FACHMAGAZIN ZEITARBEIT | AUSGABE 01 | 2015

Fachmagazin Zeitarbeit | Ausgabe 01 | 2015
Z direkt!
Kostenlose
Präsentation
Die Besten finden und vermitteln
Ihr Erfolg in der Personalvermittlung steht und fällt mit der Qualität der
Kandidaten, die Sie für Ihre Kunden finden.
Mit dem Bewerbermanagement prosoftrecruiting können Sie den
Recruiting-Prozess optimieren und beschleunigen: Sie veröffentlichen
Stellenausschreibungen gleichzeitig in über 100 verschiedenen Jobportalen, erfassen Bewerberdaten automatisiert und gleichen diese bequem
mit Auftragsvorgaben, Interessentenwünschen oder Kundenprofilen ab.
2
www.prosoft.net
Editorial
Z direkt!
Die Zukunft gestalten
Die Zukunft der Arbeitswelt hat längst begonnen.
Der demografische Wandel kommt nicht plötzlich,
sondern macht sich gerade in unserer Branche schon
längere Zeit schleichend bemerkbar. Es ist deshalb
umso wichtiger, dass wir Unternehmer uns ab sofort mit den Herausforderungen auseinandersetzen,
die auf uns auch in Zukunft noch stärker zukommen
werden. Denn Reaktionen müssen entwickelt, vorbereitet, umgesetzt und glaubwürdig im Markt kommuniziert werden. Damit das Rad nicht tausendfach neu
erfunden werden muss, hat der iGZ die Projektgruppe
„Zeitarbeit 2030“ eingerichtet, die sich mit den Auswirkungen des Arbeitskräftemangels auf die Wirtschaft insgesamt und deren Anforderungen an die
betriebliche Flexibilität der Zukunft beschäftigt. Einen
Zwischenbericht hat die Projektgruppe bereits Ende
des vergangenen Jahres vorgestellt. Jetzt präsentieren
wir in der Z direkt! konkrete Ergebnisse, die aus den
gewonnenen Erkenntnissen abgeleitet wurden. Dabei
stehen – so wie es typisch für den iGZ ist – die Praxishilfen und die Unterstützung für unsere Mitglieder
im Vordergrund.
Klar ist aber auch: Die Erweiterung des Dienstleistungsangebots von Personaldienstleistern muss auf
einem gewissen Niveau erfolgen. Nicht jeder wird alles können. Schwerpunkte und Nischen werden auch
zukünftig eine Besonderheit der deutschen Zeitarbeit
bleiben – allerdings eben nicht mit einer singulären
Konzentration auf die Arbeitnehmerüberlassung. Viele Unternehmen haben diesbezüglich schon heute
ein breites Angebot an Dienstleistungen, die von den
Kundenunternehmen nachgefragt werden. Personal-
dienstleister werden
in der Zukunft die
Aufgabe haben, Personalabteilungen von
Tätigkeiten zu entlasten, die sie von ihrer
eigentlichen Aufgabe abhalten, nämlich
der
strategischen
Personalplanung für
ihr Unternehmen. Allerdings ist für eine erfolgreiche
Umsetzung dieser Strategie nicht nur ein Umdenken
in unserer Branche sondern auch bei unseren Kunden
erforderlich.
Die Zukunft nehmen wir übrigens auch bei unserem
Bundeskongress am 29. April in Berlin besonders in
den Blick. Wir werden uns hier mit Vertretern der
Kundenunternehmen, der Gewerkschaften und der
Wissenschaft über Zukunftsstrategien unserer Branche austauschen und diskutieren. Ich lade Sie herzlich
ein und freue mich, Sie in Berlin begrüßen zu können.
Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung
finden Sie unter www.igz-bundeskongress.de.
Ariane Durian
iGZ-Bundesvorsitzende
Anzeige
3
Z direkt!
Unternehmen: auf Wachstums-Kurs.
Personalabteilung: auf Sorglos-Kurs.
Mit Software von DATEV.
Als Geschäftsführer eines Personaldienstleistungs-Unternehmens übernehmen Sie viele anspruchsvolle Aufgaben. Schön, wenn Sie dafür auch professionelle Unterstützung erhalten. Mit Software von DATEV und Ihrem
Steuerberater setzen Sie auf ein sicheres und effizientes Rundum-sorglos-Paket – von der Lohn- und Gehaltsabrechnung über die Personalverwaltung bis hin zu speziellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten.
Informieren Sie sich auf www.datev.de/personaldienstleister
unter 0800 1001116.
4oder
Inhalt
Z direkt!
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Die Zukunft gestalten
3
Kurz berichtet
6
Bericht aus Berlin
Interview mit Prof. Dr. Kurt Lauk, CDU-Wirtschaftsratspräsident
7
Titelthema: Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes
Wirtschaft in der Flexibilitätszange
Der Personaldienstleister der Zukunft
Personalbedarf im Friseurhandwerk
Textilreiniger: Bildungskonzepte erarbeiten
10
12
14
16
Recht direkt!
Auswirkungen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes
18
Aktiv
iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt
Zehn Jahre Z direkt!
Deutsche AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma
20
22
24
Unterwegs
Landeskongress Nordrhein-Westfalen
26
Service
VBG – Wie geht’s weiter mit dem Prämienverfahren?
28
Gastbeitrag
RA Alexander Bissels
30
Impressum
Herausgeber
iGZ – Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Anzeige
iGZ-Bundesgeschäftsstelle
PortAL 10­| Albersloher Weg 10
48155 Münster
E-Mail: [email protected]
www.ig-zeitarbeit.de
Verantwortlich
RA Werner Stolz,
iGZ-Hauptgeschäftsführer
Chefredaktion
Wolfram Linke
Redaktion
Maren Letterhaus, Andrea Resigkeit
Texte
Christina Franzen, RAin Sabine Freitag,
Luisa Daldrup, Maren Letterhaus,
Wolfram Linke, Dr. Jenny Rohlmann,
Marcel Speker
Fotos
Maren Letterhaus, Wolfram Linke,
www.istockphoto.com, www.fotolia.com
Gestaltung, Layout und Satz
Medienhaus Münster GmbH
Schleebrüggenkamp 15, 48159 Münster
www.medienhaus-muenster.de
Druck
IVD GmbH & Co. KG
Wilhelmstraße 240, 49475 Ibbenbüren
www.ivd.de
5
Z direkt!
Kurz berichtet
Nur eine Gewerkschaft je Betrieb
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz verabschiedet: Demnach wird künftig der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, der die meisten Beschäftigten organisiert – falls in einem Betrieb für
gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten.
Ziel des Gesetzentwurfs ist der Vorrang der Tarifeinheit
gegenüber Tarifkollisionen. Laut Tarifeinheitsgesetz soll
künftig das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip gelten.
Überschneiden sich Tarifverträge, gilt der Vertrag der
Gewerkschaft, die im betroffenen Betrieb die meisten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt.
Mindestlohnverpflichtung erweitert
Am 1. Januar 2015 trat die Zweite Verordnung über
zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche in Kraft. Dadurch stiegen die Mindestlöhne zum
Jahresanfang im Tarifgebiet West einschließlich Berlin
von derzeit 9,00 Euro auf 9,40 Euro. Im Tarifgebiet Ost
erhöhte sich der Mindestlohn um 0,65 Euro auf dann
8,65 Euro. Dazu gehören jetzt auch die ambulanten
Krankenpflegeleistungen. Da laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz nun die vom Zeitarbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit maßgeblich ist, kann eine Verpflichtung
zur Zahlung des Pflegemindestlohns selbst bei Überlassungen an Privathaushalte bestehen.
Gesetzlicher Mindestlohn in Kraft
Seit dem 1. Januar 2015 gilt erstmals der gesetzliche
Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Tarif West der Zeitarbeitsbranche liegt seit 2014 bei 8,50 Euro. Der Tarif
Ost (derzeit 7,86 Euro) wird bis 1. Juni 2016 stufenweise angeglichen – es gilt eine Übergangsregelung.
Um eine stufenweise Anpassung an den Mindestlohn
zu ermöglichen, gibt es eine dreijährige Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017. Voraussetzung ist,
dass der branchenspezifische Mindestlohn zum 1. Januar 2017 bei mindestens 8,50 Euro liegt, wie es in
der Zeitarbeit dann auch in Ostdeutschland der Fall
ist. Im Bereich West steigt die Lohnuntergrenze zum
1. April 2015 auf 8,80 Euro und ab 1. Juni 2016 auf
9 Euro. Für den Bereich Ost gilt laut Tarifvertrag ab
1. April 2015­ein Mindestlohn in Höhe von 8,20 Euro,
der sich zum 1. Juni 2015 auf 8,50 Euro erhöht.
6
Kompakteres iGZ-Mittelstandsbarometer
Das iGZ-Mittelstandsbarometer als pures und aktuelles Informationskonzentrat: Die Soziale Innovation (SI)
GmbH hat den inhaltlichen Befragungsmodus zum
vierteljährlichen Erscheinen des iGZ-Mittelstandsbarometers geändert. Zwei- bis dreimal pro Jahr werden
nun die 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen kompakt
zu aktuellen Branchenthemen befragt, so dass die
Ergebnisse noch zeitnaher für die verbandspolitische
Arbeit des iGZ genutzt werden können. Weiterer Vorteil: Die Beteiligung an den Umfragewellen wird noch
einfacher und weniger zeitaufwendig.
Essensgutscheine nach drei Monaten steuerfrei
Seit Beginn 2015 können Zeitarbeitnehmer, die länger
als drei Monate auswärts an demselben Arbeitsplatz
tätig sind, Essensgutscheine erhalten. Diese sind dann
nur mit dem Sachbezugswert anzurechnen. Damit
können Zeitarbeitsunternehmen ihren Mitarbeitern
pro Arbeitstag bis zu 6,10 Euro steuerfrei mit Restaurantschecks/Essenmarken als Verpflegungszuschuss
gewähren – monatlich gemäß der Lohnsteuerrichtlinie
nachweisfrei 91,50 Euro.
Anrechnung von Plusstunden
Wenn ein Zeitarbeitnehmer mangels Auftrag in der
vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht gearbeitet
hat, soll die Anrechnung von Plusstunden aus dem
Arbeitszeitkonto für diesen Zeitraum zulässig sein.
So lautete ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Das LAG Hamburg hatte bestätigt, dass Zeiten
der Nichteinsetzbarkeit eines Zeitarbeitnehmers vom
Personaldienstleister unter Anrechnung der Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto „überbrückt“ werden
können. Dem betroffenen Zeitarbeitnehmer wurden
im konkreten Fall über einen Zeitraum von fünf Monaten 219 Stunden abgezogen. Gegen dieses Urteil hatte das LAG Hamburg eine Revision nicht zugelassen.
Eine hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos. Nun bleibt abzuwarten, wie das
Bundesarbeitsgericht in einem etwaigen Revisionsverfahren entscheidet.
Wolfram Linke
Bericht aus Berlin
Z direkt!
Prof. Dr. Kurt Lauk, Wirtschaftsratspräsident der CDU, im Interview
Die Unternehmen nicht
noch weiter strangulieren
Der iGZ wirbt um Verbündete auf der politischen Bühne, damit der erfolgreiche Tarifkurs der Branche nicht durch neue gesetzliche Restriktionen konterkariert wird. Prof. Dr. Kurt Lauk, Präsident des
Wirtschaftsrates, äußert sich pointiert zur Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung und
Bedeutung der Zeitarbeit. Welche Positionen der Wirtschaftsrat zu den kommenden Gesetzesvorhaben einnimmt, was er von der Großen Koalition erwartet und was die Regierung in den kommenden
zwei Jahren leisten sollte, erfragte Christina Franzen aus dem iGZ-Hauptstadtbüro.
Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke
Z direkt!: Die Bundesregierung nähert sich der Halbzeit ihrer Legislaturperiode. Wie fällt Ihre bisherige Bilanz für die Große Koalition aus?
Lauk: Enttäuschend auf fast allen Feldern der Wirtschafts- und Sozialpolitik, positiv in der Außen- und
Europapolitik durch die internationale Statur von
Bundeskanzlerin Merkel. Die erste Hälfte war fast
ausschließlich vom Verteilen und kaum vom Erwirtschaften geprägt. Beide Koalitionspartner haben ihre
Der Präsident des Wirtschaftsrates
der CDU, Prof. Dr. Kurt Lauk.
Sozialprogramme einfach addiert. Einige SPD-geführte Ministerien drehen gerade mit noch größerem Eifer als vereinbart die mühsam errungenen Erfolge der
Agenda 2010 durch Mindestlohn und das Rentenpaket mit der Rente mit 63 zurück.
Z direkt!: Die deutsche Wirtschaft ist auf dem Konjunkturhoch, die Arbeitslosenquote ist auf dem tiefsten Stand seit über 20 Jahren. Hält dieser Trend aus
Sicht des Wirtschaftsrates an?
7
Z direkt!
Bericht aus Berlin
Lauk: Wohl kaum auf ewig! Die jetzige gute Lage ist
kein Ergebnis verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, sondern basiert auf externen Faktoren wie
dem schwachen Euro und dem niedrigen Ölpreis. Die
Große Koalition hat nichts dafür getan, im Gegenteil.
Z direkt!: Viele Gesetze, die enormen Einfluss auf die
deutsche Wirtschaft haben, sind gerade seitens der SPD
in Rekordzeit auf den Weg gebracht worden. In diesem
Jahr stehen weitere Regulierungen für die Wirtschaft
auf der Regierungsagenda. Welche Position bezieht der
Wirtschaftsrat der CDU zu diesen Vorhaben?
Lauk: Das Misstrauen einiger SPD-Ministerinnen gegenüber der Wirtschaft muss aufhören. Speziell im
linken Flügel ist man der Meinung, mit Regulierungen
die Wirtschaft „erziehen“ zu müssen. Solche ideologisch motivierten Eingriffe bekämpfen wir. Wir warnen sehr eindringlich vor immer weiter wuchernder
Bürokratie. Sie stranguliert Unternehmen und schadet
unserem Ruf als Wirtschaftsstandort bei Investoren.
Z direkt!: Wie wollen Sie das konkret umsetzen?
Lauk: Unsere Bundesfachkommissionen erarbeiten
Lösungsvorschläge und Positionspapiere und stehen
mit Bundestagsabgeordneten und Ministerien im
ständigen Austausch, um unsere Positionen frühzeitig
einfließen zu lassen.
Z direkt!: Sie haben einmal die Zeitarbeit als Beschäftigungsmotor der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Nun will der Gesetzgeber diese Motorleistung
senken beziehungsweise, um im Bild zu bleiben, die
Leistung drosseln. Welche Auswirkungen wird das auf
die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland haben?
Lauk: Mit Hilfe der Zeitarbeit konnten Unternehmen
bisher flexibel bleiben und schnell auf unterschiedliche wirtschaftliche Herausforderungen reagieren –
vor allem in Krisenzeiten. Sie ermöglichte aber auch
zahlreichen Arbeitnehmern einen niedrigschwelligeren Job-Einstieg. Hunderttausenden hat sie den Weg
in eine dauerhafte Anstellung geebnet. Nicht nur im
Interesse der Unternehmer, sondern auch im Interesse
8
der über 800.000 Menschen in Zeitarbeitsverhältnissen
muss dieses Instrument verteidigt werden. Das heißt
auch, dass es nicht durch Bürokratie erstickt wird.
Z direkt!: Ein Kernthema des Wirtschaftsrates ist die
künftige Sicherung des Fachkräftebedarfs. Was sollte
die Politik tun, um die Wirtschaft bei diesem Thema
schon heute zu unterstützen?
Lauk: Wir haben in Deutschland die zweitälteste Gesellschaft der Welt, und das Problem ist nicht von heute auf morgen zu lösen. Mit der Rente mit 63 wurde
das Problem erst einmal verschärft. Wir müssen noch
mehr Menschen aus der „stillen Reserve“ und auch
Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen. Die Zahl der
Langzeitarbeitslosen stagniert weiter – und der Bundesarbeitsministerin fehlt hier ein wirksames Konzept.
Z direkt!: Sie fordern auch ein neues Einwanderungsrecht?
Lauk: Das ist dringend nötig! Wir sollten uns damit
an den klassischen Einwanderungsländern wie Kanada, Australien oder Neuseeland orientieren. Deutschland muss seine Millionen-Lücke mit qualifizierten
Menschen schließen und eine stärkere Willkommenskultur entwickeln. Allerdings muss die Große Koalition mit ihrer breiten Mehrheit auch die Einwanderung in die Sozialsysteme begrenzen, indem beispielsweise Albanien und der Kosovo als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.
Z direkt!: Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang die künftige Rolle der Zeitarbeitsbranche ein?
Lauk: Die Zeitarbeitsbranche ist ein wichtiges Instru­
m­ent,­ dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.­
Denn sie erleichtert auch Menschen den Einstieg,
die ursprünglich­einen anderen Beruf gelernt haben
– oder auch keinen. Außerdem kommt die Zeitarbeit
auch dem Lebensgefühl vieler Menschen und dem
größeren Wunsch nach Flexibilität entgegen. Das vergessen manche Ideologen gänzlich.
Z direkt!: Die Arbeitswelt ist im Wandel, Flexibilität
wird ein Hauptkriterium der künftigen Wirtschaftsent-
Bericht aus Berlin
Prof. Dr. Lauk: „Flexibilität wird Hauptkriterium
der künftigen Wirschaftsentwicklung sein.“
Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke
wicklung sein. Wie wichtig beziehungsweise notwendig
wird in diesem Zusammenhang die Tarifautonomie in
Deutschland sein?
Lauk: Die Tarifautonomie ist einer der Erfolgsgaranten
der deutschen Wirtschaft gewesen und auch im Ausland unser Aushängeschild. Damit dies so bleibt, brauchen wir weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität in der
Tarifpolitik. Der gesetzliche Mindestlohn droht diese
Erfolgsgeschichte zu zerstören.
chronischem Finanzmangel und steigendem Verkehrsaufkommen, die digitale Agenda stockt, der demografische Wandel stellt uns vor immense Herausforderungen, die Energiewende verläuft chaotisch.
Wir vermissen eine Politik, die dem Markt vertraut.
Stattdessen herrschen Regulierungswahn und immer
mehr Bürokratie.
Z direkt!: Wo sehen Sie die deutsche Wirtschaft
im Jahr 2030?
Z direkt!: Wenn Sie dem Gesetzgeber heute etwas
Lauk: Immer schnellere und komplexer werdende
für die zweite Halbzeit ins sprichwörtliche Stammbuch schreiben könnten, was wäre das?
Arbeitsabläufe in einer zunehmend digitalisierten und
vernetzten Welt erschweren Voraussagen. Schon oft
hat Deutschland aber unter Beweis gestellt, dass es
flexibel und erfolgreich auf Herausforderungen unterschiedlichster Art reagieren kann. Wir brauchen bald
eine Agenda 2030.
Lauk: Die Große Koalition sollte ihre Mehrheit dafür nutzen, dringend notwendige Reformen auf den
Weg zu bringen – unsere Infrastruktur leidet unter
Z direkt!
9
Z direkt!
10
Titelthema
Titelthema
Z direkt!
Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes
Wirtschaft in der
Flexibilitätszange
„Der Flexibilitätsbedarf der Wirtschaft wird in den kommenden Jahren weiter steigen“, meint Nicole
Munk. Die Karlsruher Zeitarbeitsunternehmerin leitet die iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ und hat
sich gemeinsam mit ihren Kollegen intensiv mit den Herausforderungen des Arbeitsmarkts in der näheren Zukunft befasst. Schon jetzt werde deutlich, dass Flexibilität im Arbeitsleben keine Einbahnstraße
mehr sein könne. Der sich andeutende Arbeitskräftemangel mache es möglich: „Die Bewerber sind sich
mehr und mehr ihres Wertes bewusst – und setzen ihn auch selbstbewusst ein“, so Munk.
Hinzu kommen gesetzliche oder tarifliche Freistellungsansprüche von bis zu einem halben Jahr, zum
Beispiel durch die Novellierung des Pflegezeitgesetzes. Auch die IG Metall hat die Arbeitszeitflexibilität
als ein Ziel ihrer tariflichen Anstrengungen benannt.
Diese neue Form des arbeitszeitlichen Selbstverständnisses und Selbstbewusstseins bei den Mitarbeitern
wird unweigerlich dazu führen, dass Unternehmen
ihr Arbeitsvolumen deutlich mehr als bislang flexibel
abfedern müssen. Heute sind es noch überwiegend
die Aufträge und betrieblichen Abläufe der Unternehmen, die flexible Reaktionen – zum Beispiel im
Projektgeschäft – nötig machen. Bald kommen die
Mitarbeiter als flexibilitätsauslösender Faktor noch
hinzu. Die Wirtschaft wird also in die Flexibilitätszange genommen.
Wachstumswirkungen
Das Bundesarbeitsministerium weist in seiner „Information zum Handlungsschwerpunkt Fachkräftesicherung“ ausdrücklich auf den Zusammenhang
zwischen der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und
positiven Wachstumswirkungen hin. Dennoch dürften viele Unternehmen nicht ausreichend auf diese
Herausforderungen vorbereitet sein. Bislang betreibt
nicht einmal ein Drittel aller Unternehmen eine systematische und langfristige Personalplanung, wie
das Institut der deutschen Wirtschaft in einer Studie
herausgefunden hat. Wo jedoch die langfristige Perspektive fehlt, kann die kurzfristige Problemlösung
nicht strukturiert stattfinden.
Doch es gibt Hilfe: „Personaldienstleister sind der ideale Partner von Unternehmen, die Unterstützung bei
der Organisation von betrieblicher Flexibilität benötigen“, erläutert Nicole Munk eine zentrale Schlussfolgerung der Projektgruppe aus der Analyse der Flexibilitätsentwicklung in der deutschen Wirtschaft.
Flexibilitätsanforderungen
Um diese Funktion wahrnehmen zu können, müsse
man jedoch als moderner Personaldienstleister im
Jahr 2030 auch in der Lage sein, mehr als nur Zeitarbeit anzubieten: „Der Trend wird dahin gehen, dass
zukünftig Personaldienstleister auf Augenhöhe mit
den Personalabteilungen der Einsatzbetriebe Konzepte entwickeln, die den besonderen Flexibilitätsanforderungen der jeweiligen Unternehmen gerecht
werden“, so Munk. Hierauf müsse sich die Branche
vorbereiten. Die ersten konkreten Schritte auf diesem
Weg ist die iGZ-Projektgruppe bereits gegangen.
Marcel Speker
11
Z direkt!
Titelthema
Der Personaldienstleister der Zukunft
Partner auf Augenhöhe
„Vom Dienstleister zum Consultant“ wird die Herausforderung für die Zeitarbeitsunternehmen in Zukunft lauten,
sind sich die Mitglieder der iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ sicher. Sie sehen die Personaldienstleister als
Gesprächspartner der Kunden auf Augenhöhe. Sie verfügen über eine hohe Kompetenz und Erfahrung bei der
Lösung von Problemen und Herausforderungen, die sich aus dem flexiblen Personaleinsatz ergibt.
Leistungsspektren
Dazu benötigen Personaldienstleister jedoch einen umfassenden Überblick und ein entsprechendes KnowHow über personalwirtschaftliche Themen und Dienstleistungen. Zeitarbeit ist in diesem Zusammenhang ein
Angebot von mehreren. Schon heute gibt es eine ganze
Reihe von Dienstleistungen, die Zeitarbeitsunternehmen
neben ihrem klassischen Produkt, der Arbeitnehmerüberlassung, anbieten. Laut iGZ-Mittelstandsbarometer
gehört die Personalvermittlung bei 59,7 Prozent ebenfalls zum Portfolio. 30,5 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, das Themenfeld „Rekrutierung und
Bewerbermanagement“ mit abzudecken. Personalberatung (15,5 Prozent) und On-Site-Management (13,3
Prozent) komplettieren die TOP 5 bei dieser Umfrage.
Interessant ist der Blick in die Zukunft. Nicht einmal
jedes zweite Zeitarbeitsunternehmen hat bislang für
sich die Notwendigkeit erkannt, weitere Geschäftsfelder zu erschließen. 43,8 Prozent der Befragten
gaben an, ihr Leistungsspektrum in den kommenden drei Jahren erweitern zu wollen. Die TOP 5 der
angestrebten neuen Geschäftsfelder liegen eng beieinander: Personalberatung (24,5 Prozent), On-Sitemanagement (24,5 Prozent), Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung (22,4 Prozent), Rekrutierung/Bewerbermanagement (22,4 Prozent) und Projektmanagement (20,4 Prozent).
Geplante Erweiterung des Leistungsspektrums in den
nächsten drei Jahren um zusätzliche Dienstleistungen
43,8%
Erweiterung des Leistungsspektrums
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Geplante zusätzliche Dienstleistungen in den nächsten drei Jahren
Personalberatung
On-Site-Management
Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung
Rekrutierung/Bewerbermanagement
Projektmanagement
Werkvertragsprojekte
Personalvermittlung
Master-Vendor-Modelle
Direct Search/Headhunting
Interimsmanagement
Outplacement
Payrolling
Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit
Joint Venture
Sonstige
12
24,5%
24,5%
22,4%
22,4%
20,4%
18,4%
17,3%
13,3%
10,2%
6,1%
5,1%
3,1%
2,0%
1,0%
7,1%
0%
10%
(Mehrfachnennungen möglich)
20%
30%
40%
Quelle: iGZ-Mittelstandsbarometer
Titelthema
Aber auch andere Bereiche, in denen Personaldienstleister über bestimmte Kompetenzen verfügen, sind
als neue Geschäftsbereiche denkbar. Das sogenannte „Payrolling“ beispielsweise. Dabei geht es um
die Übernahme von Gehaltsabrechnungen. Immerhin 2,2 Prozent der befragten Unternehmen bieten
schon heute diese Dienstleistung an – und 3,1 Prozent der Unternehmen, die auf der Suche nach möglichen neuen Betätigungsfeldern sind, denken noch
darüber nach. Dabei wird deutlich: Die Entwicklung
neuer Geschäftsfelder kann sich nur an der eigenen
Spezialisierung und den eigenen Fähigkeiten orientieren. Die Erweiterung von Geschäftsfeldern ist
sicherlich­kein Selbstzweck.
Damit die iGZ-Mitglieder bei diesen bedeutenden
strategischen Zukunftsentscheidungen nicht allein
gelassen werden, hat der iGZ in diesem Halbjahr erstmals ein Seminar im Programm, das genau auf diese Erkenntnis abzielt: „Sicher in die Zukunft – allen
Z direkt!
anderen voran – neue Wege in der Personaldienstleistung“ wurde von einigen Mitgliedern der Projektgruppe gemeinsam mit den Trainern Nicole Truchseß
und Markus Brandl entwickelt. Die Kernfrage, auf die
eine Antwort gesucht wird, lautet: „Wie kann ich ein
Unternehmen heute schon neu ausrichten, um in Zukunft noch erfolgreicher zu sein?“
Kooperation
Ergänzend dazu wird der iGZ das Thema der zusätzlichen Dienstleistungen auch in einer Kooperation mit
der Redaktion der Zeitschrift Personalwirtschaft vertiefen. Denn eins ist klar: Das Umdenken muss nicht nur
innerhalb der Zeitarbeitsbranche einsetzen und um sich
greifen – auch bei den Zeitarbeitskunden muss ein solcher neuer und selbstbewusster Ansatz von Personaldienstleistern erst einmal ankommen.
Marcel Speker
Drei Fragen an Erwin Stickling
In einer neuen Kooperation präsentiert der iGZ auf seiner Homepage www.ig-zeitarbeit.de jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats exklusive Berichte aus der Personalwirtschaft-Redaktion, die sich damit auseinandersetzen,
welche möglichen neuen Geschäftsfeldern Kundenunternehmen für Personaldienstleister sehen. Der erste Beitrag
erscheint dort am 1. Mai. Z direkt! sprach dazu mit dem Chefredakteur der Personalwirtschaft, Erwin Stickling.
Z direkt!: Experten erwarten in den nächsten Jahren
einen steigenden Arbeits- und Fachkräftemangel und
damit einhergehend einen höheren Flexibilitätsbedarf
seitens der Unternehmen. Können Sie die Einschätzung bestätigen?
Erwin Stickling: Ja, bestehende Arbeitsmarktanalysen weisen eindeutig darauf hin, dass wir in einzelnen Berufsfeldern und Regionen mit zunehmenden Engpässen rechnen müssen. Vor allem wenn die
Baby-Boomer-Generation in den kommenden Jahren
in Rente gehen wird, tun sich erhebliche Lücken auf.
Gleichzeitig bietet die Digitalisierung der Arbeitspro-
zesse aber auch ein enormes Rationalisierungspotenzial. Die in diesem Zusammenhang aktuell skizzierte
Arbeitswelt 4.0 benötigt vor allem höher qualifizierte
Fachkräfte und flexible Strukturen.­
Z direkt!: Eine These in diesem Zusammenhang lautet, dass die Wirtschaft im Jahr 2030 von Personaldienstleistern mehr als nur Zeitarbeit erwartet. Wie
stehen Sie dazu?
Stickling: Das erwarten Unternehmen teilweise jetzt
schon. Personalvermittlung, Weiterbildung, Projektarbeit, Outsourcing-Lösungen – all das steht bereits
im Portfolio einiger Personaldienstleister. Ihr Hauptgeschäft ist aber nach wie vor die Zeitarbeit, weil sie hier
die beste Expertise aufweisen.
Z direkt!: Was muss geschehen, damit die Einsatzbetriebe in den nächsten Jahren Personaldienstleister
als mögliche Unterstützung in diesem Bereich wahrund ernstnehmen?
Stickling: Um auf Augenhöhe mit Personalmana-
Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft
gern reden und ihnen umfangreiche Personaldienstleistungen anbieten zu können, müssen sich die Zeitarbeitsfirmen weiter professionalisieren.
13
Z direkt!
Titelthema
Öffnet Mindestlohn der Zeitarbeit die Tür zum Friseurhandwerk?
Personalbedarf unbestritten
„Zeitarbeit ist für uns zu teuer“, hörte man immer wieder aus den typischen Niedriglohnbranchen. Durch den
gesetzlichen Mindestlohn sind diese Branchen jetzt gezwungen, mehr Geld für Personal in die Hand zu nehmen.
Ergeben sich dadurch für Zeitarbeitsunternehmen neue Geschäftsfelder – zum Beispiel im Friseurhandwerk?
Der Personalbedarf ist sehr groß: Auch das
Friseurhandwerk klagt über Fachkräftemangel.
Der Tarifvertrag für Friseure sieht in Westdeutschland einen Mindestlohn in Höhe von 8,00 Euro vor,
in Ostdeutschland von 7,50 Euro. Damit liegt er unterhalb der untersten Entgeltgruppe der Zeitarbeit.
Aufgrund der Übergangsregelung haben diese Löh-
14
ne noch bis zum 31. Juli 2015 Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
„Eine spannende Zusatzgeschichte“ nannte Dirk
Wiethölter, Personalvorstand der Friseurfilialist Hair-
Titelthema
Dirk Wiethölter, Hairgroup
Rüdiger Schmitt, Klier
group, die Idee, künftig auch über Zeitarbeit Personal
zu beschäftigen. Natürlich müsse das Angebot bezahlbar bleiben. „Aber wenn die Zeitarbeitsunternehmen es schaffen, Mitarbeiter zu finden, sollen
sie sich gerne bei mir melden“, sendet Wiethölter
deutliche Zeichen.
aller Ausgaben im Filialbereich aus“, erklärt er den
enormen Kostendruck in der Branche. „Da wirkt
sich jeder Euro aus.“ Es sei also schlichtweg zu teuer, neben dem Gehalt der Zeitarbeitskräfte auch
noch die Kosten für die Arbeit der Zeitarbeitsunternehmen zu bezahlen.
Attraktiv könne die Zeitarbeit besonders für Mütter
sein, nannte er eine Idee. Friseurläden sind heute
sehr häufig bis 22 Uhr geöffnet. Zeitarbeitskräfte
würden aber überwiegend zu den Spitzenzeiten
einspringen, sodass ihnen die späten, familienunfreundlichen Arbeitszeiten erspart bleiben könnten.
„Dann ist Zeitarbeit sicherlich für einige Arbeitnehmerinnen eine Alternative zur Direktanstellung im
Friseurladen“, mutmaßt Wiethölter Eine ähnliche
Entwicklung gibt es bereits in der Pflegebranche.
Darüber hinaus nannte er wie sein Branchenkollege den Fachkräftemangel als großes Problem. „Wir
finden selbst kaum Mitarbeiter“, beklagte er. Hinzu
komme, dass jedes Unternehmen eigene standardisierte Abläufe habe, die lange Einarbeitungszeiten
erfordern. Kurzfristige Zeitarbeitseinsätze seien laut
Schmitt daher wenig praktikabel.
Gegensätzlich schätzt Rüdiger Schmitt, Unternehmenssprecher der Friseurkette Klier, die Idee mit der
Zeitarbeit ein. „Personalkosten machen 58 Prozent
Z direkt!
Letztlich wird also das Geschick der Zeitarbeitsbranche zeigen, ob sie es schafft, sich im Friseurhandwerk
zu etablieren. Der Personalbedarf ist unbestritten.
Maren Letterhaus
15
Z direkt!
Titelthema
Textilreinigerbranche setzt auf Kooperation mit Zeitarbeit
Bildungskonzepte erarbeiten
Nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern vielmehr der horrende Fachkräftemangel beschäftigt die
Textilreinigerbranche: „Mit Blick auf unseren Bedarf spielt der Mindestlohn gar keine Rolle“, unterstreicht Jürgen Felmet, Obermeister der Textilreiniger-Innung Münsterland.
Innungsobermeister Jürgen Felmet verweist auf
den großen Fachkräftebedarf der Textilreiniger –
und sieht darin eine Chance für die Zeitarbeit.
„Die Branche ist bereit, bei entsprechenden Fachkenntnissen auch den passenden Lohn zu zahlen“,
verdeutlicht Felmet ein branchenübergreifendes Dilemma: „Wir würden Zeitarbeitnehmer sofort nehmen, aber die Zeitarbeitsunternehmen können uns
diese Textilfachkräfte nicht bieten.“
Der Mangel habe nicht zuletzt auch damit etwas zu
tun, „dass der Beruf des Textilreinigers im öffentlichen
Bewusstsein noch nicht verankert ist“. Früher habe es
das Wäscherei-/Plätterhandwerk und chemisch Rei-
16
niger gegeben. In den 80er Jahren wurden die Berufsbilder zum Ausbildungsberuf Textilreiniger zusammengeführt.
Und gerade das Stichwort Ausbildung beherberge
eine ganz große Chance – besonders für die Zeitarbeit: „Gemeinsam mit uns Kunden könnte die Zeitarbeit ein Weiterbildungskonzept erarbeiten, so dass
am Ende diese Bedarfe gedeckt werden könnten“,
nennt der 54-Jährige eine Alternative. Das sei deshalb
möglich, weil sich hier auch gute Chancen für Quer-
Z direkt!
einsteiger bieten: „Im Textilreiniger Bildungszentrum
Münsterland (TBZ) in Rheine kann man sich von der
Fachkraft über den Gesellen bis hin zum Meister ausbilden lassen“, nennt Felmet ein Beispiel für denkbare finanzielle Kooperationen zwischen Kunden- und
Zeitarbeitsunternehmen. Ansprechpartner zum Thema sitzen auch im TBZ. Die Teilfinanzierung könne die
Zeitarbeitsfirma dann via Rückzahlungsvereinbarung
absichern.
Die Weiterbildung erfolge je nach Bedarf – ob etwa
Fachkraft oder Geselle – passgenau fürs jeweilige Kundenunternehmen. Weiterer Vorteil: Die Zeitarbeitsbetriebe haben anschließend spezialisierte Fachkräfte,
die in der Textilreinigerbranche stark nachgefragt sind.
Ausbildungsmöglichkeiten seien für Textilreiniger zunehmend eingeschränkt, da immer weniger Berufsschulen diesen Zweig anbieten: „Wer in Münster ausbilden will, muss seinen Azubi zur Berufsschule nach
Hannover, Köln oder Schleswig-Holstein schicken und
unter Umständen für die Kosten aufkommen“, benennt der Obermeister die Ausbildungshürden.
Die Nachfrage nach Textilreinigern sei garantiert
vorhanden: „Vor allem vor und nach den Ferien hat
unsere Branche echte Auftragsspitzen, die rasch abgearbeitet werden wollen, und dann fehlen uns die
Fachkräfte“, verweist Felmet auf ein klassisches Tätigkeitsfeld der Zeitarbeitsbranche.
Ebenfalls von großem Interesse seien echte Fachkenntnisse, „denn der Beruf des Textilreinigers ist
ebenso wie Kleidung in allen ihren Facetten äußerst
vielfältig“, betont der Experte, der mit 23 Jahren als
jüngster Absolvent der Schule den Meisterbrief erwarb. Ein Berufsfeld mit echten Perspektiven für die
Zeitarbeitsbranche. Felmet: „In Deutschland gibt es
keinen arbeitslosen Textilreiniger.“
Wolfram Linke
17
Z direkt!
§ Recht direkt!
Tarifautonomiestärkungsgesetz bringt Änderungen
Die Mindestlöhne
anderer Branchen beachten
Durch das Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im August 2014 kam es zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). § 8 Absatz 3 AEntG ist die
Rechtsgrundlage dafür, dass in der Zeitarbeit neben der Lohnuntergrenzen-Verordnung zusätzlich Mindestlöhne und weitere Arbeitsbedingungen anderer Branchen beachtet werden müssen. Zu den einbezogenen Branchen zählen beispielsweise das Elektrohandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie
die Bereiche Abfallwirtschaft, Gebäudereinigung und Fleischwirtschaft.
Eine Mindestlohnverpflichtung konnte sich bisher
nur ergeben, wenn der Kundenbetrieb der entsprechenden Mindestlohnbranche angehörte (Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr
2009). Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber
korrigiert und durch die Neufassung der Vorschrift
klargestellt, dass es maßgeblich auf die ausgeübte
Tätigkeit ankommt.
Branchentypische Arbeiten
Seit Mitte 2014 kann eine Mindestlohnpflicht selbst
dann bestehen, wenn der Zeitarbeitnehmer an einen Kundenbetrieb überlassen wird, der keiner
Mindestlohnbranche nach dem AEntG zuzuordnen
ist. Entscheidend ist in diesen Fällen, ob der Zeitarbeitnehmer überwiegend Tätigkeiten erbringt, die
typisch für eine Mindestlohnbranche sind. So erhält
beispielsweise ein Zeitarbeitnehmer, der typische
Malertätigkeiten verrichtet, den Malermindestlohn
auch dann, wenn er an einen Hotelbetrieb überlassen wird. Zur Feststellung, welche Tätigkeit für eine
Mindestlohnbranche branchentypisch ist, können
sämtliche Inhalte der jeweiligen Mindestlohnverordnung als Arbeitshilfe herangezogen werden. Zeitarbeitsunternehmen können sich zum Beispiel zur
Bestimmung typischer Malerfacharbeiten an einer
Auflistung von Facharbeitertätigkeiten orientieren,
die der Mindestlohnverordnung des Maler- und Lackiererhandwerks als Anhang 2 beigefügt ist. Übt
der Mitarbeiter in einem Einsatz Tätigkeiten aus, die
§
18
in dieser Liste aufgeführt sind, muss regelmäßig der
höhere Malermindestlohn beachtet werden.
Mischtätigkeiten
Welche Tätigkeit überwiegt im Monat? Diese Frage
müssen sich Zeitarbeitsunternehmen stellen, wenn
Arbeitnehmer an einen Kundenbetrieb überlassen
werden, der keiner Mindestlohnbranche nach dem
AEntG zuzuordnen ist. Übt der Zeitarbeitnehmer in
diesem Einsatz verschiedene Tätigkeiten aus, werden
diese als sogenannte Mischtätigkeiten bezeichnet.
Für die Behandlung von Mischtätigkeiten einigten
sich Verbandsvertreter des iGZ und BAP im Dialog
mit dem Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium auf die Anwendung des relativen Überwiegenprinzips. Das bedeutet: Sofern mehrere Mindestlohnverordnungen in Betracht kommen, ist der
Mindestlohn der Mindestlohnverordnung zu zahlen,
deren Tätigkeit gemessen an der Anzahl der im jeweiligen Kalendermonat erbrachten Arbeitsstunden
überwiegt.
Lohnuntergrenzen-Verordnung
Ein weiterer Bestandteil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist das Mindestlohngesetz. Die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Arbeitnehmerüberlassung sind zunächst verschwindend gering.
Denn bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes wurden Übergangsregelungen geschaf-
§
§
Recht direkt!
fen. Für die Zeitarbeit gilt derzeit: Die Vorschriften
aus der Lohnuntergrenzen-Verordnung gehen den
Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz vor. Es gilt
zunächst weiterhin die Entgeltsystematik des iGZDGB-Tarifwerks. Bei Einsätzen im Tarifgebiet West ist
bereits seit Anfang 2014 die Lohnuntergrenze von
8,50 Euro einzuhalten. Bereits zum 1. April 2015
erhöht sich die Lohnuntergrenze auf 8,80 Euro. Die
Vorrangregelung gilt aber auch für Einsätze im Tarifgebiet Ost. Dort steigt die Lohnuntergrenze ab dem
1. April 2015 auf 8,20 Euro. Zeitarbeitnehmer erhalten dann ein Mindeststundenentgelt von 8,20 Euro
in der niedrigsten Entgeltgruppe bzw. 8,35 Euro bei
einer Eingruppierung in die EG 2. Es muss in beiden
Fällen keine Aufstockung auf 8,50 Euro erfolgen.
Arbeitszeitkonto
Die in §§ 1 Absatz 3, 24 Absatz 1 Mindestlohngesetz
fixierte Vorrangregelung betrifft nicht nur die Höhe
der Vergütung, sondern gilt insbesondere auch für
das Arbeitszeitkonto. Auch hier ergeben sich zunächst keine Besonderheiten aus dem Mindestlohngesetz. Es muss insbesondere kein Ausgleich des
Arbeitszeitkontos innerhalb von 12 Monaten vorge-
§
§
§ Z direkt!
§
nommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn Zeitarbeitsunternehmen aufgrund der Übergangsregelung
bei Einsätzen im Tarifgebiet Ost weniger als 8,50
Euro zahlen.
Aufzeichnungspflichten
Das Mindestlohngesetz enthält in § 17 Regelungen
hinsichtlich bestehender Aufzeichnungspflichten.
Diese sind den Vorschriften aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 17c AÜG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 19 AEntG) nachgeahmt und
deshalb für Zeitarbeitsunternehmen nur wenig relevant. Denn für Einsätze von Zeitarbeitnehmern sind
Dokumentationspflichten nur für den Kundenbetrieb
vorgesehen. Diesen sollen Aufzeichnungspflichten
nach dem Mindestlohngesetz treffen, wenn die Zeitarbeitnehmer in einer der in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche
eingesetzt werden. Für Zeitarbeitsunternehmen bestehen Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz grundsätzlich nur für internes Personal,
das geringfügig beschäftigt wird.
RAin Sabine Freitag
Weiterführende Informationen für iGZ-Mitglieder
im internen Bereich der iGZ-Homepage
www.ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/durchfuehrungdes-arbeitsverhaeltnisses/mindestloehne
Anzeige
HOHE AUSSENSTÄNDE?
EIN FALL FÜR FACTORING!
So sorgen Sie für eine gleich bleibend hohe Liquidität:
Sie überlassen uns Ihre Forderungen und wir zahlen,
bevor es Ihre Kunden tun. Das hört sich gut an?
Dann sollten wir uns kennen lernen: www.ekf-frankfurt.de
19
Z direkt!
Aktiv
­iGZ-Mittelstandsbarometer jetzt „kompakt“
Branchen-Querschnitt
als Datenkonzentrat
90 Prozent aller iGZ-Mitgliedsunternehmen bezahlen übertarifliche Löhne. 83 Prozent sind entgegen der landläufigen Meinung unbefristet beschäftigt. Und 89 Prozent der Zeitarbeitskräfte arbeiten in Vollzeit. Das sind nur
drei griffige Ergebnisse, die das iGZ-Mittelstandsbarometer zutage gefördert hat. Die Umfragen des iGZ helfen,
Wissenslücken zu schließen und mit Vorurteilen gegenüber Zeitarbeit aufzuräumen. Genau das war 2011 der
Grund, ein Mittelstandsbarometer ins Leben zu rufen: Dem Verband fehlte es an belastbaren Zahlen zur mittelständischen Zeitarbeit, die er für seine Öffentlichkeitsarbeit dringend brauchte.
Mittlerweile hat sich das iGZ-Mittelstandsbarometer
etabliert und wird von Politik, Forschung und Medien zurate gezogen, wenn es um aktuelle Fakten und
Trends geht. Bundestagsabgeordnete nutzen die Ergebnisse des Branchenbarometers, um ihre Anfragen
an die Bundesregierung statistisch zu untermauern.
Max Straubinger (CDU/CSU) bezog sich beispielsweise
bei einer Plenarsitzung auf das Mittelstandsbarometer
und festigte damit seinen Standpunkt, dass Zeitarbeit
eine wichtige Position bei der Beschäftigungsförderung einnehme. Ebenso zitierten namhafte Zeitschriften wie die ZEIT und die Süddeutsche die iGZUmfrage und
stellten
unter anderem die hohe Übernahmequote bei iGZKundenunternehmen heraus. Auch die Bundesagentur für Arbeit ging 2013 in ihrem Arbeitsmarktbericht
auf das iGZ-Mittelstandsbarometer ein.
Daten-Querschnitt
2011 realisierte der iGZ das Mittelstandsbarometer. Die
unabhängige und zeitarbeitserfahrene Soziale Innovation GmbH (SI) in Dortmund führt seitdem die Mitgliederbefragung in Kooperation mit dem Verband durch.
Strenge Anonymität und Geheimhaltung der Daten
sind dabei garantiert. Die Befragung läuft aktuell zum
14. Mal und bietet einen Querschnitt durch die Wirtschaftsdaten der rund 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen. Es ist repräsentativ und dokumentiert BranchenSchwerpunkte. Seine Ergebnisse nutzen nicht nur der
politischen Arbeit des Verbandes, sondern helfen
auch iGZ-Mitgliedsunternehmen, sich auf dem
Markt zu positionieren.
Neu: kompakt
Damit die Beteiligung künftig noch einfacher und weniger zeitaufwendig ist,
wird das iGZ-Mittelstandsbarometer
kompakter. Für seine verbandspolitische Arbeit möchte der iGZ damit weiterhin zeitnah die Meinung seiner Mitglieder zu aktuellen Branchenthemen
erfragen. Dreimal im Jahr beschränkt
20
Z direkt!
sich der Fragebogen auf den Frageteil zur aktuellen
Branchensituation. Einmal im Jahr wird ein ausführlicher Fragebogen versendet, der wie bisher zusätzlich
Geschäftsdaten und Fakten zur externen Mitarbeiterstruktur abfragt. Im Zeitverlauf lassen sich dadurch
Entwicklungen erkennen. Alle iGZ-Mitgliedsbetriebe
werden in bewährter Weise online befragt.
Von der Wand auf den Bildschirm -
Kalenderdisposition mit
Erster Durchlauf
L A N D W E H R L1
Das erste „iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt“ ist
im Februar 2015 gestartet und wird gegenwärtig ausgewertet. Diesmal geht es um die Auswirkungen der
von der Großen Koalition geplanten Höchstüberlassungsdauer und der Equal-Pay-Regelung nach neun
Monaten. Eng damit verbunden ist die Frage nach den
Erfahrungen mit dem Tarifvertrag Leih- und Zeitarbeit
(TV LeiZ) in der Metall- und Elektroindustrie. Außerdem wird regelmäßig nach dem Fachkäftemangel
gefragt, um Entwicklungen im Umgang mit diesem
Brennpunktthema der Branche festzustellen. Im April
liegen die jüngsten Ergebnisse vor und spiegeln erneut Fakten und Trends der mittelständischen Zeitarbeit wider.
Schnell, flexibel, übersichtlich
Mit der in L ANDWEHR L1 integrierten Kalenderdispo
gehören Steckkärtchen der Vergangenheit an!
Dr. Jenny Rohlmann
• Wahlweise Kundensicht oder Mitarbeitersicht
• Disposition per Drag & Drop
• Kundenseitiger Personal-/Schichtbedarf
• Umfangreiche Filtermöglichkeiten
und Matchingfunktionen
• u. v. m.
Die grafisch aufbereiteten Ergebnisberichte werden auf
der iGZ-Homepage und in der Presse veröffentlicht.
www.ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit/
mittelstandsbarometer
Anzeige
Besuchen Sie uns!
iGZ-Bundeskongress
29. April 2015
Maritim proArte Hotel
Berlin
21
www.L1-LANDWEHR.de
Aktiv
Z direkt!
Fachmagazin Z direkt! feiert zehnjähriges Bestehen
Das Sprachrohr der Zeitarbeit
Die Z direkt! feiert Geburtstag! Überaus antik klingt „Anno 2005“ noch nicht. Mit dem neuen Jahr 2015 ist das
Verbandsmagazin des iGZ aber tatsächlich schon seit zehn Jahren das Sprachrohr der Zeitarbeitsbranche.
Im Fokus des Fachmagazins Z direkt! steht die stetige
Aktualität der Inhalte und des äußeren Erscheinungsbildes. Auch dem wachsenden Stellenwert der Zeitarbeit wird große Bedeutung beigemessen: Die Z direkt!
präsentiert die vielfältigen Möglichkeiten der Zeitarbeit. Die kontinuierliche Erhöhung der Auflagen und
die Zunahme privater Abonnenten sprechen für sich.
2005
2006
Markus
Markus
Schwarzing-Hutschenreuter,
Schwarzing-Hutschenreuter,
Blickpunkt Dienstleistung
Blickpunkt Dienstleistung
2008
2009
„iGZ FAIRändert Zeitarbeit“ erschien eine mehrseitige Chronik, die die Entwicklung von der Interessengemeinschaft zum Arbeitgeberverband deutscher
­Zeitarbeitsunternehmen nachzeichnete.
Eine Ausgabe später begrüßte die Redaktion dann einen neuen Verantwortlichen: Wolfram Linke übernahm
Mitte 2008 die Leitung der Z direkt! und ist bis heute Chefredakteur. Mit ihm modernisierte sich Anfang
2013 nochmals das gesamte Layout. Dazu gehörten
auch Aspekte wie die Einführung eines Versandadressen-Fensters. Damit erleichterte der iGZ nicht nur den
»
«
Zehn
Zehn Jahre
Jahre ZZ direkt!:
direkt!: Das
Das sind
sind zehn
zehn Jahre
Jahre
Inspiration,
Inspiration,sich
sichdifferenziert
differenziertmit
mitdem
dem
Thema­
Thema­
Zeitarbeit
Zeitarbeit
zu beschäftigen.
zu beschäftigen.
22
Ein erster Wechsel in der Redaktion fand mit Beginn des Jahres 2007 statt. Simone Kemper übernahm und änderte das Layout der Z direkt!. In Zusammenarbeit mit Dr. Jenny Rohlmann koordinierte
Kemper im März 2008 die Jubiläumsausgabe zum
zehnjährigen Bestehen des iGZ. Unter dem Leitsatz
2007
Anfang 2005 erschien die Z direkt! unter der redaktionellen Leitung von Marcel Speker zum ersten Mal. Neben den Aktivitäten des Verbandes thematisierte der iGZ
auch die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche. Für politische Perspektiven sorgte unter anderem eine Stellungnahme des damaligen Wirtschaftsministers Wolfgang
Clement zum iGZ-Bundeskongress 2005: „Wir werden
nicht immer einer Meinung sein, aber die Entwicklung
der letzten Jahre zeigt, dass ein besseres Wahrnehmen
der unterschiedlichen Interessen, der Erwartungen und
der Einschätzungen letztlich der Branche, aber auch dem
Arbeitsmarkt zugute kommt“, äußerte Clement damals.
»
Neues Layout
Als
Alsbuntes
buntesVerbandsorgan
Verbandsorganbereichert
bereichertdie
die
Z direkt!
Z direkt!
nunnun
schon
schon
seitseit
10 Jahren
10 Jahren
erfolgreich die Medienlandschaft in der
Personaldienstleistung.
Personaldienstleistung.
Gratulation!
Gratulation!
«
Monika und Peter Gröger,
MonikaAIP
und Peter Gröger, AIP
Aktiv
Versand, sondern reduzierte auch stark den Papierverbrauch. Auch inhaltlich geht die Z direkt! mit der Zeit:
Internet-Links und QR-Codes ermöglichen interessierten
Lesern eine eigenständige weiterführende Recherche.
Z direkt!
Durch Interviews, Tipps, Tricks, Zahlen und Hinweise
zur Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute
werden Interessierte ausführlich informiert.
Reportagen aus dem Alltag
Schwerpunkt
Der inhaltliche Wandel brachte auch eine erhöhte
Nachfrage und damit ebenfalls eine höhere Auflage
der Z direkt! mit sich. Schwerpunkt des Magazins
ist die ebenso fachlich fundierte wie auch anschauliche Darstellung verschiedenster Themengebiete.
Dabei gilt es, die vielen Facetten der Zeitarbeit übersichtlich darzustellen. Die Z direkt! stellt alle für die
Zeitarbeit relevanten Berufszweige und Fachbereiche
vor. Zielgruppen des Fachmagazins sind – damals wie
2010
2011
2012
heute – Mitglieder des Interessenverbandes und deren Kunden sowie Verantwortliche aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Medien.
Mit der Einführung neuer Rubriken wurde 2009 die
Leserfreundlichkeit nochmals erhöht. Dabei wurde
unter anderem das Bild der Zeitarbeit in den Medien
reflektiert sowie der iGZ und seine Arbeit genauer unter die Lupe genommen. Authentizität war und ist das
Stichwort und wird durch die Darstellung unterschiedlicher Sichtweisen untermauert. Auch die Nachwuchsförderung steht immer wieder im Fokus der Z direkt!:
»
Ein weiterer Schwerpunkt des Magazins sind aktuelle
branchenrelevante Ereignisse aus Politik und Medien.
Mit Reportagen direkt aus dem Zeitarbeitsalltag wird
das sachliche Thema Zeitarbeit unterhaltsam präsentiert. Das aktuelle Team des Pressereferats, Wolfram
Linke und Maren Letterhaus, publiziert Artikel, in denen sich Information und Unterhaltung ergänzen.
Zeitarbeit ist außerdem ein viel diskutiertes Thema in
den Medien. Die Z direkt! dokumentiert und kommentiert dazu das Bild der Branche in der Öffentlichkeit.
2013
2014
2015
Der TV-Auftritt der Bundesvorsitzenden des iGZ, Ariane
Durian, in der ZDF-Talksendung „Maybrit Illner“ wurde
ebenso aufgearbeitet wie etwa die medialen Auftritte
des iGZ-Hauptgeschäftsführers Werner Stolz.
Aktualisiert wird dabei stets bis kurz vor Andruck des
Magazins. In der Dezember-Ausgabe 2014 etwa wurde noch kurzfristig das Plädoyer des finnischen Generalanwalts, Maciej Szpunar, zur Frage nach der Erlaubnis der Höchstüberlassungsdauer aufgenommen.
Luisa Daldrup
Gute
Gute und
und faire
faire Zeitarbeit
Zeitarbeit –– dafür
dafür steht
steht der
der iGZ,
iGZ, und
und dafür
dafür hat
hat sich
sich in
in den
den vergangenen
vergangenen zehn
zehn
Jahren
Jahren auch
auch ihr
ihr Fachmagazin
Fachmagazin ZZ direkt!
direkt! stark
stark gemacht.
gemacht. So
So ist
ist die
die Zeitarbeit
Zeitarbeit für
für viele
viele UnternehUnternehmen zu einem festen HR-Instrument geworden, um den Flexibilisierungsansprüchen gerecht
zu werden,
zuaber
werden,
auch,aber
um dem
auch,Fachkräftemangel
um dem Fachkräftemangel
begegnenbegegnen
zu können.
zu können.
Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft
«
Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft
23
Z direkt!
Aktiv
Erstmals AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma
Deutsche Gründlichkeit
in Rumänien sehr geschätzt
Normalerweise interessieren sich deutsche Zeitarbeitsfirmen für eine Niederlassung in den
europäischen­Nachbarländern – bei „Europroiect Rosia Montana SRL“ aus Rumänien allerdings war´s
genau umgekehrt. Als erstes ausländisches Zeitarbeitsunternehmen überhaupt hat die aus Rumänien
stammende Firma eine deutsche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bekommen.
RA Richard Finckler half Cosmin Campean und Alina
Bitea bei den Behördengängen, RA Stefan Sudmann
(v.l.) überreichte die Mitgliedsurkunde des iGZ.
Der zweite Weg führte den Inhaber Cosmin Campean
dann direkt zum Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, wo der Geschäftsführer die Mitgliedsurkunde aus den Händen des iGZ-Referatsleiters Arbeitsund Tarifrecht, RA Stefan Sudmann, entgegennahm.
Warum Deutschland? „Die Unzuverlässigkeit meiner
rumänischen Kundenunternehmen hat mich sehr
geärgert und ich suchte nach einer Alternative. Ein
Kollege berichtete mir dann von der Zuverlässigkeit,
Pünktlichkeit und Genauigkeit der deutschen Unternehmen“, blickt Campean zurück. Er habe seine Mitarbeiter stets pünktlich entlohnt, aber seine Kunden
in Rumänien tendierten dazu, Rechnungen nicht zu
begleichen. „Keine gute Basis, um wirtschaftlich solide agieren zu können“, stellt er sachlich fest.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
24
www.ig-zeitarbeit.de/node/12004
Aktiv
Kurzerhand habe er dann also Kontakt mit der rumänischen Botschaft in Berlin aufgenommen, um seine
wirtschaftlichen Möglichkeiten im für ihn fremden
Land auszuloten. Die Vertretung empfahl ihm, sich
mit dem Rechtsanwalt Richard Finckler in Verbindung
zu setzen, einem Experten auf diesem Gebiet. Die
Zusammenarbeit klappte reibungslos, Behördengänge wurden schnell und unbürokratisch erledigt – am
Ende stand die Überlassungserlaubnis, die Campean
im September 2014 erhielt.
Voraussetzungen
„Für ausländische Zeitarbeitsunternehmen“, so Stefan Sudmann, „gelten für die Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis dieselben Bedingungen
wie für jede deutsche Firma auch“. Abzuliefern sei
also eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges,
des Gesellschaftsvertrages und der Gewerbeanmeldung. „Ein Führungszeugnis, die Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister sowie die Bescheinigung der
Berufsgenossenschaft gehören ebenso dazu wie die
Bescheinigung der Krankenkassen und die Auszüge
aller Geschäftskonten“, zählt der iGZ-Experte weitere
Voraussetzungen auf. Zu guter Letzt seien auch Muster
des Überlassungs- und des Arbeitsvertrages inklusive
Zusatzvereinbarung für Zeitarbeitnehmer abzuliefern.
Vorläufige Erlaubnis
„Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt´s
eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis – allerdings
zunächst nur vorläufig auf drei Jahre befristet“, un-
Z direkt!
terstreicht Sudmann. In dieser Zeit werde das beantragende Unternehmen auch genau unter die Lupe
genommen, „und erst wenn der Betrieb einwandfrei
arbeitet, erteilt die Bundesagentur für Arbeit die endgültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“.
Aktuell kann Europroiect Rosia Montana SRL 300 Mitarbeiter aus Rumänien vermitteln, bei Bedarf stehen
auf Anfrage bis zu 1.000 Arbeitnehmer zur Verfügung. Ungefähr die Hälfte des Teams sei qualifiziert.
Fairness und Anständigkeit im täglichen Miteinander
stehen bei Campean ganz oben auf der täglichen Todo-Liste. Der Gang in die Mitgliedschaft beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen sei
da nur logische Konsequenz gewesen, ist er sich mit
seiner stellvertretenden Geschäftsführerin Alina Bitea
einig. „Ein solider Tarifvertrag, der Ethikkodex, die
Kontakt- und Schlichtungsstelle sowie professionelle
juristische Beratung und ein umfangreiches Seminarprogramm“, zählt er einige seiner Beweggründe auf,
sich für den iGZ entschieden zu haben.
Das Recruiting für die Jobs in Deutschland übernehme Victor Tita in der Funktion als Personaldisponent
im Firmensitz im rumänischen Rosia Montana. Vor Ort
kümmere er sich um die Zeitarbeitskräfte, die dann
in Deutschland eingesetzt werden. Zunächst agiert
das Zeitarbeitsunternehmen hierzulande von Neuss
aus. „Wenn´s gut läuft“, ist der Geschäftsführer optimistisch, „wollen wir mehrere Standorte in ganz
Deutschland einrichten“.
Wolfram Linke
Anzeige
Nr
1 2015
ErschEint
Ersch
ljährlich
ViErtEljährlich
5
Nr 1 201
Eint
Ersch
rlich
ViErt Eljäh
Nr
Das Mag
Das Mag
azi n für
uns ere
eite
Mitarb
azi n für
uns ere
Mitarb
eit
DAS MAGAZIN FÜR IHRE MITARBEITER
er
r
Roboter:
Robotezur
Vom Apparat
r:
Vom App
Service-Fachkraft
arat
S
Roboter:
e
rvice-Fa zur
chkraft
arat zur
p
p
A
m
o
V
hkraft
ac
-F
ce
vi
Ser
tarifvertrag 2015
senior-azubi-PrograMMe
Höheres Mindestentgelt
Mit 50 noch den
für Zeitarbeitnehmer
Neustart wagen
Ihr Firmenlogo
tari fver
seite 4
seite 7
Personaldienstleistungen GmbH
Höheres trag 2015
Min
seni or-a
für Zeitarbedestentgelt
zubi -Pro
itnehme
Mit 50 noc gra MMe
r
seit e 4
Me
Neustart h den
-Pro graM
wag
zubi
en
ogoe
seni or-a
H
enlseit
den
7 gen Gmb
Ihr Firme
Ihr Firm
Mit 50 noch en
2015
stleistun
dien
trag
wag
nlogo
Persona
Personal
tari fver
elt
Neustart
ldienstl
Mindestentg
eistung
seite 7
Höheres
en Gmb
itnehmer
H
für Zeitarbe
seite 4
1 2015
Ersc hEin
t
ViErt Eljäh
rlich
Das Magazin für unsere Mitarbeiter
√ SPEZIELL FÜR DIE ZEITARBEIT
√ INKLUSIVE REDAKTION UND GESTALTUNG
√ INDIVIDUALISIERT: IHRE TEXTE & IHR LOGO
√ GÜNSTIGER HEFTPREIS
√ ERSCHEINT VIER MAL IM JAHR
25
W W W. Z W E I - M I TA R B E I T E R M AG A Z I N . D E • T E L . 0 7 1 1 2 5 2 5 0 2 - 2 4
Z direkt!
Unterwegs
Arbeitsverhältnisse beim iGZ-Landeskongress NRW beleuchtet
Mit Zeitarbeit erfolgreicher
Auch wenn es in den Medien häufig anders dargestellt wird: Der Anteil sogenannter Normalarbeitsverhältnisse
auf dem Gesamtarbeitsmarkt steigt seit 2005. Mit dieser und anderen Statistiken überraschte Dr. Hans-Peter Klös
vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln beim iGZ-Landeskongress NRW in Dortmund.
Dr. Hans-Peter Klös (IW Köln) stellte beim iGZLandeskongress NRW die Entwicklung des Gesamtarbeitsmarktes vor.
Leider müsse man hinnehmen, dass Zeitarbeit nicht
als Normalarbeitsverhältnis, sondern als atypische Beschäftigung klassifiziert werde, bedauerte Klös. Umso
wichtiger war es ihm zu betonen,
dass diese
Weiter
e
Kongre
s
sthem
en auf
Die Ro
der iG
lle de
Z-Hom
r Zeita
epage
Armin
rbeit i
:
Lasche
n der
t, stell
Wirtsc
v. CDU
haft
-Bund
Gesun
esvors
d und
it
z
ender
sicher
Martin
in der
Gehrk
Zeitar
e, stell
beit –
v. iGZBunde
VBG
Fit am
svorsit
Arbei
zende
tsplat
Prof. D
r
z
r. Ingo
Frobös
e
Aktue
lle Bra
nchen
Werne
in
r Stolz
, Dr. M fos
artin D
reyer (
iGZ)
26
atypischen Beschäftigungen Normalarbeitsverhältnisse keineswegs verdrängen. 2005 waren 40 Prozent
der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren „normal“ beschäftigt, bis 2013 stieg dieser Anteil auf 46
Prozent. Der Anteil atypisch Beschäftigter sei nahezu konstant geblieben und lag 2013 bei 14 Prozent
(2005: 12 Prozent). Auffällig sei jedoch, dass die Zahl
der Beschäftigungslosen stark von 35 Prozent auf nur
noch 27 Prozent gesunken sei.
Langfristige Beschäftigungen
Dazu passt die Tatsache, dass mehr und mehr Menschen eine Anstellung in der Zeitarbeit finden, die zuvor entweder arbeitslos oder noch nie beschäftigt wa-
Unterwegs
ren. „Zeitarbeit bietet nicht nur gute Eintrittschancen
in den Arbeitsmarkt, sie erhöht auch die Chancen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben“, machte Klös zudem
deutlich. In einer Langzeituntersuchung nahm das IW
Köln neu geschlossene Zeitarbeitsverhältnisse unter die
Lupe. Drei Viertel dieser Personen war sechs Monate
später noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt,
nach zwölf Monaten waren es immer noch zwei Drittel.
zu erklären, dass Deutschland nach den Niederlanden den strengsten Kündigungsschutz habe. Zeitarbeit biete Unternehmen die nötige Flexibilität,
um ihren Personalbedarf der Auftragslage anzupassen, und stabilisiere auf diese Weise auch die
Stammbelegschaft.
Mit Zeitarbeit erfolgreicher
Trotzdem versuche der Gesetzgeber immer wieder,
Einfluss auf die Zeitarbeit zu nehmen, wunderte
sich Klös. „Ich kenne keine andere Beschäftigungsform, die so im Fokus des Gesetzgebers steht“,
zeigte sich der Wirtschaftsexperte verständnislos.
Zu guter Letzt schaute der Arbeitsmarktexperte auf
die wirtschaftliche Situation der Betriebe, die Zeitarbeitskräfte einsetzen. Fast 90 Prozent der befragten
Unternehmer gab an, dass Zeitarbeit für die Flexibilität
(sehr) wichtig sei. Das gelte ebenso für Fachkräfte wie
für Helfer. Mit Blick auf den Umsatz dieser Betriebe
stellte Klös fest: Unternehmen mit Zeitarbeitern sind
auf ausländischen Märkten präsenter, haben einen
höheren Exportanteil und sind innovativer.
Z direkt!
Zu viel Einflussnahme
Maren Letterhaus
Strengster Kündigungsschutz
Zur ausführlichen Kongressberichterstattung:
Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland mit
einer Zeitarbeitsquote von 2,2 Prozent leicht über
dem Durchschnitt von 1,6 Prozent. Das sei damit
www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/
vitamin-z-gesunde-zeitarbeit-in-nrw
Beschäftigte nach Beschäftigungsformen
100
90
80
70
60
50
Normalarbeitsverhältnis
40
atypisch beschäftigt
30
Selbstständig/mithelf. FA
20
Sonstige Erwerbstätige
10
0
Inaktive
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Quelle: IW Köln
27
Z direkt!
Service
VBG plant neues Verfahren für die Zeitarbeitsbranche
Prämienverfahren vereinfacht
Frohe Kunde aus dem Lager der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Das Prämienverfahren für
die Zeitarbeitsbranche soll es – in vereinfachter Form – auch weiterhin geben.
„Maßnahmen, die der Vorbeugung von Unfällen und
der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, sollen künftig
prämiert werden“, erläutert der stellvertretende iGZBundesvorsitzende Martin Gehrke das vorgesehene Procedere. Nur wer also in Prävention investiere, bekomme
von der VBG anschließend diese Form der Zuwendung.
Modell für sechs Branchen
Bevor es soweit sei, müsse allerdings zunächst noch
die VBG-Vertreterversammlung, die Anfang Juli tage,
dem neuen Verfahren zustimmen. Die VBG-Vertreterversammlung setzt sich aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammen. Für die Zeitarbeitsbranche
sitzen von Seiten des iGZ Martin Gehrke und iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer in der Versammlung.
Insgesamt, so Gehrke, gelte das Prämienmodell dann
für sechs Branchen, die eine hohe Unfallstatistik aus-
28
weisen. Stimme die Versammlung zu, könne die Prämierung kurzfristig realisiert werden. Gehrke: „Wird
die Investition noch in diesem Jahr getätigt, kann das
Zeitarbeitsunternehmen schon im nächsten Jahr die
Prämie für 2015 bekommen.“ Geplant sei, dass das
Verfahren bei der VBG via EDV umgesetzt werde.
„Dadurch“, so der iGZ-VBG-Experte, „wird sowohl
der personelle als auch der bürokratische Aufwand in
Grenzen gehalten, was besonders für die Zeitarbeitsunternehmen sehr wichtig ist.“ Für die Zeitarbeitsbranche bedeute das einen sehr großen Schritt nach
vorn, denn bislang seien die bürokratischen Hürden
doch sehr hoch gewesen und hätten viele davon abgehalten, einen Antrag auf die Prämie zu stellen.
Dass überhaupt eine Prämie für die Zeitarbeitsbranche
existiert, ist in erster Linie dem Engagement Martin
Gehrkes zu verdanken: Nachdem sich der iGZ 1998
Service
Z direkt!
mit der Intention gegründet hatte, die Beitragsgerechtigkeitslücke für die Zeitarbeit bei der VBG zu schließen, setzte sich der stellvertretende Bundesvorsitzende intensiv für das Prämienmodell ein, das erstmalig
2010 in die Tat umgesetzt wurde.
Pilotprojekt
Gehrke, iGZ-Mitglied der ersten Stunde, wurde 2002 als
VBG-Experte in den iGZ-Vorstand kooptiert und suchte
das Gespräch mit der VBG, die daraufhin die Zeitarbeitgeberverbände erstmals zum Gefahrtarifgespräch einlud. Die Ausschließlichkeitsregelung wurde aufgehoben
und die Eingruppierung in der Berufs-Kennzeichenliste
(BKZ) neu und sinnvoller strukturiert. Anschließend
stand die höhere Beitragsgerechtigkeit im Fokus.
„Ursprüngliche Idee war, die Zeitarbeit in eigene Gefahrtarifstellen aufzuteilen. Das ging aber nicht, weil
viele Stellen zu klein gewesen wären, um sich selbst
zu tragen“, erinnert sich das iGZ-Vorstandsmitglied.
Das Prämienverfahren startete 2010 als Pilotprojekt
und lief bis 2013. Ursprünglich musste ein sechsseitiger Fragenkatalog abgearbeitet werden – für die
Unternehmen ein kaum zu bewältigender Aufwand.
Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender,
ist Mitglied der VBG-Vertreterversammlung.
Daher machten sich Gehrke und die VBG frühzeitig
Gedanken über eine Vereinfachung, die nun in die
Praxis umgesetzt werden soll.
Wolfram Linke
Der VBG-Beitragsbescheid
Den Beitragsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten alle Mitgliedsunternehmen im
April des darauf folgenden Jahres. Beiträge zur
gesetzlichen Unfallversicherung werden am 15.
des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem
der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen
bekannt gegeben worden ist (§§ 23 Abs. 3 SGB
IV, 26 Abs. 3 SGB X).
Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die
Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Auch für den Fall, dass der Unternehmer
Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegt,
muss der Beitrag fristgerecht gezahlt werden,
denn ein Widerspruch hat keine aufschiebende
Wirkung. Wird dem Widerspruch abgeholfen,
werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Als Tag
der Zahlung gilt der Tag der Wertstellung auf dem
Konto der VBG. Die VBG erhebt einen Mindestbeitrag, wenn die individuelle Beitragsberechnung einen Betrag ergibt, der niedriger als der
Mindestbeitrag ist.
Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender
Weitere VBG-Informationen zur Zeitarbeit:
www.vbg.de
29
Z direkt!
Gastbeitrag
RA Alexander Bissels
Entscheidungen bislang
mit Augenmaß getroffen
Seit 2012 wurden zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und
dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie jeweils einer DGB-Gewerkschaft elf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (TV BZ) abgeschlossen. Die Zeitarbeitnehmer erhalten gestaffelte Zuschläge auf das vertraglich vereinbarte Tarifentgelt,
je nach Branche in unterschiedlicher Höhe und nach unterschiedlichen Zeiträumen des Einsatzes in
dem betreffenden Betrieb. Inzwischen liegen auch die ersten Gerichtsentscheidungen zu tariflichen
Branchenzuschlägen vor, die durchaus im Sinne der Personaldienstleister ausgefallen sind.
dies der Fall ist, ist aufgrund der regelmäßig umfänglichen tariflichen Kataloge und sich überschneidender
Anwendungsbereiche von verschiedenen Tarifverträgen nicht immer einfach zu bestimmen. Wesentlich ist
zunächst, dass Dienstleistungsbetriebe des Kunden von
den Tarifverträgen zu den Branchenzuschlägen nicht
erfasst werden (vgl. ArbG Aachen v. 31.07.2014 – 6 Ca
4204/13; ArbG Münster v. 21.01.2014 – 3 Ca 168/13).
Dies gilt auch für industrielle Logistikdienstleistungen,
selbst wenn diese schwerpunktartig vom Einsatzbetrieb für die Automobilindustrie erbracht werden (vgl.
ArbG Darmstadt v. 16.12.2014 – 9 Ca 420/14; ArbG
Mainz v. 14.01.2015 – 10 Ca 1243/14). Der fachliche
Geltungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf Produktions-/Industriebetriebe.
Der Autor, RA Alexander Bissels,
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Voraussetzung für die Anwendung eines TV BZ ist,
dass der Einsatzbetrieb in dessen fachlichen Geltungsbereich fällt. Entscheidend ist dabei eine rein kundenbetriebsbezogene Betrachtung. Wird zum Beispiel im
Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ein Zeitarbeitnehmer in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt, ist der fachliche Geltungsbereich des
TV BZ ME eröffnet. In der Praxis kann sich die Zuordnung eines Kundenbetriebs zu einem konkreten TV BZ
durchaus als problematisch darstellen. Ob und wann
30
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, führt selbst die
unmittelbare Tarifbindung des Kundenbetriebs nicht zu
einer Anwendung eines TV BZ. Diese ist nach dem eindeutigen Wortlaut der tariflichen Regelungen nur ein
Hilfskriterium, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob der fachliche Geltungsbereich eines TV
BZ eröffnet ist (vgl. ArbG Stuttgart v. 22.01.2014 – 11
Ca 5441/13; LAG Hamm v. 31.07.2014 – 3 Sa 202/14).
Auch die Argumentation, dass ein Dienstleistungsbetrieb als Unterfall ein vom Katalog in § 1.2 TV BZ ME erfasster Hilfs- und Nebenbetrieb zum Hauptbetrieb sein
soll, hilft in der Regel nicht weiter, um den fachlichen
Geltungsbereich eines TV BZ zu eröffnen. Wesentlich
ist dabei die Identität des Inhabers des Hauptbetriebs
und der diesem zuzuordnenden Neben- oder Hilfsbetriebe. Diese Voraussetzung dürfte aber oftmals nicht
Gastbeitrag
erfüllt sein, wenn der Kunde, in dessen Betrieb die Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden soll, als eigenständiges Unternehmen selbstständig und unabhängig am
Markt auftritt (vgl. LAG Hamm v. 31.07.2014 – 3 Sa
202/14; ArbG Suhl v. 28.02.2014 – 3 Ca 1587/13).
Deckelung des Vergleichsentgelts
Der vom Personaldienstleister zu zahlende Branchenzuschlag ist auf 90 Prozent des laufenden regelmäßig
gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters beschränkt, wenn der Kunde eine entsprechende Deckelung verlangt. Diese Geltendmachung
kann auch konkludent erfolgen, das heißt durch
schlüssiges Handeln. Ausreichend ist bereits, wenn
der Kunde in Fragebogen des Personaldienstleisters
Vergleichsentgelte von beschäftigten Stammarbeitnehmern angibt (LAG Hamm v. 28.07.2014 - 17 Sa
1479/13; ArbG Iserlohn v. 11.09.2013 - 1 Ca 903/13).
In der Praxis ist bis zu einer Klärung dieser Frage durch
das BAG trotz dieser positiven Entscheidungen zu
empfehlen, vor dem Beginn des Einsatzes eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Kunden einzuholen, dass sich dieser auf die Deckelung beruft.
Z direkt!
vergleichbaren Arbeitnehmern ist das niedrigste Stundenentgelt bei der Bestimmung der Deckelung zugrunde zu legen (LAG Schleswig-Holstein v. 12.04.2014 - 6
Sa 325/13; Bissels, jurisPR-ArbR 21/2014 Anm. 3).
Beruft sich der Personaldienstleister in einem Rechtsstreit mit dem Zeitarbeitnehmer über die Zahlung von
Branchenzuschlägen auf die tarifliche Deckelung, genügt der Personaldienstleister seiner Darlegungs- und
Beweislast bezüglich der Höhe des Vergleichsentgelts
zunächst durch die Vorlage der Auskunft des Kunden;
diesem Vortrag muss der Zeitarbeitnehmer sodann substantiiert entgegentreten (spiegelbildliche Anwendung
der im Rahmen von Equal Pay-Ansprüchen entwickelten Grundsätze: LAG Hamm v. 13.03.2013 – 1479/13;
LAG Hamm v. 12.11.2014 – 2 Sa 1571/13; Bissels/
Mehnert, DB 2014, 2414).
Fazit
Die tariflichen Bestimmungen zu den Branchen­
zuschlägen in der Zeitarbeitsbranche geraten­zunehmend in den Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Auswertung der gegenwärtig­dazu
ergangenen Recht­sprechung verdeutlicht­aber, dass
die Gerichte – von einigen­„Ausreißern“­abgesehen –
Augenmaß haben­walten lassen. Es bleibt zu hoffen,
dass sich dieser­„Trend“ fortsetzt, wenn die ersten
Streitigkeiten vom BAG entschieden werden.
Die Bestimmung eines vergleichbaren Arbeitnehmers
beim Kunden, dessen Entgelt letztlich zur Bestimmung
der Deckelung herangezogen wird, erfolgt durch eine
konkrete tätigkeitsbezogene Betrachtung (ähnliche Tätigkeiten, gleiche Hierarchieebene, vergleichbare Anforderungen) unter Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen und besonderen persönlichen Merkmalen
(z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit). Bei mehreren
Anzeige
ES Zeitarbeit - Softwarelösung für mehr Zeit!
Die Branchenlösung für Personaldienstleister
ES Zeitarbeit
ES Personalabrechnung
ES Rechnungswesen
ES Controlling
www.es-software.de
31
Z direkt!
iGZ-Bundesgeschäftsstelle
V.i.S.d.P.: RA Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer
PortAL 10 | Albersloher Weg 10 | 48155 Münster
Telefon: 0251 32262-0 | Fax: 0251 32262-100
iGZ-Hauptstadtbüro
Schumannstraße 17 | 10117 Berlin
Telefon: 030 280459-88 | Fax: 030 280459-90
[email protected] | www.ig-zeitarbeit.de
VITAMIN Z ®
Zeitarbeit −
Vitamin für
Ihr Unternehmen
iGZ-Bundeskongress
am 29. April 2015
Maritim proArte Hotel, Berlin
Aufschwung oder Spaltung?
Perspektiven für den deutschen Arbeitsmarkt
Peer Steinbrück MdB, Bundesminister a.D.
Branchenpolitische Gesprächsrunde: Vitamin Z statt regulativer Überdosis?
Reinhard Dombre, ehem. DGB-Tarifverhandlungsführer für Zeitarbeit,
Sven Kramer, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender, Leiter der Tarifkommission
Wirtschaft und Arbeitsmarkt – fit für die Zukunft?
Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau
Die Rolle der Zeitarbeit in einem modernen Arbeitsmarkt
Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Möller, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung, IAB
Flexicurity – Zauberformel oder Herausforderung für die Arbeitswelt der Zukunft?
Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability (IBE)
32