Pressemitteilung Parlament stimmt EU-Richtlinie über Verwendung von Fluggastdaten zu Plenartagung [14-04-2016 - 12:56] Das Parlament hat am Donnerstag die neue Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verabschiedet. Die Regeln verpflichten Luftfahrtgesellschaften dazu, ihre Fluggastdaten für Flüge von der EU in Drittländer und andersherum den nationalen Behörden zur Verfügung zu stellen. „Wir haben ein wichtiges neues Instrument zur Bekämpfung von Terroristen und Drogenhändlern angenommen. Durch das Sammeln, den Austausch und die Analyse der PNR-Daten können die Geheimdienste Muster verdächtigen Verhaltens erkennen und weiterverfolgen. PNR ist keine Wunderwaffe, aber in Ländern mit nationalen PNRSystemen hat sich immer wieder gezeigt, dass dies sehr wirkungsvoll ist“, sagte der Berichterstatter Timothy Kirkhope (EKR, UK). „Es gab verständliche Bedenken über die Erhebung und Speicherung der Daten der Bürger, aber die Richtlinie enthält Datenschutzmaßnahmen und entspricht den Risiken, mit denen wir konfrontiert sind. Die EU-Regierungen müssen nun mit der Umsetzung dieser Vorschriften beginnen“, fügte er hinzu. Der Text wurde mit 461 Stimmen angenommen, bei 179 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen. Die Mitgliedstaaten sollen „PNR-Zentralstellen“ einrichten, um die PNR-Daten, die die Fluggesellschaften erheben, zu verarbeiten. Diese Informationen müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgehalten werden. Sechs Monate nach der Übermittlung allerdings müssen die Daten unkenntlich gemacht werden, d. h. Datenelemente wie zum Beispiel der Name, die Anschrift oder Kontaktdaten dürfen nicht mehr sichtbar sein. Die PNR-Zentralstelle wird für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der PNRDaten, sowie für deren Übermittlung an die zuständigen Behörden und für deren Austausch mit anderen Mitgliedstaaten und Europol verantwortlich sein. In der Richtlinie steht, dass solche Übertragungen nur fallweise und ausschließlich zum Zweck der „Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“ vorgenommen werden dürfen. Die Richtlinie gilt für “Drittstaatsflüge”, jedoch können die Mitgliedstaaten sie auch auf Flüge innerhalb der EU anwenden, wenn sie die EU-Kommission davon in Kenntnis setzen. Mitglieder können PNR-Daten auch von Reisebüros oder Reiseveranstaltern erheben (Wirtschaftsteilnehmer, die keine Beförderungsunternehmen sind), da diese auch Flugbuchungen verarbeiten. Sicherheitsvorkehrungen zum Datenschutz • Die nationalen PNR-Zentralstellen ernennen Datenschutzbeauftragte, die für die Überwachung der Verarbeitung der PNR-Daten und die Umsetzung der maßgeblichen Sicherheitsvorkehrungen in ihrem Land zuständig ist. • Zugang zu einem vollständigen Datensatz, der die Identifizierung des betreffenden Passagiers erlauben würde, sollte nach Ablauf der Anfangszeit nur unter eingeschränkten, sehr strengen Bedingungen möglich sein. • Jegliche Verarbeitung von PNR-Daten sollte protokolliert oder dokumentiert werden. DE Pressedienst Direktion Medien Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT Referenz-Nr.:20160407IPR21775 Press switchboard number (32-2) 28 33000 1/3 Pressemitteilung • Die Verarbeitung von PNR-Daten, die die rassische oder ethnische Herkunft einer Person, ihre politischen Meinungen, ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, ihren Gesundheitszustand oder ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Orientierung erkennen lassen, ist ausdrücklich untersagt. (Art.13(4)) Überprüfungsklausel Die EU-Kommission wird die PNR-Richtlinie zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüfen. Dabei soll sie auf folgende Elemente besonders achten: Einhaltung des einschlägigen Schutzstandards bezüglich personenbezogener Daten, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung von PNR-Daten für jeden der in dieser Richtlinie genannten Zwecke, die Datenspeicherungsfristen und auch die „Effektivität des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten“. Die nächsten Schritte Nach der Zustimmung des Parlaments muss der Rat die Richtlinie noch formell billigen. Vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Weitere Informationen • • • • • • • • • Martin Schulz begrüßt Abstimmung zu PNR und Datenschutz: http://www.europarl.europa.eu/thepresident/de/press/press_release_speeches/press_release/press_release-2016/press_release-2016april/html/martin-schulz-begru-t-abstimmung-zu-pnr-und-datenschutz Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 14.05.2016): http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html Video der Debatte (unter folgendem Datum: 13.04.2016): http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/plenary/search-by-date Video der Pressekonferenz (unter folgendem Datum: 13.04.2016): http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/other-events/video?event=20160413-1400-SPECIAL-UNKN EbS+ (13.04.2016) : http://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?sitelang=en&page=3&institution=0&date=04/13/2016 Audiovisuelles Material für Medienschaffende: http://audiovisual.europarl.europa.eu/default.aspx EP-Hintergrundinformationen: Abschließende Annahme der EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze: http://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_ATA%282016%29580886 EP-Hintergrundinformationen: “EU-PNR-Vorschlag: Ein Überblick“: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20150123BKG12902/EU-Passenger-Name-Record(PNR)-proposal-an-overview Merkblatt zu den Verfahrensschritten: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2011%2f0023%28CO D%29 Kontakt Rikke ULDALL BXL: (+32) 2 28 42976 STR: (+33) 3 881 72033 PORT: (+32) 498 98 32 57 EMAIL: [email protected] TWITTER: EP_Justice Armin WISDORFF BXL: (+32) 2 28 40924 STR: (+33) 3 881 73780 PORT: +32 498 98 13 45 EMAIL: [email protected] Michaela FINDEIS BXL: (+32) 2 28 31141 STR: (+33) 3 881 73603 PORT: (+32) 498 98 33 32 EMAIL: [email protected] 20160407IPR21775 - 2/3 Pressemitteilung Huberta HEINZEL STR: (+33) 3 881 74646 PORT: (+43) 676 550 3126 20160407IPR21775 - 3/3
© Copyright 2024 ExpyDoc