Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr

Nationalrat, XXV. GP
16. März 2016
117. Sitzung / 1
14.19
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine
geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege Strolz, was Sie völlig ausblenden, ist,
dass es derzeit eine gesetzliche Regelung mit 7 Prozent gibt (Abg. Loacker: Der
Minister sagt, dass sie nicht anwendbar ist!) und dass wir auch nicht zur Gänze
ausschließen können, dass das auch im Fall der Bank Austria eintreten könnte, dass
es da auch zu Fällen kommen könnte, bei denen letzten Endes nur die 7 Prozent
bezahlt werden.
Diese Frage ist genauso offen, und daher sehe ich schon Handlungsbedarf, diese aus
meiner Sicht gegebene Lücke, die wir in diesem Paragraphen im ASVG haben, zu
schließen. Und wir schließen sie mit dem Abänderungsantrag zur Gänze, nämlich in
allen Bereichen, nicht nur für die Bank Austria. Es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, das
ist eine Lex Bank Austria. Wir machen es zur Gänze in § 308 und § 311, so wie es zum
Beispiel auch von Frau Kollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein in einem Antrag
gefordert wird. Dem kommen wir nach, meine Damen und Herren, und das gibt uns
eine gewisse Rechtssicherheit in dieser sicherlich schwierigen Konstellation.
Deshalb stimmen wir von der ÖVP dem Antrag zu. Wir haben immer gesagt, wir
können uns eine gesetzliche Regelung nur unter dem gleichen Beitragssatz von
22,8 Prozent vorstellen. 3 068 Menschen sind betroffen; und man sollte vielleicht auch
einmal sagen, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wenig dafür können, wie im
Unternehmensbereich verfahren wurde, sind.
Es heißt, es werden fast 730 Millionen € überwiesen – vom Letztbezug, das sollte man
auch dazusagen. Aus Bürokratiegründen wird nicht Monat für Monat aufgerollt,
sondern der Letztbezug herangezogen, was von der Höhe des Betrags her sicherlich
ein Vorteil ist. Und es wird zur Gänze klargestellt, dass auch bei anderen
Übertragungen oder bei anderen Ausscheidungen diese 22,8 Prozent zum Tragen
kommen, was auch in einem Antrag – ich habe es schon erwähnt – von der FPÖ
gefordert wird; und daher gehen natürlich auch zwei Oppositionsparteien mit. Das
heißt, das ist eine Regelung, die man in diesem Zusammenhang schon auch mit gutem
Gewissen beschließen kann. Daher werden wir dem zustimmen.
Es werden einige andere Punkte dabei mitbehandelt, und auf die möchte ich kurz
eingehen. Bei drei Anträgen des Kollegen Loacker geht es zum einen um einen
Pensionsautomatismus. Ich verweise auf den Gerechtigkeitsmechanismus, den wir bei
unserem Pensionsgipfel verankern konnten, die Neuaufstellung der
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Pensionskommission, eine Verpflichtung für die Bundesregierung, diese Vorschläge
auch zur Umsetzung zu bringen – bis hierher ins Hohe Haus.
Der zweite Punkt ist ein Anreiz: Der Aufschubbonus ist auch im Ergebnis des
Pensionsgipfels abgebildet. Wer länger arbeitet, bekommt eine deutlich höhere
Pension. Es gibt das Beispiel einer sechzigjährigen Frau, die Anspruch auf eine
Pension von 1 600 € hätte. Wenn sie weiterarbeitet, erspart sie sich die Hälfte der
Pensionsbeiträge, auch der Dienstgeber erspart sich die Hälfte der Pensionsbeiträge,
und die Pension ist nach drei Jahren um rund 300 € höher, und das bis an das
Lebensende, weil der Aufschubbonus dort voll zur Wirkung kommt. Das, glaube ich, ist
ein Anreiz sowohl für Dienstnehmer als auch für Dienstgeber und bedeutet insgesamt
eine dementsprechend höhere Pension bis ans Lebensende.
Der dritte Punkt betrifft das Pensionssplitting. Sie schlagen ein verpflichtendes
Pensionssplitting vor, wir stehen in diesem Bereich zum Prinzip der Wahlfreiheit. Wir
haben derzeit eine Splittingmöglichkeit, das heißt, die Beiträge von Mann und Frau in
einer Partnerschaft oder in einer Ehe werden zusammengezählt, durch zwei dividiert
und auf jedes Konto wird die Hälfte ausbezahlt. Derzeit ist das nur bis zum
4. Lebensjahr des Kindes möglich, wir weiten das jetzt auf 7 Jahre pro Kind und auf
insgesamt 14 Jahre pro Person aus.
Es wird auch an der Vermarktung und auch der diesbezüglichen Kampagnisierung
liegen, aber ich bin überzeugt davon, dass viele, vor allem auch Männer, dazu bereit
sein werden – insbesondere wenn sich die Frauen der Kinderbetreuung widmen –,
dieses Splitting auf einer freiwilligen Ebene anzunehmen.
Noch einen Punkt konnten wir im Rahmen des gesamten Pensionsgipfels einbringen,
nämlich dass jene Frauen, die Kinder betreut und großgezogen haben, aber keine
15 Versicherungsjahre zustande bringen, weil sie nur acht, zehn oder zwölf Jahre
gearbeitet, aber eben mehrere Jahre Kinder großgezogen haben, auch einen
Pensionsanspruch haben und dass jetzt auch im ASVG nachgezogen wird – im
Allgemeinen Pensionsgesetz ist es bereits geregelt –, weil es uns wichtig ist, dass
auch wertgeschätzt wird, wenn sich Frauen jahrelang der Kinderbetreuung und der
Kindererziehung gewidmet haben.
Das wird auch erledigt, und ich glaube, das sind gute familienpolitische Punkte, vor
allem auch im Hinblick auf höhere Pensionen für Frauen in diesem Bereich. (Beifall bei
der ÖVP.)
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117. Sitzung / 3
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete
Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.
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