Neu beginnende Strafverfahren ab 07.03.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
07.03.2016 bis zum 11.03.2016
Stand: 02.03.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 07. März 2016, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr.
Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 1/16
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. November 2015 wegen
Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu einer
Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Nach der Trennung soll der Angeklagte sich am 20. Juni 2015 in Bissendorf mit seiner
ehemaligen Lebensgefährtin X. getroffen haben. Dort soll es zu Auseinandersetzungen
gekommen sein, da der Angeklagte der Meinung gewesen sei, X. sei „fremdgegangen“. So
soll er X. als „dreckige Nutte“ bezeichnet haben. Auch soll er die Herausgabe ihres Handys
verlangt haben, um dieses auslesen zu können. Als sich X. geweigert habe, soll der
Angeklagte versucht haben, es ihr abzunehmen. Dazu soll er sie von hinten umklammert
haben. Danach soll er sie von sich geschubst haben, wodurch X. in einem Busch gelandet
sein soll. Auch soll er nach ihr getreten und sie bespuckt haben. Als X. in das Auto einer
Bekannten geflüchtet sei, soll der Angeklagte sich vor das Auto gestellt und gedroht haben:
„Ich bringe euch alle um! Es bringt nichts, dass ihr das Auto verschließt, ich kann auch das
Auto kaputt machen! Bei so einer Hure wird mein Sohn nicht mehr leben!“
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen.
-------------Dienstag, 08. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 12/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47jährigen Angeklagten B. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten durch Urteil vom 03.12.2015 wegen
unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen zu je 30,00 €.
Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art zu
führen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Oktober 2015 mit seinem Kleinbus auf der
Rheiner Straße in Lingen beim Rangieren den Pkw des Zeugen S. beschädigt zu haben und
sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------14:00 Uhr:
5 Ns 11/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
34-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
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Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. April 2015 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten.
Am 20. Januar 2014 soll es in der Wohnung des bereits verurteilten B. in Osnabrück wegen
eines von den Zeugen X. und Y. überreichten Wohnungskündigungsschreibens zu einer
Auseinandersetzung gekommen sein, an der auch der sich in der Wohnung aufhaltende
Angeklagte gewesen sein soll. Nachdem die Polizei die Situation zunächst geklärt hatte,
sollen die Zeugen versucht haben, zu ihrem Auto zu gelangen. Dort sollen sie wieder von
dem bereits verurteilten B. angegriffen worden sein. Der Angeklagte soll sich dann in
bedrohlicher Weise genähert und Y. mit Gewalt gegen den Pkw gedrückt haben. Weiter soll
er Y. mit einem Kantholz geschlagen und ihm am linken Oberschenkel und im Bereich der
Hoden getroffen haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest soll bei dem Angeklagten einen
Wert von 1,99 ‰ ergeben haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Dienstag, 08. März 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
272, mit Fortsetzungen am 09. März und 10. März 2016, jeweils um 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
10 KLs 38/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen
Angeklagten A. aus Litauen (z. Zt. JVA Oldenburg) und den jetzt 21-jährigen Angeklagten C.
aus Litauen (z. Zt. JVA Oldenburg) wegen besonders schweren Raubes.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. September 2015 die Geschäftsräume eines
Juweliers in der Großen Straße in Osnabrück betreten zu haben, um hochwertigen Schmuck
und Bargeld zu erbeuten. Einer der Angeklagten soll direkt nach Betreten des Geschäfts
Reizgas direkt in die Gesichter der im Geschäft befindlichen Verkäuferinnen sowie von
Kunden gesprüht haben, um diese außer Gefecht zu setzen und Schmuck und Bargeld an
sich nehmen und flüchten zu können. Allerdings sollen die anwesenden Personen noch in
der Lage gewesen sein, laut um Hilfe zu rufen, so dass die weitergehende Tat habe
verhindert werden können. Die Angeklagten sollen ohne Beute geflohen und kurze Zeit
später festgenommen worden sein. Die anwesenden Personen sollen schwerwiegende
Augenverletzungen, Hautreizungen und Verätzungen der Atemwege erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 13 Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 09. März 2016, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
18 KLs 2/16
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Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen
Angeklagten B. aus Ivangorod (Russland), z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08. Oktober 2015 mit einem Pkw aus den
Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei
35.126,5 g Haschisch mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem umgebauten
Kraftstofftank versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Russland bestimmt
gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 10. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 178/15
mit Fortsetzungen am 21. März 2016, 10:00 Uhr (Ortstermin) und 31. März 2016, 14:00 Uhr
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 71jährigen Angeklagten C. aus Belm.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. November 2015 wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 €.
Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 5 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. Juni 2015 mit einem Pkw öffentliche Straßen in
Osnabrück befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens
2,36 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Auf der Bremer Straße soll er Schlangenlinien
gefahren und mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Da er nicht mehr in der Lage
gewesen sei, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken, soll er vor seiner Wohnanschrift in
Belm auf der Straße gehalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
-------------12:00 Uhr:
5 Ns 13/16
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
49-jährigen Angeklagten A. aus Hamburg, z. Zt. JVA Lingen.
Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 10. Dezember 2015 wegen
Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 08. und dem 11. November 2014 in der
Wohnung der Z. in Bramsche 150,00 € Bargeld entwendet zu haben.
Im gleichen Zeitraum soll er in der ebenfalls dort befindlichen Wohnung der M. Bargeld in
Höhe von mindestens 150,00 € entwendet haben.
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Seite 4
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Donnerstag, 10. März 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 4/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 58-jährige
Angeklagte B. aus Bohmte.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 26. November 2015 wegen
fahrlässigen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung zu einer Geldbuße von 35,00 €
sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen
zu je 15,00 €. Ihr wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art zu
führen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Juni 2015 beim Ausparken am Drosselweg in
Osnabrück mit ihrem Pkw an den abgestellten Pkw der Zeugin Z. gestoßen zu sein. Dabei
soll am Fahrzeug der Z. ein Schaden in Höhe von ca. 2.700,00 € entstanden sein. Danach
soll sie ausgestiegen und die Beschädigungen in Augenschein genommen haben. Nachdem
sie geäußert habe, dass ja nichts passiert sei, soll sie mit ihrem Fahrzeug davon gefahren
sein. Sie soll nichts weiter veranlasst haben, um die Geschädigte ausfindig zu machen und
ihre Beteiligung an dem Unfall bekannt zu machen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
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10:40 Uhr:
7 Ns 11/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
53-jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 17. Dezember 2015 wegen
fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 55,00 €.
Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03. Oktober 2015 mit seinem Pkw die FriedrichEbert-Straße in Nordhorn befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von
mindestens 0,74 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Er soll so mehrfach mit seinem Pkw
über die Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen gekommen sein und zweimal ohne Anlass
einen Bremsvorgang eingeleitet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Seite 5
Freitag, 11. März 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87
09:00 Uhr:
7 Ns 24/16
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten A. aus Lienen.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 23. November 2015 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je
10,00 €.
Wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln soll die
Wohnung des Angeklagten in Bad Iburg am 29. Juli 2014 durchsucht worden sein. Dabei
sollen verschiedene Drogenutensilien, 14 Cannabispflanzen, ein Cannabissetzling sowie
0,36 g Marihuana vorgefunden worden sein. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum des
Angeklagten und seines Mitbewohners bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
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Freitag, 11. März 2016, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener,
Saal 176
09:00 Uhr:
23 Ns 21/15
Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn.
Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 12. Oktober 2015 wegen
Verstoßes gegen das Waffengesetzt in Tatmehrheit mit versuchtem Computerbetrug zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt
wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. Mai 2015 - eventuell gemeinsam mit einem
unbekannten Mittäter - mit den Accountdaten des Geschädigten Z. bei dem Internetshop
Zalando Sportschuhe im Wert von 779,70 € bestellt zu haben. Bei Anlieferung soll der
Angeklagte - oder sein unbekannter Mittäter - an einem Haus an der Hauptstraße in
Nordhorn ein Klingelschild mit falschem Namen angebracht gehabt haben. Da die Polizei
bereits informiert gewesen sei, soll die Übergabe der Schuhe durch den Paketzusteller nicht
zustande gekommen sein.
Am 28. Mai 2015 soll sich der Angeklagte im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung im
Besitz eines Faustmessers befunden haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
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