Neu beginnende Strafverfahren ab 07.04.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
07.04.2015 bis zum 10.04.2015
Stand: 30.03.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Dienstag, 07. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 177/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Juli 2014 wegen
Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2014 in den Geschäftsräumen eines
Bekleidungsgeschäftes in Osnabrück eine Lederjacke und ein Shirt im Gesamtwert von
469,90 € eingesteckt zu haben, um die Waren ohne Bezahlung mitzunehmen.
Im Februar 2014 soll er in einem Supermarkt in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 44,97
€ eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------11:00 Uhr:
5 Ns 172/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 62jährige Angeklagte X aus Sulingen.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 01. Aug. 2014 wegen Betruges
zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt
wurde.
Nachdem die Angeklagte im Juni 2013 bereits Möbelstücke im Gesamtwert von 220,00 € bei
der Zeugin A in Belm erworben hatte, soll die Angeklagte sich in der Folgezeit mit A darauf
geeinigt haben, weitere Möbelstücke käuflich zu erwerben. Die beiden sollen einen Kaufpreis
von 400,00 €, zahlbar in monatlichen Raten zu je 200,00 €, vereinbart haben. Dabei soll die
Angeklagte aber von vornherein nicht willens gewesen sein, den Kaufpreis zu zahlen und
dies auch nicht getan haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 15/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
40-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Dez. 2014 wegen
Diebstahls und wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 3 Monaten und 2 Wochen.
Der Angeklagte soll im Juli 2014 im Rahmen einer Feier in einer Osnabrücker Gaststätte TShirts der Gäste fotografiert und nachher ein Bild mit einem SS-Totenkopf mit einer
sogenannten Triskele im Hintergrund auf seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite
hochgeladen haben.
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Im Oktober 2014 soll er in den Geschäftsräumen eines Elektronikmarktes Waren im Wert
von 39,99 € eingesteckt haben, ohne zu bezahlen. Mit der Veräußerung habe der
Angeklagte seine Drogensucht finanzieren wollen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------Donnerstag, 09. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 207/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50jährigen Angeklagten X aus Engden und den jetzt 38-jährigen Y aus Engden.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte die Angeklagten am 30. Okt. 2014 wegen Betruges
in 19 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von je 90 Tagessätzen zu je 40,00 €.
Die Angeklagte sollen seit Oktober 2010 Gesellschafter einer Bio-Ei GbR gewesen sein und
einen Stall für 24.000 Legehennen betrieben haben. Entgegen ihrer Registrierung bei dem
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollen sich
im September 2010 insgesamt 3,25 % mehr Legehennen im Stall befunden haben. Durch
diese Überbelegung sollen die Anforderungen an die registrierte Haltungsform nicht mehr
erfüllt gewesen sein. Diese Eier dieser Legehennen sollen in keinem Fall mehr der fraglichen
Haltungsart zuzurechnen gewesen sein. Daher hätten sie nicht als Nahrungsmittel
vermarktet werden dürfen. Die Angeklagten sollen dennoch aufgrund eines gemeinsamen
Planens die Eier unter Angabe der Haltungsform Biohaltung vermarktet haben. Dabei soll es
ihnen darauf angekommen sein, den Kaufpreis für vermeintliche Bioeier zu erhalten, ohne
darauf einen Anspruch zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge
geladen.
-------------12:00 Uhr:
5 Ns 41/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
75-jährigen Angeklagten X aus Biberach an der Riß.
Das Amtsgericht in Osnabrück verwarf den Einspruch des Angeklagten gegen einen
Strafbefehl mit Urteil vom 24. Juli 2014.
Dem Angeklagten wird Seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im Januar 2014 mit
einem Pkw einen Parkplatz in Melle befahren zu haben und dabei beim Rückwärtsfahren an
das Fahrzeug des Geschädigten A gefahren zu sein. Dabei soll ein Schaden in Höhe von ca.
500,00 € entstanden sein. Der Angeklagte soll danach trotz Kenntnis des Unfalls davon
gefahren sein, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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13:30 Uhr:
5 Ns 2/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
22-jährigen Angeklagten X aus Lingen.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 30. Okt. 2014 wegen Nötigung in
Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 seine jetzige Verlobte und damalige
Freundin in der Lingener Innenstadt an der Schulter gepackt und sie dann beschimpfend
quer durch die Innenstadt gezerrt zu haben. Unterwegs soll er sie auch zu Boden und in
einen Busch gestoßen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-------------Donnerstag, 09. April 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri´inLG Angermeyer, Saal
87
09:00 Uhr:
7 Ns 189/14
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30jährigen Angeklagten X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 10. Sept. 2014 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit
Diebstahl in Tatmehrheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2013 in einem Schnellimbiss in
Osnabrück den Polizeibeamten W. mit dem Wort „Pissnelke“ beschimpft zu haben, nachdem
der Angeklagte einen dortigen Polizeieinsatz gestört haben soll.
Anfang März 2014 soll er in einem Supermarkt in Osnabrück Waren im Gesamtwert von
15,78 € eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen.
Ende März 2014 soll der Angeklagte in der Wohnung seiner Freundin aus Wut gegen die
Wohnungstür geschlagen haben, so dass das Türblatt beschädigt worden sein soll. Dabei
soll ein Schaden in Höhe von 280,00 € entstanden sein.
Im April 2014 soll es vor einem Dönerimbiss in der Osnabrücker Innenstadt zu einer
Auseinandersetzung zwischen einem Bekannten des Angeklagten und zwei jungen Männern
gekommen sein. Der Angeklagte soll auf die Situation zugekommen sein und dem Zeugen A
mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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Donnerstag, 09. April 2015, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 176
09:15 Uhr:
22 Ns 38/14
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 42jährigen Angeklagten X aus Meppen.
Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 01. Sept. 2014 wegen
vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen und Missbrauchs von Notrufen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
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Im März 2014 soll er dem Hausmeister H in einer Wohnung am Herrenmühlenweg in
Meppen einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, wodurch H ein Hämatom erlitten
haben soll.
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30 Minuten später soll der Angeklagte im Rahmen eines Notrufs mitgeteilt haben, er
sei von dem Hausmeister brutal zusammengeschlagen worden. Tatsächlich soll es
dazu aber nicht gekommen sein.
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Im Mai 2014 soll er in dem Haus am Herrenmühlenweg in Meppen dem Zeugen A
zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 9 Zeugen
geladen.
-------------Freitag, 10. April 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 18/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 23. Jan. 2014 wegen schweren
Raubes im minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Mit
Urteil vom 05. Mai 2014 verwarf das Landgericht Osnabrück die Berufung des Angeklagten
mit der Maßgabe, dass die Freiheitsstrafe auf 1 Jahr und 6 Monate ermäßigt und zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht
Oldenburg mit Beschluss vom 08. Jan. 2015 das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und
verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer
des Landgerichts Osnabrück zurück.
Im August 2013 soll sich der Angeklagte gemeinsam mit weiteren Personen zur Wohnung
des Geschädigten A in Nordhorn begeben haben, in der falschen Vermutung, A habe zuvor
aus einem Maisfeld 5 Cannabispflanzen entwendet. Der Angeklagte soll dabei einen ca. 50
cm langen Holzknüppel mit Schrauben am Ende mit sich geführt haben. Nachdem der
Angeklagte und ein weiterer Beteiligter die Wohnung des A betraten, soll der Angeklagte
diesen Knüppel hervorgeholt und erklärt haben, dass dieser für A bzw. dessen Kopf gedacht
sei. Dabei soll er gesagt haben: „Ich würde dir den am liebsten über den Kopf hauen.“ Der
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Angeklagte soll daraufhin die weiteren Personen in die Wohnung des A gelassen haben, die
dann ein Notebook und eine Spielekonsole an sich genommen haben sollen.
Zu diesem Termin ist neben
Nebenklägervertreter geladen.
den
üblichen
Beteiligten
1
Nebenkläger
und
1
-------------11:30 Uhr:
5 Ns 29/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 33jährige Angeklagte X aus Osnabrück.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 27. Okt. 2014 wegen Diebstahls
zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 €.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2014 durch ein geöffnetes Fenster Zugang zu
einer Firma in Osnabrück verschafft zu haben und dort ein Portemonnaie entwendet zu
haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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