Neu beginnende Strafverfahren ab 25.07.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
25.07.2016 bis zum 29.07.2016
Stand: 18.07.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 1
Montag, 25. Juli 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 89/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten A. aus Hasbergen.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Mai 2016 wegen Diebstahls
zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09. Oktober 2015 in den Geschäftsräumen der
Firma L+T in Osnabrück ein Paar Turnschuhe im Wert von 139,95 € entwendet zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen.
-------------11:00 Uhr:
7 Ns 103/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
47-jährigen Angeklagten A. aus Lengerich, zur Zeit JVA Meppen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 21. April 2016 wegen vorsätzlichen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 8 Fällen, des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der
Urkundenfälschung, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen des unerlaubten
Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Am Morgen des 03. November 2015 habe der Angeklagte die 14 Jahre alte X. auf
öffentlichen Straßen in Lingen sein Fahrzeug fahren lassen.
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Davor soll der Angeklagte an dem Kennzeichen des Fahrzeugs einen selbst
gebastelten Landkreis- und TÜV-Stempel angebracht haben, um eine
ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen.
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Während der Fahrt soll er 0,1 g Amphetamin mit sich geführt haben. Die Drogen
sollen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein.
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Am 23. Oktober und am 30. Oktober 2015 soll er mit einem Pkw öffentliche Straßen
in Lingen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
gewesen sei.
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Am 27. November, 02. und 04. Dezember 2015 soll er erneut mit einem Pkw
öffentliche Straßen in Mettingen, Lingen und Geeste befahren haben, obwohl er nicht
im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.
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Als er am 04. Dezember 2015 von einem Streifenwagen verfolgt worden sei, soll der
Angeklagte geflohen sein. Dabei soll er mit zwei Pfosten aus Metall kollidiert sein, die
dadurch beschädigt worden seien. Danach habe er das Fahrzeug verlassen und sei
zu Fuß geflüchtet.
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Am 30. Dezember 2015 soll er erneut in 3 Fällen mit einem Pkw öffentliche Straßen in
Nordhorn befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
gewesen sei.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:30 Uhr:
7 Ns 96/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten B. aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 28. April 2016 wegen
unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 01. Januar 2012 und dem 30. Januar
2012 in mindestens 15 Fällen jeweils wenigstens 50 g Marihuana von dem Z. in dessen
Wohnung in Bad Iburg gekauft zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen.
-------------Dienstag, 26. Juli 2016, 3. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1
mit Fortsetzungen am 27. Juli, 01., 03. und 05. August 2016 jeweils um 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
3 KLs 7/16
Die 3. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 37-jährigen
Angeklagten A. aus Hamburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten eine Nebenklägerin und eine
Nebenklägervertreterin geladen.
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Dienstag, 26. Juli 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188
mit Fortsetzungen am 01. August 2016 um 13:15 Uhr, 02. und 03. August 2016 jeweils
um 09:15 Uhr.
09:15 Uhr:
10 KLs 13/16
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 23-jährigen
Angeklagten A., zur Zeit JVA Lingen, und gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten B., zur
Zeit JVA Kassel, wegen Diebstahls.
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Die Angeklagten sollen sich im März 2015 mit den gesondert verfolgten A., C., N., K. und G.
zusammen getan haben, um in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland in
Ladengeschäften stehlenswerte Dinge zu entwenden. Dadurch sollen sie sich eine nicht nur
vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang verschafft haben. Während die
Angeklagten gemeinsam mit A., C. und N. die Ladendiebstähle begingen, sollen K. und G.
u. a. für die Organisation von Übernachtungsmöglichkeiten und Tatfahrzeugen zuständig
gewesen sein. Auch sollen sie für Ratschläge im Hintergrund und für das Unterstützen bei
Polizeieinsätzen und beim Vermitteln von Anwälten zuständig gewesen sein.
Insgesamt soll es so zu 24 Taten gekommen sein, unter anderem:
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Am 19. Mai 2015 soll der Angeklagte A. gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C.
in einem Ladenlokal in Apel Drogerieartikel im Gesamtwert von 739,68 € entwendet
haben.
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Am 26. Mai 2015 soll der Angeklagte A. in einem Ladengeschäft in Visselhövede
Drogerieartikel im Gesamtwert von 859,91 € in einer Gefrierguttasche in einem Regal
mit Toilettenpapier versteckt haben, um die Gegenstände später von dem gesondert
verfolgten C. abholen zu lassen. Dazu soll es aber nach der Entdeckung des
Diebesgutes nicht mehr gekommen sein.
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Am 10. Juni 2015 soll der Angeklagte A. in einem Ladengeschäft in Papenburg
Drogerieartikel im Gesamtwert von 958,78 € entwendet zu haben, während der
gesondert verfolgte C. die Filiale von außen abgesichert haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten eine Dolmetscherin und 12 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 28. Juli 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 mit
Forsetzung am 12. August 2016 um 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
7 Ns 202/15
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten A. aus Surworld und den jetzt 28-jährigen Angeklagten B. aus
Surworld.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte die am 27. August 2015 wegen gemeinschaftlichen
Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 6
Monaten bzw. zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung am 02. Juli 2014 sollen in der gemeinsamen
Wohnung der Angeklagten 47 Methadontabletten, 10 Herointütchen mit 8,6 und 0,5 g und 8
Kokaintütchen mit 3,6 - 0,1 g vorgefunden worden sein. Bereits zuvor sollen bei dem
Angeklagten B. 2,1 g Kokain gefunden worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und vier
Zeugen geladen.
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Seite 4
-------------Donnerstag, 28. Juli 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
272
09:15 Uhr:
10 KLs 7/16
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 35-jährigen
Angeklagten A. aus Schweden, zur Zeit JVA Lingen, und den jetzt 29-jährigen Angeklagten
C. aus Schweden, zur Zeit JVA Lingen, Abteilung Osnabrück, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Am 05. Februar 2016 sollen die Angeklagten aus den Niederlanden kommend bei Bad
Bentheim in das Bundesgebiet eingereist sein und dabei insgesamt 7,346 kg Opium (netto)
mit sich geführt haben. Die Drogen sollen im Motorraum versteckt und für den
gewinnbringenden Weiterverkauf in Schweden bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und vier Zeugen
geladen.
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Freitag, 29. Juli 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188 mit
Fortsetzung am 03. August 2016 um 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
7 Ns 83/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 55jährigen Angeklagten A. aus Minden, zur Zeit JVA Bielefeld-Brackwede, und den jetzt 52jährigen Angeklagten B. aus Petershagen.
Das Amtsgericht Papenburg verurteilte am 16. Februar 2016 den Angeklagten A. wegen
Wohnungseinbruchsdiebstahls, wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders
schweren Fall sowie wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6
Monaten und den Angeklagten B. wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders
schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
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Am 13. Juli 2015 soll der Angeklagte A. in das Wohn- und Geschäftshaus einer
Bäckerei in Lehe eingedrungen sein. Dort soll er 250,00 € aus der Kasse sowie
weitere 320,00 € aus dem Wohnhaus entwendet haben. Danach soll er von dem
Angeklagten B. nach Hause gefahren worden sein.
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Am 03. September 2015 sollen sich die Angeklagten gemeinsam zu einem Gasthof in
Dersum begeben haben. Vor Ort soll der Angeklagte B. vor dem Gebäude „schmiere“
gestanden haben, während sich der Angeklagte A. Zugang zu dem Wohn- und
Geschäftshaus verschafft haben soll. Im Gebäudeinneren soll er einen Schlüssel,
zwei Fahrzeugscheine sowie Bargeld in Höhe von 17.817,26 € an sich genommen
haben.
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Am 07. November 2015 soll der Angeklagte A. in dem Lagergebäude einer Firma in
Melle die Geldbörse des Zeugen W. an sich genommen und daraus 800,00 € Bargeld
entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten sieben Zeugen geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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