Landgericht Cottbus

Landgericht Cottbus
- Pressestelle Pressesprecher:
Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker
Tel.: 0355 6371-314
stellv. Pressesprecherin:
Richterin am Landgericht Mandy Liersch
Tel.: 0355 6371-260
Pressemitteilung 7/2015
Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem 01.05.2015
1. große Strafkammer
a) 21 KLs 18/14
wegen
unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln
Tatort:
Dresden, Elsterwerda und Cottbus
Tatzeit:
Oktober 2013 bis 07.01.2014
Dem 33-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in vier Fällen ohne die hierfür notwendige
Erlaubnis mit dem Metamfetamin Crystal in nicht unerheblicher Menge gehandelt zu haben.
Hauptverhandlungstermine:
06.05.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
07.05.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
b) 21 Ks 2/14
wegen
Totschlags
Tatort:
Bad Liebenwerda
Tatzeit:
15.12.2012
Der Angeklagten wird vorgeworfen, ihren sechs Monate alten Sohn am Abend des Tattages
mehrmals heftig geschüttelt zu haben. Die dadurch verursachte Störung der Blutzufuhr zum
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Gehirn soll zu einem massiven Hirntrauma und wenige Wochen später zum Tod des Kindes
geführt haben.
Hauptverhandlungstermine:
13.05.2015
10:00 Uhr
22.05.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
01.06.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
2. große Strafkammer
a) 22 KLs 5/13
wegen
Bestechlichkeit, Bestechung, Betruges und Urkundenfälschung
Tatort:
Königs Wusterhausen und anderenorts
Tatzeit:
2005 bis 2011
Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind Korruptionsvorwürfe
insbesondere im Zusammenhang mit den Erschließungsvorhaben Umverlegung einer
Trinkwasserleitung
und einer
Abwasserdruckleitung
für
den
Großflughafen
Berlin-
Geschäftsführer
eines
Brandenburg.
Einem
der
Angeklagten wird vorgeworfen, als ehemaliger
Bauunternehmens dem ebenfalls angeklagten früheren Vorsteher eines Abwasser- und
Wasserzweckverbandes Zuwendungen in Form von Geld, Baumaterialien und Bewirtungen
in Höhe von über 32.000 Euro mit dem Ziel gewährt zu haben, dass das Bauunternehmen
bei der Vergabe und Abrechnung von Aufträgen für die Erschließungsvorhaben bevorzugt
wird. Der Verbandsvorsteher soll dafür gesorgt haben, dass das Bauunternehmen den
Zuschlag für bestimmte Abschnitte der Bauvorhaben erhält, obwohl es im Vergabeverfahren
nicht
das
günstigste
Angebot
abgegeben
hatte.
In
der
Bauphase
sollen
dem
Bauunternehmen durch Entscheidungen des Vorstehers des Zweckverbandes überhöhte
Abrechnungen ermöglicht worden sein. In einem Fall soll der Geschäftsführer des
Bauunternehmens außerdem Leistungsminderungen in Höhe von über 39.000 Euro bei der
Abrechnung gegenüber dem Zweckverband bewusst verschwiegen haben.
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Der Geschäftsführer des Bauunternehmens soll darüber hinaus den Geschäftsführer eines
Ingenieurbüros, das mit der Planung und Bauleitung für die Erschließungsvorhaben befasst
war, bestochen haben. Dafür soll das Planungsbüro dem Bauunternehmen Tipps im
Vergabeverfahren gegeben und deutliche Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den
Bietern im Vergabevorschlag nicht vermerkt haben. Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros
wiederum soll dem Vorsteher des Zweckverbandes Reisen, Bewirtungen und andere Vorteile
in
der
Erwartung
zugewandt
haben,
auch
künftig
bei
Auftragsvergaben
für
Ingenieurleistungen berücksichtigt zu werden.
Weiterhin angeklagt ist der Geschäftsführer eines Verkehrsbauunternehmens. Dieses
Unternehmen soll Leistungen im Wert von über 20.000 Euro am Eigenheim des Vorstehers
des Zweckverbandes erbracht haben, ohne dafür eine Rechnung zu stellen. In diesem
Zusammenhang soll der Geschäftsführer mehrere Rechnungen gefälscht haben. Der
Verbandsvorsteher soll im Gegenzug dem Verkehrsbauunternehmen eine Reihe von
Aufträgen verschafft haben.
Hauptverhandlungstermine:
04.05.2015
10:15 Uhr (Fortsetzung)
13.05.2015
10:15 Uhr (Fortsetzung)
b) 22 KLs 8/12
wegen
gewerbsmäßiger Steuerhehlerei sowie Steuerhinterziehung
Tatort:
Guben und anderenorts
Tatzeit:
23.05.2011 bis 03.01.2012
Der aus Polen stammende Angeklagte soll sich mit weiteren Tatbeteiligten damit befasst
haben, unversteuerte und unverzollte Zigaretten in die Bundesrepublik Deutschland
einzuschmuggeln und hier an Abnehmer unter anderem in Berlin abzusetzen. Die
Lieferungen der Zigaretten sollen in PKW auf unterschiedlichen Fahrstrecken und über
verschiedene Grenzübergänge erfolgt sein. Der Angeklagte soll die Transporte als
sogenannter Pilot begleitet und dabei die nähere Umgebung nach Polizei- und Zollaktivitäten
aufgeklärt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in 53 Fällen durch die Einfuhr von
etwa 6,8 Mio. Zigaretten einen Gesamtsteuerschaden von etwa 1,5 Mio. Euro verursacht zu
haben.
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Hauptverhandlungstermine:
13.05.2015
12:30 Uhr (Fortsetzung)
20.05.2015
12:30 Uhr (Fortsetzung)
27.05.2015
12:30 Uhr (Fortsetzung)
c) 22 KLs 6/13
wegen
Betruges und versuchter Erpressung
Tatort:
Falkenberg und an anderen Orten
Tatzeit:
17.12.2009 bis 19.08.2010
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Betrug im besonders schweren Fall wegen
des folgenden Sachverhaltes vor: Im Sommer 2009 soll eine Bodenverwertungsgesellschaft
für das Land Brandenburg den Verkauf von Grundstücken auf dem Gelände eines ehemals
militärisch genutzten Flugplatzes organisiert haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben,
die Grundstücke zu erwerben und mit einer Solaranlage zu bebauen, obwohl ihm bekannt
gewesen sein soll, dass er weder über die finanziellen Mittel für den Erwerb verfügte noch
kreditwürdig war. Er soll für die Grundstücke einen Kaufpreis von etwa 3,6 Millionen Euro
geboten und erklärt haben, dass er das Gebot für eine noch zu gründende GmbH abgebe,
hinter der eine Investorengruppe stehe. Tatsächlich sollen dann auch zwei Gesellschaften
gegründet worden sein, die der Angeklagte in der Geschäftsführung allerdings mit
Strohleuten besetzt haben soll. Auf die zunächst geforderte Finanzierungsbestätigung soll
die Bodenverwertungsgesellschaft verzichtet haben, nachdem ihrer Mitarbeiterin der
Kontoauszug des Unternehmens eines angeblichen Investors vorgelegt worden war und sie
mit diesem während der Beurkundung ein Telefonat geführt hatte. Auf Veranlassung des
Angeklagten soll in den Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen worden sein, die es ihm
ermöglichte, die Grundstücke ohne Beteiligung des Landes Brandenburg und vor der
Eigentumsumschreibung zu belasten. Wie von ihm von vornherein beabsichtigt, soll der
Angeklagte in der Folge die Bestellung von drei Briefgrundschulden von jeweils über
1,2 Millionen Euro zu Lasten der landeseigenen Grundstücke veranlasst und die
Grundschuldbriefe bei sich aufbewahrt haben.
Der Angeklagte soll zudem einen Erpressungsversuch begangen haben. Als er die erste
Kaufpreisrate für die Grundstücke nicht bezahlt hatte und Zweifel an seiner Fähigkeit zur
Umsetzung des Solaranlagenprojektes entstanden waren, soll durch die Bodenverwertungsgesellschaft eine Aktiengesellschaft als neue Geschäftspartnerin ins Auge gefasst worden
sein. Diese soll dem Angeklagten ein nicht diskutierbares Angebot für seine bisherigen
Leistungen von 340.000 Euro und die Übernahme der noch offenen Kosten unterbreitet
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haben. Der Angeklagte soll hingegen eine Zahlung von 2,0 Millionen Euro gefordert und
mitgeteilt haben, er werde für den Fall der Nichtzahlung das Projekt an einen anderen
Investor veräußern, um so die Geschäftsinteressen des Vorstandsvorsitzenden der
Aktiengesellschaft zu vereiteln. Dieser soll aber auf die Forderungen des Angeklagten nicht
eingegangen sein.
Hauptverhandlungstermine:
05.05.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
12.05.2015
10:00 Uhr (Fortsetzung)
d) 22 KLs 9/14
wegen
Steuerhinterziehung
Tatort:
Cottbus
Tatzeit:
31.05.2008 bis 11.01.2009
Die jetzt 54-jährige Angeklagte soll im Zusammenhang mit einem von ihr betriebenen Handel
mit Paletten Umsatzsteuer im Umfang von über 870.000 Euro hinterzogen haben.
Hauptverhandlungstermin:
19.05.2015
10:00 Uhr
Hinweis:
Die Auflistung der Strafverfahren und Termine erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Änderungen der Termine können sich jederzeit – auch kurzfristig – aufgrund gerichtlicher
Entscheidungen ergeben.
Frank Merker
Pressesprecher