Neu beginnende Strafverfahren ab 25.04.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
25.04.2016 bis zum 29.04.2016
Stand: 21.04.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 25. April 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 31/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 57jährigen Angeklagten A. aus Lublin, z. Zt. JVA Oldenburg.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. Januar 2016 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe
zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Juni 2015 mit einem Pkw als Beifahrer aus den
Niederlanden kommend bei Gildehaus in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
1993,7 g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem Versteck im
Kraftstoffhauptbehälter versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Polen
bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 5 Zeugen
geladen.
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Montag, 25. April 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 30/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 33jährige Angeklagte B. aus Quakenbrück.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte die Angeklagte am 29. Dezember 2015 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Juni 2015 in den Geschäftsräumen der Firma
K+K in Quakenbrück Waren im Wert von 0,59 € und 4,99 € eingesteckt zu haben, um sie
mitzunehmen, ohne sie zu bezahlen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 41/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
44-jährigen Angeklagten A. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 03. Februar 2016 wegen
Diebstahls in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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In der Nacht zum 23. August 2013 soll er sich Zutritt zu einem auf einem Parkplatz
vor einem Discounter in Meppen abgestellten Verkaufshänger verschafft haben.
Dabei soll der gesondert verfolgte P. „Schmiere“ gestanden haben. Der Angeklagte
soll dann ca. 10 Flasche Coca-Cola und eine Plastiktüte mit 60 Bratwürstchen
entwendet haben.
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In der Nacht zum 21. Oktober 2013 soll er auf einem Parkplatz einen dort
abgestellten Verkaufsanhänger aufgebrochen haben. Auch hier soll P. in der Nähe
gewartet haben. Der Angeklagte soll zwei Tüten mit Lebensmitteln sowie
Getränkedosen entwendet und haben.
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Am frühen Morgen des 30. November 2014 soll er sich Zugang zu einem auf dem
Parkplatz eines Baumarktes abgestellten Verkaufsanhänger verschafft und dort 31
Getränkedosen entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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Montag, 25. April 2016, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Temming, Saal 176
09:15 Uhr:
13 Ns 5/16
Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 35-jährigen
Angeklagten C. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Dezember 2015 wegen
gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten.
Die Geschädigten Y. und X. sollen sich in der Nacht zum 04. Mai 2015 in der Diskothek
„Alando“ in Osnabrück zum Feiern eines Junggesellenabschieds befunden haben. Als es
unter den Gästen zu Unstimmigkeiten kam, soll der Angeklagte in seiner Funktion als
Türsteher den Zeugen Y. aus der Diskothek gebracht haben. Als sich Y. dagegen gewehrt
habe, soll er von dem Angeklagten zu Boden gebracht worden sein. Weitere Türsteher sollen
hinzugekommen sein und auf ihn eingeschlagen haben, während er vom Angeklagten
festgehalten worden sei. Als sich X., der Sohn des Geschädigten, eingemischt habe, sollen
Vater und Sohn von den Türstehern zu einer Treppen gebracht worden sein, um sie durch
den Keller nach draußen zum Ausgang zu bringen. Im Bereich der Kellertreppe soll X. zweibis dreimal von dem Angeklagten ins Gesicht geschlagen worden sein, während er von
anderen Türstehern festgehalten worden sei. Als X. den Eingangsbereich erreichte, soll er
blutüberströmt gewesen sein
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen geladen.
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Montag, 25. April 2016, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 6/16
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten B. aus Neuenhaus.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 17. Dezember 2015 wegen
Erschleichens von Leistungen in 2 Fällen zu 150 Arbeitsstunden. Ferner wurde gegen ihn ein
Dauerarrest von 3 Wochen verhängt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08. Februar und am 21. Februar 2015 jeweils einen
Zug der WestfalenBahn AG genutzt und dabei die Beförderungsentgelte in Höhe von 2,80 €
bzw. 12,00 € nicht gezahlt zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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21 Ns 46/15
Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 19-jährigen
Angeklagten A. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 18. November 2015 wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung
unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Nordhorn zu einer Jugendstrafe
von 1 Jahr und 9 Monaten.
Der Angeklagte soll am Abend des 19. Dezember 2013 gemeinsam mit weiteren Tätern auf
die Idee gekommen sein, den in der Nachbarschaft wohnenden früheren Bankmitarbeiter Z.
zu überfallen, da dieser recht vermögend sei. Außerdem wohne der Zeuge einsam, sei alt
und körperlich eingeschränkt. Gemeinsam soll vorher besprochen worden sein, dass man
davon ausgehe, dass der Zeuge bei vier ihm gegenüberstehenden Personen keinen
Widerstand leisten werde. So sollen der Angeklagte und Mittäter E. und T. sich aus
Wollmützen Masken geschnitten haben. Auch soll vereinbart worden sein, dass Z. zur Not
„einen bekommen solle“, falls er doch Widerstand leisten sollte. Der Mittäter K. sollte dabei
unmaskiert an der Tür klingeln und den Z. herauslocken. Absprachegemäß soll sich E. direkt
nach dem Öffnen der Tür auf Z. gestürzt und mit Fäusten auf ihn eingeschlagen haben. Als
Z. lauthals um Hilfe geschrien habe, sollen zwei der Mittäter von dem gemeinsamen Tatplan
abgerückt sein und E. zugerufen haben, aufzuhören. Daraufhin sollen sie geflohen sein. E.
soll dann versucht haben, den weiteren Tätern zu folgen, soll aber von dem am Boden
liegenden Z. festhalten worden sein. Erst nachdem E. weiter massiv auf Z. eingeschlagen
und eingetreten habe, soll es ihm gelungen sein, sich zu lösen und die Flucht zu ergreifen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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Dienstag, 26. April 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
15:00 Uhr:
5 Ns 19/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 11. Dezember 2015 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Im
Übrigen wurde er freigesprochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich im Rahmen einer Durchsuchung seiner Wohnung
in Osnabrück im Besitz von 11 Bubbles Marihuana mit einem Gesamtgewicht von 18,6 g
befunden zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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Dienstag, 26. April 2016, 10. Große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
272, mit Fortsetzungen am 12. Mai, 17. Mai und 18. Mai 2016, jeweils um 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
10 KLs 3/16
Die 10. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 30-jährigen
Angeklagten C. aus Ungarn, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen räuberischen Angriffs auf
Kraftfahrer u. a.
Der Angeklagte soll am 14. Januar 2015 in Sögel einem Fahrzeug aufgelauert haben, in dem
sich - wie der Angeklagte gewusst haben soll - eine große Menge Bargeld zur Lohnzahlung
ungarischer Leiharbeiter in Sögel befand. Am frühen Morgen sollen sich die ungarischen
Staatsangehörigen M. und R. mit ihrem Fahrzeug und in einem gesicherten Koffer
befindlichen 189.655,00 € auf den Weg gemacht haben. Nach ca. 100 m soll der Angeklagte
mit einem Roller aus einem Versteck im Gebüsch so vor das Fahrzeug gefahren sein, dass
M. eine Notbremsung habe durchführen müssen und das Fahrzeug quer gestanden habe.
Dann soll er sein Fahrzeug auf die Fahrbahn geworfen, zur Fahrertür gerannt und mit
Reizgas in das Innere des Fahrzeuges gesprüht haben. M. und R. sollen dann ausgestiegen
sein und R. soll versucht haben, mit dem Koffer aus dem Kofferraum wegzurennen, um ihn
zu sichern. Als der Angeklagte dies bemerkt habe, soll er R. zu Fuß verfolgt und ihr den
Koffer entrissen haben. Danach sei er mit dem Koffer geflüchtet.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 5 Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 27. April 2016, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: RiLG Everdiking, Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 7/15
Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 26-jährigen
Angeklagten A. aus Hilter wegen Bedrohung.
Der ebenfalls strafrechtlich verfolgte L. soll seinem Arbeitskollegen Z. bei einer Firma aus
Melle im Jahr 2014 insgesamt 2.500,00 € geliehen haben mit der Absprache, das Geld am
20. Juni 2014 wieder zurückgezahlt zu bekommen. Als Z. vorgehabt habe, nach Polen
umzuziehen, soll L. an seiner Wohnung in Melle erschienen sein und ihm sofort Tränengas
ins Gesicht gesprüht haben. Unter Androhung von Schlägen soll er Z. aufgefordert haben,
mit ihm in sein Fahrzeug zu steigen, um gemeinsam zu dem Angeklagten M. zu fahren. Kurz
darauf soll der ebenfalls strafrechtlich verfolgte T. auf einem Feldweg dazugekommen sein.
Dort sollen die Täter den Geschädigten aufgefordert haben, 7.000,00 € zu zahlen. Als Z.
ihnen erklärt habe, dass seine Mutter ihm das Geld leihen könne, sollen sie sich zurück zur
Wohnung des Geschädigten begeben haben. Dort sollen sie Z. ein Handy überlassen haben,
um seine Mutter anzurufen.
Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, im Zusammenwirken mit L. und T. die Mutter des Z.
aufgefordert zu haben, 5.500,00 € auf die Darlehensforderung und 1.500,00 € als Zinsen für
ihren Sohn zu zahlen. Dabei sollen sie ihr gedroht haben, ihren Sohn nicht eher „frei zu
lassen“, bis das Geld gezahlt werde. Auch sollen sie erklärt haben, sie könne sich ja
überlegen, was sie mit ihm machen würden. Um ihre Forderung zu verstärken, sollen sie
dann den Parkplatz mit dem Geschädigten Z. verlassen haben. Tatsächlich soll aber zu
keiner Zahlung gekommen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 8 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 28. April 2016, 5. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal
277
09:00 Uhr:
5 Ns 35/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 43jährigen Angeklagten A. aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Februar 2016 wegen
Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04. Mai 2011 für sich und seine Ehefrau bei der
Volksbank in Wallenhorst einen Darlehensvertrag unterschrieben und dabei die Unterschrift
seiner Ehefrau gefälscht zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 6
10:30 Uhr:
5 Ns 37/16
Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
28-jährigen Angeklagten B. aus Neuss.
Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten am 24. Februar 2016 wegen
Datenveränderung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25,00 €.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Mai 2015 das ihm bekannte Passwort des D.
auf dem Internetportal Facebook zunächst zurückgesetzt und dann geändert zu haben.
Diese Änderungen sollen ohne Zustimmung des D. erfolgt sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 geladen.
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Donnerstag, 28. April 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 35/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59jährigen Angeklagten A. aus Glandorf.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 07. Juli 2ß15 wegen Erregung
öffentlichen Ärgernisses zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,00 €. Das
Landgericht Osnabrück verwarf die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft
mit Urteil vom 26. Januar 2015. Auf die Revision des Angeklagten hob das
Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil des Landgerichts Osnabrück mit Beschluss vom 09.
Februar 2016 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an
eine andere Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 17. Februar 2014 in der Nähe des
Kundeneingangs einer Bäckerei in Georgsmarienhütte seine Hose geöffnet, sein
Geschlechtsteil herausgeholt und onaniert zu haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 6 Zeugen
geladen.
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Freitag, 29. April 2016, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188
09:00 Uhr:
7 Ns 44/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34jährigen Angeklagten C. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 22. Dezember 2015 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in
zwei Fällen, Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Waffen und in einem Fall in
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einem besonders schweren Fall, bei dem es beim Versuch blieb zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Zwischen dem 01. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2014 soll er in Lingen in
insgesamt 2 Fällen Marihuana an den erst 17 Jahre alten U. verkauft haben.
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Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung seiner Wohnung in Lingen sollen 0,4 g
Marihuana aufgefunden worden sein.
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Am 08. Juni 2015 soll er an der Lengericher Straße in Lingen das unverschlossene
Fahrrad der Z. an sich genommen haben, um es mitzunehmen und für sich zu
verwenden. Während der Tat soll er ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 17 cm
mit sich geführt haben.
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Am 04. Juni 2015 soll er versucht haben, sich durch ein gekipptes Fenster Zutritt zu
den Geschäftsräumen einer Praxis für Krankengymnastik zu verschaffen. Dies soll
von dem Zeugen F. beobachtet worden sein, weswegen der Angeklagte von seiner
Tat Abstand genommen haben soll.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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09:20 Uhr:
7 Ns 46/16
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 33jährige Angeklagte A. aus Meppen.
Das Amtsgericht Meppen sprach die Angeklagte am 21. Dezember 2015 vom Vorwurf der
gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung frei.
Der Angeklagten wird Seitens der Staatsanwaltschaft folgendes zur Last gelegt:
Am 16. April 2015 soll es auf dem Vorplatz eines Verbrauchermarktes Am neuen Markt in
Meppen zwischen den bereits verurteilen X. und Y., der Angeklagten und dem Zeugen Z. zu
einer zunächst verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. Die bereits verurteilten X. und
Y. sollen dann im bewussten und gewollten Zusammenwirken auf den am Boden liegenden
Z. eingeschlagen und eingetreten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
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Freitag, 29. April 2016, 23. Kleine Strafkammer , Vorsitz: RiLG Everdiking, Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 2/16
Die 23. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten B. aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 18. November 2015 wegen
Betruges in 6 Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Am 02. Februar 2014 soll er über das Internet Waren im Wert von 47,99 € bestellt
haben. Da er nicht beabsichtigte, den Kaufpreis zu bezahlen, soll er die
Bankverbindung des Zeugen Z. angegeben haben, ohne hierzu berechtigt gewesen
zu sein.
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Am 05. Februar 2015 soll er über das Internet Waren im Gesamtwert von 262,50 €
bestellt haben. Dabei soll er nicht beabsichtigt haben, den Kaufpreis zu zahlen und
deswegen die Bankverbindung des Zeugen Z. angegeben haben.
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Im Februar 2015 soll er über das Internet Waren im Wert von 60,00 € mit der
Bankverbindung des Zeugen Z. bestellt haben.
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Am 11. Februar 2015 soll er erneut über das Internet Waren im Wert von 19,99 € mit
der Bankverbindung des Zeugen Z. angegeben haben.
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Am 11. März 2015 soll er Waren über das Internet im Wert von je 79,00 € bestellt
haben. Da er auch hier nicht beabsichtigte, den Kaufpreis zu zahlen, soll er eine nicht
existierende Bankverbindung angegeben haben.
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Im März 2015 soll er sich in ein Autohaus in Wallenhorst begeben und dort den
Eindruck eines zahlungswilligen und -fähigen Kunden gemacht haben. Tatsächlich
soll er bereits erhebliche Verbindlichkeiten gehabt haben und mindestens sechs
Zwangsvollstreckungsversuche sollen zuvor gescheitert sein. Die Mitarbeiter des
Autohauses sollen mit ihm am 25. März 2015 einen Langzeitmietvertrag für einen
Pkw über monatlich 1.200,00 € angeschlossen haben. Bei Vertragsabschluss soll
dem Angeklagten bewusst gewesen sein, dass er die Kosten nicht würde tragen
können. Dem Autohaus soll ein Schaden in Höhe von ca. 3.800,00 € entstanden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen und 1 Bewährungshelfer
geladen.
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Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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