Neu beginnende Strafverfahren ab 06.07.2015

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Neu beginnende Strafverfahren
vor dem Landgericht Osnabrück
in der Woche vom
06.07.2015 bis zum 10.07.2015
Stand: 30.06.2015
Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden.
Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
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Montag, 06. Juli 2015, 6. große Strafkammer -Schwurgericht-, Vorsitz: VRiLG
Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 16. Juli, 21. Juli, 27. Juli und 30. Juli 2015
jeweils 09:00 Uhr.
14:00 Uhr:
6 Ks 6/15
Die 6. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 47-jährigen
Angeklagten X, z. Zt. JVA Lingen, wegen versuchten Mordes und gewerbsmäßigen
Betruges.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Januar bis September 2014 in 44
Fällen Waren bei dem Internetportal ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten zu haben,
ohne jemals im Besitz der Waren gewesen zu sein.
Im Februar 2015 soll sich der Angeklagte dann mit seinem Nachbarn verabredet haben, der
die Rückzahlung von Schulden in Höhe von ca. 26.000,- Euro forderte. Da der Angeklagte
über derartige Geldmittel nicht verfügte, soll er den Entschluss gefasst haben, seinen
Gläubiger zu töten. Bei der Verabredung mit seinem Nachbarn soll er diesem zunächst zur
Ablenkung einen Koffer übergeben haben und ihm anschließend mit einem Eisenmeißel auf
den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte soll sich aber erfolgreich zur Wehr gesetzt
haben und nicht lebensgefährlich verletzt worden sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Sachverständige, 1 Zeuge und 1
Nebenkläger geladen.
--------------Montag, 06. Juli 2015, 13. kleine Strafkammer -Jugendkammer-, Vorsitz: VRiLG Dr.
Temming, Saal 176
09:15 Uhr:
13 Ns 6/15
Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 33-jährigen
Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten
am 19. Februar 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 gemeinsam mit dem Zeugen Y den
Geschädigten A vor einer Wärmestube in Osnabrück nach einer Rangelei zu Boden
gebracht zu haben und dort geschlagen und getreten zu haben. Der Geschädigte soll
Prellungen am Kopf und in der Nierengegend erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen.
-----------11:15 Uhr:
13 Ns 9/15
Die 13. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einer Berufungssache gegen den jetzt 27jährigen Angeklagten X aus Taurage (Litauen). Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 09. Februar wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Diebstahls zu
einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten.
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Im Februar 2015 soll der Mittäter Y in einem Kaufhaus in Osnabrück einen Einkaufskorb
befüllt haben. Der Angeklagte soll die Waren in einen Rucksack gefüllt haben und mit
diesem das Kaufhaus verlassen haben, ohne die Ware bezahlt zu haben. Der Angeklagte
und der Mittäter sollen diesen Vorgang ein weiteres Mal wiederholt haben und insgesamt
Waren im Wert von 642,45 Euro entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscherin und 2 Zeugen
geladen.
-----------Montag, 06. Juli 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 3,
mit Fortsetzungen am 10. Juli und 14. Juli 2015, jeweils 09:15 Uhr.
09:15 Uhr:
15 KLs 8/15
Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 46-jährigen
Angeklagten X, zur Zeit JVA Lingen, wegen des Verdachts der besonders schweren
räuberischen Erpressung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2015 maskiert und mit einer
Schreckschusspistole bewaffnet eine Bank in Papenburg ausgeraubt zu haben. Dabei soll er
ca. 19.000,- Euro erbeutet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 3 Zeugen
geladen.
-----------Dienstag, 07. Juli 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi’inLG Albrecht, Saal 277,
mit Fortsetzung am 15. Juli 2015, 09:00 Uhr.
09:00 Uhr:
5 Ns 185/14
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26jährigen Angeklagten X aus Nienburg.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. Aug. 2014 wegen
versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung
unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Nienburg zu einer Gesamtgeldstrafe von
100 Tagessätzen zu je 30,00 €.
Im September 2012 soll es in einer Osnabrücker Diskothek zu einem Streit zwischen der
Gruppe des Angeklagten und einer weiteren Gruppe gekommen sein, in deren Verlauf der
Angeklagte die Geschädigte G mit seinem beschuhten Fuß an der rechten Gesichtshälfte
getroffen haben soll, als er eigentlich eine andere Person treten wollte. Die Geschädigte soll
dadurch erhebliche Verletzungen erlitten haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 11 Zeugen und 1 Nebenklägerin
geladen.
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Dienstag, 07. Juli 2015, 9. kleine Strafkammer, Vorsitz: RiLG Schmidt, Saal 188 mit
Fortsetzung am 15. Juli 2015, 09:00 Uhr.
09:00 Uhr
9 Ns 1/15
Die. 9 kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 56jährigen Angeklagten X aus Leer. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten
am 26. Nov. 2012 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 40
Tagessätzen zu je 70,00 €. Eine Berufungsentscheidung des Landgerichts Osnabrück, mit
der die Revision des Angeklagten verworfen wurde, hob das Oberlandesgericht Oldenburg
mit Beschluss vom 07. Januar 2015 auf und verwies die Sache an eine andere kleine
Strafkammer des Landgerichts zurück.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2012 mit seinem Pkw öffentliche Straßen in
Dörpen befahren zu haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die zum Führen des
Fahrzeugs benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht hatte.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen.
-----------Dienstag, 07. Juli 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal 188
mit Fortsetzung am 08. Juli 2015, 09:15 Uhr.
09:15 Uhr:
10 KLs 15/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 46-jährigen
Angeklagten X aus Osnabrück wegen schweren Raubes und Diebstahls in 2 Fällen.
Im Oktober 2005 soll der Angeklagte eine Fußgängerin mit einem Messer bedroht haben und
sodann den Trageriemen ihrer Handtasche durchgeschnitten haben. Er soll mit der Tasche
geflüchtet sein.
Zudem soll der Angeklagte im Juni 2012 in eine Gartenlaube in der Kleingartenanlage
Schinkel eingebrochen sein und im Oktober 2012 aus einer anderen Gartenlaube eine
motorisierte Heckenschere und ein Radio im Wert von 270,- Euro entwendet haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 8 Zeugen geladen.
--------------Mittwoch, 08. Juli 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi´inLG Albrecht, Saal 277
10:00 Uhr:
5 Ns 34/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32jährigen Angeklagten X aus Esterwegen.
Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 27. Nov. 2014 wegen
versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten.
Die Zeugin A soll den Bekannten B des Angeklagten wegen Vergewaltigung angezeigt
haben. Im August 2013 soll sich der Angeklagte mit der Absicht zu der Wohnung der A in
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Esterwegen begeben haben, diese dazu zu bewegen, die Anzeige gegen B
zurückzunehmen. Nachdem die A gegenüber dem Angeklagten erklärt hatte, dass sie dazu
nicht bereit sei, soll der Angeklagte zu ihr gesagt haben, dass er ihr den Bauch aufschlitzen
würde, wenn sie die Strafanzeige nicht zurücknehmen würde.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen, 1 Nebenkläger, 1
Nebenklägervertreter und 1 Bewährungshelfer geladen.
-------------Donnerstag, 09. Juli 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi‘inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 69/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten
am 26. Februar 2015 wegen Beleidigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen
Bedrohung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2014 seinen Vater beleidigt zu haben und die
Küchen- und Esszimmertür demoliert zu haben. Weiter soll der Angeklagte im Juni 2014
seinen Vater bedroht haben, diesen umzubringen. Im Juli 2014 soll er seine Eltern damit
bedroht haben, diese umzubringen.
Zu diesem Termin neben den üblichen Beteiligten geladen.
-----------11:30 Uhr:
5 Ns 97/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
25-jährigen Angeklagten X aus Meppen.
Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 23. April 2015 wegen fahrlässiger
Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten. Dem Angeklagten wurde die
Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde
darf ihm vor Ablauf von 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2015 mit einem Pkw die Bundesstraße 70 in
Richtung Meppen befahren zu haben, obwohl er aufgrund einer Alkoholisierung von 2,10
o/oo nicht mehr fahrtüchtig war.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen.
-----------14:00 Uhr:
5 Ns 67/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33jährigen Angeklagten X aus Karaganda (Kasachstan). Das Amtsgericht in Osnabrück
verurteilte den Angeklagten am 19. Februar 2015 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Monaten.
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Der Angeklagte soll im Februar 2014 zwei Reisetaschen in einem Geschäft in Osnabrück
mitgenommen haben, ohne diese zu bezahlen.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Zeugin und 1
Bewährungshelferin geladen.
-----------Donnerstag, 09. Juli 2015, 10. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal
188
09:15 Uhr:
10 KLs 18/15
Die 10. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 39-jährigen
Angeklagten X, zurzeit in der JVA Lingen, wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2015 netto 1.531,6 g Kokain bei sich gehabt
zu haben, als er in einem Pkw aus den Niederlanden kommend über die BAB 30 in die
Bundesrepublik Deutschland einreiste.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
---------------Donnerstag, 09. Juli 2015, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach,
Saal 176
09:15 Uhr:
22 Ns 10/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25jährigen Angeklagten X aus Georgsmarienhütte.
Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 23. Februar 2015 wegen
vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die
Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 18 Monaten keine neue
Fahrerlaubnis auszustellen.
Der Angeklagte soll im September 2014 mit einem Fahrzeug öffentliche Straßen in
Osnabrück befahren haben, obwohl er die benötigte Fahrerlaubnis nicht hatte.
Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
-----------10:30 Uhr:
22 Ns 13/15
Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35jährigen Angeklagten X aus Belm. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 11. Februar 2015 wegen gemeinschaftlichen Computerbetruges zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Monate.
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Der Angeklagte soll die Debitkarte des Zeugen A gefunden haben und im April 2014
gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Y zwei Mal 150,- Euro von dem Konto abgehoben
haben.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.
-----------Freitag, 10. Juli 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi‘inLG Albrecht, Saal 277
09:00 Uhr:
5 Ns 72/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 29-jährige
Angeklagte X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte die Angeklagte am 16. März
2015 wegen vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihr vor Ablauf von 2 Jahren keine
neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagten wurde untersagt, für die Dauer von 3
Monaten Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2014 ein Kleinkraftrad gefahren zu haben,
ohne im Besitz einer benötigten Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer
geladen.
-----------10:30 Uhr:
5 Ns 74/15
Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt
34-jährigen Angeklagten X aus Bramsche. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den
Angeklagten am 09. März 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe
von 7 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr
keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll im September 2014 mit einem gemieteten PKW mehrere Straßen in
Osnabrück befahren haben, obwohl der Angeklagte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen und 1 Bewährungshelferin
geladen.
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