Sparkasse Regensburg Preis- und Leistungsverzeichnis REG100101 16.03.2016 Sparkasse Regensburg urheberrechtlich geschützt März 2016 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 1. Sparkonto Dienstleistung Neuausstellung eines Sparbuchs Anlage eines Sparbuches als Mietkaution Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Preis in EUR *20,00 20,00 pro Vertrag 20,00 pro Vertrag Wertstellung Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag *Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht; nicht bei gerichtlicher Kraftloserklärung 2. Reisezahlungsmittel Sorten Dienstleistung OUT-Währungen (USD, Schweizer Franken, engl. Pfund) Postversand bis zu einem Gegenwert von EUR 2.499,99 Preis in EUR jeweiliger Ankaufskurs 12,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 4. Sonstige Kredite Dienstleistung Bereitstellungsprovision − variabler Zinssatz/S-Festfinanz (ab 3. Monat nach Bewilligung) − Festzinssatz (ab 3. Monat nach Bewilligung) Vor- und Zwischenfinanzierung von LBS-Verträgen (ab dem 3. Monatsersten nach Kreditzusage oder Unterzeichnung der Darlehensurkunde) Vorfälligkeitsentgelt bei Sondertilgung Festzinsdarlehen Schuldübernahme Austausch eines Schuldners bei einem bestehenden Darlehensvertrag (nicht im Falle einer Erbfolge) Haftentlassung Entlassung eines Schuldners aus dem Darlehensvertrag, z. B. bei Scheidung Wechselgeschäft Dienstleistung Wechselinkasso - pro Abschnitt - Domizilprovision aus Wechselbetrag Wechselrückruf - bei Auftrag von Kunden - Domizilprovision aus Wechselbetrag - Rückgabe eines Wechsels Wechselprotest Anforderung von Grundbuchauszügen, Registerauszügen Vorzeitige Auflösung S-ImmoSchutz Plus Preis in EUR 0,25 % p. M. 0,25 % p. M. 1/6 % p. M. individuelle Berechnung 1 % aus der Restschuld 1 % aus der Restschuld Preis in EUR 1 ‰, mind. 15,00 1 ‰, mind. 15,00 15,00 + Nebenkosten 1 ‰, mind. 15,00 12,50 1/3 %, mind. 15,00 + Fremdkosten 25,00 50,00 3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen Depotpreis Dienstleistung Mindestpreis pro Depot zzgl. MwSt. halbjährlich Girosammelverwahrung halbjährlich Postengebühr aus Kurswert Streifbandverwahrung halbjährlich Postengebühr aus Kurswert Wertpapierrechnung halbjährlich Postengebühr aus Kurswert Bestände ohne Kurswert festverzinsliche Wertpapiere in DM/EUR: aus Nennwert in Fremdwährung: aus Nennwert (Umrechnung zum Devisenkurs) Aktien, Investmentanteile, Optionsscheine pro Posten: Girosammelverwahrung halbjährlich Streifbandverwahrung halbjährlich Wertpapierrechnung halbjährlich Sonstige Dienstleistungen Dienstleistung Wertpapierüberträge Zweitschriften von Zins- und Dividendengutschriften, je ISIN (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Zweitschriften von Einzel-, Jahresbescheinigungen, Erträgnisaufstellungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Jahressteuerbescheinigung Depotausstellung mit Kurswertberechnung Vertrag zu Gunsten Dritter 5.2 Effektive Stücke Dienstleistung Effektive Ein- und Auslieferung (unabhängig von Verwahrart) Erneuerung Bogen Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen Inkasso von fälligen Wertpapieren/Kupons von fremden Emittenten Rücknahme von Investmentanteilen der Deka im Tafelgeschäft Rücknahme von IHS der Sparkasse Regensburg Preis in EUR 12,50 zzgl. MwSt. = 14,88 0,75 ‰ zzgl. MwSt. = 0,89 ‰ mind. 2,50 zzgl. MwSt. = 2,98 1,25 ‰ zzgl. MwSt. = 1,49 ‰ mind. 2,50 zzgl. MwSt. = 2,98 2,50 ‰ zzgl. MwSt. = 2,98 ‰ mind. 2,50 zzgl. MwSt. = 2,98 wie oben, je nach Verwahrart 2,50 zzgl. MwSt. = 2,98 4,00 zzgl. MwSt. = 4,76 7,50 zzgl. MwSt. = 8,93 Preis in EUR frei, bei anschließender Depotauflösung; Clearingpreise abhängig von Verwahrart nach Aufwand, mind, 5,00 EUR zzgl. MwSt. = 5,95 nach Aufwand, mind, 5,00 EUR, zzgl. MwSt. = 5,95 unentgeltlich 5,00 EUR, zzgl. MwSt. = 5,95 10,00 EUR zzgl MwSt. = 11,90 Preis in EUR 30,00 zzgl. MwSt. = 35,70 zzgl. Lieferspesen der Lagerstelle 20,00 zzgl. MwSt. = 23,80 frei 6,00 zzgl. MwSt. = 7,14 zzgl. Lieferspesen 0,50 % Abschlag auf den Rücknahmepreis 0,75 % Kursabschlag 4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 5.3 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten Dienstleistung Aktien, Genussscheine, Optionsscheine und Zertifikate An- und Verkauf in- und ausländischer Gesellschaften Provision an inländischen Börsen an ausländischen Börsen bei Optionsscheinen Bezugsrechte – Kauf bzw. Verkauf Festverzinsliche Wertpapiere (ohne Genussscheine) Provision an inländischen Börsen an ausländischen Börsen Investmentfonds organisationseigene und –fremde außerbörslicher Kauf Preis in EUR 1% vom Kurswert mind. 35,00 mind. 60,00 mind. 35,00 1 %, mind. 3,00 0,50 % vom Kurswert mind. 35,00 mind. 60,00 zum aktuellen Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis börslich an inländischen Börsen an ausländischen Börsen Depotgeschäft/Anleihen Verkauf vor Fälligkeit (außerbörslich) Inhaberschuldverschreibung der Sparkasse Regensburg Rücknahme von Stufenzinsanleihen mit/ohne Optionsrecht Sonstige Limite Erteilung, Änderung, Streichung Zeichnungsentgelt bei Neuemissionen von Aktien (unabhängig von der Zuteilung) 1 % vom Kurswert mind. 35,00 mind. 60,00 0,50 % Kursabschlag 0,20 % Kursabschlag Kurswert abzgl. 0,50 % 4,00 5,00 pro Order Fremdkosten in- und ausländische Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder WertBörsen/sonstige Handelsplätze Umlagegebühr papierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wert-papierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Hinweis: Porto und sonstige Auslagen sind in den obigen Sätzen nicht enthalten. 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 6. Schrankfächer/Verwahrstücke Dienstleistung Mietpreis für Schrankfächer (pro Jahr) je nach Schrankfachgröße 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung Dienstleistung Jahressteuerbescheinigung Duplikatserstellungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Dienstleistung Duplikatserstellungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Preis in EUR 45,00 zzgl. MwSt. = 53,55 bis 70,00 zzgl. MwSt. = 83,30 Preis in EUR Erstellung erfolgt unentgeltlich 7.2 7.3 Sonstige Dienstleistungen Dienstleistung Nachttresoreinlieferung und Nutzung der Einzahlungsautomaten Geldwechselgeschäfte (nur für Kunden der Sparkasse Regensburg) - Wechselgeschäft von gerolltem Kleingeld in den Geschäftsstellen: Gewerbliche Kunden bis 29 Rollen ab 30 Rollen Privatkunden bis 5 Rollen ab 6 Rollen Preis in EUR nach Aufwand, Preis in EUR 3,50 pro Safebag/Kassette je Rolle 0,60 je Rolle 0,50 je Rolle 0,30 je Rolle 0,50 - Kunden mit regelmäßigen Geldgeschäften Preis nach Vereinbarung - Wechselgeschäft von gerolltem Kleingeld in den Geschäftsstellen: Kunden mit hohen, regelmäßigem Geldwechselgeschäften Preis nach Vereinbarung - ungerollte Kleingeldanlieferung (inkl. Münzzählautomat) - Kleingeldanlieferung (Spardose) von Kunden bei Einzahlung auf Sparkonten, S-cash-conten und Jugendgirokonto zu Sparzwecken Münzzählautomat nur für Kunden Schätzgebühr von Münzen und Medaillen Dienstleistung Immobilienvermittlung - Courtage für die Vermittlung eines Objekts (An- und Verkauf) - Vermittlungsgebühr bei Vermietung eines Objekts Dienstleistung Blitzgiroaufträge unserer Kunden zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 2 % des Betrages, mind. 3,00 kostenlos 2 % des Betrags, mind. 3,00 je nach Aufwand, mind. 2,50 Preis in EUR 3 % zzgl. MwSt. = 3,57 % des Kaufpreises 2 Monatsnettomieten zzgl. MwSt. Preis in EUR 15,00 6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden Dienstleistung Auskunftseinholung für den Kunden Auskünfte an Banken, Leasinggesellschaften etc. Auskunftsanfragen wegen nicht eingelöster ELV-Lastschriften Einholung von Auskünften im Ausland - Stückpreis 7.5 Bankbürgschaft (Aval) Dienstleistung Übernahme einer Bankbürgschaft Avale für Mietkautionen Preis in EUR 15,00 inkl. MwSt. zzgl. Fremdkosten 15,00 inkl. MwSt. 15,00 pro Adresse 40,00 Preis in EUR 25,00 50,00 7 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden I. Persönliche Konten 1. Preismodelle für Privatkonten S-Plus Monatlicher Pauschalpreis Freiposten pro Quartal *) darüber hinaus: Preis pro Buchungsposten *) Kartenausstattung: im Grundpreis enthalten sind die SparkassenCards SX-Tension Monatlicher Pauschalpreis Freiposten pro Quartal beleghafte Überweisungen Kartenausstattung: im Grundpreis enthalten sind 1 MasterCard X-Tension + 1 SparkassenCard S-conto-direct Monatlicher Pauschalpreis - ab einem Durchschnittsguthaben von 1.500 EUR pro Quartal - bei einem Durchschnittsguthaben unter 1.500 EUR pro Quartal beleghafte Überweisungen Preis in EUR 6,14 60 0,31 5,00 unbegrenzt 1,00 kostenlos 3,00 1,00 *) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 2. Kontoauszug Dienstleistung Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung über KAD Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend Versand/Tages-/Wochen-/Monatsauszug; Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Preis in EUR unentgeltlich 0,50 zzgl. Porto Bepreisung nach entsprechendem Arbeitsaufwand Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 3. Preismodell Geschäftsgirokonto Dienstleistung monatlicher Kontoführungspreis beleghafte Buchung Barabhebung und Bareinzahlung an der Kasse Buchungsposten *) Sammelbuchung zzgl. Anlage Schecks Online-Buchungen Preis in EUR 6,00 1,00 1,00 0,43 0,43 0,20 0,05 *) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. . 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 8 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden II. 1. 1.1 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Sparkasse2 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Regensburg Lilienthalstr. 5 93049 Regensburg 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr.20, 60314 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) 1.3 Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Regensburg, HRA 6259 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von: Sonnabenden, dem 24. und 31. Dezember, sowie regionalen Feiertagen: Neujahrstag (01.01.), Hl. Drei Könige (06.01.), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15.08.), Tag der dt. Einheit (03.10.), Allerheiligen (01.11.), 1. u. 2. Weihnachtstag (25./26.12.) Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Beleghafte Zahlungsverträge inkl. aller Datenträger, Öffnungszeit der jeweiligen die mit einem Begleitzettel verbunden sind: Geschäftsstelle Beleglose Zahlungen über Online-Banking und ELKO: geschäftstäglich 15:00 Uhr 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Abteilung Recht Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden“ für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 2 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9 B. 2. 2.1 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Überweisungen Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3 in Euro oder in anderen EWR-Währungen4 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist von Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag5 Beleghafter Überweisungsauftrag6 Überweisung in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag5 Beleghafter Überweisungsauftrag6 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 3 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 5 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service SRZ. 10 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ca) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Geschäfts- und Privatkunden: Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung7 Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an Sparkassen/andere Zahlungsdienstleister (ZD) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen Sparkasse/ anderen ZD (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitglied-staates lautet an einen anderen ZD - bis 250 EUR - bis 5.000 EUR - bis 10.000 EUR - darüber beleglose Überweisung8 per Dauerauftrag per Eilüberweisung Buchungspostenpreis je nach Kontomodell 10,00 EUR Buchungspostenpreis je nach Kontomodell 10,00 EUR 6,00 EUR 12,00 EUR 15,00 EUR 1,5 ‰ vom Überweisungsbetrag 5,00 EUR 10,00 EUR 12,50 EUR 1,25 ‰ vom Überweisungsbetrag 6,00 EUR 12,00 EUR 15,00 EUR 1,5 ‰ vom Überweisungsbetrag zusätzlich 10,00 EUR Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. „Preismodelle für Privatkonten“). cb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte(BEN) Entgeltregelung 0 Entgelt siehe Entgeltliste unter ca) Überweisungen, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet 1 zzgl. pauschal 20,00 EUR, Nachbelastung bei evtl. höheren Gebühren der Auslandsbank 2 Der Überweisungsbetrag wird um unseren Preis reduziert überwiesen. Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben, zzgl. 0,25 ‰, mind. 1,50 EUR Courtage. 7 Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, inkl. Service SRZ. 8 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden d) Sonstige Entgelte Dienstleistung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags SEPA-Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Auslandsdauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Recall Preis in EUR 3,00 0,00 5,00 15,00 20,00 zzgl. evtl. Fremdkosten 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift Entgelt in EUR Überweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder IBAN/BIC in Euro Buchungsposten innerhalb der Sparkassen/andere Zahlungsdienstleister Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen ZahlungsBuchungsposten dienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung bis 5.000 EUR 5,00 eines EWR-Mitgliedstaates lautet von bis 12.500 EUR 12,50 einem anderen Zahlungsdienstleister darüber 1 ‰ vom Überweisungsbetrag, max. 125,00 EUR zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 1,50 EUR Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende z. B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 11) 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ba) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung „1“ wird zusätzlich zu unsren Entgelten eine Pauschale i. H. v. 20,00 EUR berechnet, bei höheren Entgeltender Auslandsbank ist eine Nachbelastung möglich. Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 9andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 10 z. B. US-Dollar 11 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 12 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden bb) Höhe der Entgelte Bei der Entgeltregelung 0 (Share)/1 (OUR) werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag Beleghafte Überweisung Elektronisch übermittelte Überweisung bis 250 EUR 6,00 EUR 5,00 EUR bis 5.000 EUR 12,00 EUR 10,00 EUR bis 10.000 EUR 15,00 EUR 12,50 EUR darüber 1,5 ‰ vom Überweisungsbetrag 1,25 ‰ vom Überweisungsbetrag Evtl. zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. L. EURO-Konto. bc) Sonstige Entgelte Zahlungsart/Dienstleistung SWIFT eilig Scheckzahlung Auslandsdauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Überweisungsbetrag kommt zurück Zusatzkosten in EUR 10,00 2,50 5,00 20,00 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung „1“ wird zusätzlich zu unsren Entgelten eine Pauschale i. H. v. 20,00 EUR berechnet, bei höheren Entgeltender Auslandsbank ist eine Nachbelastung möglich. Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsbetrag bis zu EUR Entgelt in EUR bis 5.000 EUR 5,00 bis 12.000 EUR 12,50 darüber 1 ‰ vom Überweisungsbetrag, max. 125,00 Evtl. zzgl. Courtage 0,25 %, mind. 1,50 EUR, wenn Ausführung in Fremdwährung z. G. EURO-Konto. Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in EUR Buchungsposten 13 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 3 Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)12 Einzugsermächtigungslastschriften im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Entgelte Dienstleistung Preis in EUR Lastschrifteinlösung Buchungsposten* Preis für den Lastschrifteinreicher bei Lastschriftrückgabe 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 3,00 Lastschrift *) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 3.2 SEPA-Basis-Lastschrift/SEPA-Firmenlastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Dienstleistung Preis in EUR SEPA-Lastschrifteinlösung/-einreichung Buchungsposten* Preis für den Lastschrifteinreicher bei Lastschriftrückgabe 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 3,00 Lastschrift *) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 3.3 Lastschriften aus weiteren Staaten a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte Dienstleistung Preis in EUR SEPA-Lastschrifteinlösung/-einreichung Buchungsposten* Preis für den Lastschrifteinreicher bei Lastschriftrückgabe 5,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 3,00 Lastschrift *) Dieses Entgelt wird nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 12 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 14 B. 3.4 3.4.1 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren) bei Erst- und Einmallastschriften im „CORE“-Verfahren bei Folgelastschriften 3.4.2 14 Kalendertage und 6 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens spätestens 14 Kalendertage und 3 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren) bei Erst- und Einmallastschriften im „CORE“-Verfahren 3.4.3 frühestens spätestens frühestens spätestens 14 Kalendertage und 2 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst- und Einmallastschriften im „CORE“-Verfahren frühestens spätestens 14 Kalendertage und 2 Geschäftstage bis 18.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreis13 MasterCard/VISA Hauptkarte (jährlich) Preis in EUR 30,00 MasterCard Gold incl. 6 kostenlosen Barabhebungen am Geldautomaten im Ausland jährlich Hauptkarte (jährlich) 84,00 BusinessCard MasterCard Business (jährlich) VISA BusinessCard (jährlich) 30,00 30,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen14 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug Sperren einer MasterCard/VISA auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Notfallservice Karte oder Bargeld MasterCard/VISA Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen15 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums16 0,50 zzgl. Porto Porto 10,00 kostenlos 1,75 % des Währungsumrechnungsbetrags 1,75 % des Währungsumrechnungsbetrags Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.3) 13 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 14 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 15 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II.6. dieses Verzeichnisses. 16 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Debitkarte (SparkassenCard) 4.2 Debitkarte (Laufzeit 4 Jahre)17 Preis in EUR Täglicher Verfügungsrahmen18 der SparkassenCard je nach Einsatz19: Abheben von Bargeld an eigenen/fremden20 Geldautomaten Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen Aufladen der Geldkarte pro Ladevorgang Limit in EUR 1.000,00 2.250,00 Dienstleistung Sperren einer Debitkarte/Kundenkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte erfolgt unentgeltlich.) Preis in EUR 20,00 500,00 200,00 10,00 Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen unentgeltlich Im EWR21 in Euro Bei Zahlungen in Fremdwährung 1 % vom Umsatz, mind. 0,77, höchstens 3,83 Bei Zahlungen in einem Land außerhalb des EWR 1 % vom Umsatz, mind. 0,77, höchstens 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II.4.3) 4.3 Barauszahlungen Barauszahlungen an eigene Kunden am Schalter mit unserer SparkassenCard unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt mit unserer VISA entfällt Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt mit MasterCard entfällt mit VISA entfällt Barauszahlungen an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden am Schalter mit fremder girocard entfällt mit inländischer MasterCard/ entfällt Maestro-Karte mit VISA entfällt ausländischer MasterCard/ Maestro-Karte am Geldautomaten der Sparkasse Regensburg unentgeltlich 1 % vom Umsatz, mind. 4,90 1 % vom Umsatz, mind. 4,90 unentgeltlich direktes Kundenentgelt 4,90 Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank. am Geldautomaten direktes Kundenentgelt 4,90 direktes Kundenentgelt 4,90 Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich angezeigt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 16 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Barauszahlungen an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) am Schalter am Geldautomaten mit Debitkarte bei am Heimatsparkassenmodell teilnehentfällt unentgeltlich menden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt unentgeltlich (direktes Kundenentgelt des GAA-Betreibers) Verfügungen im Maestro-/Cirrus-System in entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 Euro Bei ZD im EWR22, die kein direktes Kundenentgelt23 erheben: Verfügungen in den Zahlungssystemen entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro Bei ZD im EWR22 in Fremdwährung im Maestro-/Cirrus- oder V-Pay-/Plus-System entfällt 1 % vom Umsatz, mind. 5,00 bei ZDL außerhalb des EWR22 im Maestro-/Cirrus- oder V-Pay-/Plus-System mit Kreditkarte (MasterCard/VISA) im Inland und Ausland* 3 % vom Umsatz, 1 % vom Umsatz mind. 5,00 mind. 4,90 Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. *MasterCard Gold: 6 kostenlose Abhebungen am Geldautomaten im Ausland 4.4 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR22 in Euro max. 4 Geschäftstage Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung24 als Euro 23 Die Kartenzahlung wird Kartenzahlungen außerhalb des EWR , baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 17 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5 Online-Banking und Electronic-Banking 5.1 Online-Banking Dienstleistung Bereitstellung von SMS-TAN Bereitstellung von Chip-TAN Bereitstellung von PUSH-TAN TAN-Generator (Verkauf in Sparkasse Regensburg) 5.2 Kontowecker Dienstleistung Bereitstellung SMS-Nachricht/Push-Nachricht ab der 91. Nachricht Bereitstellung E-Mail-Nachricht je Nachricht Preis in EUR pro SMS 0,09 pro TAN 0,00 pro TAN 0,00 9,85 Preis in EUR 5.3 Dispowecker Bereitstellung SMS-Nachricht/Push-Nachricht/E-Mail je Nachricht 0,09 kostenlos kostenlos 5.4 Electronic-Banking Dienstleistung Preis in EUR Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden25 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kunde 10,00 mtl. Umsatzinformation in elektronischen Sammlern pro Kunde 10,00 mtl. Zahlungsdienste über Electronic -Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: Sammelüberweisung je Posten 0,05* Lastschrifteinzug je Posten 0,05 Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): zuzüglich je Posten 0,05* Eilüberweisung mittels FTAM/EBICS als DTE-Auftrag pro Posten 10,00 *) Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/VISA ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/VISA. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro- und VPay-Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. 25 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 18 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Bareinund Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden III. Scheckverkehr 1 Allgemein Dienstleistung Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke (Verrechnungsschecks 25 Stück) Schecks in Sonderausführung Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks Rückscheck an 1. Inkassostelle Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen Preis in EUR Buchungsposten Buchungsposten 3,00 anfallende Kosten 30,00 pro Scheck 5,00 Portoersatz 2 Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 26 Von unseren Kunden ausgestellte Auslandsschecks (Eingang über deutsches Kreditinstitut) Dienstleistung Preis in EUR Abwicklungsgebühr bis EUR 5.999,99 (= BSE-Scheck) 10,00 darüber (= GSE-Scheck) 1,5 ‰, mind. 15,00 Courtage bei Scheck in Fremdwährung 0,25 ‰, mind. 1,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 26 Einlösung von Schecks in EUR und Fremdwährung, gezogen auf in- und ausländische Banken Dienstleistung Preis in EUR Ankauf oder Gutschrift E.V.: Abwicklungsgebühr bis EUR 250,00 10,00 darüber 1,5 ‰, mind. 15,00 Courtage bei Scheck in Fremdwährung 0,25 ‰, mind. 1,50 Zusätzlich bei Einreichung von mehreren Schecks ab dem 2. Scheck 2,50 Gutschriften nach Inkasso (Gutschrift nach erfolgter Einlösung durch Auslandsbank) Abwicklungsgebühr 3 ‰, mind. 30,00 Courtage bei Scheck in Fremdwährung 0,25 ‰, mind. 1,50 c) Zusätzliche Leistungen im grenzüberschreitenden Scheckverkehr Dienstleistung Erstellen einer Scheckkopie *) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Preis in EUR 15,00* IV. Sperren und Entsperren von Karten, Konten und Online-Banking Sperren von Karten und Online-Banking können jederzeit über die Servicenummer 116 116 vorgenommen werden. Per E-Mail unter [email protected] kann auch außerhalb unserer Geschäftszeiten mitgeteilt werden, dass Karten, Konten und Online-Banking entsperrt werden sollen. V. AGB und Sonderbedingungen Weitere Regelungen finden sich in den AGB und den Sonderbedingungen, die auf Anfrage ausgehändigt werden. 26 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 19 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 20 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Abteilung Recht Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 21
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