Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.03.2016 bis zum 11.03.2016 Stand: 02.03.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 07. März 2016, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 09:00 Uhr: 21 Ns 1/16 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. November 2015 wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung, Bedrohung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 €. Nach der Trennung soll der Angeklagte sich am 20. Juni 2015 in Bissendorf mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin X. getroffen haben. Dort soll es zu Auseinandersetzungen gekommen sein, da der Angeklagte der Meinung gewesen sei, X. sei „fremdgegangen“. So soll er X. als „dreckige Nutte“ bezeichnet haben. Auch soll er die Herausgabe ihres Handys verlangt haben, um dieses auslesen zu können. Als sich X. geweigert habe, soll der Angeklagte versucht haben, es ihr abzunehmen. Dazu soll er sie von hinten umklammert haben. Danach soll er sie von sich geschubst haben, wodurch X. in einem Busch gelandet sein soll. Auch soll er nach ihr getreten und sie bespuckt haben. Als X. in das Auto einer Bekannten geflüchtet sei, soll der Angeklagte sich vor das Auto gestellt und gedroht haben: „Ich bringe euch alle um! Es bringt nichts, dass ihr das Auto verschließt, ich kann auch das Auto kaputt machen! Bei so einer Hure wird mein Sohn nicht mehr leben!“ Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. -------------Dienstag, 08. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 12/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47jährigen Angeklagten B. aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten durch Urteil vom 03.12.2015 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen zu je 30,00 €. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 1 Monat untersagt, Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17. Oktober 2015 mit seinem Kleinbus auf der Rheiner Straße in Lingen beim Rangieren den Pkw des Zeugen S. beschädigt zu haben und sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------14:00 Uhr: 5 Ns 11/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. April 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Am 20. Januar 2014 soll es in der Wohnung des bereits verurteilten B. in Osnabrück wegen eines von den Zeugen X. und Y. überreichten Wohnungskündigungsschreibens zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, an der auch der sich in der Wohnung aufhaltende Angeklagte gewesen sein soll. Nachdem die Polizei die Situation zunächst geklärt hatte, sollen die Zeugen versucht haben, zu ihrem Auto zu gelangen. Dort sollen sie wieder von dem bereits verurteilten B. angegriffen worden sein. Der Angeklagte soll sich dann in bedrohlicher Weise genähert und Y. mit Gewalt gegen den Pkw gedrückt haben. Weiter soll er Y. mit einem Kantholz geschlagen und ihm am linken Oberschenkel und im Bereich der Hoden getroffen haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest soll bei dem Angeklagten einen Wert von 1,99 ‰ ergeben haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Dienstag, 08. März 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 272, mit Fortsetzungen am 09. März und 10. März 2016, jeweils um 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 10 KLs 38/15 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten A. aus Litauen (z. Zt. JVA Oldenburg) und den jetzt 21-jährigen Angeklagten C. aus Litauen (z. Zt. JVA Oldenburg) wegen besonders schweren Raubes. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. September 2015 die Geschäftsräume eines Juweliers in der Großen Straße in Osnabrück betreten zu haben, um hochwertigen Schmuck und Bargeld zu erbeuten. Einer der Angeklagten soll direkt nach Betreten des Geschäfts Reizgas direkt in die Gesichter der im Geschäft befindlichen Verkäuferinnen sowie von Kunden gesprüht haben, um diese außer Gefecht zu setzen und Schmuck und Bargeld an sich nehmen und flüchten zu können. Allerdings sollen die anwesenden Personen noch in der Lage gewesen sein, laut um Hilfe zu rufen, so dass die weitergehende Tat habe verhindert werden können. Die Angeklagten sollen ohne Beute geflohen und kurze Zeit später festgenommen worden sein. Die anwesenden Personen sollen schwerwiegende Augenverletzungen, Hautreizungen und Verätzungen der Atemwege erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 13 Zeugen geladen. -------------- Mittwoch, 09. März 2016, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176 09:00 Uhr: 18 KLs 2/16 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten B. aus Ivangorod (Russland), z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08. Oktober 2015 mit einem Pkw aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 35.126,5 g Haschisch mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen in einem umgebauten Kraftstofftank versteckt und für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Russland bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 3 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 10. März 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 09:00 Uhr: 5 Ns 178/15 mit Fortsetzungen am 21. März 2016, 10:00 Uhr (Ortstermin) und 31. März 2016, 14:00 Uhr Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 71jährigen Angeklagten C. aus Belm. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. November 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. Juni 2015 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,36 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Auf der Bremer Straße soll er Schlangenlinien gefahren und mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Da er nicht mehr in der Lage gewesen sei, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken, soll er vor seiner Wohnanschrift in Belm auf der Straße gehalten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. -------------12:00 Uhr: 5 Ns 13/16 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49-jährigen Angeklagten A. aus Hamburg, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 10. Dezember 2015 wegen Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 08. und dem 11. November 2014 in der Wohnung der Z. in Bramsche 150,00 € Bargeld entwendet zu haben. Im gleichen Zeitraum soll er in der ebenfalls dort befindlichen Wohnung der M. Bargeld in Höhe von mindestens 150,00 € entwendet haben. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Donnerstag, 10. März 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 4/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 58-jährige Angeklagte B. aus Bohmte. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 26. November 2015 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung zu einer Geldbuße von 35,00 € sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,00 €. Ihr wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 24. Juni 2015 beim Ausparken am Drosselweg in Osnabrück mit ihrem Pkw an den abgestellten Pkw der Zeugin Z. gestoßen zu sein. Dabei soll am Fahrzeug der Z. ein Schaden in Höhe von ca. 2.700,00 € entstanden sein. Danach soll sie ausgestiegen und die Beschädigungen in Augenschein genommen haben. Nachdem sie geäußert habe, dass ja nichts passiert sei, soll sie mit ihrem Fahrzeug davon gefahren sein. Sie soll nichts weiter veranlasst haben, um die Geschädigte ausfindig zu machen und ihre Beteiligung an dem Unfall bekannt zu machen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. -------------- 10:40 Uhr: 7 Ns 11/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 53-jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 17. Dezember 2015 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 55,00 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03. Oktober 2015 mit seinem Pkw die FriedrichEbert-Straße in Nordhorn befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 0,74 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Er soll so mehrfach mit seinem Pkw über die Fahrbahnbegrenzungsmarkierungen gekommen sein und zweimal ohne Anlass einen Bremsvorgang eingeleitet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 Freitag, 11. März 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 87 09:00 Uhr: 7 Ns 24/16 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten A. aus Lienen. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 23. November 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 €. Wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln soll die Wohnung des Angeklagten in Bad Iburg am 29. Juli 2014 durchsucht worden sein. Dabei sollen verschiedene Drogenutensilien, 14 Cannabispflanzen, ein Cannabissetzling sowie 0,36 g Marihuana vorgefunden worden sein. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum des Angeklagten und seines Mitbewohners bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. -------------- Freitag, 11. März 2016, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176 09:00 Uhr: 23 Ns 21/15 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 23jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 12. Oktober 2015 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt in Tatmehrheit mit versuchtem Computerbetrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25. Mai 2015 - eventuell gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter - mit den Accountdaten des Geschädigten Z. bei dem Internetshop Zalando Sportschuhe im Wert von 779,70 € bestellt zu haben. Bei Anlieferung soll der Angeklagte - oder sein unbekannter Mittäter - an einem Haus an der Hauptstraße in Nordhorn ein Klingelschild mit falschem Namen angebracht gehabt haben. Da die Polizei bereits informiert gewesen sei, soll die Übergabe der Schuhe durch den Paketzusteller nicht zustande gekommen sein. Am 28. Mai 2015 soll sich der Angeklagte im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung im Besitz eines Faustmessers befunden haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6
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