Landgericht Meiningen Meiningen, den 30

Landgericht Meiningen
- Pressestelle Justizzentrum Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
Tel.: 03693/509-275 oder -309
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Meiningen, den 01.03.2016
Im Fall der Nichterreichbarkeit wählen Sie bitte die Strafgeschäftsstelle des Landgerichts: Tel.: 03693/509-268 bzw. 269
Strafverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Meiningen
im März 2016
Montag, den 07.03.2016
1. Strafkammer, 9.00 Uhr, Saal A 145
Ich verweise insoweit auf die Mitteilung vom 21.01.2016, in der es zum Sachverhalt heißt:
„Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Vorteilsgewährung in drei Fällen
vorgeworfen. Er soll als damaliger Vorstand der juwi AG mit Christian Köckert einen
Beratervertrag abgeschlossen haben. Gegenstand dieses Beratervertrages sollen
auch mögliche Amtshandlungen von Christian Köckert in seiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach gewesen sein.
Die Anklage wurde zugelassen bezüglich zweier Taten, nämlich zum einen hinsichtlich des ursprünglichen Beratervertrages vom Juli 2010 und hinsichtlich einer Verlängerung der Vertragslaufzeit im Dezember 2010.“
Fragen zu diesem Verfahren bitte ich an VPräsLG Popp zu richten.
Donnerstag, den 10.03.2016
2. Strafkammer, 9.00 Uhr, Saal A 145
Hauptverhandlung gegen 5 Angeklagte im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Vier der Angeklagten sind afghanische Staatsangehörige. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft schweren
Landfriedensbruch vor. Ein Angeklagter ist irakischer Staatsangehöriger. Ihm wirft die
Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Die Anklage bezieht sich auf die Geschehnisse in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl am
19.08.2015. Dort kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, in deren Folge mehrere
Polizeibeamte, Mitarbeiter des Wachschutzes, Asylbewerber und eine Zivilperson verletzt
sowie mehrere Fahrzeuge beschädigt wurden.
Die Staatsanwaltschaft hat wegen dieser Geschehnisse bislang gegen 19 Tatverdächtige
Anklage zum Landgericht Meiningen erhoben. Bei der jetzt anberaumten Hauptverhandlung
handelt es sich um die erste in diesem Verfahrenskomplex.
Die Angeklagten waren sämtlich Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung und sollen in unterschiedlicher Weise an dem Geschehen mitgewirkt haben. Zwei der Angeklagten sollen an
der versuchten Stürmung des Wachbüros der Erstaufnahmeeinrichtung beteiligt gewesen
sein, andere an dem Angriff auf Polizisten und Journalisten auf der Freifläche vor der Erstaufnahmeeinrichtung. Der 24jährige irakische Angeklagte soll mit erhobener Eisenstange
und schreiend auf eine Polizeibeamtin zugerannt sein, um diese zu erschlagen. Nur durch
das Einschreiten zweier anderer Polizeibeamter und durch Einsatz von Pfefferspray und
Androhung des Schusswaffengebrauchs soll es gelungen sein, dass der Angeklagte von
seinem Vorhaben abließ.
Fortsetzungstermine sind vorgesehen für Freitag, den 11.03., Dienstag, den 15.03. und Freitag, den 18.03.2016, jeweils 9.00 Uhr, Sitzungssaal A 145.
Folgende sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden gebe ich auszugsweise bekannt:
„1.
Die Hauptverhandlung findet im Saal A 145 statt.
Der Sitzungssaal wird ca. 20 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.
Einlass in den Sitzungssaal erfolgt in der Reihenfolge der Ankunft der Zuhörer.
Sind die vorhandenen Sitzplätze besetzt, werden weitere Personen nicht in den Zuhörerteil des Sitzungssaales eingelassen.
Die Plätze in der 1. Reihe des Sitzungssaales – das sind 12 Sitzplätze - sind bis 10
Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise für die Vertreter von Presse, Rundfunk
und Fernsehen reserviert.
Bis dahin nicht eingenommene Plätze werden an wartende Zuhörer vergeben, die
sonst keinen Einlass finden könnten.
Die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen haben sich durch Vorlage eines
Presseausweises zu legitimieren, falls sie einen der 12 reservierten Sitzplätze einnehmen wollen. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Einnahme eines der 12
Sitzplätze. Falls mehr als 12 Pressevertreter zur Verhandlung erscheinen sollten,
werden die reservierten Plätze in der Reihenfolge des Eintreffens im Sitzungssaal
vergeben.
(…)
4.
Sämtliche Zuhörer haben sich vor dem Betreten des Sitzungssaales einer Kontrolle
auf das Mitbringen verbotener Gegenstände zu unterziehen.
Wird die Kontrolle verweigert, ist der Einlass zu versagen.“
Fragen zu diesem Verfahren bitte ich an mich zu richten (RLG Landwehr, Tel. -309).
Montag, den 14.03.2016
1. Strafkammer, 9.00 Uhr, Saal A 145
Hauptverhandlung gegen einen 35jährigen Angeklagten aus dem Raum Leipzig, dem die
Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vorwirft.
Der Angeklagte soll im Zeitraum August 2014 bis Dezember 2014 in Schweina in vier Fällen
jeweils 300 Gramm Methamphetamin gewinnbringend veräußert haben.
Donnerstag, den 17.03.2016
2. Strafkammer, 9.00 Uhr, Saal A 145
Hauptverhandlung gegen einen 46jährigen Angeklagten aus dem Raum Eisenach, dem die
Staatsanwaltschaft sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen, davon in zwei
Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung vorwirft.
Der Angeklagte soll in den Jahren 2008 und 2009 sexuelle Handlungen an der damals
5jährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben und sie in zwei Fällen hierzu
mit Schlägen bzw. Androhung von Schlägen gezwungen haben.
Donnerstag, den 17.03.2016
3. Strafkammer, 9.00 Uhr, Saal A 107
Berufungsverhandlung über ein Urteil des Amtsgerichts Hildburghausen, mit dem die
22jährige Angeklagte aus Hildburghausen wegen Anstiftung zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten (ohne Bewährung) verurteilt wurde. Nach den amtsgerichtlichen Feststellungen überredete die Angeklagte einen Bekannten, einen Kassierer in einem
Supermarkt in Hildburghausen, falsche Leergutbuchungen in die Kasse einzugeben. In mehreren Fällen entnahm der Bekannte insgesamt 6.200,- € aus der Kasse und übergab hiervon
5.100,- € an die Angeklagte.
Hinweis:
Am Landgericht Meiningen finden Einlasskontrollen statt, die bei größerem Besucherandrang Zeit in Anspruch nehmen können. Ich bitte, dies bei Planung der Anreise zu berücksichtigen. Die Durchsuchung der Person können Pressevertreter vermeiden, wenn sie einen
Presseausweis und einen gültigen Personalausweis vorzeigen können.
Hinweis:
Für die Medienberichterstattung wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des Landgerichts Meiningen außerhalb der Sitzungen Bild- und Tonaufnahmen grundsätzlich möglich
sind. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Gerichtsgebäude steht dies jedoch unter
dem Vorbehalt einer entsprechenden Anzeige durch den / die Medienvertreter. Diese soll
möglichst enthalten:
• Medium und / oder Produktionsfirma,
• das betroffene Gerichtsverfahren,
• Art und Umfang der geplanten Aufnahmen (z.B. Foto- oder Filmaufnahmen, Interviews). Interviewwünsche mit Pressesprechern oder anderen Mitarbeitern des Landgerichts sind mindestens einen Arbeitstag zuvor anzumelden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Behördenleiter in besonders gelagerten Ausnahmefällen unter Ausübung seines Hausrechts einschränkende Regelungen treffen kann.
Für die Frage von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und dessen Eingangsbereich ist
der / die jeweilige Vorsitzende Richter/in zuständig. Während der Hauptverhandlung (mit
deren Beginn durch den Aufruf der Sache) sind Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt.
B. Landwehr