Neu beginnende Strafverfahren ab dem 01.02.2016

Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
01.02.2016 bis zum 05.02.2016
Stand: 26.01.2016
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
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Montag, 01. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277
09:00 Uhr:
7 Ns 137/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 23jährige Angeklagte A. aus Wallenhorst.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 05. Juni 2015 wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,00 €.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. August 2014 als Führerin eines Pkw auf der B 68
von der Fahrbahn abgekommen und mit der Schutzplanke kollidiert zu sein. Dabei soll ein
Sachschaden in Höhe von 4.000,00 € entstanden sein. Dennoch soll sie in Kenntnis des
Unfalls den Ort verlassen haben, ohne dass die notwendigen Feststellungen getroffen
werden konnten.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 4 Zeugen
geladen.
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11:00 Uhr:
7 Ns 195/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
41-jährigen Angeklagten B. aus Sögel.
Das Amtsgericht Meppen verwarf mit Urteil vom 04. November 2015 den Einspruch des
Angeklagten gegen den Strafbefehl vom 11. September 2015, durch den gegen ihn wegen
des Vorwurfs der Beleidigung eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 € verhängt
worden war.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 15. Juni 2015 den Steuerhauptsekretär X vom
Finanzamt Papenburg in einem dienstlichen Gespräch als „Lügner“, „Betrüger“, „NaziSchwein“ und „Arschloch“ bezeichnet zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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13:30 Uhr:
7 Ns 194/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 65jährige Angeklagte A. aus Braunschweig, z. Zt. JVA Vechta.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 11. September 2015 wegen
unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren und 6 Monaten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. März 2015 mit dem IC aus den Niederlanden
kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 211,19 g Kokain mit sich geführt
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zu haben. Die Drogen sollen für den gemeinsamen Konsum mit Freunden bestimmt
gewesen sein
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 2 Zeugen
geladen.
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Montag, 01. Februar 2016, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG
Dr. Frommeyer, Saal 1
09:00 Uhr:
21 Ns 43/15
Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen
Angeklagten C. aus Bad Laer.
Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 13. Oktober 2015 wegen
Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 29. Januar 2015 nach dem
Fußballtraining das Smartphone seines Mannschaftskollegen Y. entwendet zu haben. Das
Handy soll er dann dem gesondert verfolgten A. überlassen haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
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Dienstag, 02. Februar 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
188, mit Fortsetzungen am 09. Febr., 17. Febr. 2016, jeweils um 09:15 Uhr
09:15 Uhr:
10 KLs 35/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 31-jährigen
Angeklagten B. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen, wegen schweren Raubes.
Der Angeklagte soll sich am 09. April 2015 gemeinsam mit zwei unbekannten Mittätern zu
den Geschäftsräumen eines Juweliers in Nordhorn begeben haben. Die maskierten Täter
sollen dem Personal Schusswaffen, Pfefferspray und eine mitgeführte Axt vorgehalten
haben. Einer der Täter soll dann mit der Axt eine Vitrine eingeschlagen und Uhren im Wert
von ca. 120.000,00 € entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 6 Zeugen
geladen.
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Mittwoch, 03. Februar 2016, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6
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09:00 Uhr:
14 Ns 41/15
Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. Oktober 2015 wegen
Steuerhinterziehung in 11 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je
20,00 €.
Der Angeklagte soll in der Zeit von November 2011 bis zum 01.08.2014 als faktischer
Inhaber und Geschäftsführer gemeinsam mit seiner gesondert verfolgten Ehefrau ein
Gewerbe für die Aufstellung von Geldspielautomaten und Unterhaltungsgeräten betrieben
haben. Dabei sollen zumindest bis 2013 auch steuerpflichtige Umsätze und Gewinne
entstanden sein. Trotz seiner Kenntnis der daraus resultierenden steuerlichen Erklärungsund Wahrheitspflichten soll er in den Jahren 2010 und 2011 die Einnahmen und Umsätze
aus dem Gewerbe unzureichend aufgezeichnet haben, so dass er und seine Ehefrau beim
Finanzamt Osnabrück-Stadt unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuerjahreserklärungen
abgegeben hätten.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 4 Zeugen und 1
Beteiligter geladen.
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Mittwoch, 03. Februar 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 3, mit Fortsetzungen am 08. Febr., 14:30 Uhr, 10. Febr. 09:15 Uhr, Saal 3
14:30 Uhr:
15 KLs 29/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 32-jährigen
Angeklagten B. aus Den Haag (Niederlande), z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. September 2015 mit dem IC aus den
Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 1.994,7 g Kokain
mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf in
Deutschland bestimmt gewesen sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen.
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Donnerstag, 04. Februar 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal
277
11:30 Uhr:
5 Ns 176/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. November 2015 wegen
Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Mai 2015 im Rahmen einer polizeilichen
Kontrolle im Bereich der AOK in Osnabrück dem Beamten G. gegenüber „Fick dich, Alter!“
geäußert zu haben.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.
-------------13:00 Uhr:
5 Ns 178/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
71-jährigen Angeklagten B. aus Belm.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. November 2015 wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 €.
Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 5 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. Juni 2015 mit einem Pkw öffentliche Straßen in
Osnabrück befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens
2,36 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Auf der Bremerstraße soll er Schlangenlinien
gefahren und mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Da er nicht mehr in der Lage
gewesen sei, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken, soll er vor seiner Wohnanschrift in
Belm auf der Straße gehalten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 10 Zeugen
geladen.
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Donnerstag, 04. Februar 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3
10:00 Uhr:
22 Ns 34/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten A. aus Melle.
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. August 2015 wegen
unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 3 Fällen sowie wegen unerlaubten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7
Monaten.
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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar:
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Am 08. März 2015 soll er sich im Besitz von 5 g Amphetamin und 10 EcstasyTabletten befunden haben.
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Zwischen dem 01. Januar und dem 01. März 2015 soll er dem gesondert verfolgten
M. in mindestens 2 Fällen mindestens 1 g Marihuana verkauft haben.
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Im Rahmen einer Polizeikontrolle am 24. Januar 2015 soll er sich im Besitz von 3 g
Marihuana, 3,7 g Amphetamin und 0,5 g MDMA befunden haben.
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Am 28. März 2014 soll er sich im Besitz von ca. 9,7 g Amphetamin befunden haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 1 Zeuge und 1
Bewährungshelfer geladen.
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Freitag, 05. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188, mit
Fortsetzung am 19. Februar 2016, 09:00 Uhr
09:00 Uhr:
7 Ns 125/15
Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28jährigen Angeklagten C. aus Lingen.
Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 21. April 2015 wegen unerlaubten
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2
Jahren und 3 Monaten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben:
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Zwischen dem 01. Juli 2013 und dem 31. August 2013 soll er in mindestens 16 Fällen
jeweils 2 Mal wöchentlich mindestens 1 g Marihuana an den gesondert verfolgten E.
zum Grammpreis von 10,00 € verkauft haben. In mindestens 3 Fällen soll er
zusätzlich mindestens 1 Ecstasy-Pille zum Preis von 10,00 € verkauft haben.
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Zwischen dem 01. Oktober 2013 und dem 28. Januar 2014 soll er in mindestens 6
Fällen jeweils 1 Ecstasy-Pille zum Preis von je 10,00 € an den gesondert verfolgten
P. verkauft haben. In einem weiteren Fall soll er zusätzlich mindestens 1 g Marihuana
und mindestens einmal 1 Konsumeinheit Amphetamin verkauft haben.
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Am 29. Januar 2014 soll er mit dem gesondert verfolgten P. über WhatsApp den
Verkauf von 10 Ecstasy-Pillen für 50,00 € vereinbart haben. Zu dem Geschäft soll es
aber durch die vorläufige Festnahme des Angeklagten nicht gekommen sein.
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Am gleichen Tag sollen bei dem Angeklagten 12,1 g Marihuana vorgefunden worden
sein. Im Rahmen einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung sollen weiter 1,1 g
Marihuana, weitere 1,1 g Marihuana und 2,4 g Amphetamin sowie weitere Utensilien
vorgefunden worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 5 Zeugen und 1
Bewährungshelfer geladen.
Presse-Info des Landgerichts Osnabrück
Seite 6