"Aktuelle Änderungen in der Zeitarbeit und ein Ausblick auf die Zukunft - für Kunden und Anbieter" Peter Auth Hamburg, 8. September 2014 Das Modell Zeitarbeit Seite 2 Instrumente flexibler Beschäftigung • Arbeitszeitkonten • Befristete Arbeitsverträge • Outsourcing • Überstunden • Zeitarbeit Seite 3 Was ist Zeitarbeit? Zeitarbeit ist die zeitweise Überlassung eines Arbeitnehmers (Zeitarbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher oder Zeitarbeitsunternehmen). Seite 4 Das Dreiecksverhältnis der Zeitarbeit Einsatz Kunde Mitarbeiter Arbeitsvertrag Überlassungsvertrag Der Zeitarbeitgeber übernimmt die Arbeitgeberpflichten und das Arbeitgeberrisiko! Seite 5 Der Zeitarbeitsmarkt Penetrationsrate in % Anzahl Zeitarbeitnehmer im Jahresdurchschnitt in Tsd. 3,0 1000 895 2,5 822 776 760 900 750 800 715 2,0 2,2 626 580 1,8 1,5 1,9 500 1,6 1,5 385 1,0 600 1,9 1,8 445 1,0 700 2,1 400 1,1 300 200 0,5 100 0,0 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013e Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) Seite 6 Aktualisiert: 815 Zeitarbeitnehmer nach Berufsbereichen 100% 90% 80% sonstige Berufe 70% Dienstleistungsberufe 60% Ingenieure, Chemiker, Techniker Hilfsarbeiter 50% 40% andere Industrie- und Bauberufe M&E-Berufe 30% 20% 10% 0% 1996 2001 2006 2011 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Seite 7 Zeitarbeit = Flexibilität für den Kunden • • • • • • • Flexible Anpassungen an Beschäftigungsschwankungen Auffangen von Auftragsspitzen Saisonale Arbeiten Vertretungen Projektarbeit Beschaffung von in der Organisation nicht vorhandenen Qualifikationen Temp to Perm: Testen von Mitarbeitern vor dauerhafter Übernahme ……..…bei gleichzeitiger Absicherung der Stammbelegschaft und Erhalt der Weisungsbefugnis Seite 8 Zeitarbeit = Flexibilität für den Kunden 100 90 80 87 84 Fachkräfte 81 73 Hilfstätigkeiten 70 60 53 50 43 40 33 34 26 30 21 20 10 0 Flexibilität, kurzfr. Verfügbarkeit von Kapazitätsanpassung Arbeitskräften Erprobung von Arbeitskräften Kosten der Entlohnung Bürokratie bei Personalverwaltung Quelle: IW Consult (2011), Befragung „Zeitarbeit in Deutschland“, „sehr wichtig“- oder „wichtig“-Antworten in vH. Seite 9 Zeitarbeit = Sicherheit für den Mitarbeiter Zeitarbeit bietet ein vollwertiges Arbeitsverhältnis und: unterliegt damit dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem AÜG*. Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. ist in der Regel unbefristet. ist vollständig tarifiert durch Tarifverträge mit der DGBTarifgemeinschaft. sichert den Zeitarbeitnehmern ein festes Einkommen auf Basis einer vereinbarten Arbeitszeit zu – auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen, während des Urlaubes oder im Krankheitsfall. * AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Seite 10 Entwicklung der Rahmenbedingungen Seite 11 Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen seit 2004 ab 2004 ab 2011 • • „Gleichbehandlung“ mit Stammmitarbeitern bzw. Tariföffnungsklausel Abschluss von Flächentarifverträgen mit der DGBTarifgemeinschaft (Regeln zu Entgelten, Sonderzahlungen, Zuschlägen, Urlaub, Arbeitszeitkonto, etc.) • • • Drehtürklausel: kein Ersatz Stammbelegschaft Lohnuntergrenze: derzeit 8,50 € West, 7,86 € Ost Abschluss von zusätzlichen Branchenzuschlagstarifverträgen Seite 12 Tarifverträge über Branchenzuschläge Branchenbezogene Systematik Annäherung der Entlohnung in der Zeitarbeit an Kundenentlohnung über Branchenzuschlag auf BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz Branchenzuschlag Branchenzuschlag (BZ) Ausgleich Lohnunterschied BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz und Vergleichsentgelt Entleiher Entleiher Vergleichsentgelt BAP-IGZ-TV Stundensatz BAP-IGZ-DGB-TV Stundensatz Entgelt für verleihfreie Zeiten, Einarbeitungszeit in BZ-Branche und Einsatz in Branchen ohne Branchenzuschlag Seite 13 Tarifverträge über Branchenzuschläge Zeitabhängige Systematik Annäherung der Entlohnung in der Zeitarbeit an Kundenentlohnung über festgelegten zeitlichen Stufenplan in ununterbrochenem Einsatz im Kundenbetrieb Vergleichbarer Kundenlohn …… BAP-DGB-TV Stundensatz Dauer des Einsatzes Seite 14 Tarifverträge über Branchenzuschläge Bisherige Abschlüsse IGM IGBCE IGBCE IGBCE EVG IGM TV BZ M&E 1.11.12* TV BZ Chemie 1.11.12 TV BZ Kunststoff 1.1.13* TV BZ Kautschuk 1.1.13* TV BZ Eisenbahn 1.4.13* TV BZ Textil/ Bekleidung 1.4.13* + + + + + + IGM TV BZ Holz/Kunststoff 1.4.13* Verdi Verdi TV BZ Papier/Pappe/ Kunststoff 1.5.13* + + TV BZ Druckindustrie 1.7.13* + IGBCE + Basistarifwerk BAP-IGZ-DGB Tarifgemeinschaft (MTV, ERTV, ETV) Eingruppierung nach Tätigkeit * Zeitpunkt Inkrafttreten und grundsätzlich Beginn Zählung Einsatzdauer Seite 15 TV BZ Kali/Salz 1.7.14* Tarifverträge über Branchenzuschläge Zuschläge im Vergleich * Basis BZA-DGB-TV TV BZ M&E TV BZ Chemie TV BZ Kautschuk Seite 16 Tarifverträge über Branchenzuschläge Beispiel Metall & Elektro € 50% 45% 30% Branchenzuschlag 20% 15% BZA-DGB-TV Stundensatz als Berechnungsbasis Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Seite 17 Zwischenfazit: Gelungene Arbeit der Sozialpartner • Umsetzung Equal-Pay-ähnlicher Ansatz durch Sozialpartner gelungen Auftrag erledigt: Etablierung Zeitarbeit als sozial abgesicherte, umfassend regulierte und zu nahezu 100 % tarifierte Beschäftigung bei gleichzeitiger Beibehaltung der Flexibilität • Bereits große Abdeckung der Einsatzbranchen • Basislöhne ohne Branchenzuschläge stiegen in letzten drei Jahren bis zu 20 % • In zahlreichen Branchentarifverträgen Lohnniveau niedriger als in Zeitarbeit • Weitere gesetzliche Regulierung überhaupt notwendig? Seite 18 Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen ab 2015 • Ggf. Einführung einer Equal-Pay-Auffanglinie nach 9 Monaten • • Ggf. Einführung einer Höchstüberlassungsdauer (18 Monate) • • erstrebenswert: Öffnungsklausel für Branchenzuschlagstarifverträge erstrebenswert: Öffnungsklausel für Sozialpartner der Einsatzbranchen und der Zeitarbeit; Hinterlegung von Sachgründen für „vorübergehenden“ Mehrbedarf über 18 Monate hinaus (z.B. höher qualifizierte Einsätze, Elternzeitvertretungen u.ä.) Ggf. Regulierung der Werk- und Dienstverträge • • • Wegfall „Rettungsschirm“ Zeitarbeit? Definition von Kriterien? Stärkung Rechte Betriebsräte? Seite 19 Ausblick Seite 20 Veränderung des Geschäftsmodells der Personaldienstleistung • Markt verlangt nach ganzheitlichem Personaldienstleistungsansatz: Zeitarbeit Outsoucing Personalvermittlung Recruiting Outplacement Interimmangement Freelance • Verschiebung der Qualifikationsebenen von Geringqualifizierten zu Höherqualifizierten? • Etablierung Zeitarbeit als selbstverständlicher Teil einer Erwerbsbiografie? Seite 21 Rückgang des Arbeitskräftepotentials… Seite 22 … erfordert Investitionen in Bildung… Qualifizierungskompass gemeinsam mit TÜV Rheinland und IHK (Beispiel Fachkraft Office) Modulare Teilqualifizierung gemeinsam mit Bundesagentur für Arbeit (Beispiel Fachkraft Office) Verbundausbildung gemeinsam mit Kunden Ausbildung von Altenpflegern u.ä. … und das Besetzen weiterer Zukunftsthemen: Wiedereinstieg von Frauen Halten von Älteren im Arbeitsmarkt Organisation von Zuwanderung Seite 23 Zusammenfassung: Erfolgsfaktoren der Zeitarbeit Qualifizierung Flexibilität Sicherheit Ergänzende Personalinstrumente Seite 24
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