den gesondert verfolgten X. verkauft werden sollte. Den
Gewinn sollen sich der Angeklagte und die weiteren Täter jeweils in dem Verhältnis, wie sie
die Betäubungsmittelankäufe finanziert hatten, geteilt haben. So sollen sie u. a. im Oktober
2014 3.800 g Marihuana zum Preis von 15.000,00 € erworben haben, der Angeklagte soll
sich mit 2.000,00 € beteiligt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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09:20 Uhr:
7 Ns 65/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
60-jährigen Angeklagten A. aus Wietmarschen.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 22. März 2016 wegen Betruges in
2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Der Angeklagte soll von seinem Bekannten Z. darlehensweise Barbeträge zur Verfügung
gestellt bekommen haben. Dabei soll er bewusst wahrheitswidrig behauptet haben, er werde
bald einen größeren Betrag einer von ihm gekündigten Lebensversicherung erhalten, aus
deren Summe er die Barbeträge zu erstatten versprochen habe. Dabei soll dem Angeklagten
bewusst gewesen sein, dass die Lebensversicherung in Wirklichkeit nicht existierte und es
zu einer Rückzahlung der Beträge nicht kommen würde. Insgesamt soll er von Z. 600,00 €
erhalten haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen.
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Montag, 04. Juli 2016, 6. Strafkammer - Schwurgericht - , Vorsitz: VRiLG Kirschbaum,
Saal 272, mit Fortsetzungen am 18. Juli, 20. Juli, 22. Juli, 25. Juli und 27. Juli 2016,
09:00 Uhr, jeweils Saal 272
09:00 Uhr:
6 Ks 3/16
Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 31-jährigen
Angeklagten A. aus Versmold, z. Zt. JVA Meppen, wegen des Vorwurfs des versuchten
Totschlages u. a.
Der Angeklagte soll am 21. November 2015 in alkoholisiertem Zustand in Quakenbrück
Gäste einer Geburtstagsfeier auf einer Dachterrasse angepöbelt zu haben. Dem
Geschädigten Z. soll er ohne Grund zugerufen haben: „Pädophiler Kinderficker, du pädophile
Sau, komm runter, ich stech dich ab“. Nachdem sich Z. zunächst zurückgezogen hatte, soll
er sich nach kurzer Zeit wieder auf die Dachterrasse begeben haben. Der Angeklagte soll Z.
dann weiter beleidigt und angepöbelt haben. Z. soll dann dem Angeklagten über eine Treppe
entgegengekommen sein, um eine mögliche Verwechslung friedlich auszuräumen. Der
Angeklagte soll daraufhin versucht haben, mit einer Taschenlampe MAG-LITE auf Z.
einzuschlagen. Bei der daraus folgenden Rangelei soll der Angeklagte Z. mit einem
Einhandmesser mindestens einmal tief in den Bauch gestochen haben, um ihn zu töten. Nur
durch eine sofort durchgeführte Notoperation soll Z. gerettet worden sein.
Dem zur Hilfe eilenden Zeugen X. soll der Angeklagte mit dem Messer eine schmerzhafte
5 cm lange Wunde am Unterarm zugefügt haben.
Danach soll der Angeklagte mit einem Pkw geflüchtet und dabei die Quakenbrücker Straße
in Richtung Dinklage befahren haben, obwohl er aufgrund des vorangegangenen
Alkoholkonsums nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. An einem Kreisel am Dinklager
Ring soll es dann zu einem Unfall gekommen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Sachverständige, drei Zeugen,
ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen.
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Mittwoch, 06. Juli 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal
3, mit Fortsetzungen am 07. Juli, 09:15 Uhr, 11. Juli , 12:00 Uhr und 14. Juli 2016, 09:15
Uhr, Saal 3
09:15 Uhr:
15 KLs 10/16
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 30-jährigen
Angeklagten C., ohne festen Wohnsitz, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen besonders schwerer
räuberischer Erpressung.
Der Angeklagte soll am Abend des 11. Januar 2016 maskiert mit einer Strumpfhose eine
Tankstelle in Osnabrück betreten und dort unter Vorhalt einer abgebrochenen Bierflasche
von den Angestellten Bargeld gefordert haben. Diese sollen dem Angeklagten 680,00 €
Bargeld aus der Kasse ausgehändigt haben.
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Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und zwei
Zeugen geladen.
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Donnerstag, 07. Juli 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
10:00 Uhr:
5 Ns 69/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25jährigen Angeklagten B. aus Rheine.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 19. April 2016 wegen Beihilfe
zur Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
Der gesondert verfolgte A. soll an einer Tankstelle an der Sutthauser Straße in Osnabrück
Gasflaschen gegen eine Pfanderstattung eingelöst und dafür 141,64 € erhalten haben. Der
Angeklagte soll den A. dabei in der Form unterstützt haben, dass er die Flaschen
ausgeladen und in den Verkaufsraum der Tankstelle gebracht habe. A. soll diese Flaschen
nicht auf legale Weise erworben haben, der Angeklagte soll die deliktische Herkunft der
Pfandflaschen zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen.
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Donnerstag, 07. Juli 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87, mit
Fortsetzungen am 27. Juli, 09. Aug. und 16. Aug. 2016, jeweils um 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
7 Ns 75/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59jährigen Angeklagten A. aus Bohmte.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. März 2016 wegen Betruges
in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40,00 €.
Im Jahr 2010 soll es zwischen dem Angeklagten als Vorsitzendem des Vereins „OS-Radio
104,8“ und der damaligen Geschäftsleiterin X. zu einer Auseinandersetzung gekommen sein,
die zur Entlassung der X. führte. Durch die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen
Konsequenzen soll der Verein in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten sein, die
dazu geführt haben sollen, dass der Posten des Geschäftsleiters zunächst nicht wieder
besetzt werden konnte und von dem Angeklagten kommissarisch übernommen wurde.
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Der Verein soll im September 2010 durch den Angeklagten bei der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt die Förderung eines Projektes beantragt haben. Ziel des
Antrages soll die Übernahme der Personalkosten der insoweit als Projektleiterin
vorgesehenen gesondert verfolgten B. gewesen sein. Die DBU soll dann auf der
Grundlage der vom Angeklagten gemachten Angaben mit Bescheid vom 30.
November 2010 eine Fördersumme von 122.680,00 € bewilligt haben. Während der
gesamten Förderdauer soll B. als Projektleiterin geführt und gegenüber der DBU als
solche deklariert worden sein, obwohl sie ab dem 01. Juli 2011 die Stelle der
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Geschäftsleiterin des Vereins „OS-Radio 104,8“ übernommen habe und die insofern
entstandenen Personalkosten von der Nds. Landesmedienanstalt Hannover gezahlt
worden sein sollen. Der Angeklagte soll in der Zeit nach dem 01. Juli 2011 in diversen
Zwischenberichten und Verwendungsnachweisen verschwiegen haben, dass die
gesondert verfolgte B. als Geschäftsführerin, bezahlt von der NLM, tätig war. Die
DBU soll so in der Zeit vom 01. Juli 2011 bis zum 25. März 2013 insgesamt 92.873,00
€ an Personal- und Personalnebenkosten für die vermeintliche Projektleiterin B. an
den Verein „OS-Radio 104,8“ gezahlt haben.
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Nach Abschluss des Projektes soll sich noch eine Fördersumme in Höhe von
10,974,71 € auf dem Projektkonto befunden haben. Entgegen seiner Pflicht als
Vereinsvorsitzender soll der Angeklagte den Restbestand aber nicht gegenüber der
DBU angezeigt, sondern 1.500,00 € bzw. 8.008,00 € auf sein Privatkonto überwiesen
haben. Gegenüber dem Verein soll er dabei die Meinung vertreten haben, dass durch
die Überweisungen auch seine Arbeit als kommissarischer Geschäftsleiter
abgegolten werden sollte.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten acht Zeugen geladen.
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Donnerstag, 07. Juli 2016, 22. Kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
10:00 Uhr:
22 Ns 14/16
Die 22. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25jährigen Angeklagten B. aus Ochtrup.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 10. März 2016 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten
Am Morgen des 03. Mai 2015 sollen der Angeklagte und zwei Begleiter in den
Räumlichkeiten einer Diskothek in Schüttorf mit einer Gruppe junger Männer aus den
Niederlanden in eine Auseinandersetzung geraten sein. Der alkoholisierte Angeklagte soll
einen unbekannt geblieben Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben,
wodurch dieser Schmerzen erlitten habe. Danach soll der Angeklagte von den Begleitern
niedergeschlagen worden sein.
Danach seien beide Gruppen zunächst der Diskothek verwiesen worden. Außerhalb der
Diskothek soll der Angeklagte erneut den Kontakt gesucht haben, um die körperliche
Auseinandersetzung mit der Gruppe aus den Niederlanden fortzusetzen. Der Angeklagte soll
mit einem mitgeführten Klappmesser mit einer Klingenlänge von ca. 7 cm auf den Zeugen A.
eingestochen haben. A. soll eine Schürfwunde und eine stark blutende Wunde am
Oberschenkel erlitten haben. Danach soll der Angeklagte von der Gruppe aus den
Niederlanden überwältigt worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, sechs Zeugen, ein
Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen.
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