Neu beginnende Strafverfahren ab 20.06.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
20.06.2016 bis zum 24.06.2016
Stand: 15.06.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 20. Juni 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 56/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten X. aus Kürten.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 20. April 2016 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung und schwerer Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 1 Jahr und 7 Monaten.
Im März 2015 soll es in einer Asylbewerberunterkunft in Meppen zu einem Streit zwischen
dem Angeklagten als Besucher und dem dort untergebrachten Asylbewerber A. gekommen
sein. Der Angeklagte soll dabei dem A. einen Kopfstoß versetzt haben, wodurch A. eine
Platzwunde erlitten haben soll. Im weiteren Verlauf soll ein Zeuge Rauch aus einem Zimmer
in der Unterkunft entdeckt haben. Daraufhin soll er die weiteren Bewohner der Wohneinheit
geweckt und das Gebäude verlassen haben. Das Feuer soll durch die alarmierte Feuerwehr
gelöscht worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 6 Zeugen
geladen.
-------------Montag, 20. Juni 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 38/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55jährigen Angeklagten X. aus Münster.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 28. Januar 2016 wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40,00 €.
Weiter wurde er wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 55,00 €
verurteilt. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat untersagt, Kraftfahrzeuge
jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2015 beim Durchfahren eines
Kreisverkehrs in Emsbüren als Führer eines LKW einen Verkaufsanhänger beschädigt zu
haben. Dabei soll ein Schaden in Höhe von 2.000,00 € entstanden sein. Danach soll er sich
von der Unfallstelle entfernt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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09:30 Uhr:
7 Ns 80/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
34-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 2
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 16. März 2016 wegen
versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im August 2015 gemeinsam mit einer unbekannten
weiteren Person zum Toom-Baumarkt in Belm begeben zu haben, um dort mehrere
Gegenstände zu entwenden und für sich zu gebrauchen. Dort soll er Waren im Gesamtwert
von 781,17 € in einen Einkaufswagen gepackt und diesen dann in einen nicht einsehbaren
Bereich des Gartenaußenbereiches gestellt haben. Dort soll er die Waren in einer
Mülltonnenbox versteckt haben, um sie nach Verkaufsschluss von dem Außengelände zu
entwenden. Der Zaun soll an dieser Stelle bereits beschädigt gewesen sein. Zur Ausführung
der Tat soll es nicht gekommen sein, da er von einer Detektivin beobachtet worden sein soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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Montag, 20. Juni 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3,
mit Fortsetzungen am 01. Juli, 12. Juli, 13. Juli, 03. Aug., 09. Aug., 10. Aug. und 15.
August, jeweils um 09:15 Uhr, Saal 3
08:45 Uhr:
15 KLs 8/16
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 25-jährigen
Angeklagten X. aus Rheine, z. Zt. JVA Osnabrück, und den jetzt 34-jährigen Angeklagten Y.
aus Lingen, z. Zt. JVA OIdenburg, wegen schweren Raubes.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben:
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Der vermummte Angeklagte X. soll im Juni 2015 eine Tankstelle in Fürstenau
betreten und unter Vorhalt eines Küchenmessers die Herausgabe von Bargeld
gefordert haben. Die Kassiererin soll aus Angst die Kasse geöffnet und Bargeld in
Höhe von ca. 2.500,00 € dem Angeklagten übergeben haben. Danach soll er
geflüchtet sein.
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Im November 2015 soll der Angeklagte X. an einer Tankstelle in Spelle seinen Pkw
mit Superbenzin betankt und danach das Gelände ohne Bezahlung verlassen haben.
Er soll an seinem Fahrzeug die zuvor entwendeten Kennzeichen angebracht haben.
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Im Dezember 2015 sollen sich beide Angeklagte mit der Absicht, sich eine erhebliche
und nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen zu einem
Verbrauchermarkt in Merzen begeben haben. Zu diesem Zweck sollen sie an ihrem
Pkw zuvor in Osnabrück entwendete Kennzeichen angebracht haben. Y. soll
daraufhin unter Vorhalt einer Waffe Bargeld gefordert haben. Die schwangere Zeugin
soll dem Angeklagten Y. aus Angst Bargeld übergeben haben. Die Beute sollen sie
nach der Flucht unter sich aufgeteilt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 3
Dienstag, 21. Juni 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 62/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 22. April 2016 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2016 im Rahmen einer Polizeikontrolle im
Besitz von Marihuana und einem Joint gewesen zu sein. Die Drogen sollen für den
Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Mittwoch, 22. Juni 2016, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6
09:00 Uhr:
14 Ns 7/16
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 66jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 18. Februar 2016 wegen
Steuerhinterziehung in 18 Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren.
Der Angeklagte soll zwischen Herbst 2006 und August 2011 einen Handel mit akademischen
Titeln betrieben haben. Diese ausländischen Doktortitel soll er unter unterschiedlichen
Pseudonymen per Fax oder über das Internet entsprechenden Interessenten zum Preis von
14.800,00 € angeboten haben. Die Interessenten sollen zunächst eine Anzahlung von
1.000,00 € geleistet haben. Danach sollen sie probeweise eine Kopie der entsprechenden
Urkunde und Unterlagen erhalten haben. Falls ihnen das Angebot dann zusagte, soll der
Restbetrag in Höhe von 13.800,00 € überwiesen worden sein. Der Angeklagte soll so
zwischen 2003 und 2010 einen Umsatz von ca. 5,6 Millionen Euro erzielt haben. Um die
daraus resultierende Steuerlast möglichst gering zu halten, soll er sich der Hilfe von zwei
Scheinfirmen bedient haben. Insgesamt sollen von dem Angeklagten Körperschaftssteuer
nebst Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer für seine GmbH in Höhe von 1.179.230,00
€ hinterzogen worden sein. Auch soll er eine Steuerhinterziehung zu eigenen Gunsten
begangen haben, da er bei den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2009
die Einnahmen aus dem Verkauf der akademischen Titel nicht als Gewinne angegeben
haben soll. Insgesamt sollen durch den Angeklagten so Einkommenssteuer nebst
Solidaritätszuschlag in Höhe von 717.271,00 € verkürzt worden sein. Bei dem Jahr 2009 mit
einem Steuerbetrag von 19.302,00 € soll es beim Versuch geblieben sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen und 1 Beteiligter geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 4
Donnerstag, 23. Juni 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 204/14
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
71-jährigen Angeklagten X. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den
Angeklagten am 24. September 2014 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 30
Tagessätzen zu je 100,- Euro.
Der Angeklagte soll in seiner Funktion als Rechtsanwalt den Zeugen A. vertreten haben, um
eine Forderung aus tierärztlichen Leistungen durchzusetzen. Als die Schuldnerin nicht
zahlte, soll der Angeklagte im März 2013 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
Osnabrück eingereicht haben. Aufgrund dieser Strafanzeige soll die Staatsanwaltschaft
Anklage wegen Betruges gegen die Schuldnerin erhoben haben.
Nach der Anklageerhebung soll der Angeklagte mehrfach durch Schreiben auf die
Schuldnerin eingewirkt haben und dabei sinngemäß mitgeteilt haben, durch Zahlung an
seinen Mandanten könne das Strafverfahren beigelegt werden. Auch als das Gericht das
Strafverfahren gegen eine Auflage eingestellt hatte, soll der Angeklagte die Schuldnerin
aufgefordert haben, einen deutlich höheren Betrag zu zahlen, bevor gegenüber dem Gericht
die Erfüllung der Auflage bestätigt werden würde.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen
geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 78/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 41jährige Angeklagte X. aus Berchem (Belgien), z. Zt. JVA Vechta.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 13. April 2016 wegen unerlaubter
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum
unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2015 als Fahrerin eines Pkw aus den
Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
Kokain mit sich geführt zu haben. Die Angeklagte habe die Drogen an eine Person in
Dänemark übergeben sollen. Sie soll einen Kurierlohn in Höhe von 400 € pro 100 g
transportierten Betäubungsmittel erhalten haben sollen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 5
Donnerstag, 23. Juni 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
10:00 Uhr:
22 Ns 16/16
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 75jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 12. April 2016 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je
30,00 €. Ihm wurde für die Dauer von 3 Monaten untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art zu
führen.
Der Angeklagte befuhr im Januar 2016 mit einem Kleinkraftrad die Atterstraße und andere
öffentliche Straßen in Osnabrück, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der
Verwaltungsbehörde gewesen ist.
Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Die Berufungskammer
hat jetzt noch über das Strafmaß zu befinden.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Freitag, 24. Juni 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188
09:00 Uhr:
7 Ns 81/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 65jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück-Schinkelstraße.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 18. April 2016 wegen
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 4 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 12
Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2015 mit seinem Roller die Bremer Straße in
Osnabrück mit ca. 45 km/h befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der dafür
benötigten Fahrerlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll.
Im Dezember 2015 soll er die Zeugin A. als „blöde Fotze“ beschimpft haben. Zuvor sollen die
Hunde des Angeklagten auf die Zeugin mit ihrem kleinen Hund zugelaufen sein, weswegen
sie den Einsatz von Pfefferspray angekündigt haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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