Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 26.09.2016 bis zum 30.09.2016 Stand: 21.09.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 26. September 2016, 15. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit Fortsetzungen am 27. und 28. Sept. 2016, jeweils um 09:30 Uhr, Saal 3 09:45 Uhr: 15 KLs 12/16 Die 15. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück, den jetzt 34-jährigen Angeklagten B. aus Dortmund und den jetzt 25-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück wegen räuberischer Erpressung u. a. Den Angeklagten wird vorgeworfen, einen Überfall auf eine Autowaschanlage begangen zu haben, bei der der Angeklagte C. beschäftigt gewesen ist. Zuvor soll der Angeklagte A. den Angeklagten C. durch Drohungen gegen ihn und seine Freundin dazu bewogen haben, an dem - insoweit vorgetäuschten - Überfall mitzuwirken. Gemäß dem gemeinsam getroffenen Tatplan sollen sich die Angeklagten A. und B. am 26.09.2015 zu der Waschanlage begeben haben, an der sich der Angeklagte C. bereits befunden habe. Der Angeklagte B. soll den Angeklagten C. gegen 19:16 Uhr vor dem Gebäude abgepasst, ihm eine Spielzeugpistole vorgehalten und sich mit ihm in den Tresorraum begeben haben, wo der Angeklagte C. den Tresor geöffnet und die darin verwahrten Tageseinnahmen in Höhe von 11.485,00 € an den Angeklagten B. ausgehändigt habe. B. und A. sollen die so erlangte Beute unter sich aufgeteilt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten fünf Zeugen geladen. -------------- Montag, 26. September 2016, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 09:00 Uhr: 21 Ns 46/15 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 19-jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. November 2015 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Der Angeklagte soll am Abend des 19. Dezember 2013 gemeinsam mit weiteren Tätern auf die Idee gekommen sein, den in der Nachbarschaft wohnenden früheren Bankmitarbeiter Z. zu überfallen, da dieser recht vermögend sei. Außerdem wohne der Zeuge einsam, sei alt und körperlich eingeschränkt. Gemeinsam soll vorher besprochen worden sein, dass man davon ausgehe, dass der Zeuge bei vier ihm gegenüberstehenden Personen keinen Widerstand leisten werde. So sollen der Angeklagte und Mittäter E. und T. sich aus Wollmützen Masken geschnitten haben. Auch soll vereinbart worden sein, dass Z. zur Not „einen bekommen solle“, falls er doch Widerstand leisten sollte. Der Mittäter K. sollte dabei unmaskiert an der Tür klingeln und den Z. herauslocken. Absprachegemäß soll sich E. direkt nach dem Öffnen der Tür auf Z. gestürzt und mit Fäusten auf ihn eingeschlagen haben. Als Z. lauthals um Hilfe geschrien habe, sollen zwei der Mittäter von dem gemeinsamen Tatplan abgerückt sein und E. zugerufen haben, aufzuhören. Daraufhin sollen sie geflohen sein. E. soll dann versucht haben, den weiteren Tätern zu folgen, soll aber von dem am Boden Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 liegenden Z. festgehalten worden sein. Erst nachdem E. weiter massiv auf Z. eingeschlagen und eingetreten habe, soll es ihm gelungen sein, sich zu lösen und die Flucht zu ergreifen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen. -------------- Dienstag, 27. September 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 82/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten B. aus Osterwald, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 19. Mai 2016 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04. Januar 2016 in seiner Wohnung im Besitz von 9751 g Marihuana, 1261 g Marihuana, 364 Ecstasytabletten und 12,4 g amphetaminhaltiger Flüssigkeit gewesen zu sein. Ca. 600 Cannabispflanzen soll er im Obergeschoss des Hauses professionell aufgezogen und geerntet habe. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen. -------------11:00 Uhr: 5 Ns 79/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33-jährigen Angeklagten C. aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 19. Mai 2016 wegen Hausfriedensbruchs in Tateinheit mit Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Der Angeklagte soll sich am 01. November 2015 in alkoholisiertem Zustand und unter dem Einfluss von Drogen gemeinsam mit dem bereits verurteilten B. zur Wohnung des Z. in Nordhorn begeben haben. Dort soll der Angeklagte an der Wohnungstür des Z. geklingelt und danach die Wohnung betreten haben. Als der Angeklagte von Z. aufgefordert worden sei, die Wohnung zu verlassen, soll er den aus dem Sudan stammenden Z. gefragt haben, warum er überhaupt in Deutschland sei und was er hier mache. Auch soll er Z. mit einer Hand an dessen Hals gefasst und ihn als „Scheißflüchtling“ bezeichnet haben. Beim Verlassen der Wohnung soll der Angeklagte die Glasscheibe der Wohnungstür zerschlagen haben. Dabei soll dem Eigentümer der Wohnung ein Schaden in Höhe von ca. 100,00 € entstanden sein. Vor der Wohnung des Z. sollen der Angeklagte und der bereits verurteilte B. dann auf die zwischenzeitlich verständigten Polizeibeamten getroffen sein. Im Zuge der Personalienfeststellung und der Mitnahme des B. soll der Angeklagte den Beamten X. zur Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 Seite geschubst und gerufen haben: „Lasst meinen Freund in Ruhe, er hat nichts gemacht, ihr nehmt ihn nicht mit!“ Als B. von den Beamten in den Streifenwagen gebracht werden sollte, soll der Angeklagte mit der Faust auf die Motorhaube geschlagen und gegen das Kennzeichen eines ebenfalls vor dem Haus stehenden Pkw getreten haben, um die Beamten von dem bereits verurteilten B . abzulenken. Im weiteren Verlauf soll er sich auch auf die Rücksitzbank des Steifenwagens gesetzt und den wiederholten Aufforderungen der Beamten zum Aussteigen nicht nachgekommen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Sachverständiger, zwei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. -------------- Dienstag, 27. September 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272, mit Fortsetzungen am 17. Okt. und 19. Okt. 2016, jeweils um 09:15 Uhr, Saal 188 09:15 Uhr: 10 KLs 20/16 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 33-jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Oldenburg, den jetzt 52-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Oldenburg, und den jetzt 27-jährigen Angeklagten C., z. Zt. JVA Rosdorf, wegen schweren Bandendiebstahls. Die Angeklagten sollen sich im Dezember 2015 mit weiteren bislang unbekannten Personen zusammengeschlossen haben, um sich durch die Begehung von Diebstählen hochwertiger Hoflader von landwirtschaftlichen Gehöften eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. In Aufgabenteilung sollen jeweils zwei Täter die jeweiligen Tatorte ausgesucht haben, während ein Beteiligter für den Abtransport des Diebesgutes zuständig gewesen sein soll. Nach dem Austausch der Typenschilder sollen die gestohlenen Fahrzeuge ins Ausland gebracht worden sein. Insgesamt soll es so zu 13 Taten gekommen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und 15 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 29. September 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 94/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten A. aus Rumänien, z. Zt. JVA Oldenburg. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 29. Juni 2016 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich zwischen dem 25. November und dem 27. November 2011 Zutritt zu einem Firmengelände in Meppen verschafft zu haben und dort mit Hilfe einer Sackkarre ein Fass mit 103 kg Nickelstücken im Wert von 2.480,56 €, einen Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Gerätekoffer mit Winkelschleifern, eine Digitalkamera, ca. 40,00 € Bargeld und ein Messer entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher geladen. -------------- 12:00 Uhr: 5 Ns 107/16 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten A. aus Neuenhaus. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 30. Juni 2016 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. Februar 2016 0,68 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 29. September 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 141/16 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Oldenburg. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 07. Juli 2016 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Am 28. Oktober 2015 soll es in der Zelle des Angeklagten in der JVA Lingen im Zuge einer zuvor beschlossenen Disziplinarmaßnahme zu einem Gerangel zwischen dem Angeklagten und dem Angestellten im Justizvollzugsdienst Z. gekommen sein. Der Angeklagte soll auf sein Bett gestiegen und mit seinem Kopf in die Richtung des Kopfes des Z. gestoßen haben. Als der Angeklagte später in den besonders gesicherten Haftraum verbracht werden sollte, soll er dem Zeugen X. ins Gesicht gespuckt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 Donnerstag, 29. September 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: Ri‘inLG Dr. Winkelsträter, Saal 188, mit Fortsetzung am 12. Okt. 2016, 11:00 Uhr, Saal 188 09:15 Uhr: 10 KLs 37/15 Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn wegen Vergewaltigung. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Dolmetscher, ein Sachverständiger, vier Zeugen, ein Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6
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