Neu beginnende Strafverfahren ab dem 26.09.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
26.09.2016 bis zum 30.09.2016
Stand: 21.09.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 26. September 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3,
mit Fortsetzungen am 27. und 28. Sept. 2016, jeweils um 09:30 Uhr, Saal 3
09:45 Uhr:
15 KLs 12/16
Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen
Angeklagten A. aus Osnabrück, den jetzt 34-jährigen Angeklagten B. aus Dortmund und den
jetzt 25-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück wegen räuberischer Erpressung u. a.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, einen Überfall auf eine Autowaschanlage begangen zu
haben, bei der der Angeklagte C. beschäftigt gewesen ist. Zuvor soll der Angeklagte A. den
Angeklagten C. durch Drohungen gegen ihn und seine Freundin dazu bewogen haben, an
dem - insoweit vorgetäuschten - Überfall mitzuwirken. Gemäß dem gemeinsam getroffenen
Tatplan sollen sich die Angeklagten A. und B. am 26.09.2015 zu der Waschanlage begeben
haben, an der sich der Angeklagte C. bereits befunden habe. Der Angeklagte B. soll den
Angeklagten C. gegen 19:16 Uhr vor dem Gebäude abgepasst, ihm eine Spielzeugpistole
vorgehalten und sich mit ihm in den Tresorraum begeben haben, wo der Angeklagte C. den
Tresor geöffnet und die darin verwahrten Tageseinnahmen in Höhe von 11.485,00 € an den
Angeklagten B. ausgehändigt habe. B. und A. sollen die so erlangte Beute unter sich
aufgeteilt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten fünf Zeugen geladen.
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Montag, 26. September 2016, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz:
VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 46/15
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 19-jährigen
Angeklagten A. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. November 2015 wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung
unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer Jugendstrafe
von 1 Jahr und 9 Monaten.
Der Angeklagte soll am Abend des 19. Dezember 2013 gemeinsam mit weiteren Tätern auf
die Idee gekommen sein, den in der Nachbarschaft wohnenden früheren Bankmitarbeiter Z.
zu überfallen, da dieser recht vermögend sei. Außerdem wohne der Zeuge einsam, sei alt
und körperlich eingeschränkt. Gemeinsam soll vorher besprochen worden sein, dass man
davon ausgehe, dass der Zeuge bei vier ihm gegenüberstehenden Personen keinen
Widerstand leisten werde. So sollen der Angeklagte und Mittäter E. und T. sich aus
Wollmützen Masken geschnitten haben. Auch soll vereinbart worden sein, dass Z. zur Not
„einen bekommen solle“, falls er doch Widerstand leisten sollte. Der Mittäter K. sollte dabei
unmaskiert an der Tür klingeln und den Z. herauslocken. Absprachegemäß soll sich E. direkt
nach dem Öffnen der Tür auf Z. gestürzt und mit Fäusten auf ihn eingeschlagen haben. Als
Z. lauthals um Hilfe geschrien habe, sollen zwei der Mittäter von dem gemeinsamen Tatplan
abgerückt sein und E. zugerufen haben, aufzuhören. Daraufhin sollen sie geflohen sein. E.
soll dann versucht haben, den weiteren Tätern zu folgen, soll aber von dem am Boden
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liegenden Z. festgehalten worden sein. Erst nachdem E. weiter massiv auf Z. eingeschlagen
und eingetreten habe, soll es ihm gelungen sein, sich zu lösen und die Flucht zu ergreifen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Dienstag, 27. September 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 82/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten B. aus Osterwald, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 19. Mai 2016 wegen unerlaubten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3
Jahren und 2 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04. Januar 2016 in seiner Wohnung im Besitz von
9751 g Marihuana, 1261 g Marihuana, 364 Ecstasytabletten und 12,4 g amphetaminhaltiger
Flüssigkeit gewesen zu sein. Ca. 600 Cannabispflanzen soll er im Obergeschoss des
Hauses professionell aufgezogen und geerntet habe. Die Drogen sollen für den
gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.
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5 Ns 79/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
33-jährigen Angeklagten C. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 19. Mai 2016 wegen
Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstandes
gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Der Angeklagte soll sich am 01. November 2015 in alkoholisiertem Zustand und unter dem
Einfluss von Drogen gemeinsam mit dem bereits verurteilten B. zur Wohnung des Z. in
Nordhorn begeben haben. Dort soll der Angeklagte an der Wohnungstür des Z. geklingelt
und danach die Wohnung betreten haben. Als der Angeklagte von Z. aufgefordert worden
sei, die Wohnung zu verlassen, soll er den aus dem Sudan stammenden Z. gefragt haben,
warum er überhaupt in Deutschland sei und was er hier mache. Auch soll er Z. mit einer
Hand an dessen Hals gefasst und ihn als „Scheißflüchtling“ bezeichnet haben.
Beim Verlassen der Wohnung soll der Angeklagte die Glasscheibe der Wohnungstür
zerschlagen haben. Dabei soll dem Eigentümer der Wohnung ein Schaden in Höhe von ca.
100,00 € entstanden sein.
Vor der Wohnung des Z. sollen der Angeklagte und der bereits verurteilte B. dann auf die
zwischenzeitlich verständigten Polizeibeamten getroffen sein. Im Zuge der
Personalienfeststellung und der Mitnahme des B. soll der Angeklagte den Beamten X. zur
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Seite geschubst und gerufen haben: „Lasst meinen Freund in Ruhe, er hat nichts gemacht,
ihr nehmt ihn nicht mit!“ Als B. von den Beamten in den Streifenwagen gebracht werden
sollte, soll der Angeklagte mit der Faust auf die Motorhaube geschlagen und gegen das
Kennzeichen eines ebenfalls vor dem Haus stehenden Pkw getreten haben, um die Beamten
von dem bereits verurteilten B . abzulenken. Im weiteren Verlauf soll er sich auch auf die
Rücksitzbank des Steifenwagens gesetzt und den wiederholten Aufforderungen der Beamten
zum Aussteigen nicht nachgekommen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein
Sachverständiger, zwei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen.
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Dienstag, 27. September 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming,
Saal 272, mit Fortsetzungen am 17. Okt. und 19. Okt. 2016, jeweils um 09:15 Uhr, Saal
188
09:15 Uhr:
10 KLs 20/16
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 33-jährigen
Angeklagten B., z. Zt. JVA Oldenburg, den jetzt 52-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA
Oldenburg, und den jetzt 27-jährigen Angeklagten C., z. Zt. JVA Rosdorf, wegen schweren
Bandendiebstahls.
Die Angeklagten sollen sich im Dezember 2015 mit weiteren bislang unbekannten Personen
zusammengeschlossen haben, um sich durch die Begehung von Diebstählen hochwertiger
Hoflader von landwirtschaftlichen Gehöften eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.
In Aufgabenteilung sollen jeweils zwei Täter die jeweiligen Tatorte ausgesucht haben,
während ein Beteiligter für den Abtransport des Diebesgutes zuständig gewesen sein soll.
Nach dem Austausch der Typenschilder sollen die gestohlenen Fahrzeuge ins Ausland
gebracht worden sein. Insgesamt soll es so zu 13 Taten gekommen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und 15 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 29. September 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277
09:15 Uhr:
5 Ns 94/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten A. aus Rumänien, z. Zt. JVA Oldenburg.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. Juni 2016 wegen Diebstahls zu
einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich zwischen dem 25. November und dem 27.
November 2011 Zutritt zu einem Firmengelände in Meppen verschafft zu haben und dort mit
Hilfe einer Sackkarre ein Fass mit 103 kg Nickelstücken im Wert von 2.480,56 €, einen
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Gerätekoffer mit Winkelschleifern, eine Digitalkamera, ca. 40,00 € Bargeld und ein Messer
entwendet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen.
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12:00 Uhr:
5 Ns 107/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
21-jährigen Angeklagten A. aus Neuenhaus.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 30. Juni 2016 wegen unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. Februar 2016 0,68 g Marihuana mit sich geführt
zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
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Donnerstag, 29. September 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 141/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Oldenburg.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 07. Juli 2016 wegen vorsätzlicher
Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wegen
Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten.
Am 28. Oktober 2015 soll es in der Zelle des Angeklagten in der JVA Lingen im Zuge einer
zuvor beschlossenen Disziplinarmaßnahme zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten
und dem Angestellten im Justizvollzugsdienst Z. gekommen sein. Der Angeklagte soll auf
sein Bett gestiegen und mit seinem Kopf in die Richtung des Kopfes des Z. gestoßen haben.
Als der Angeklagte später in den besonders gesicherten Haftraum verbracht werden sollte,
soll er dem Zeugen X. ins Gesicht gespuckt haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 29. September 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: Ri‘inLG Dr.
Winkelsträter, Saal 188, mit Fortsetzung am 12. Okt. 2016, 11:00 Uhr, Saal 188
09:15 Uhr:
10 KLs 37/15
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 44-jährigen
Angeklagten A. aus Nordhorn wegen Vergewaltigung.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Dolmetscher, ein
Sachverständiger, vier Zeugen, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen.
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