Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 01.02.2016 bis zum 05.02.2016 Stand: 26.01.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1 Montag, 01. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 277 09:00 Uhr: 7 Ns 137/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 23jährige Angeklagte A. aus Wallenhorst. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 05. Juni 2015 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,00 €. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 31. August 2014 als Führerin eines Pkw auf der B 68 von der Fahrbahn abgekommen und mit der Schutzplanke kollidiert zu sein. Dabei soll ein Sachschaden in Höhe von 4.000,00 € entstanden sein. Dennoch soll sie in Kenntnis des Unfalls den Ort verlassen haben, ohne dass die notwendigen Feststellungen getroffen werden konnten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 4 Zeugen geladen. -------------- 11:00 Uhr: 7 Ns 195/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 41-jährigen Angeklagten B. aus Sögel. Das Amtsgericht Meppen verwarf mit Urteil vom 04. November 2015 den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl vom 11. September 2015, durch den gegen ihn wegen des Vorwurfs der Beleidigung eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 € verhängt worden war. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 15. Juni 2015 den Steuerhauptsekretär X vom Finanzamt Papenburg in einem dienstlichen Gespräch als „Lügner“, „Betrüger“, „NaziSchwein“ und „Arschloch“ bezeichnet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- 13:30 Uhr: 7 Ns 194/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 65jährige Angeklagte A. aus Braunschweig, z. Zt. JVA Vechta. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte die Angeklagte am 11. September 2015 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. März 2015 mit dem IC aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 211,19 g Kokain mit sich geführt Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2 zu haben. Die Drogen sollen für den gemeinsamen Konsum mit Freunden bestimmt gewesen sein Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 2 Zeugen geladen. -------------- Montag, 01. Februar 2016, 21. große Strafkammer - Jugendkammer - , Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 09:00 Uhr: 21 Ns 43/15 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten C. aus Bad Laer. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 13. Oktober 2015 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 29. Januar 2015 nach dem Fußballtraining das Smartphone seines Mannschaftskollegen Y. entwendet zu haben. Das Handy soll er dann dem gesondert verfolgten A. überlassen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------- Dienstag, 02. Februar 2016, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188, mit Fortsetzungen am 09. Febr., 17. Febr. 2016, jeweils um 09:15 Uhr 09:15 Uhr: 10 KLs 35/15 Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen, wegen schweren Raubes. Der Angeklagte soll sich am 09. April 2015 gemeinsam mit zwei unbekannten Mittätern zu den Geschäftsräumen eines Juweliers in Nordhorn begeben haben. Die maskierten Täter sollen dem Personal Schusswaffen, Pfefferspray und eine mitgeführte Axt vorgehalten haben. Einer der Täter soll dann mit der Axt eine Vitrine eingeschlagen und Uhren im Wert von ca. 120.000,00 € entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 6 Zeugen geladen. -------------- Mittwoch, 03. Februar 2016, 14. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 6 Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3 09:00 Uhr: 14 Ns 41/15 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. Oktober 2015 wegen Steuerhinterziehung in 11 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 20,00 €. Der Angeklagte soll in der Zeit von November 2011 bis zum 01.08.2014 als faktischer Inhaber und Geschäftsführer gemeinsam mit seiner gesondert verfolgten Ehefrau ein Gewerbe für die Aufstellung von Geldspielautomaten und Unterhaltungsgeräten betrieben haben. Dabei sollen zumindest bis 2013 auch steuerpflichtige Umsätze und Gewinne entstanden sein. Trotz seiner Kenntnis der daraus resultierenden steuerlichen Erklärungsund Wahrheitspflichten soll er in den Jahren 2010 und 2011 die Einnahmen und Umsätze aus dem Gewerbe unzureichend aufgezeichnet haben, so dass er und seine Ehefrau beim Finanzamt Osnabrück-Stadt unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben hätten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 4 Zeugen und 1 Beteiligter geladen. -------------- Mittwoch, 03. Februar 2016, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3, mit Fortsetzungen am 08. Febr., 14:30 Uhr, 10. Febr. 09:15 Uhr, Saal 3 14:30 Uhr: 15 KLs 29/15 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 32-jährigen Angeklagten B. aus Den Haag (Niederlande), z. Zt. JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. September 2015 mit dem IC aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 1.994,7 g Kokain mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen. -------------- Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4 Donnerstag, 04. Februar 2016, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277 11:30 Uhr: 5 Ns 176/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. November 2015 wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Mai 2015 im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle im Bereich der AOK in Osnabrück dem Beamten G. gegenüber „Fick dich, Alter!“ geäußert zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. -------------13:00 Uhr: 5 Ns 178/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 71-jährigen Angeklagten B. aus Belm. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. November 2015 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00 €. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28. Juni 2015 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,36 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Auf der Bremerstraße soll er Schlangenlinien gefahren und mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Da er nicht mehr in der Lage gewesen sei, sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken, soll er vor seiner Wohnanschrift in Belm auf der Straße gehalten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 10 Zeugen geladen. -------------- Donnerstag, 04. Februar 2016, 22. kleine Strafkammer , Vorsitz: VRiLG Dr. Rikken, Saal 3 10:00 Uhr: 22 Ns 34/15 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 24jährigen Angeklagten A. aus Melle. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 06. August 2015 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in 3 Fällen sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - Am 08. März 2015 soll er sich im Besitz von 5 g Amphetamin und 10 EcstasyTabletten befunden haben. - Zwischen dem 01. Januar und dem 01. März 2015 soll er dem gesondert verfolgten M. in mindestens 2 Fällen mindestens 1 g Marihuana verkauft haben. - Im Rahmen einer Polizeikontrolle am 24. Januar 2015 soll er sich im Besitz von 3 g Marihuana, 3,7 g Amphetamin und 0,5 g MDMA befunden haben. - Am 28. März 2014 soll er sich im Besitz von ca. 9,7 g Amphetamin befunden haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen. -------------- Freitag, 05. Februar 2016, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Hardt, Saal 188, mit Fortsetzung am 19. Februar 2016, 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 7 Ns 125/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28jährigen Angeklagten C. aus Lingen. Das Amtsgericht Lingen verurteilte den Angeklagten am 21. April 2015 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Zwischen dem 01. Juli 2013 und dem 31. August 2013 soll er in mindestens 16 Fällen jeweils 2 Mal wöchentlich mindestens 1 g Marihuana an den gesondert verfolgten E. zum Grammpreis von 10,00 € verkauft haben. In mindestens 3 Fällen soll er zusätzlich mindestens 1 Ecstasy-Pille zum Preis von 10,00 € verkauft haben. - Zwischen dem 01. Oktober 2013 und dem 28. Januar 2014 soll er in mindestens 6 Fällen jeweils 1 Ecstasy-Pille zum Preis von je 10,00 € an den gesondert verfolgten P. verkauft haben. In einem weiteren Fall soll er zusätzlich mindestens 1 g Marihuana und mindestens einmal 1 Konsumeinheit Amphetamin verkauft haben. - Am 29. Januar 2014 soll er mit dem gesondert verfolgten P. über WhatsApp den Verkauf von 10 Ecstasy-Pillen für 50,00 € vereinbart haben. Zu dem Geschäft soll es aber durch die vorläufige Festnahme des Angeklagten nicht gekommen sein. - Am gleichen Tag sollen bei dem Angeklagten 12,1 g Marihuana vorgefunden worden sein. Im Rahmen einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung sollen weiter 1,1 g Marihuana, weitere 1,1 g Marihuana und 2,4 g Amphetamin sowie weitere Utensilien vorgefunden worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 5 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6
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