Pressemitteilung Wohl des Kindes: Oberste Priorität bei grenzübergreifenden Sorgerechtsfällen Plenartagung [28-04-2016 - 17:25] Wenn EU-Länder bei Gerichtsverfahren über grenzübergreifende Sorgerechtsstreitigkeiten oder Adoptionen nicht zusammenarbeiten, zahlen die Kinder den Preis der fehlenden Kooperation. So steht es in einer Entschließung, die das Parlament am Donnerstag verabschiedet hat. Die Abgeordneten fordern spezialisierte Kammern in Familiengerichten damit transnationale Fälle schneller bearbeitet werden können. "Es gibt einen großen Kooperationsbedarf bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten. Unser Ziel ist nicht, irgendeine zwingende Regelung vorzustellen, wie man mit diesen Problemen umgehen sollte. Es geht vielmehr darum, dass die Freiheit von Personen innerhalb der Union auch bei Familienangelegenheiten respektiert wird." sagte Cecilia Wikström (ALDE, SE), Vorsitzende des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament, der den Entschließungsentwurf ausgearbeitet hat, nachdem zahlreiche Petitionen über Kinder aus der gesamten EU eingegangen sind. In dem Text, der per Handzeichen angenommen wurde, empfehlen die Abgeordneten, Gesetzeslücken der Brüssel-II-Verordnung zum Familienrecht vor der demnächst anstehenden Überprüfung zu schließen. Schutz der Kinderrechte in Gerichtsverfahren Das Parlament fordert die Mitgliedsstaaten auf, innerhalb von Familiengerichten spezialisierte Kammern oder grenzüberschreitende Schlichtungsstellen zu benennen, um sicherzugehen, dass transnationale kinderbezogene Fälle schnell bearbeitet werden können. Es geht hier um eine ganze Reihe von Fällen, beispielsweise um Kindesentführungen oder um Sorgerechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten, wobei Kinder von Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten betroffen waren. Die Abgeordneten rufen die Mitgliedsstaaten auf die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden zu verbessern und fordern von der Kommission, den EU-Bürgern klare und leicht verständliche Leitlinien mit praktischen Informationen über die institutionellen Regelungen für den Schutz von Kindern in verschiedenen EU-Ländern bereitzustellen. Das Parlament betont auch, dass Kinder, die von grenzübergreifenden Familienstreitigkeiten betroffen sind, das Recht auf regelmäßigen direkten Kontakt mit ihren Eltern haben. Der Text besagt, dass die EU-Staaten den Eltern während des Verfahrens ein regelmäßiges Besuchsrecht gestatten sollten, außer in den Fällen, in denen dies dem Kindeswohl abträglich sein könnte. Den Eltern sollte es zudem erlaubt sein, während ihres Besuchs mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache zu sprechen . Trennung von Geschwistern vermeiden Die Abgeordneten fordern die Mitgliedsstaaten und Kommission auf, Vorschriften über eine automatische Anerkennung von Adoptionsdokumenten zu erlassen, die in der EU ausgestellt wurden, damit rein bürokratische Einsprüche verhindert werden können. Kinder, für welche Vorkehrungen zur Unterbringung in einer Pflegefamilie oder zur Adoption getroffen wurden, sollen dort untergebracht werden, wo sie die beste Gelegenheit haben, eine Verbindung zu ihrer kulturellen Herkunft aufrecht zu erhalten und ihre Muttersprache erlernen und verwenden können, sagt das Parlament. DE Pressedienst Direktion Medien Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT Referenz-Nr.:20160426IPR24708 Press switchboard number (32-2) 28 33000 1/2 Pressemitteilung Das Parlament ruft die Mitgliedsstaaten auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Trennung von Geschwistern durch Fürsorgeverfahren zu verhindern. Verfahren: Anfrage zur mündlichen Beantwortung an den Rat und die Kommission, nichtbindende Entschließung Weitere Informationen • • • • • • Der angenommene Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 28.04.2016): http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html Video der Debatte (unter folgendem Datum: 27.04.2016): http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/plenary/search-by-date EbS+ (28.04..2014) : http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?sitelang=en&page=3&institution=0&date=04/27/2016 Merkblatt zu den Verfahrensschritten:: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2016/2575(RSP) Audiovisuelles Material für Experten:: http://audiovisual.europarl.europa.eu/default.aspx EP Hintergrundinformationen: “Cross-border parental child abductions in the European Union” (auf Englisch): http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2015/510012/IPOL_STU(2015)510012_EN.pdf • • EP Merkblatt: “Adoption - Cross-border legal issues and Gaps in the European Union” (auf Englisch) : http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2015/536480/IPOL_BRI(2015)536480_EN.pdf EP Hintergrundinformationen: “The parental responsibility, child custody and visitation rights in crossborder separations” (auf Englisch): http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2010/425615/IPOLPETI_ET(2010)425615_EN.pdf Kontakt Viktor ALMQVIST BXL: +32 (0) 228 32203 Armin WISDORFF BXL: (+32) 2 28 40924 STR: (+33) 3 881 73780 PORT: +32 498 98 13 45 EMAIL: [email protected] Michaela FINDEIS BXL: (+32) 2 28 31141 STR: (+33) 3 881 73603 PORT: (+32) 498 98 33 32 EMAIL: [email protected] Huberta HEINZEL STR: (+33) 3 881 74646 PORT: (+43) 676 550 3126 20160426IPR24708 - 2/2
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