Neu beginnende Strafverfahren ab 21.03.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
21.03.2016 bis zum 24.03.2016
Stand: 16.03.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 21. März 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 18/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten B. aus Haren.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 19. Mai 2015 wegen vorsätzlicher
Trunkenheit im Verkehr, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Vortäuschens einer
Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten. Dem Angeklagten wurde die
Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde
wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Das Landgericht Osnabrück verwarf mit Urteil vom 25. September 2015 die Berufung des
Angeklagten mit der Klarstellung, dass die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung
ausgesetzt wird. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg
mit Beschluss vom 08. Januar 2016 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies
die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des
Landgerichts zurück.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 18. Oktober 2014 mit seinem Pkw die
Hünteler Straße in Haren befahren zu haben, obwohl er unter dem Einfluss von Alkohol- und
Betäubungsmitteln gestanden haben soll. Aufgrund dessen soll er in einer Kurve von der
Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt sein. Nach dem Unfall soll er sich
vom Unfallort entfernt haben. Dabei habe er sich der Feststellung seiner Person aufgrund
des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums entziehen wollen. Als er in der Nacht von den
Polizeibeamten zum Unfall befragt worden ist, soll er angegeben haben, dass ihm der Pkw in
den Abendstunden entwendet worden sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 17/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 26jährige Angeklagte D. aus Merseburg.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagte am 22. September 2015 wegen
Diebstahls in einem besonders schweren Fall und Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 5 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. April 2015 auf einem Parkplatz in Meppen
gemeinsam mit dem bereits verurteilten B. diverse Waren für 100,00 € gekauft zu haben, um
diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Die Gegenstände sollen zuvor von unbekannten
Tätern bei einem Einbruch in ein Ferienhaus entwendet worden sein. Die Angeklagte soll
bereits beim Erwerb der Gegenstände davon ausgegangen sein, dass es sich um Diebesgut
handelt könnte.
Später soll sich die Angeklagte gemeinsam mit B. Zutritt zu einer Tischlerei in Haren
verschafft haben. Dort sollen sie diverses Werkzeug im Gesamtwert von ca. 3.000,00 €
entwendet haben.
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Beide Taten soll die Angeklagte zur Finanzierung ihrer Drogensucht begangen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Dienstag, 22. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 146/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 54jährigen Angeklagten A. aus Versmold.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 30. September 2015 wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 2 Jahren keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde verboten, für die Dauer von 3 Monaten
im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Juni 2015 mit einem Mofa von Versmold nach
Bad Rothenfelde gefahren zu sein, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens
1,85 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1
Bewährungshelfer geladen.
-------------11:00 Uhr:
5 Ns 163/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
51-jährigen Angeklagten B. aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 21. Oktober 2015 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten.
Am 10. Juli 2015 soll es zwischen Z. und dem alkoholisierten Angeklagten in einem
Mehrfamilienhaus in Georgsmarienhütte zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung
und dann zu einem Gerangel gekommen sein, bei dem der Angeklagte den Geschädigten
W. mit einem Küchenmesser in den Brustbereich gestochen haben soll. Dabei soll eine
Schnittwunde ohne innere Verletzung entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger, 3
Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 22/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
26-jährigen Angeklagten A., ohne festen Wohnsitz.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Februar 2016 wegen
Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 26. Januar 2015 in den Geschäftsräumen der Firma
Kaufland in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 173,94 € den Regalen entnommen, diese
in einer mitgeführten Tasche versteckt und das Kaufhaus damit verlassen zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Dolmetscher geladen.
-------------Dienstag, 22. März 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188
09:15 Uhr:
10 KLs 33/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 47-jährigen
Angeklagten B. aus Nordhorn wegen Raubes.
Der Angeklagte soll am 09. Juni 2014 gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter „T.“ die
Geschädigte Z. gewaltsam in seinen Pkw gedrängt haben. Nachdem ihr von T. ihre
Handtasche abgenommen worden sei, soll sie selbst von T. auf die Rückbank gedrückt und
von diesem so fest an den Haaren gezogen worden sein, dass sie ihren Kopf nicht mehr
habe bewegen können. Der Angeklagte soll ihr gedroht haben, dass sie entweder weiter für
ihn auf den Strich gehen solle oder man sie zusammen mit ihrer Tochter unter Drogen
setzen und nach Frankfurt bringen würde. Der Angeklagte soll ca. 10 Minuten gegen den
Willen der Z. mit ihr durch Nordhorn gefahren sein. Bezugnehmen auf die ausgesprochenen
Drohungen soll Z. aufgefordert worden sein, monatlich 500,00 € an den Angeklagten zu
zahlen. Nachdem sich T. aus ihrer Handtasche 100,00 € genommen habe, soll Z. vor ihrer
Haustür freigelassen worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen
Nebenklägervertreter und 4 Zeugen geladen.
Beteiligten
1
Nebenbeteiligter,
1
-------------Donnerstag, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 15/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten A. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Vechta.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 07. Januar 2016 wegen
Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13. Juni 2015 in Wallenhorst gegen den
Außenspiegel eines Pkw geschlagen zu haben. Dabei soll ein Sachschaden in Höhe von
196,70 € entstanden sein.
Bei der darauf folgenden Sachverhaltsaufnahme soll er eine Polizeibeamtin mehrfach als
„Schlampe“ und „Fotze“ bezeichnet haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Seite 4
10:30 Uhr:
5 Ns 18/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
42-jährigen Angeklagten C. aus Moritzheim.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 01. Dezember 2015 wegen
Betruges in 2 Fällen unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Meppen zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt
wurde.
Der Angeklagte soll sich unter falschem Namen ab dem 27. November 2013 ein Haus in
Spahnharrenstätte gemietet haben. Die Vermieterin soll ihn mit den falschen Personalien
auch beim Energieversorgungsunternehmen zur Energie- und Wasserversorgung
angemeldet haben. So soll er das geschädigte Energieunternehmen dazu veranlasst haben,
die Abnahmestelle weiter mit Strom, Erdgas und Wasser zu beliefern, obwohl er wegen
erheblicher Zahlungsrückstände darauf bereits keinen Anspruch mehr gehabt haben soll.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
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Donnerstag, 24. März 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
11:30 Uhr:
22 Ns 5/16
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 48jährige Angeklagte C. aus Haselünne.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte die Angeklagte am 25. Januar 2016 wegen Betruges in
2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Am 25. Juni 2015 soll die Angeklagte über Ebay ein IPhone zum Kauf angeboten haben,
obwohl sie nicht vorgehabt haben soll, das Handy auch zu liefern. In Annahme der
Lieferwilligkeit und -fähigkeit soll der Geschädigte Z. der Angeklagten 86,00 € für das IPhone
überwiesen haben. Tatsächlich habe die Angeklagte das Handy aber nicht geliefert.
Am 25. August 2015 soll sie über Ebay erneut ein IPhone zum Preis von 125,00 € angeboten
haben. Auch in diesem Fall habe sie den Kaufpreis für sich behalten und den angebotenen
Artikel nicht liefern wollen. Im Vertrauen auf die Lieferwilligkeit und -fähigkeit soll der
Geschädigte X. den Kaufpreis von 120,00 € auf das Konto der Angeklagten überwiesen
haben. Diese soll das Handy aber nicht geliefert haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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