Neu beginnende Strafverfahren ab 11.05.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
11.05.2015 bis zum 15.05.2015
Stand: 04.05.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Montag, 11. Mai 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 209/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51jährigen Angeklagten X aus Hagen a. T. W..
Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 10. Nov. 2014 wegen
Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 137/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
30-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück und den jetzt 26-jährigen Angeklagten Y aus
Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagten am 17. Juni 2014 wegen
gefährlicher Körperverletzung und zwar den Angeklagten X zu einer Freiheitsstrafe von 8
Monaten und den Angeklagten Y zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren
Vollstreckungen jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Im Dezember 2013 soll es am Theodor-Heuss-Platz in Osnabrück zu einer zunächst
verbalen Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten und den Zeugen A und B
gekommen sein. Einer der Angeklagten soll dabei den Geschädigten B an den Armen
gefasst und gegen die Scheibe geschlagen haben. Als daraufhin ein Zeuge die Polizei rief,
sollen die beiden Angeklagten gemeinschaftlich handelnd erneut den Zeugen B gepackt und
seinen Kopf zwei Mal gegen die Scheibe geschlagen haben. Als B am Boden lag, sollen die
Angeklagten von weiteren Passanten davon abgehalten worden sein, auf den Geschädigten
weiter einzuwirken.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 5 Zeugen
geladen.
-------------Montag, 11. Mai 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 1/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten X aus Dötlingen.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 11. Nov. 2014 wegen
Sachbeschädigung in 6 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit einer vorsätzlichen
Brandstiftung, wegen falscher Verdächtigung und wegen Diebstahls zu einer Arbeitsauflage
nach Weisung des Jugendamtes von 50 Stunden. Außerdem wurde gegen ihn ein
Freizeitarrest verhängt.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu
haben und zwar:
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Im Januar 2014 soll er 2 Mülltonnen am Busbahnhof in Emlichheim angezündet
haben. Dabei sollen nicht nur die Mülltonnen, sondern auch die Mauer eines
Gebäudes beschädigt worden sein.
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Danach soll der Angeklagte die Feuerwehr gerufen und später gegenüber den
eintreffenden Polizeibeamten bewusst wahrheitswidrig erklärt haben, die Brüder A
und B hätten die Mülltonnen angezündet.
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Im Februar 2014 soll er vor Häusern in der Grasriete Restmüll- und Altpapiertonnen
angezündet haben. Die Flammen sollen auf einen nahe geparkten Kleinbus
übergegriffen und insgesamt einen Schaden von ca. 20.000,00 € verursacht haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 7 Zeugen
geladen.
-------------Dienstag, 12. Mai 2015, 2. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -, Vorsitz:
VRiLG Carstensen, Saal 176, mit Fortsetzungen am 20. Mai, 28. Mai und 09. Juni 2015,
jeweils um 13:00 Uhr
13:00 Uhr:
2 KLs 1/15
Die 2. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 41-jährigen
Angeklagten X aus Glandorf, z. Zt. JVA Oldenburg, wegen Steuerhinterziehung.
Der Angeklagte soll in der Zeit von September 2013 bis November 2014 drei Firmen mit Sitz
in Osnabrück betrieben haben, deren Gegenstand jeweils der Vertrieb und Handel im
Bereich der Informationstechnologie bzw. der Handel mit Schreib- und Papierwaren
gewesen sein soll. Als Geschäftsführer soll der Angeklagte verpflichtet gewesen sein, jeweils
bis zum 10. des Folgemonats bzw. 10 Tage nach Ablauf eines Quartals gegenüber dem
Finanzamt inhaltlich korrekte Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, dieser ihm bekannten Verpflichtung nicht
nachgekommen zu sein. Gegenüber dem zuständigen Finanzamt soll er im Tatzeitraum in
den Umsatzsteuervoranmeldungen Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen über
angebliche Lieferungen von Softwarelizenzen, Druckerzubehör und andere EDV-Artikel
geltend gemacht haben, obwohl es sich hierbei um fingierte Rechnungen handelte. Diese
Rechnungen sollen von zwischengeschalteten Firmen gegen Entgelt eigens zu dem Zweck
erstellt worden sein, die Umsatzsteuer zu reduzieren. Insgesamt soll es so zu 16 Straftaten
gekommen sein. Der deutschen Finanzverwaltung soll dadurch ein Steuerschaden in Höhe
von ca. 2 Mio. € entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 sonstiger
Beteiligter geladen.
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Dienstag, 12. Mai 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272
09:15 Uhr:
10 KLs 9/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 27-jährigen
Angeklagten X aus Oslo (Norwegen), z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2014 mit einem Pkw aus den
Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei versteckt in einem
Hohlraum zwischen Rücksitzlehne und Kofferraum insgesamt 6.330,3 Haschisch, 2.488,3 g
Kokain und 4.925,7 g MDMA mit sich geführt zu haben. Auch soll der Angeklagte im Besitz
einer
halbautomatischen
Pistole
nebst
passenden
Patronen
sowie
eines
Reizstoffsprühgerätes gewesen sein. Der Angeklagte soll bei dieser Kurierfahrt davon
ausgegangen sein, dass ihm dafür 10.000,00 € bis 20.000,00 € seiner Schulden von den
Auftraggebern erlassen würden.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
-------------Mittwoch, 13. Mai 2015, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1
14:00 Uhr:
21 Ns 19/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 25-jährigen
Angeklagten X aus Hannover, z. Zt. JVA Oldenburg.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 11. Febr. 2015 wegen
Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in
Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
Die bereits verurteilten Angeklagten Y und Z sollen im Juni 2014 in einer Wohnung in
Amsterdam eine Tasche mit Drogen vom Angeklagten übernommen haben. Der Angeklagte
soll den Y mit einer Drogenfahrt beauftragt und diesem dafür 150,00 € ausgehändigt haben.
Bei der Einreise bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet Deutschland sollen Y und Z dann
kontrolliert worden sein. Sie sollen ca. 10.000 Ecstasy-Tabletten mit einem Gesamtgewicht
von 4.630,8 g mit sich geführt haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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