Pressemitteilung

Pressemitteilung
Parlament stimmt EU-Richtlinie über
Verwendung von Fluggastdaten zu
Plenartagung [14-04-2016 - 12:56]
Das Parlament hat am Donnerstag die neue Richtlinie zur Verwendung von
Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und
strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
verabschiedet. Die Regeln verpflichten Luftfahrtgesellschaften dazu, ihre
Fluggastdaten für Flüge von der EU in Drittländer und andersherum den nationalen
Behörden zur Verfügung zu stellen.
„Wir haben ein wichtiges neues Instrument zur Bekämpfung von Terroristen und
Drogenhändlern angenommen. Durch das Sammeln, den Austausch und die Analyse der
PNR-Daten können die Geheimdienste Muster verdächtigen Verhaltens erkennen und
weiterverfolgen. PNR ist keine Wunderwaffe, aber in Ländern mit nationalen PNRSystemen hat sich immer wieder gezeigt, dass dies sehr wirkungsvoll ist“, sagte der
Berichterstatter Timothy Kirkhope (EKR, UK).
„Es gab verständliche Bedenken über die Erhebung und Speicherung der Daten der
Bürger, aber die Richtlinie enthält Datenschutzmaßnahmen und entspricht den Risiken,
mit denen wir konfrontiert sind. Die EU-Regierungen müssen nun mit der Umsetzung
dieser Vorschriften beginnen“, fügte er hinzu.
Der Text wurde mit 461 Stimmen angenommen, bei 179 Gegenstimmen und 9
Enthaltungen.
Die Mitgliedstaaten sollen „PNR-Zentralstellen“ einrichten, um die PNR-Daten, die die
Fluggesellschaften erheben, zu verarbeiten. Diese Informationen müssen für einen
Zeitraum von fünf Jahren vorgehalten werden. Sechs Monate nach der Übermittlung
allerdings müssen die Daten unkenntlich gemacht werden, d. h. Datenelemente wie zum
Beispiel der Name, die Anschrift oder Kontaktdaten dürfen nicht mehr sichtbar sein.
Die PNR-Zentralstelle wird für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der PNRDaten, sowie für deren Übermittlung an die zuständigen Behörden und für deren
Austausch mit anderen Mitgliedstaaten und Europol verantwortlich sein. In der Richtlinie
steht, dass solche Übertragungen nur fallweise und ausschließlich zum Zweck der
„Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen
Straftaten und schwerer Kriminalität“ vorgenommen werden dürfen.
Die Richtlinie gilt für “Drittstaatsflüge”, jedoch können die Mitgliedstaaten sie auch auf
Flüge innerhalb der EU anwenden, wenn sie die EU-Kommission davon in Kenntnis
setzen. Mitglieder können PNR-Daten auch von Reisebüros oder Reiseveranstaltern
erheben (Wirtschaftsteilnehmer, die keine Beförderungsunternehmen sind), da diese auch
Flugbuchungen verarbeiten.
Sicherheitsvorkehrungen zum Datenschutz
• Die nationalen PNR-Zentralstellen ernennen Datenschutzbeauftragte, die für die
Überwachung der Verarbeitung der PNR-Daten und die Umsetzung der
maßgeblichen Sicherheitsvorkehrungen in ihrem Land zuständig ist.
• Zugang zu einem vollständigen Datensatz, der die Identifizierung des
betreffenden Passagiers erlauben würde, sollte nach Ablauf der Anfangszeit nur
unter eingeschränkten, sehr strengen Bedingungen möglich sein.
• Jegliche Verarbeitung von PNR-Daten sollte protokolliert oder dokumentiert
werden.
DE
Pressedienst
Direktion Medien
Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT
Referenz-Nr.:20160407IPR21775
Press switchboard number (32-2) 28 33000
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• Die Verarbeitung von PNR-Daten, die die rassische oder ethnische Herkunft
einer Person, ihre politischen Meinungen, ihre religiösen oder weltanschaulichen
Überzeugungen, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, ihren
Gesundheitszustand oder ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Orientierung
erkennen lassen, ist ausdrücklich untersagt. (Art.13(4))
Überprüfungsklausel
Die EU-Kommission wird die PNR-Richtlinie zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten
überprüfen. Dabei soll sie auf folgende Elemente besonders achten: Einhaltung des
einschlägigen Schutzstandards bezüglich personenbezogener Daten, die Erforderlichkeit
und Verhältnismäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung von PNR-Daten für jeden der in
dieser Richtlinie genannten Zwecke, die Datenspeicherungsfristen und auch die
„Effektivität des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten“.
Die nächsten Schritte
Nach der Zustimmung des Parlaments muss der Rat die Richtlinie noch formell billigen.
Vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre
Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen
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Martin Schulz begrüßt Abstimmung zu PNR und Datenschutz: http://www.europarl.europa.eu/thepresident/de/press/press_release_speeches/press_release/press_release-2016/press_release-2016april/html/martin-schulz-begru-t-abstimmung-zu-pnr-und-datenschutz
Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 14.05.2016):
http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html
Video der Debatte (unter folgendem Datum: 13.04.2016): http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/plenary/search-by-date
Video der Pressekonferenz (unter folgendem Datum: 13.04.2016): http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/other-events/video?event=20160413-1400-SPECIAL-UNKN
EbS+ (13.04.2016) :
http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?sitelang=en&page=3&institution=0&date=04/13/2016
Audiovisuelles Material für Medienschaffende: http://audiovisual.europarl.europa.eu/default.aspx
EP-Hintergrundinformationen: Abschließende Annahme der EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze:
http://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_ATA%282016%29580886
EP-Hintergrundinformationen: “EU-PNR-Vorschlag: Ein Überblick“:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20150123BKG12902/EU-Passenger-Name-Record(PNR)-proposal-an-overview
Merkblatt zu den Verfahrensschritten:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2011%2f0023%28CO
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