Pressemitteilung Neues EU-Reisedokument soll Rückführung von Nicht-EU Bürgern erleichtern Plenartagung [15-09-2016 - 12:36] Der Vorschlag der EU-Kommission, ein einheitliches Reisedokument für jene NichtEU Bürger einzuführen, die über keinen gültigen Pass oder Ausweis verfügen, wurde vom Parlament am Donnerstag mit breiter Mehrheit angenommen. Das Reisedokument soll die Rückführung und Rückannahme jener Drittstaatenangehörigen beschleunigen, die sich irregulär in der EU aufhalten. Die Abgeordneten bestanden auf strengen Sicherheitsmerkmalen, damit das Dokument von Drittländern vorbehaltlos anerkannt werden kann. Zahlreiche Drittländer weigern sich, die von einzelnen Mitgliedstaaten ausgestellten aktuellen Reisedokumente anzuerkennen. Sie kritisieren Sicherheitslücken und die Vielzahl unterschiedlicher Formate, hält das Parlament in seiner Entschließung zur Verordnung fest. Der vom Abgeordneten Jussi Halla-aho (EKR, FI) vorbereitete Text wurde mit 494 JaStimmen gegen 112 Nein-Stimmen und 50 Enthaltungen angenommen. Aus Erhebungsdaten der EU geht hervor, dass 2014 weniger als 40 % der Rückstellungsbescheide tatsächlich befolgt wurden. „Die geringe Vollstreckungsquote der Rückführungsbeschlüsse untergräbt in den Augen der Bürger ernsthaft die Glaubwürdigkeit und Rechtmäßigkeit der europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik. Sie begünstigt zudem den Missbrauch der Asylsysteme in Europa. Das neue Reisedokument ist keine Patentlösung, aber ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Berichterstatter Halla-aho. Sicherheitsdetails verbessert Die neue Verordnung schafft ein gemeinsames EU-Reisedokument, das bereits 1994 Gegenstand einer (nicht-bindenden) Empfehlung des Rates war. Um Fälschungen zu verhindern, werden die neuen Reisedokumente die gleichen Sicherheitsmerkmale (etwa Wasserzeichen) aufweisen, die seit 2002 für Einreisevisa gelten, die von EU-Staaten an jene EU-Einwohner vergeben werden, die über keine gültigen Reisepapiere verfügen. Inkrafttreten der Verordnung Die Verordnung muss nun vom EU-Ministerrat formal angenommen werden, um in Kraft treten zu können. Sie gilt ab dem 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Anmerkungen für Redakteure Das Parlament fordert die EU auch auf, den Einsatz des neuen harmonisierten Dokuments im Kontext der EU-Rücknahme-Abkommen mit Drittländern zu fördern. Auch die Mitgliedsstaaten sollten in bilateralen Abkommen und informellen Abmachungen zur Rücknahme von Angehörigen durch ihre jeweiligen Heimatländer auf die vorbehaltlose Anerkennung dieses Reisedokuments bestehen. Die Abgeordneten erwarten von der Einführung des neuen Dokuments eine Reduzierung der administrativen und bürokratischen Anforderungen, die derzeit auf den Mitgliedstaaten als auch auf Drittländern lasten. Das Dokument, so die Abgeordneten, sei ein wesentlicher Bestandteil, um das ordnungsgemäße und effektive Funktionieren der EU-Migrationspolitik DE Pressedienst Direktion Medien Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT Referenz-Nr.:20160909IPR41785 Press switchboard number (32-2) 28 33000 1/2 Pressemitteilung sicherzustellen sowie irreguläre Migration zu verringern und zu bekämpfen. Procedure:Mitentscheidung (Einigung in 1. Lesung) Weitere Informationen • • • • • • Der angenommene Text (2015/0306(COD) ist in Kürze hier einsehbar (15.09.2016) : http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html Videoaufnahme der Debatte (14.09.2016): http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/plenary/search-bydate?legislature=8&start-date=14-09-2016&end-date=14-09-2016 EbS+ (14.09.2016) : http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?sitelang=en&page=3&institution=&date=09/14/2016 Berichterstatter Jussi Halla-aho (EKR, FI): http://www.europarl.europa.eu/meps/de/124727/JUSSI_HALLA-AHO_home.html Verfahrensschritte: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2015/0306(COD)&l=en EuroparlTV: “Rückführung von Migranten“: http://europarltv.europa.eu/en/player.aspx?pid=4b7f6a462d98-4a15-a434-a61300cae1d5 Kontakt Viktor ALMQVIST Press Officer Telefon: (+32) 2 28 31834 (BXL) Telefon: (+33) 3 881 74005 (STR) E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Twitter: EP_Petitions Armin WISDORFF Press Officer Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL) Telefon: (+33) 3 881 73780 (STR) Mobiltelefon: +32 498 98 13 45 E-Mail: [email protected] Michaela FINDEIS Press Officer Telefon: (+32) 2 28 31141 (BXL) Telefon: (+33) 3 881 73603 (STR) Mobiltelefon: (+32) 498 98 33 32 E-Mail: [email protected] Judit HERCEGFALVI Telefon: (+49) 30 2280 1080 Telefon: (+33) 3 881 64025 (STR) Mobiltelefon: (+49) 151 172 57 196 E-Mail: [email protected] Huberta HEINZEL COMM - MEDIA SERVICES Telefon: (+43) 1 516 17 201 Telefon: (+33) 3 881 74646 (STR) Mobiltelefon: (+43) 676 550 3126 E-Mail: [email protected] 20160909IPR41785 - 2/2
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