Landgericht Cottbus - Pressestelle Pressesprecher: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Merker Tel.: 0355 6371-314 stellv. Pressesprecherin: Richterin am Landgericht Mandy Liersch Tel.: 0355 6371-260 Pressemitteilung 7/2015 Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem 01.05.2015 1. große Strafkammer a) 21 KLs 18/14 wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln Tatort: Dresden, Elsterwerda und Cottbus Tatzeit: Oktober 2013 bis 07.01.2014 Dem 33-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in vier Fällen ohne die hierfür notwendige Erlaubnis mit dem Metamfetamin Crystal in nicht unerheblicher Menge gehandelt zu haben. Hauptverhandlungstermine: 06.05.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 07.05.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) b) 21 Ks 2/14 wegen Totschlags Tatort: Bad Liebenwerda Tatzeit: 15.12.2012 Der Angeklagten wird vorgeworfen, ihren sechs Monate alten Sohn am Abend des Tattages mehrmals heftig geschüttelt zu haben. Die dadurch verursachte Störung der Blutzufuhr zum 2 Gehirn soll zu einem massiven Hirntrauma und wenige Wochen später zum Tod des Kindes geführt haben. Hauptverhandlungstermine: 13.05.2015 10:00 Uhr 22.05.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 01.06.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 2. große Strafkammer a) 22 KLs 5/13 wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Betruges und Urkundenfälschung Tatort: Königs Wusterhausen und anderenorts Tatzeit: 2005 bis 2011 Gegenstand der Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind Korruptionsvorwürfe insbesondere im Zusammenhang mit den Erschließungsvorhaben Umverlegung einer Trinkwasserleitung und einer Abwasserdruckleitung für den Großflughafen Berlin- Geschäftsführer eines Brandenburg. Einem der Angeklagten wird vorgeworfen, als ehemaliger Bauunternehmens dem ebenfalls angeklagten früheren Vorsteher eines Abwasser- und Wasserzweckverbandes Zuwendungen in Form von Geld, Baumaterialien und Bewirtungen in Höhe von über 32.000 Euro mit dem Ziel gewährt zu haben, dass das Bauunternehmen bei der Vergabe und Abrechnung von Aufträgen für die Erschließungsvorhaben bevorzugt wird. Der Verbandsvorsteher soll dafür gesorgt haben, dass das Bauunternehmen den Zuschlag für bestimmte Abschnitte der Bauvorhaben erhält, obwohl es im Vergabeverfahren nicht das günstigste Angebot abgegeben hatte. In der Bauphase sollen dem Bauunternehmen durch Entscheidungen des Vorstehers des Zweckverbandes überhöhte Abrechnungen ermöglicht worden sein. In einem Fall soll der Geschäftsführer des Bauunternehmens außerdem Leistungsminderungen in Höhe von über 39.000 Euro bei der Abrechnung gegenüber dem Zweckverband bewusst verschwiegen haben. 3 Der Geschäftsführer des Bauunternehmens soll darüber hinaus den Geschäftsführer eines Ingenieurbüros, das mit der Planung und Bauleitung für die Erschließungsvorhaben befasst war, bestochen haben. Dafür soll das Planungsbüro dem Bauunternehmen Tipps im Vergabeverfahren gegeben und deutliche Hinweise auf Preisabsprachen zwischen den Bietern im Vergabevorschlag nicht vermerkt haben. Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros wiederum soll dem Vorsteher des Zweckverbandes Reisen, Bewirtungen und andere Vorteile in der Erwartung zugewandt haben, auch künftig bei Auftragsvergaben für Ingenieurleistungen berücksichtigt zu werden. Weiterhin angeklagt ist der Geschäftsführer eines Verkehrsbauunternehmens. Dieses Unternehmen soll Leistungen im Wert von über 20.000 Euro am Eigenheim des Vorstehers des Zweckverbandes erbracht haben, ohne dafür eine Rechnung zu stellen. In diesem Zusammenhang soll der Geschäftsführer mehrere Rechnungen gefälscht haben. Der Verbandsvorsteher soll im Gegenzug dem Verkehrsbauunternehmen eine Reihe von Aufträgen verschafft haben. Hauptverhandlungstermine: 04.05.2015 10:15 Uhr (Fortsetzung) 13.05.2015 10:15 Uhr (Fortsetzung) b) 22 KLs 8/12 wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei sowie Steuerhinterziehung Tatort: Guben und anderenorts Tatzeit: 23.05.2011 bis 03.01.2012 Der aus Polen stammende Angeklagte soll sich mit weiteren Tatbeteiligten damit befasst haben, unversteuerte und unverzollte Zigaretten in die Bundesrepublik Deutschland einzuschmuggeln und hier an Abnehmer unter anderem in Berlin abzusetzen. Die Lieferungen der Zigaretten sollen in PKW auf unterschiedlichen Fahrstrecken und über verschiedene Grenzübergänge erfolgt sein. Der Angeklagte soll die Transporte als sogenannter Pilot begleitet und dabei die nähere Umgebung nach Polizei- und Zollaktivitäten aufgeklärt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in 53 Fällen durch die Einfuhr von etwa 6,8 Mio. Zigaretten einen Gesamtsteuerschaden von etwa 1,5 Mio. Euro verursacht zu haben. 4 Hauptverhandlungstermine: 13.05.2015 12:30 Uhr (Fortsetzung) 20.05.2015 12:30 Uhr (Fortsetzung) 27.05.2015 12:30 Uhr (Fortsetzung) c) 22 KLs 6/13 wegen Betruges und versuchter Erpressung Tatort: Falkenberg und an anderen Orten Tatzeit: 17.12.2009 bis 19.08.2010 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Betrug im besonders schweren Fall wegen des folgenden Sachverhaltes vor: Im Sommer 2009 soll eine Bodenverwertungsgesellschaft für das Land Brandenburg den Verkauf von Grundstücken auf dem Gelände eines ehemals militärisch genutzten Flugplatzes organisiert haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, die Grundstücke zu erwerben und mit einer Solaranlage zu bebauen, obwohl ihm bekannt gewesen sein soll, dass er weder über die finanziellen Mittel für den Erwerb verfügte noch kreditwürdig war. Er soll für die Grundstücke einen Kaufpreis von etwa 3,6 Millionen Euro geboten und erklärt haben, dass er das Gebot für eine noch zu gründende GmbH abgebe, hinter der eine Investorengruppe stehe. Tatsächlich sollen dann auch zwei Gesellschaften gegründet worden sein, die der Angeklagte in der Geschäftsführung allerdings mit Strohleuten besetzt haben soll. Auf die zunächst geforderte Finanzierungsbestätigung soll die Bodenverwertungsgesellschaft verzichtet haben, nachdem ihrer Mitarbeiterin der Kontoauszug des Unternehmens eines angeblichen Investors vorgelegt worden war und sie mit diesem während der Beurkundung ein Telefonat geführt hatte. Auf Veranlassung des Angeklagten soll in den Kaufvertrag eine Klausel aufgenommen worden sein, die es ihm ermöglichte, die Grundstücke ohne Beteiligung des Landes Brandenburg und vor der Eigentumsumschreibung zu belasten. Wie von ihm von vornherein beabsichtigt, soll der Angeklagte in der Folge die Bestellung von drei Briefgrundschulden von jeweils über 1,2 Millionen Euro zu Lasten der landeseigenen Grundstücke veranlasst und die Grundschuldbriefe bei sich aufbewahrt haben. Der Angeklagte soll zudem einen Erpressungsversuch begangen haben. Als er die erste Kaufpreisrate für die Grundstücke nicht bezahlt hatte und Zweifel an seiner Fähigkeit zur Umsetzung des Solaranlagenprojektes entstanden waren, soll durch die Bodenverwertungsgesellschaft eine Aktiengesellschaft als neue Geschäftspartnerin ins Auge gefasst worden sein. Diese soll dem Angeklagten ein nicht diskutierbares Angebot für seine bisherigen Leistungen von 340.000 Euro und die Übernahme der noch offenen Kosten unterbreitet 5 haben. Der Angeklagte soll hingegen eine Zahlung von 2,0 Millionen Euro gefordert und mitgeteilt haben, er werde für den Fall der Nichtzahlung das Projekt an einen anderen Investor veräußern, um so die Geschäftsinteressen des Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft zu vereiteln. Dieser soll aber auf die Forderungen des Angeklagten nicht eingegangen sein. Hauptverhandlungstermine: 05.05.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) 12.05.2015 10:00 Uhr (Fortsetzung) d) 22 KLs 9/14 wegen Steuerhinterziehung Tatort: Cottbus Tatzeit: 31.05.2008 bis 11.01.2009 Die jetzt 54-jährige Angeklagte soll im Zusammenhang mit einem von ihr betriebenen Handel mit Paletten Umsatzsteuer im Umfang von über 870.000 Euro hinterzogen haben. Hauptverhandlungstermin: 19.05.2015 10:00 Uhr Hinweis: Die Auflistung der Strafverfahren und Termine erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen der Termine können sich jederzeit – auch kurzfristig – aufgrund gerichtlicher Entscheidungen ergeben. Frank Merker Pressesprecher
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