Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Volks- und Raiffeisenbank Muldental eG mit Zahlungsverkehrsrelevanz Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Inhaltsverzeichnis: 0 Allgemeine Informationen zur Bank .............................................................................................................................................................................. 2 0.1 Name und Anschrift der Bank ....................................................................................................................................................................... 2 0.2 Zuständige Aufsichtsbehörde ....................................................................................................................................................................... 2 0.3 Eintragung im Genossenschaftsregister.................................................................................................................................................. 2 0.4 Vertragssprache ...................................................................................................................................................................................................... 2 0.5 Geschäftstage der Bank..................................................................................................................................................................................... 2 3 Privatkonto ...................................................................................................................................................................................................................................... 2 3.1 Kontoführung – Kontoabschluss ................................................................................................................................................................. 2 3.2 Kontoauszug ............................................................................................................................................................................................................. 3 3.3 Buchungsposten - Privatkunden .................................................................................................................................................................. 3 3.4 Sorten, Reiseschecks und Edelmetalle ...................................................................................................................................................... 4 3.5 Dauerauftrag/ Dauerlastschrift ..................................................................................................................................................................... 4 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr für Privatkunden und .............................................................................................................................. 4 4.1 Debit-Karten .............................................................................................................................................................................................................. 4 4.2 Kreditkarten............................................................................................................................................................................................................... 4 4.3 Ausführungsfristen ............................................................................................................................................................................................... 5 5 Überweisungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden.................................................................................................................. 5 5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ............................................................................................................................. 5 5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ........................................................................................................................................... 7 6 Scheckverkehr/ Lastschriftverkehr ................................................................................................................................................................................... 8 6.1 Scheckverkehr Allgemein.................................................................................................................................................................................. 8 6.2 Scheckverkehr Ausland ..................................................................................................................................................................................... 8 6.3 Lastschriftverkehr................................................................................................................................................................................................... 9 7 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften ............................................................................................................................................. 9 13 Stundensatz für Dienstleistungen ..................................................................................................................................................................................10 16 Außergerichtliches Schlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit .......................................................................10 Hinweis: Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Seite 1 Stand: 08.05.2015 0 0.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank1 Name und Anschrift der Bank Name der Bank: Straße: PLZ/ Ort: Telefon: Telefax: Internet: Volks- und Raiffeisenbank Muldental eG Markt 8 04668 Grimma 03437/ 938-00 03437/ 938-090 www.vr-bank-muldental.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 0.2 Zuständige Aufsichtsbehörde1 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 0.3 Eintragung im Genossenschaftsregister1 GenR. 319 0.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 0.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember 3 3.1 Privatkonto Kontoführung – Kontoabschluss Kontoabschluss - vierteljährlich Bezeichnung Preis in € VR-Kinderkonto (für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre) VR-Schülerkonto (für Schüler im Alter von 6 bis 14 Jahre) VR-Jugendkonto (für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende im Alter von 14 Jahren bis max. zum 27. Geburtstag) VR-Onlinekonto - Kontomodell (Voraussetzung: mtl. Gehaltseingang von mind. 1.000 Euro; sonst: mtl. Grundpreis 6,90 Euro) o alle beleglosen Buchungen inklusive o alle beleghaften Buchungen(Überweisungen, Schecks, Last1 monatlich preisfrei monatlich preisfrei monatlich preisfrei monatlich 1,99 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Seite 2 Stand: 08.05.2015 schriften), Ein- und Auszahlungen am Schalter, Überweisungen SB-Terminal = 2,00 € VR-Privatkonto classic VR-Privatkonto plus Girokonten mit erhöhtem Dispositions- und Bearbeitungsaufwand P-Konto Die Preisvereinbarung für das vorhandene Girokonto gilt fort. 3.2 monatlich monatlich monatlich 2,50 3,90 10,00 monatlich je Kontomodell Kontoauszug1 Bezeichnung Preis in € Kontoauszug – Standard: Elektronischer Kontoauszug Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker (2 Freiauszüge pro Monat) Kontoauszug – Sonderleistung auf Wunsch des Kunden: Automatische Zusendung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs (zzgl. Porto) Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen oder mind. 50 gespeicherten Posten nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen Kunden im Einzelfall2 je Auszug je Auszug 0,00 0,15 je Auszug 1,00 je Auszug 1,50 je Auszug 2,00 Bezeichnung Preis in € 3 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)´ o bis 90. Arbeitstag je Auszug 3,00 o ab 90. Arbeitstag 6,00 o manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt nach Aufmaschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) wand, je an50,00/ Stunde je angefangene Arbeitsstunde gefangene halbe Stunde 3.3 Buchungsposten - Privatkunden Bezeichnung* VR PrivatVR Onlinekonto konto Preis in €/ Buchung Bar/Kasse/Geldautomat – (pro Monat 5 Freiposten für Bar-Ein- und Auszahlungen am Schalter/am Geldautomaten) Buchungen online - Überweisungen/ Lastschriften Buchungen beleglos – – Laden Prepaid-Karten, Kontoüberträge, interne/externe Eingänge , Gewinnsparen, Geschäftsanteile, Auslandszahlungsverkehr, Daueraufträge/Dauerlastschriften, Retouren auf Kundenwunsch Buchungen beleghaft – Überweisungen, und Scheckeinreicher, Wechsel SB-Terminal – Buchungen – Überweisungen am SB-Terminal Preisfreie Buchungen – Rechnungsabschlüsse, Gebührenbuchungen, Stornobuchungen, Retouren, interne Buchungen 0,60 2,00 0,10 0,25 0,00 0,00 1,00 0,40 0,00 2,00 2,00 0,00 Aufschlag für Eilüberweisungen 10,00 * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Ver pflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang ausschließlich im eigenen Interesse ausführt 1 2 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Seite 3 Stand: 08.05.2015 3.4 Sorten, Reiseschecks und Edelmetalle Die Abwicklung aller Transaktionen bezüglich Sorten, Reiseschecks und Edelmetallen erfolgt über die Reisebank AG und die Bayern LB. Unsere Konditionen und Preise entsprechen dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis der Reisebank AG und der Bayern LB. Die aktuellen Preise finden Sie unter: www.reisebank.de 3.5 Dauerauftrag/ Dauerlastschrift Bezeichnung Preis in € Einrichtung/ Änderung (auf Kundenwunsch) je Auftrag 1,00 Löschung / Aussetzung (auf Kundenwunsch) Ausführung (auf Kundenwunsch) Rückruf (auf Kundenwunsch) je Auftrag Je Auftrag je Auftrag Preisfrei Buchungsposten 10,00 (preisfrei bei Änderung mittels Online-Banking oder über Serviceterminal) 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Debit-Karten 4.1.1 VR-BankCard Bezeichnung Preis in € VR-BankCard VR-Bildkarte Ersatzkarte1 Auslandseinsatz2 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU3 und der EWR-Staaten4 4.1.2 pro Jahr einmalig pro Bild pro Jahr je Karte vom Umsatz 7,00 7,00 1,75 % vom Umsatz mind. 3,58 max. 5,11 VR-ServiceCard Bezeichnung Preis in € VR-ServiceCard Ersatzkarte1 4.2 7,00 12,00 pro Jahr Je Karte 7,00 7,00 Kreditkarten Bezeichnung Preis in € BasicCard (MasterCard/Visa) ClassicCard (MasterCard/Visa) o Zusatzkarte pro Jahr pro Jahr pro Jahr 20,00 20,00 15,00 pro Jahr pro Jahr 65,00 45,00 umsatzabhängige Rückerstattung der Jahresgebühren: Umsatz größer 1.000 EUR = 50 % Rückerstattung; Umsatz größer 2.000 EUR = 100 % Rückerstattung (ohne Anrechnung von Bargeldverfügungen) GoldCard (MasterCard/Visa) o Zusatzkarte 1 2 3 4 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 7 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Seite 4 Stand: 08.05.2015 umsatzabhängige Rückerstattung der Jahresgebühren: Umsatz größer 2.000 EUR = 50 % Rückerstattung; Umsatz größer 4.000 EUR = 100 % Rückerstattung (ohne Anrechnung von Bargeldverfügungen) Ersatzkarte1 Auslandseinsatz2 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten Zusatzleistungen (PIN-Nachbestellungen, Kopieerstellung Kartenabrechnungen) im Auftrag des Kunden 1 4.3 pro Karte vom Umsatz 2 je Auftrag 10,00 1,00 % vom Umsatz 10,00 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 0.5. 5 Überweisungsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums3 (EWR) in Euro oder in anderen EWRWährungen4 5.1.1 Überweisungsauftrag Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. 5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen (1) Geschäftsstellen Grimma und Wurzen · Annahmefrist für beleghafte Überweisungen geschäftstäglich bis 9.00 Uhr Uhr – Beginn der Verarbeitung am nächsten Geschäftstag der Bank (2) · Geschäftsstellen Brandis; Naunhof; Colditz; Bennewitz; Falkenhain; Thallwitz; SB-Geschäftsstelle Wurzen, Dresdener Str. Annahmefrist für beleghafte Überweisungen wöchentlich Donnerstag bis 9.00 Uhr* – Beginn der Verarbeitung am nächsten Geschäftstag der Bank *Wenn der Donnerstag kein Geschäftstag der Bank ist, gilt als Annahmefrist der vorausgehende Geschäftstag. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 0.5. 1 2 3 4 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 7 dieses Verzeichnisses. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Seite 5 Stand: 08.05.2015 5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 1 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 2 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 0.5. 5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 “Kontoführung”). 5.1.1.3.1 Überweisungsausgänge/ Überweisungsgutschriften in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler / Zahlungsempfänger trägt die Entgelte gemäß Ziffer 3.3. Buchungsposten. Bezeichnung Preis in € Gutschrift aus Inlandsanschlusszahlungen 5.1.1.3.2 je Auftrag 20,00 Überweisungsausgänge/ Überweisungsgutschriften in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · · Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte = SHARE Zahler trägt alle Entgelte = OUR Höhe der Entgelte Bezeichnung Preis in € Abwicklung im TIPANET (soweit möglich) Sonstige Abwicklung o Basispreis SHARE o Zuschlag für Entgeltregelung OUR o Zuschlag für Eilzahlungen o Zuschlag für erforderliche Korrekturen (z.B. fehlender/falscher BIC) o Zuschlag für NONEPC-Zahlungen 1 2 je Auftrag 15,00 je Auftrag je Auftrag je Auftrag je Auftrag 20,00 25,00 10,00 35,00 je Auftrag 10,00 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 6 Stand: 08.05.2015 5.1.1.4 Sonstige Entgelte Bezeichnung Preis in € Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags je Auftrag 0,90 innerhalb Deutschlands außerhalb Deutschlands 10,00 50,00 Nachforschungen innerhalb Deutschlands Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit nach AufSiehe Kapitel fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers wand 13. durch den Kunden (Nachforschungsauftrag auf Kundenwunsch) Nachforschungen außerhalb Deutschlands Nachforschungsauftrag (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde – zzgl. fremde Spesen o bis 3 Monate nach dem Abrechnungszeitpunkt je Auftrag 50,00 o bis 6 Monate nach dem Abrechnungszeitpunkt je Auftrag 60,00 o zu einem späteren Zeitpunkt je Auftrag 75,00 Änderung einer Überweisung (zzgl. fremder Spesen*) je Auftrag 50,00 *(soweit gesetzlich zulässig) 5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR1) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung2) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten3) 5.2.1 Überweisungsaufträge 5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungsausgängen/ Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · · · Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte = SHARE Zahler trägt alle Entgelte = OUR Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte = BEN Hinweis: · Bei der Entgeltweisung “0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung “2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 1 2 3 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Z.B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Seite 7 Stand: 08.05.2015 Höhe der Entgelte Bezeichnung Preis in € Abwicklung im TIPANET (soweit möglich) Sonstige Abwicklung o Basispreis SHARE o Zuschlag für Entgeltregelung OUR o Zuschlag für Eilzahlungen o Zuschlag für erforderliche Korrekturen (z.B. fehlender/falscher BIC) Überweisungseingang 5.2.1.3 je Auftrag 15,00 je Auftrag je Auftrag je Auftrag je Auftrag 20,00 25,00 10,00 35,00 je Auftrag 20,00 Sonstige Entgelte Bezeichnung Preis in € Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines je Auftrag 4,00 Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweije Auftrag 50,00 sungsauftrags Nachforschungsauftrag (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde – zzgl. fremde Spesen* o bis 3 Monate nach dem Abrechnungszeitpunkt je Auftrag 50,00 o bis 6 Monate nach dem Abrechnungszeitpunkt je Auftrag 60,00 o zu einem späteren Zeitpunkt je Auftrag 75,00 Änderung einer Überweisung (zzgl. fremder Spesen*) je Auftrag 50,00 *(soweit gesetzlich zulässig) 6 6.1 Scheckverkehr/ Lastschriftverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Scheckverkehr Allgemein Wertstellung bei Belastung Am Tag der Belastungsbuchung der Bank Am Tag der Buchung 2 Bankgeschäftstage nach Buchung Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut Bezeichnung Preis in € Einholung fehlender Unterschriften Anforderung von Scheckkopien – zzgl. Fremdkosten* Anforderung von Originalschecks - zzgl. Fremdkosten* Einholung einer telefonischen Scheckbestätigung bei der bezogenen Bank im Auftrag des Kunden Ausstellung eines Bundesbank-Schecks o ohne Bestätigungsvermerk o mit Einholung Bestätigungsvermerk – zzgl. Bundesbankgebühr* je Auftrag je Auftrag je Auftrag je Auftrag 10,00 10,00 10,00 5,00 je Auftrag je Auftrag 25,00 50,00 *(soweit gesetzlich zulässig) 6.2 Scheckverkehr Ausland Bezeichnung Preis in € Scheckeinlösung Scheckgutschrift (Eingang vorbehalten) zzgl. Auslagen* /pro Scheck Seite 8 je Scheck je Scheck 25,00 25,00 Stand: 08.05.2015 o bis 250,00 EUR o bis 2500,00 EUR o ab 2500,01 EUR Scheckgutschrift (nach Eingang) zzgl. Auslagen* /pro Scheck o Auslagen* o Mahngebühr Schecksperre – zzgl. fremde Spesen* Rückscheck – zzgl. fremde Spesen* je Scheck je Scheck je Scheck je Scheck je Scheck je Scheck je Scheck je Scheck 3,00 5,00 8,00 25,00 12,50 5,00 50,00 25,00 *(soweit gesetzlich zulässig) 6.3 Lastschriftverkehr 6.3.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 0.5. 6.3.2 Einzugsermächtigungen Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Bezeichnung Preis in € Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 6.3.3 je Auftrag Sepa-Lastschriften (Basis-Lastschriften und Firmen-Lastschriften) Bezeichnung Preis in € Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 7 0,90 je Auftrag/pro Jahr je Auftrag 5,00 0,90 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatkunden und Geschäftskunden Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): Seite 9 Stand: 08.05.2015 (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 13 Stundensatz für Dienstleistungen Bezeichnung Preis in € Stundensatz – Berechnung nach Zeitaufwand, je angefangene halbe Stunde 16 50,00 /Stunde Außergerichtliches Schlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum “Girokonto für jedermann” für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die “Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Seite 10 Stand: 08.05.2015
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