Preis- und Leistungsverzeichnis

 Sparkasse
Regensburg
Preis- und Leistungsverzeichnis
REG100101 16.03.2016
Sparkasse Regensburg
urheberrechtlich geschützt
März 2016

Kapitel A:
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel,
Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)

Kapitel B:
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden

Kapitel C:
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste)
für Privatkunden und Geschäftskunden

Kapitel D:
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
für Privatkunden und Geschäftskunden
Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder
in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur
gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
1
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
1.
Sparkonto
Dienstleistung
Neuausstellung eines Sparbuchs
Anlage eines Sparbuches als Mietkaution
Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall
Preis in EUR
*20,00
20,00 pro Vertrag
20,00 pro Vertrag
Wertstellung
Bareinzahlung Sparkonto
Einzahlungstag
Barauszahlung Sparkonto
Auszahlungstag
*Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht; nicht bei gerichtlicher Kraftloserklärung
2.
Reisezahlungsmittel
Sorten
Dienstleistung
OUT-Währungen (USD, Schweizer Franken, engl. Pfund)
Postversand bis zu einem Gegenwert von EUR 2.499,99
Preis in EUR
jeweiliger Ankaufskurs
12,50
3.
Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen
gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist
im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen
zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die
gesetzlichen Vorschriften.
2
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
4.
Sonstige Kredite
Dienstleistung
Bereitstellungsprovision
− variabler Zinssatz/S-Festfinanz (ab 3. Monat nach Bewilligung)
− Festzinssatz (ab 3. Monat nach Bewilligung)
Vor- und Zwischenfinanzierung von LBS-Verträgen (ab dem
3. Monatsersten nach Kreditzusage oder Unterzeichnung der Darlehensurkunde)
Vorfälligkeitsentgelt bei Sondertilgung Festzinsdarlehen
Schuldübernahme
Austausch eines Schuldners bei einem bestehenden Darlehensvertrag (nicht im Falle
einer Erbfolge)
Haftentlassung
Entlassung eines Schuldners aus dem Darlehensvertrag, z. B. bei Scheidung
Wechselgeschäft
Dienstleistung
Wechselinkasso
- pro Abschnitt
- Domizilprovision aus Wechselbetrag
Wechselrückruf
- bei Auftrag von Kunden
- Domizilprovision aus Wechselbetrag
- Rückgabe eines Wechsels
Wechselprotest
Anforderung von Grundbuchauszügen, Registerauszügen
Vorzeitige Auflösung S-ImmoSchutz Plus
Preis in EUR
0,25 % p. M.
0,25 % p. M.
1/6 % p. M.
individuelle Berechnung
1 % aus der Restschuld
1 % aus der Restschuld
Preis in EUR
1 ‰, mind. 15,00
1 ‰, mind. 15,00
15,00 + Nebenkosten
1 ‰, mind. 15,00
12,50
1/3 %, mind. 15,00
+ Fremdkosten
25,00
50,00
3
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
5.
Wertpapiere
5.1
Depotleistungen
Depotpreis
Dienstleistung
Mindestpreis pro Depot zzgl. MwSt. halbjährlich
Girosammelverwahrung halbjährlich
Postengebühr aus Kurswert
Streifbandverwahrung halbjährlich
Postengebühr aus Kurswert
Wertpapierrechnung halbjährlich
Postengebühr aus Kurswert
Bestände ohne Kurswert
festverzinsliche Wertpapiere
in DM/EUR: aus Nennwert
in Fremdwährung: aus Nennwert (Umrechnung zum Devisenkurs)
Aktien, Investmentanteile, Optionsscheine pro Posten:
Girosammelverwahrung halbjährlich
Streifbandverwahrung halbjährlich
Wertpapierrechnung halbjährlich
Sonstige Dienstleistungen
Dienstleistung
Wertpapierüberträge
Zweitschriften von Zins- und Dividendengutschriften, je ISIN (soweit
durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Zweitschriften von Einzel-, Jahresbescheinigungen,
Erträgnisaufstellungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende
Umstände verursacht)
Jahressteuerbescheinigung
Depotausstellung mit Kurswertberechnung
Vertrag zu Gunsten Dritter
5.2
Effektive Stücke
Dienstleistung
Effektive Ein- und Auslieferung (unabhängig von Verwahrart)
Erneuerung Bogen
Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen
Inkasso von fälligen Wertpapieren/Kupons von fremden Emittenten
Rücknahme von Investmentanteilen der Deka im Tafelgeschäft
Rücknahme von IHS der Sparkasse Regensburg
Preis in EUR
12,50 zzgl. MwSt. = 14,88
0,75 ‰ zzgl. MwSt. = 0,89 ‰
mind. 2,50 zzgl. MwSt. = 2,98
1,25 ‰ zzgl. MwSt. = 1,49 ‰
mind. 2,50 zzgl. MwSt. = 2,98
2,50 ‰ zzgl. MwSt. = 2,98 ‰
mind. 2,50 zzgl. MwSt. = 2,98
wie oben, je nach Verwahrart
2,50 zzgl. MwSt. = 2,98
4,00 zzgl. MwSt. = 4,76
7,50 zzgl. MwSt. = 8,93
Preis in EUR
frei, bei anschließender Depotauflösung; Clearingpreise abhängig von Verwahrart
nach Aufwand, mind, 5,00 EUR
zzgl. MwSt. = 5,95
nach Aufwand, mind, 5,00 EUR,
zzgl. MwSt. = 5,95
unentgeltlich
5,00 EUR, zzgl. MwSt. = 5,95
10,00 EUR zzgl MwSt. = 11,90
Preis in EUR
30,00 zzgl. MwSt. = 35,70 zzgl.
Lieferspesen der Lagerstelle
20,00 zzgl. MwSt. = 23,80
frei
6,00 zzgl. MwSt. = 7,14
zzgl. Lieferspesen
0,50 % Abschlag
auf den Rücknahmepreis
0,75 % Kursabschlag
4
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
5.3
Transaktionsleistungen
An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten
Dienstleistung
Aktien, Genussscheine, Optionsscheine und Zertifikate
An- und Verkauf in- und ausländischer Gesellschaften
Provision
an inländischen Börsen
an ausländischen Börsen
bei Optionsscheinen
Bezugsrechte – Kauf bzw. Verkauf
Festverzinsliche Wertpapiere (ohne Genussscheine)
Provision
an inländischen Börsen
an ausländischen Börsen
Investmentfonds organisationseigene und –fremde
außerbörslicher Kauf
Preis in EUR
1% vom Kurswert
mind. 35,00
mind. 60,00
mind. 35,00
1 %, mind. 3,00
0,50 % vom Kurswert
mind. 35,00
mind. 60,00
zum aktuellen Ausgabe- bzw.
Rücknahmepreis
börslich
an inländischen Börsen
an ausländischen Börsen
Depotgeschäft/Anleihen
Verkauf vor Fälligkeit (außerbörslich)
Inhaberschuldverschreibung der Sparkasse Regensburg
Rücknahme von Stufenzinsanleihen mit/ohne Optionsrecht
Sonstige
Limite
Erteilung, Änderung, Streichung
Zeichnungsentgelt bei Neuemissionen von Aktien
(unabhängig von der Zuteilung)
1 % vom Kurswert
mind. 35,00
mind. 60,00
0,50 % Kursabschlag
0,20 % Kursabschlag
Kurswert abzgl. 0,50 %
4,00
5,00 pro Order
Fremdkosten in- und ausländische Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe
des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder WertBörsen/sonstige Handelsplätze
Umlagegebühr
papierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur
Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wert-papierauftrag können
Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
Hinweis: Porto und sonstige Auslagen sind in den obigen Sätzen nicht enthalten.
5.4
Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
6.
Schrankfächer/Verwahrstücke
Dienstleistung
Mietpreis für Schrankfächer (pro Jahr)
je nach Schrankfachgröße
7.
Sonstiges
7.1
Erträgnisaufstellung
Dienstleistung
Jahressteuerbescheinigung
Duplikatserstellungen
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Dienstleistung
Duplikatserstellungen
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Preis in EUR
45,00 zzgl. MwSt. = 53,55 bis
70,00 zzgl. MwSt. = 83,30
Preis in EUR
Erstellung erfolgt unentgeltlich
7.2
7.3
Sonstige Dienstleistungen
Dienstleistung
Nachttresoreinlieferung und Nutzung der Einzahlungsautomaten
Geldwechselgeschäfte (nur für Kunden der Sparkasse Regensburg)
- Wechselgeschäft von gerolltem Kleingeld in den Geschäftsstellen:
Gewerbliche Kunden
bis 29 Rollen
ab 30 Rollen
Privatkunden
bis 5 Rollen
ab 6 Rollen
Preis in EUR
nach Aufwand,
Preis in EUR
3,50 pro Safebag/Kassette
je Rolle 0,60
je Rolle 0,50
je Rolle 0,30
je Rolle 0,50
- Kunden mit regelmäßigen Geldgeschäften
Preis nach Vereinbarung
- Wechselgeschäft von gerolltem Kleingeld in den Geschäftsstellen:
Kunden mit hohen, regelmäßigem Geldwechselgeschäften
Preis nach Vereinbarung
- ungerollte Kleingeldanlieferung (inkl. Münzzählautomat)
- Kleingeldanlieferung (Spardose) von Kunden bei Einzahlung auf
Sparkonten, S-cash-conten und Jugendgirokonto zu Sparzwecken
Münzzählautomat nur für Kunden
Schätzgebühr von Münzen und Medaillen
Dienstleistung
Immobilienvermittlung
- Courtage für die Vermittlung eines Objekts (An- und Verkauf)
- Vermittlungsgebühr bei Vermietung eines Objekts
Dienstleistung
Blitzgiroaufträge unserer Kunden zur Barauszahlung
Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.
2 % des Betrages, mind. 3,00
kostenlos
2 % des Betrags, mind. 3,00
je nach Aufwand, mind. 2,50
Preis in EUR
3 % zzgl. MwSt.
= 3,57 % des Kaufpreises
2 Monatsnettomieten
zzgl. MwSt.
Preis in EUR
15,00
6
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für
Privatkunden und Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges
7.4
Bankauskunft im Auftrag des Kunden
Dienstleistung
Auskunftseinholung für den Kunden
Auskünfte an Banken, Leasinggesellschaften etc.
Auskunftsanfragen wegen nicht eingelöster ELV-Lastschriften
Einholung von Auskünften im Ausland - Stückpreis
7.5
Bankbürgschaft (Aval)
Dienstleistung
Übernahme einer Bankbürgschaft
Avale für Mietkautionen
Preis in EUR
15,00 inkl. MwSt.
zzgl. Fremdkosten
15,00 inkl. MwSt.
15,00 pro Adresse
40,00
Preis in EUR
25,00
50,00
7
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
I.
Persönliche Konten
1.
Preismodelle für Privatkonten
S-Plus
Monatlicher Pauschalpreis
Freiposten pro Quartal *)
darüber hinaus: Preis pro Buchungsposten *)
Kartenausstattung: im Grundpreis enthalten sind die
SparkassenCards
SX-Tension
Monatlicher Pauschalpreis
Freiposten pro Quartal
beleghafte Überweisungen
Kartenausstattung: im Grundpreis enthalten sind
1 MasterCard X-Tension + 1 SparkassenCard
S-conto-direct
Monatlicher Pauschalpreis
- ab einem Durchschnittsguthaben von 1.500 EUR pro Quartal
- bei einem Durchschnittsguthaben unter 1.500 EUR pro Quartal
beleghafte Überweisungen
Preis in EUR
6,14
60
0,31
5,00
unbegrenzt
1,00
kostenlos
3,00
1,00
*) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für
fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben.
2.
Kontoauszug
Dienstleistung
Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung über KAD
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über
das Vereinbarte hinausgehend
Versand/Tages-/Wochen-/Monatsauszug;
Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen
Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/
Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
Preis in EUR
unentgeltlich
0,50 zzgl. Porto
Bepreisung nach entsprechendem Arbeitsaufwand
Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation
vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind,
kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
3.
Preismodell Geschäftsgirokonto
Dienstleistung
monatlicher Kontoführungspreis
beleghafte Buchung
Barabhebung und Bareinzahlung an der Kasse
Buchungsposten *)
Sammelbuchung
zzgl. Anlage Schecks
Online-Buchungen
Preis in EUR
6,00
1,00
1,00
0,43
0,43
0,20
0,05
*) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für
fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben.
.
1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto
sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder
Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
8
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
II.
1.
1.1
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
Allgemeine Informationen zur Sparkasse2
Name und Anschrift der Sparkasse
Sparkasse Regensburg
Lilienthalstr. 5
93049 Regensburg
1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank,
Sonnemannstr.20, 60314 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und
Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de)
1.3
Eintragung im Handelsregister:
Amtsgericht Regensburg, HRA 6259
1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.5
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von:
 Sonnabenden,
 dem 24. und 31. Dezember,
sowie regionalen Feiertagen: Neujahrstag (01.01.), Hl. Drei Könige (06.01.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15.08.),
Tag der dt. Einheit (03.10.), Allerheiligen (01.11.), 1. u. 2. Weihnachtstag (25./26.12.)
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)
Beleghafte Zahlungsverträge inkl. aller Datenträger,
Öffnungszeit der jeweiligen
die mit einem Begleitzettel verbunden sind:
Geschäftsstelle
Beleglose Zahlungen über Online-Banking und ELKO:
geschäftstäglich 15:00 Uhr
1.6
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an
folgende Anschrift zu richten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Abteilung Recht
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden“
für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann
darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53,
53002 Bonn, eingelegt werden.
2 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem
Kontoauszug.
9
B.
2.
2.1
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Überweisungen
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)3 in Euro oder in anderen EWR-Währungen4
2.1.1
Überweisungsauftrag
a)
Annahmefrist von Überweisungen
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5.
b)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister
des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Überweisung in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag5
Beleghafter Überweisungsauftrag6
Überweisung in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag5
Beleghafter Überweisungsauftrag6
max. 1 Geschäftstag
max. 2 Geschäftstage
max. 4 Geschäftstage
max. 4 Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
3 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
4 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
5 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
6 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service SRZ.
10
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
ca)
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Geschäfts- und Privatkunden:
Überweisungsart
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
beleghafte
Überweisung7
Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an
Sparkassen/andere Zahlungsdienstleister (ZD)
Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro an einen Sparkasse/
anderen ZD (SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine
andere Währung eines EWRMitglied-staates lautet an einen
anderen ZD
- bis 250 EUR
- bis 5.000 EUR
- bis 10.000 EUR
- darüber
beleglose
Überweisung8
per Dauerauftrag
per Eilüberweisung
Buchungspostenpreis je nach Kontomodell
10,00 EUR
Buchungspostenpreis je nach Kontomodell
10,00 EUR
6,00 EUR
12,00 EUR
15,00 EUR
1,5 ‰ vom
Überweisungsbetrag
5,00 EUR
10,00 EUR
12,50 EUR
1,25 ‰ vom
Überweisungsbetrag
6,00 EUR
12,00 EUR
15,00 EUR
1,5 ‰ vom
Überweisungsbetrag
zusätzlich
10,00 EUR
Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe
Ziffer I.1. „Preismodelle für Privatkonten“).
cb)
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
(Share)
 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte(BEN)
Entgeltregelung
0
Entgelt
siehe Entgeltliste unter ca) Überweisungen, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet
1
zzgl. pauschal 20,00 EUR, Nachbelastung bei evtl. höheren Gebühren der Auslandsbank
2
Der Überweisungsbetrag wird um unseren Preis reduziert überwiesen.
Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben, zzgl. 0,25 ‰, mind.
1,50 EUR Courtage.
7 Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service SRZ.
8 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
11
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
d)
Sonstige Entgelte
Dienstleistung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
SEPA-Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung
Auslandsdauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung
Eilüberweisung zur Barauszahlung
Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.
Recall
Preis in EUR
3,00
0,00
5,00
15,00
20,00
zzgl. evtl. Fremdkosten
2.1.2
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift
Entgelt in EUR
Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC in Euro
Buchungsposten
innerhalb der Sparkassen/andere Zahlungsdienstleister
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen ZahlungsBuchungsposten
dienstleister (SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung bis 5.000 EUR
5,00
eines EWR-Mitgliedstaates lautet von
bis 12.500 EUR
12,50
einem anderen Zahlungsdienstleister
darüber
1 ‰ vom Überweisungsbetrag,
max. 125,00 EUR
zzgl. Courtage
0,25 ‰, mind. 1,50 EUR
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen
bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
2.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 11)
2.2.1
Überweisungsaufträge
a)
Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
ba)
Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Bei der Entgeltregelung „1“ wird zusätzlich zu unsren Entgelten eine Pauschale i. H. v. 20,00 EUR berechnet,
bei höheren Entgeltender Auslandsbank ist eine Nachbelastung möglich.
Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
9andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
10 z. B. US-Dollar
11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
12
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
bb)
Höhe der Entgelte
Bei der Entgeltregelung 0 (Share)/1 (OUR) werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsbetrag
Beleghafte Überweisung
Elektronisch übermittelte Überweisung
bis 250 EUR
6,00 EUR
5,00 EUR
bis 5.000 EUR
12,00 EUR
10,00 EUR
bis 10.000 EUR
15,00 EUR
12,50 EUR
darüber
1,5 ‰ vom Überweisungsbetrag
1,25 ‰ vom Überweisungsbetrag
Evtl. zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. L. EURO-Konto.
bc)
Sonstige Entgelte
Zahlungsart/Dienstleistung
SWIFT eilig
Scheckzahlung
Auslandsdauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung
Überweisungsbetrag kommt zurück
Zusatzkosten in EUR
10,00
2,50
5,00
20,00
2.2.2
Überweisungsgutschriften
a)
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach,
welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen
werden.
Bei der Entgeltregelung „1“ wird zusätzlich zu unsren Entgelten eine Pauschale i. H. v. 20,00 EUR berechnet,
bei höheren Entgeltender Auslandsbank ist eine Nachbelastung möglich.
Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b)
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom
Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Überweisungsbetrag bis zu EUR
Entgelt in EUR
bis 5.000 EUR
5,00
bis 12.000 EUR
12,50
darüber
1 ‰ vom Überweisungsbetrag, max. 125,00
Evtl. zzgl. Courtage 0,25 %, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. G. EURO-Konto.
Absenderland/Währung
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
Entgelt in EUR
Buchungsposten
13
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
3
Lastschriften
3.1
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)12
Einzugsermächtigungslastschriften im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG)
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von
maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5.
b)
Entgelte
Dienstleistung
Preis in EUR
Lastschrifteinlösung
Buchungsposten*
Preis für den Lastschrifteinreicher bei Lastschriftrückgabe
5,00
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
3,00
Lastschrift
*) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert
wurde.
3.2
SEPA-Basis-Lastschrift/SEPA-Firmenlastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte
Dienstleistung
Preis in EUR
SEPA-Lastschrifteinlösung/-einreichung
Buchungsposten*
Preis für den Lastschrifteinreicher bei Lastschriftrückgabe
5,00
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
3,00
Lastschrift
*) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert
wurde.
3.3
Lastschriften aus weiteren Staaten
a)
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte
Dienstleistung
Preis in EUR
SEPA-Lastschrifteinlösung/-einreichung
Buchungsposten*
Preis für den Lastschrifteinreicher bei Lastschriftrückgabe
5,00
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
3,00
Lastschrift
*) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert
wurde.
12 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
14
B.
3.4
3.4.1
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren)
bei Erst- und
Einmallastschriften im
„CORE“-Verfahren
bei Folgelastschriften
3.4.2
14 Kalendertage und
6 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
frühestens
spätestens
14 Kalendertage und
3 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren)
bei Erst- und
Einmallastschriften im
„CORE“-Verfahren
3.4.3
frühestens
spätestens
frühestens
spätestens
14 Kalendertage und
2 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Firmen-Lastschriften
bei Erst- und
Einmallastschriften im
„CORE“-Verfahren
frühestens
spätestens
14 Kalendertage und
2 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift
4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1
Kreditkarten
Jahrespreis13
MasterCard/VISA
Hauptkarte (jährlich)
Preis in EUR
30,00
MasterCard Gold
incl. 6 kostenlosen Barabhebungen am Geldautomaten im Ausland
jährlich
Hauptkarte (jährlich)
84,00
BusinessCard
MasterCard Business (jährlich)
VISA BusinessCard (jährlich)
30,00
30,00
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen14
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen
des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht) pro Auszug
Sperren einer MasterCard/VISA auf Veranlassung und im Interesse des
Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist
unentgeltlich.)
Notfallservice Karte oder Bargeld MasterCard/VISA
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung
erfolgen15
Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums16
0,50 zzgl. Porto
Porto
10,00
kostenlos
1,75 % des Währungsumrechnungsbetrags
1,75 % des Währungsumrechnungsbetrags
Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.3)
13 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind.
14 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden
stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
15 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II.6. dieses Verzeichnisses.
16 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,
Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland sowie Zypern.
15
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Debitkarte (SparkassenCard)
4.2
Debitkarte (Laufzeit 4 Jahre)17
Preis in EUR
Täglicher Verfügungsrahmen18 der SparkassenCard je nach Einsatz19:
Abheben von Bargeld an eigenen/fremden20 Geldautomaten
Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen
Aufladen der Geldkarte
pro Ladevorgang
Limit in EUR
1.000,00
2.250,00
Dienstleistung
Sperren einer Debitkarte/Kundenkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die
SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte erfolgt unentgeltlich.)
Preis in EUR
20,00
500,00
200,00
10,00
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen
unentgeltlich
Im EWR21 in Euro
Bei Zahlungen in Fremdwährung
1 % vom Umsatz,
mind. 0,77, höchstens 3,83
Bei Zahlungen in einem Land außerhalb des EWR
1 % vom Umsatz,
mind. 0,77, höchstens 3,83
Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.3)
4.3
Barauszahlungen
Barauszahlungen an eigene Kunden
am Schalter
mit unserer SparkassenCard
unentgeltlich
mit unserer MasterCard
entfällt
mit unserer VISA
entfällt
Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken
SparkassenCard
entfällt
mit MasterCard
entfällt
mit VISA
entfällt
Barauszahlungen an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden
am Schalter
mit fremder girocard
entfällt
mit inländischer MasterCard/
entfällt
Maestro-Karte
mit VISA
entfällt
ausländischer MasterCard/
Maestro-Karte
am Geldautomaten der
Sparkasse Regensburg
unentgeltlich
1 % vom Umsatz, mind. 4,90
1 % vom Umsatz, mind. 4,90
unentgeltlich
direktes Kundenentgelt 4,90
Die Preise hierfür erfragen Sie
bitte bei Ihrer kontoführenden
Sparkasse/Landesbank.
am Geldautomaten
direktes Kundenentgelt 4,90
direktes Kundenentgelt 4,90
Ob und ggf. in welcher Höhe
Ihre kartenausgebende Stelle
von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.
17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind.
18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto
ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich angezeigt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,
Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland sowie Zypern.
16
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD)
am Schalter
am Geldautomaten
mit Debitkarte
bei am Heimatsparkassenmodell teilnehentfällt
unentgeltlich
menden Sparkassen und Landesbanken
bei ZD im EWR22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben:
Verfügungen im girocard-System in Euro
entfällt
unentgeltlich
(direktes Kundenentgelt des
GAA-Betreibers)
Verfügungen im Maestro-/Cirrus-System in
entfällt
1 % vom Umsatz, mind. 5,00
Euro
Bei ZD im EWR22, die kein direktes
Kundenentgelt23 erheben:
Verfügungen in den Zahlungssystemen
entfällt
1 % vom Umsatz, mind. 5,00
EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in
Euro
Bei ZD im EWR22 in Fremdwährung im
Maestro-/Cirrus- oder V-Pay-/Plus-System
entfällt
1 % vom Umsatz, mind. 5,00
bei ZDL außerhalb des EWR22 im
Maestro-/Cirrus- oder V-Pay-/Plus-System
mit Kreditkarte (MasterCard/VISA)
im Inland und Ausland*
3 % vom Umsatz,
1 % vom Umsatz
mind. 5,00
mind. 4,90
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
*MasterCard Gold: 6 kostenlose Abhebungen am Geldautomaten im Ausland
4.4
Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie
folgt eingehen:
max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen im EWR22 in Euro
max. 4 Geschäftstage
Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung24 als Euro
23
Die Kartenzahlung wird
Kartenzahlungen außerhalb des EWR ,
baldmöglichst bewirkt.
unabhängig von der Währung
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5
22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,
Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland sowie Zypern.
23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit
dem Karteninhaber am Geldautomaten.
24 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone,
Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein),
Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
17
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
5
Online-Banking und Electronic-Banking
5.1
Online-Banking
Dienstleistung
Bereitstellung von SMS-TAN
Bereitstellung von Chip-TAN
Bereitstellung von PUSH-TAN
TAN-Generator (Verkauf in Sparkasse Regensburg)
5.2
Kontowecker
Dienstleistung
Bereitstellung SMS-Nachricht/Push-Nachricht
 ab der 91. Nachricht
Bereitstellung E-Mail-Nachricht
 je Nachricht
Preis in EUR
pro SMS 0,09
pro TAN 0,00
pro TAN 0,00
9,85
Preis in EUR
5.3
Dispowecker
Bereitstellung SMS-Nachricht/Push-Nachricht/E-Mail
 je Nachricht
0,09
kostenlos
kostenlos
5.4
Electronic-Banking
Dienstleistung
Preis in EUR
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des
Kunden25
Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kunde
10,00 mtl.
Umsatzinformation in elektronischen Sammlern pro Kunde
10,00 mtl.
Zahlungsdienste über Electronic -Banking/FinTS
Beauftragung mittels FinTS:
Sammelüberweisung je Posten
0,05*
Lastschrifteinzug je Posten
0,05
Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS):
zuzüglich je Posten
0,05*
Eilüberweisung
mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag pro Posten
10,00
*) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für
fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben.
6
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/VISA ergibt sich aus Ziffer 16 der
Bedingungen für die MasterCard/VISA.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind
unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
25 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
18
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
III.
Scheckverkehr
1
Allgemein
Dienstleistung
Scheckeinlösung
Scheckeinzug (Inland)
Scheckvordrucke (Verrechnungsschecks 25 Stück)
Schecks in Sonderausführung
Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks
Rückscheck an 1. Inkassostelle
Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen
Preis in EUR
Buchungsposten
Buchungsposten
3,00
anfallende Kosten
30,00 pro Scheck
5,00
Portoersatz
2
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
a)
Scheckzahlungen in das Ausland 26
Von unseren Kunden ausgestellte Auslandsschecks (Eingang über deutsches Kreditinstitut)
Dienstleistung
Preis in EUR
Abwicklungsgebühr bis EUR 5.999,99 (= BSE-Scheck)
10,00
darüber (= GSE-Scheck)
1,5 ‰, mind. 15,00
Courtage bei Scheck in Fremdwährung
0,25 ‰, mind. 1,50
b)
Scheckzahlungen aus dem Ausland 26
Einlösung von Schecks in EUR und Fremdwährung, gezogen auf in- und ausländische Banken
Dienstleistung
Preis in EUR
Ankauf oder Gutschrift E.V.:
Abwicklungsgebühr bis EUR 250,00
10,00
darüber
1,5 ‰, mind. 15,00
Courtage bei Scheck in Fremdwährung
0,25 ‰, mind. 1,50
Zusätzlich bei Einreichung von mehreren Schecks ab dem 2. Scheck
2,50
Gutschriften nach Inkasso (Gutschrift nach erfolgter Einlösung durch Auslandsbank)
Abwicklungsgebühr
3 ‰, mind. 30,00
Courtage bei Scheck in Fremdwährung
0,25 ‰, mind. 1,50
c)
Zusätzliche Leistungen im grenzüberschreitenden Scheckverkehr
Dienstleistung
Erstellen einer Scheckkopie
*) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht
Preis in EUR
15,00*
IV. Sperren und Entsperren von Karten, Konten und Online-Banking
Sperren von Karten und Online-Banking können jederzeit über die Servicenummer 116 116 vorgenommen werden.
Per E-Mail unter [email protected] kann auch außerhalb unserer
Geschäftszeiten mitgeteilt werden, dass Karten, Konten und Online-Banking entsperrt werden sollen.
V. AGB und Sonderbedingungen
Weitere Regelungen finden sich in den AGB und den Sonderbedingungen, die auf Anfrage ausgehändigt
werden.
26 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
19
C.
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für
Privatkunden und Geschäftskunden
Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
20
D.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für
Privatkunden und Geschäftskunden
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an
folgende Anschrift zu richten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Abteilung Recht
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden
für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann
darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53,
53002 Bonn, eingelegt werden.
21