Fachmagazin Zeitarbeit | Ausgabe 01 | 2015 Z direkt! Kostenlose Präsentation Die Besten finden und vermitteln Ihr Erfolg in der Personalvermittlung steht und fällt mit der Qualität der Kandidaten, die Sie für Ihre Kunden finden. Mit dem Bewerbermanagement prosoftrecruiting können Sie den Recruiting-Prozess optimieren und beschleunigen: Sie veröffentlichen Stellenausschreibungen gleichzeitig in über 100 verschiedenen Jobportalen, erfassen Bewerberdaten automatisiert und gleichen diese bequem mit Auftragsvorgaben, Interessentenwünschen oder Kundenprofilen ab. 2 www.prosoft.net Editorial Z direkt! Die Zukunft gestalten Die Zukunft der Arbeitswelt hat längst begonnen. Der demografische Wandel kommt nicht plötzlich, sondern macht sich gerade in unserer Branche schon längere Zeit schleichend bemerkbar. Es ist deshalb umso wichtiger, dass wir Unternehmer uns ab sofort mit den Herausforderungen auseinandersetzen, die auf uns auch in Zukunft noch stärker zukommen werden. Denn Reaktionen müssen entwickelt, vorbereitet, umgesetzt und glaubwürdig im Markt kommuniziert werden. Damit das Rad nicht tausendfach neu erfunden werden muss, hat der iGZ die Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ eingerichtet, die sich mit den Auswirkungen des Arbeitskräftemangels auf die Wirtschaft insgesamt und deren Anforderungen an die betriebliche Flexibilität der Zukunft beschäftigt. Einen Zwischenbericht hat die Projektgruppe bereits Ende des vergangenen Jahres vorgestellt. Jetzt präsentieren wir in der Z direkt! konkrete Ergebnisse, die aus den gewonnenen Erkenntnissen abgeleitet wurden. Dabei stehen – so wie es typisch für den iGZ ist – die Praxishilfen und die Unterstützung für unsere Mitglieder im Vordergrund. Klar ist aber auch: Die Erweiterung des Dienstleistungsangebots von Personaldienstleistern muss auf einem gewissen Niveau erfolgen. Nicht jeder wird alles können. Schwerpunkte und Nischen werden auch zukünftig eine Besonderheit der deutschen Zeitarbeit bleiben – allerdings eben nicht mit einer singulären Konzentration auf die Arbeitnehmerüberlassung. Viele Unternehmen haben diesbezüglich schon heute ein breites Angebot an Dienstleistungen, die von den Kundenunternehmen nachgefragt werden. Personal- dienstleister werden in der Zukunft die Aufgabe haben, Personalabteilungen von Tätigkeiten zu entlasten, die sie von ihrer eigentlichen Aufgabe abhalten, nämlich der strategischen Personalplanung für ihr Unternehmen. Allerdings ist für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie nicht nur ein Umdenken in unserer Branche sondern auch bei unseren Kunden erforderlich. Die Zukunft nehmen wir übrigens auch bei unserem Bundeskongress am 29. April in Berlin besonders in den Blick. Wir werden uns hier mit Vertretern der Kundenunternehmen, der Gewerkschaften und der Wissenschaft über Zukunftsstrategien unserer Branche austauschen und diskutieren. Ich lade Sie herzlich ein und freue mich, Sie in Berlin begrüßen zu können. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.igz-bundeskongress.de. Ariane Durian iGZ-Bundesvorsitzende Anzeige 3 Z direkt! Unternehmen: auf Wachstums-Kurs. Personalabteilung: auf Sorglos-Kurs. Mit Software von DATEV. Als Geschäftsführer eines Personaldienstleistungs-Unternehmens übernehmen Sie viele anspruchsvolle Aufgaben. Schön, wenn Sie dafür auch professionelle Unterstützung erhalten. Mit Software von DATEV und Ihrem Steuerberater setzen Sie auf ein sicheres und effizientes Rundum-sorglos-Paket – von der Lohn- und Gehaltsabrechnung über die Personalverwaltung bis hin zu speziellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten. Informieren Sie sich auf www.datev.de/personaldienstleister unter 0800 1001116. 4oder Inhalt Z direkt! Inhaltsverzeichnis Editorial Die Zukunft gestalten 3 Kurz berichtet 6 Bericht aus Berlin Interview mit Prof. Dr. Kurt Lauk, CDU-Wirtschaftsratspräsident 7 Titelthema: Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes Wirtschaft in der Flexibilitätszange Der Personaldienstleister der Zukunft Personalbedarf im Friseurhandwerk Textilreiniger: Bildungskonzepte erarbeiten 10 12 14 16 Recht direkt! Auswirkungen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes 18 Aktiv iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt Zehn Jahre Z direkt! Deutsche AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma 20 22 24 Unterwegs Landeskongress Nordrhein-Westfalen 26 Service VBG – Wie geht’s weiter mit dem Prämienverfahren? 28 Gastbeitrag RA Alexander Bissels 30 Impressum Herausgeber iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Anzeige iGZ-Bundesgeschäftsstelle PortAL 10| Albersloher Weg 10 48155 Münster E-Mail: [email protected] www.ig-zeitarbeit.de Verantwortlich RA Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer Chefredaktion Wolfram Linke Redaktion Maren Letterhaus, Andrea Resigkeit Texte Christina Franzen, RAin Sabine Freitag, Luisa Daldrup, Maren Letterhaus, Wolfram Linke, Dr. Jenny Rohlmann, Marcel Speker Fotos Maren Letterhaus, Wolfram Linke, www.istockphoto.com, www.fotolia.com Gestaltung, Layout und Satz Medienhaus Münster GmbH Schleebrüggenkamp 15, 48159 Münster www.medienhaus-muenster.de Druck IVD GmbH & Co. KG Wilhelmstraße 240, 49475 Ibbenbüren www.ivd.de 5 Z direkt! Kurz berichtet Nur eine Gewerkschaft je Betrieb Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz verabschiedet: Demnach wird künftig der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, der die meisten Beschäftigten organisiert – falls in einem Betrieb für gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten. Ziel des Gesetzentwurfs ist der Vorrang der Tarifeinheit gegenüber Tarifkollisionen. Laut Tarifeinheitsgesetz soll künftig das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip gelten. Überschneiden sich Tarifverträge, gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die im betroffenen Betrieb die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt. Mindestlohnverpflichtung erweitert Am 1. Januar 2015 trat die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche in Kraft. Dadurch stiegen die Mindestlöhne zum Jahresanfang im Tarifgebiet West einschließlich Berlin von derzeit 9,00 Euro auf 9,40 Euro. Im Tarifgebiet Ost erhöhte sich der Mindestlohn um 0,65 Euro auf dann 8,65 Euro. Dazu gehören jetzt auch die ambulanten Krankenpflegeleistungen. Da laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz nun die vom Zeitarbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit maßgeblich ist, kann eine Verpflichtung zur Zahlung des Pflegemindestlohns selbst bei Überlassungen an Privathaushalte bestehen. Gesetzlicher Mindestlohn in Kraft Seit dem 1. Januar 2015 gilt erstmals der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Tarif West der Zeitarbeitsbranche liegt seit 2014 bei 8,50 Euro. Der Tarif Ost (derzeit 7,86 Euro) wird bis 1. Juni 2016 stufenweise angeglichen – es gilt eine Übergangsregelung. Um eine stufenweise Anpassung an den Mindestlohn zu ermöglichen, gibt es eine dreijährige Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017. Voraussetzung ist, dass der branchenspezifische Mindestlohn zum 1. Januar 2017 bei mindestens 8,50 Euro liegt, wie es in der Zeitarbeit dann auch in Ostdeutschland der Fall ist. Im Bereich West steigt die Lohnuntergrenze zum 1. April 2015 auf 8,80 Euro und ab 1. Juni 2016 auf 9 Euro. Für den Bereich Ost gilt laut Tarifvertrag ab 1. April 2015ein Mindestlohn in Höhe von 8,20 Euro, der sich zum 1. Juni 2015 auf 8,50 Euro erhöht. 6 Kompakteres iGZ-Mittelstandsbarometer Das iGZ-Mittelstandsbarometer als pures und aktuelles Informationskonzentrat: Die Soziale Innovation (SI) GmbH hat den inhaltlichen Befragungsmodus zum vierteljährlichen Erscheinen des iGZ-Mittelstandsbarometers geändert. Zwei- bis dreimal pro Jahr werden nun die 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen kompakt zu aktuellen Branchenthemen befragt, so dass die Ergebnisse noch zeitnaher für die verbandspolitische Arbeit des iGZ genutzt werden können. Weiterer Vorteil: Die Beteiligung an den Umfragewellen wird noch einfacher und weniger zeitaufwendig. Essensgutscheine nach drei Monaten steuerfrei Seit Beginn 2015 können Zeitarbeitnehmer, die länger als drei Monate auswärts an demselben Arbeitsplatz tätig sind, Essensgutscheine erhalten. Diese sind dann nur mit dem Sachbezugswert anzurechnen. Damit können Zeitarbeitsunternehmen ihren Mitarbeitern pro Arbeitstag bis zu 6,10 Euro steuerfrei mit Restaurantschecks/Essenmarken als Verpflegungszuschuss gewähren – monatlich gemäß der Lohnsteuerrichtlinie nachweisfrei 91,50 Euro. Anrechnung von Plusstunden Wenn ein Zeitarbeitnehmer mangels Auftrag in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht gearbeitet hat, soll die Anrechnung von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto für diesen Zeitraum zulässig sein. So lautete ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Das LAG Hamburg hatte bestätigt, dass Zeiten der Nichteinsetzbarkeit eines Zeitarbeitnehmers vom Personaldienstleister unter Anrechnung der Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto „überbrückt“ werden können. Dem betroffenen Zeitarbeitnehmer wurden im konkreten Fall über einen Zeitraum von fünf Monaten 219 Stunden abgezogen. Gegen dieses Urteil hatte das LAG Hamburg eine Revision nicht zugelassen. Eine hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos. Nun bleibt abzuwarten, wie das Bundesarbeitsgericht in einem etwaigen Revisionsverfahren entscheidet. Wolfram Linke Bericht aus Berlin Z direkt! Prof. Dr. Kurt Lauk, Wirtschaftsratspräsident der CDU, im Interview Die Unternehmen nicht noch weiter strangulieren Der iGZ wirbt um Verbündete auf der politischen Bühne, damit der erfolgreiche Tarifkurs der Branche nicht durch neue gesetzliche Restriktionen konterkariert wird. Prof. Dr. Kurt Lauk, Präsident des Wirtschaftsrates, äußert sich pointiert zur Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung und Bedeutung der Zeitarbeit. Welche Positionen der Wirtschaftsrat zu den kommenden Gesetzesvorhaben einnimmt, was er von der Großen Koalition erwartet und was die Regierung in den kommenden zwei Jahren leisten sollte, erfragte Christina Franzen aus dem iGZ-Hauptstadtbüro. Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke Z direkt!: Die Bundesregierung nähert sich der Halbzeit ihrer Legislaturperiode. Wie fällt Ihre bisherige Bilanz für die Große Koalition aus? Lauk: Enttäuschend auf fast allen Feldern der Wirtschafts- und Sozialpolitik, positiv in der Außen- und Europapolitik durch die internationale Statur von Bundeskanzlerin Merkel. Die erste Hälfte war fast ausschließlich vom Verteilen und kaum vom Erwirtschaften geprägt. Beide Koalitionspartner haben ihre Der Präsident des Wirtschaftsrates der CDU, Prof. Dr. Kurt Lauk. Sozialprogramme einfach addiert. Einige SPD-geführte Ministerien drehen gerade mit noch größerem Eifer als vereinbart die mühsam errungenen Erfolge der Agenda 2010 durch Mindestlohn und das Rentenpaket mit der Rente mit 63 zurück. Z direkt!: Die deutsche Wirtschaft ist auf dem Konjunkturhoch, die Arbeitslosenquote ist auf dem tiefsten Stand seit über 20 Jahren. Hält dieser Trend aus Sicht des Wirtschaftsrates an? 7 Z direkt! Bericht aus Berlin Lauk: Wohl kaum auf ewig! Die jetzige gute Lage ist kein Ergebnis verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, sondern basiert auf externen Faktoren wie dem schwachen Euro und dem niedrigen Ölpreis. Die Große Koalition hat nichts dafür getan, im Gegenteil. Z direkt!: Viele Gesetze, die enormen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft haben, sind gerade seitens der SPD in Rekordzeit auf den Weg gebracht worden. In diesem Jahr stehen weitere Regulierungen für die Wirtschaft auf der Regierungsagenda. Welche Position bezieht der Wirtschaftsrat der CDU zu diesen Vorhaben? Lauk: Das Misstrauen einiger SPD-Ministerinnen gegenüber der Wirtschaft muss aufhören. Speziell im linken Flügel ist man der Meinung, mit Regulierungen die Wirtschaft „erziehen“ zu müssen. Solche ideologisch motivierten Eingriffe bekämpfen wir. Wir warnen sehr eindringlich vor immer weiter wuchernder Bürokratie. Sie stranguliert Unternehmen und schadet unserem Ruf als Wirtschaftsstandort bei Investoren. Z direkt!: Wie wollen Sie das konkret umsetzen? Lauk: Unsere Bundesfachkommissionen erarbeiten Lösungsvorschläge und Positionspapiere und stehen mit Bundestagsabgeordneten und Ministerien im ständigen Austausch, um unsere Positionen frühzeitig einfließen zu lassen. Z direkt!: Sie haben einmal die Zeitarbeit als Beschäftigungsmotor der deutschen Wirtschaft bezeichnet. Nun will der Gesetzgeber diese Motorleistung senken beziehungsweise, um im Bild zu bleiben, die Leistung drosseln. Welche Auswirkungen wird das auf die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland haben? Lauk: Mit Hilfe der Zeitarbeit konnten Unternehmen bisher flexibel bleiben und schnell auf unterschiedliche wirtschaftliche Herausforderungen reagieren – vor allem in Krisenzeiten. Sie ermöglichte aber auch zahlreichen Arbeitnehmern einen niedrigschwelligeren Job-Einstieg. Hunderttausenden hat sie den Weg in eine dauerhafte Anstellung geebnet. Nicht nur im Interesse der Unternehmer, sondern auch im Interesse 8 der über 800.000 Menschen in Zeitarbeitsverhältnissen muss dieses Instrument verteidigt werden. Das heißt auch, dass es nicht durch Bürokratie erstickt wird. Z direkt!: Ein Kernthema des Wirtschaftsrates ist die künftige Sicherung des Fachkräftebedarfs. Was sollte die Politik tun, um die Wirtschaft bei diesem Thema schon heute zu unterstützen? Lauk: Wir haben in Deutschland die zweitälteste Gesellschaft der Welt, und das Problem ist nicht von heute auf morgen zu lösen. Mit der Rente mit 63 wurde das Problem erst einmal verschärft. Wir müssen noch mehr Menschen aus der „stillen Reserve“ und auch Langzeitarbeitslose in Arbeit bringen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen stagniert weiter – und der Bundesarbeitsministerin fehlt hier ein wirksames Konzept. Z direkt!: Sie fordern auch ein neues Einwanderungsrecht? Lauk: Das ist dringend nötig! Wir sollten uns damit an den klassischen Einwanderungsländern wie Kanada, Australien oder Neuseeland orientieren. Deutschland muss seine Millionen-Lücke mit qualifizierten Menschen schließen und eine stärkere Willkommenskultur entwickeln. Allerdings muss die Große Koalition mit ihrer breiten Mehrheit auch die Einwanderung in die Sozialsysteme begrenzen, indem beispielsweise Albanien und der Kosovo als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Z direkt!: Wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang die künftige Rolle der Zeitarbeitsbranche ein? Lauk: Die Zeitarbeitsbranche ist ein wichtiges Instru ment, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Denn sie erleichtert auch Menschen den Einstieg, die ursprünglicheinen anderen Beruf gelernt haben – oder auch keinen. Außerdem kommt die Zeitarbeit auch dem Lebensgefühl vieler Menschen und dem größeren Wunsch nach Flexibilität entgegen. Das vergessen manche Ideologen gänzlich. Z direkt!: Die Arbeitswelt ist im Wandel, Flexibilität wird ein Hauptkriterium der künftigen Wirtschaftsent- Bericht aus Berlin Prof. Dr. Lauk: „Flexibilität wird Hauptkriterium der künftigen Wirschaftsentwicklung sein.“ Foto: Wirtschaftsrat / Jens Schicke wicklung sein. Wie wichtig beziehungsweise notwendig wird in diesem Zusammenhang die Tarifautonomie in Deutschland sein? Lauk: Die Tarifautonomie ist einer der Erfolgsgaranten der deutschen Wirtschaft gewesen und auch im Ausland unser Aushängeschild. Damit dies so bleibt, brauchen wir weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität in der Tarifpolitik. Der gesetzliche Mindestlohn droht diese Erfolgsgeschichte zu zerstören. chronischem Finanzmangel und steigendem Verkehrsaufkommen, die digitale Agenda stockt, der demografische Wandel stellt uns vor immense Herausforderungen, die Energiewende verläuft chaotisch. Wir vermissen eine Politik, die dem Markt vertraut. Stattdessen herrschen Regulierungswahn und immer mehr Bürokratie. Z direkt!: Wo sehen Sie die deutsche Wirtschaft im Jahr 2030? Z direkt!: Wenn Sie dem Gesetzgeber heute etwas Lauk: Immer schnellere und komplexer werdende für die zweite Halbzeit ins sprichwörtliche Stammbuch schreiben könnten, was wäre das? Arbeitsabläufe in einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt erschweren Voraussagen. Schon oft hat Deutschland aber unter Beweis gestellt, dass es flexibel und erfolgreich auf Herausforderungen unterschiedlichster Art reagieren kann. Wir brauchen bald eine Agenda 2030. Lauk: Die Große Koalition sollte ihre Mehrheit dafür nutzen, dringend notwendige Reformen auf den Weg zu bringen – unsere Infrastruktur leidet unter Z direkt! 9 Z direkt! 10 Titelthema Titelthema Z direkt! Die Zukunft des (Zeit-)Arbeitsmarktes Wirtschaft in der Flexibilitätszange „Der Flexibilitätsbedarf der Wirtschaft wird in den kommenden Jahren weiter steigen“, meint Nicole Munk. Die Karlsruher Zeitarbeitsunternehmerin leitet die iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ und hat sich gemeinsam mit ihren Kollegen intensiv mit den Herausforderungen des Arbeitsmarkts in der näheren Zukunft befasst. Schon jetzt werde deutlich, dass Flexibilität im Arbeitsleben keine Einbahnstraße mehr sein könne. Der sich andeutende Arbeitskräftemangel mache es möglich: „Die Bewerber sind sich mehr und mehr ihres Wertes bewusst – und setzen ihn auch selbstbewusst ein“, so Munk. Hinzu kommen gesetzliche oder tarifliche Freistellungsansprüche von bis zu einem halben Jahr, zum Beispiel durch die Novellierung des Pflegezeitgesetzes. Auch die IG Metall hat die Arbeitszeitflexibilität als ein Ziel ihrer tariflichen Anstrengungen benannt. Diese neue Form des arbeitszeitlichen Selbstverständnisses und Selbstbewusstseins bei den Mitarbeitern wird unweigerlich dazu führen, dass Unternehmen ihr Arbeitsvolumen deutlich mehr als bislang flexibel abfedern müssen. Heute sind es noch überwiegend die Aufträge und betrieblichen Abläufe der Unternehmen, die flexible Reaktionen – zum Beispiel im Projektgeschäft – nötig machen. Bald kommen die Mitarbeiter als flexibilitätsauslösender Faktor noch hinzu. Die Wirtschaft wird also in die Flexibilitätszange genommen. Wachstumswirkungen Das Bundesarbeitsministerium weist in seiner „Information zum Handlungsschwerpunkt Fachkräftesicherung“ ausdrücklich auf den Zusammenhang zwischen der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und positiven Wachstumswirkungen hin. Dennoch dürften viele Unternehmen nicht ausreichend auf diese Herausforderungen vorbereitet sein. Bislang betreibt nicht einmal ein Drittel aller Unternehmen eine systematische und langfristige Personalplanung, wie das Institut der deutschen Wirtschaft in einer Studie herausgefunden hat. Wo jedoch die langfristige Perspektive fehlt, kann die kurzfristige Problemlösung nicht strukturiert stattfinden. Doch es gibt Hilfe: „Personaldienstleister sind der ideale Partner von Unternehmen, die Unterstützung bei der Organisation von betrieblicher Flexibilität benötigen“, erläutert Nicole Munk eine zentrale Schlussfolgerung der Projektgruppe aus der Analyse der Flexibilitätsentwicklung in der deutschen Wirtschaft. Flexibilitätsanforderungen Um diese Funktion wahrnehmen zu können, müsse man jedoch als moderner Personaldienstleister im Jahr 2030 auch in der Lage sein, mehr als nur Zeitarbeit anzubieten: „Der Trend wird dahin gehen, dass zukünftig Personaldienstleister auf Augenhöhe mit den Personalabteilungen der Einsatzbetriebe Konzepte entwickeln, die den besonderen Flexibilitätsanforderungen der jeweiligen Unternehmen gerecht werden“, so Munk. Hierauf müsse sich die Branche vorbereiten. Die ersten konkreten Schritte auf diesem Weg ist die iGZ-Projektgruppe bereits gegangen. Marcel Speker 11 Z direkt! Titelthema Der Personaldienstleister der Zukunft Partner auf Augenhöhe „Vom Dienstleister zum Consultant“ wird die Herausforderung für die Zeitarbeitsunternehmen in Zukunft lauten, sind sich die Mitglieder der iGZ-Projektgruppe „Zeitarbeit 2030“ sicher. Sie sehen die Personaldienstleister als Gesprächspartner der Kunden auf Augenhöhe. Sie verfügen über eine hohe Kompetenz und Erfahrung bei der Lösung von Problemen und Herausforderungen, die sich aus dem flexiblen Personaleinsatz ergibt. Leistungsspektren Dazu benötigen Personaldienstleister jedoch einen umfassenden Überblick und ein entsprechendes KnowHow über personalwirtschaftliche Themen und Dienstleistungen. Zeitarbeit ist in diesem Zusammenhang ein Angebot von mehreren. Schon heute gibt es eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die Zeitarbeitsunternehmen neben ihrem klassischen Produkt, der Arbeitnehmerüberlassung, anbieten. Laut iGZ-Mittelstandsbarometer gehört die Personalvermittlung bei 59,7 Prozent ebenfalls zum Portfolio. 30,5 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, das Themenfeld „Rekrutierung und Bewerbermanagement“ mit abzudecken. Personalberatung (15,5 Prozent) und On-Site-Management (13,3 Prozent) komplettieren die TOP 5 bei dieser Umfrage. Interessant ist der Blick in die Zukunft. Nicht einmal jedes zweite Zeitarbeitsunternehmen hat bislang für sich die Notwendigkeit erkannt, weitere Geschäftsfelder zu erschließen. 43,8 Prozent der Befragten gaben an, ihr Leistungsspektrum in den kommenden drei Jahren erweitern zu wollen. Die TOP 5 der angestrebten neuen Geschäftsfelder liegen eng beieinander: Personalberatung (24,5 Prozent), On-Sitemanagement (24,5 Prozent), Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung (22,4 Prozent), Rekrutierung/Bewerbermanagement (22,4 Prozent) und Projektmanagement (20,4 Prozent). Geplante Erweiterung des Leistungsspektrums in den nächsten drei Jahren um zusätzliche Dienstleistungen 43,8% Erweiterung des Leistungsspektrums 0% 20% 40% 60% 80% 100% Geplante zusätzliche Dienstleistungen in den nächsten drei Jahren Personalberatung On-Site-Management Aus- und Weiterbildung/Personalentwicklung Rekrutierung/Bewerbermanagement Projektmanagement Werkvertragsprojekte Personalvermittlung Master-Vendor-Modelle Direct Search/Headhunting Interimsmanagement Outplacement Payrolling Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit Joint Venture Sonstige 12 24,5% 24,5% 22,4% 22,4% 20,4% 18,4% 17,3% 13,3% 10,2% 6,1% 5,1% 3,1% 2,0% 1,0% 7,1% 0% 10% (Mehrfachnennungen möglich) 20% 30% 40% Quelle: iGZ-Mittelstandsbarometer Titelthema Aber auch andere Bereiche, in denen Personaldienstleister über bestimmte Kompetenzen verfügen, sind als neue Geschäftsbereiche denkbar. Das sogenannte „Payrolling“ beispielsweise. Dabei geht es um die Übernahme von Gehaltsabrechnungen. Immerhin 2,2 Prozent der befragten Unternehmen bieten schon heute diese Dienstleistung an – und 3,1 Prozent der Unternehmen, die auf der Suche nach möglichen neuen Betätigungsfeldern sind, denken noch darüber nach. Dabei wird deutlich: Die Entwicklung neuer Geschäftsfelder kann sich nur an der eigenen Spezialisierung und den eigenen Fähigkeiten orientieren. Die Erweiterung von Geschäftsfeldern ist sicherlichkein Selbstzweck. Damit die iGZ-Mitglieder bei diesen bedeutenden strategischen Zukunftsentscheidungen nicht allein gelassen werden, hat der iGZ in diesem Halbjahr erstmals ein Seminar im Programm, das genau auf diese Erkenntnis abzielt: „Sicher in die Zukunft – allen Z direkt! anderen voran – neue Wege in der Personaldienstleistung“ wurde von einigen Mitgliedern der Projektgruppe gemeinsam mit den Trainern Nicole Truchseß und Markus Brandl entwickelt. Die Kernfrage, auf die eine Antwort gesucht wird, lautet: „Wie kann ich ein Unternehmen heute schon neu ausrichten, um in Zukunft noch erfolgreicher zu sein?“ Kooperation Ergänzend dazu wird der iGZ das Thema der zusätzlichen Dienstleistungen auch in einer Kooperation mit der Redaktion der Zeitschrift Personalwirtschaft vertiefen. Denn eins ist klar: Das Umdenken muss nicht nur innerhalb der Zeitarbeitsbranche einsetzen und um sich greifen – auch bei den Zeitarbeitskunden muss ein solcher neuer und selbstbewusster Ansatz von Personaldienstleistern erst einmal ankommen. Marcel Speker Drei Fragen an Erwin Stickling In einer neuen Kooperation präsentiert der iGZ auf seiner Homepage www.ig-zeitarbeit.de jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats exklusive Berichte aus der Personalwirtschaft-Redaktion, die sich damit auseinandersetzen, welche möglichen neuen Geschäftsfeldern Kundenunternehmen für Personaldienstleister sehen. Der erste Beitrag erscheint dort am 1. Mai. Z direkt! sprach dazu mit dem Chefredakteur der Personalwirtschaft, Erwin Stickling. Z direkt!: Experten erwarten in den nächsten Jahren einen steigenden Arbeits- und Fachkräftemangel und damit einhergehend einen höheren Flexibilitätsbedarf seitens der Unternehmen. Können Sie die Einschätzung bestätigen? Erwin Stickling: Ja, bestehende Arbeitsmarktanalysen weisen eindeutig darauf hin, dass wir in einzelnen Berufsfeldern und Regionen mit zunehmenden Engpässen rechnen müssen. Vor allem wenn die Baby-Boomer-Generation in den kommenden Jahren in Rente gehen wird, tun sich erhebliche Lücken auf. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung der Arbeitspro- zesse aber auch ein enormes Rationalisierungspotenzial. Die in diesem Zusammenhang aktuell skizzierte Arbeitswelt 4.0 benötigt vor allem höher qualifizierte Fachkräfte und flexible Strukturen. Z direkt!: Eine These in diesem Zusammenhang lautet, dass die Wirtschaft im Jahr 2030 von Personaldienstleistern mehr als nur Zeitarbeit erwartet. Wie stehen Sie dazu? Stickling: Das erwarten Unternehmen teilweise jetzt schon. Personalvermittlung, Weiterbildung, Projektarbeit, Outsourcing-Lösungen – all das steht bereits im Portfolio einiger Personaldienstleister. Ihr Hauptgeschäft ist aber nach wie vor die Zeitarbeit, weil sie hier die beste Expertise aufweisen. Z direkt!: Was muss geschehen, damit die Einsatzbetriebe in den nächsten Jahren Personaldienstleister als mögliche Unterstützung in diesem Bereich wahrund ernstnehmen? Stickling: Um auf Augenhöhe mit Personalmana- Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft gern reden und ihnen umfangreiche Personaldienstleistungen anbieten zu können, müssen sich die Zeitarbeitsfirmen weiter professionalisieren. 13 Z direkt! Titelthema Öffnet Mindestlohn der Zeitarbeit die Tür zum Friseurhandwerk? Personalbedarf unbestritten „Zeitarbeit ist für uns zu teuer“, hörte man immer wieder aus den typischen Niedriglohnbranchen. Durch den gesetzlichen Mindestlohn sind diese Branchen jetzt gezwungen, mehr Geld für Personal in die Hand zu nehmen. Ergeben sich dadurch für Zeitarbeitsunternehmen neue Geschäftsfelder – zum Beispiel im Friseurhandwerk? Der Personalbedarf ist sehr groß: Auch das Friseurhandwerk klagt über Fachkräftemangel. Der Tarifvertrag für Friseure sieht in Westdeutschland einen Mindestlohn in Höhe von 8,00 Euro vor, in Ostdeutschland von 7,50 Euro. Damit liegt er unterhalb der untersten Entgeltgruppe der Zeitarbeit. Aufgrund der Übergangsregelung haben diese Löh- 14 ne noch bis zum 31. Juli 2015 Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. „Eine spannende Zusatzgeschichte“ nannte Dirk Wiethölter, Personalvorstand der Friseurfilialist Hair- Titelthema Dirk Wiethölter, Hairgroup Rüdiger Schmitt, Klier group, die Idee, künftig auch über Zeitarbeit Personal zu beschäftigen. Natürlich müsse das Angebot bezahlbar bleiben. „Aber wenn die Zeitarbeitsunternehmen es schaffen, Mitarbeiter zu finden, sollen sie sich gerne bei mir melden“, sendet Wiethölter deutliche Zeichen. aller Ausgaben im Filialbereich aus“, erklärt er den enormen Kostendruck in der Branche. „Da wirkt sich jeder Euro aus.“ Es sei also schlichtweg zu teuer, neben dem Gehalt der Zeitarbeitskräfte auch noch die Kosten für die Arbeit der Zeitarbeitsunternehmen zu bezahlen. Attraktiv könne die Zeitarbeit besonders für Mütter sein, nannte er eine Idee. Friseurläden sind heute sehr häufig bis 22 Uhr geöffnet. Zeitarbeitskräfte würden aber überwiegend zu den Spitzenzeiten einspringen, sodass ihnen die späten, familienunfreundlichen Arbeitszeiten erspart bleiben könnten. „Dann ist Zeitarbeit sicherlich für einige Arbeitnehmerinnen eine Alternative zur Direktanstellung im Friseurladen“, mutmaßt Wiethölter Eine ähnliche Entwicklung gibt es bereits in der Pflegebranche. Darüber hinaus nannte er wie sein Branchenkollege den Fachkräftemangel als großes Problem. „Wir finden selbst kaum Mitarbeiter“, beklagte er. Hinzu komme, dass jedes Unternehmen eigene standardisierte Abläufe habe, die lange Einarbeitungszeiten erfordern. Kurzfristige Zeitarbeitseinsätze seien laut Schmitt daher wenig praktikabel. Gegensätzlich schätzt Rüdiger Schmitt, Unternehmenssprecher der Friseurkette Klier, die Idee mit der Zeitarbeit ein. „Personalkosten machen 58 Prozent Z direkt! Letztlich wird also das Geschick der Zeitarbeitsbranche zeigen, ob sie es schafft, sich im Friseurhandwerk zu etablieren. Der Personalbedarf ist unbestritten. Maren Letterhaus 15 Z direkt! Titelthema Textilreinigerbranche setzt auf Kooperation mit Zeitarbeit Bildungskonzepte erarbeiten Nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern vielmehr der horrende Fachkräftemangel beschäftigt die Textilreinigerbranche: „Mit Blick auf unseren Bedarf spielt der Mindestlohn gar keine Rolle“, unterstreicht Jürgen Felmet, Obermeister der Textilreiniger-Innung Münsterland. Innungsobermeister Jürgen Felmet verweist auf den großen Fachkräftebedarf der Textilreiniger – und sieht darin eine Chance für die Zeitarbeit. „Die Branche ist bereit, bei entsprechenden Fachkenntnissen auch den passenden Lohn zu zahlen“, verdeutlicht Felmet ein branchenübergreifendes Dilemma: „Wir würden Zeitarbeitnehmer sofort nehmen, aber die Zeitarbeitsunternehmen können uns diese Textilfachkräfte nicht bieten.“ Der Mangel habe nicht zuletzt auch damit etwas zu tun, „dass der Beruf des Textilreinigers im öffentlichen Bewusstsein noch nicht verankert ist“. Früher habe es das Wäscherei-/Plätterhandwerk und chemisch Rei- 16 niger gegeben. In den 80er Jahren wurden die Berufsbilder zum Ausbildungsberuf Textilreiniger zusammengeführt. Und gerade das Stichwort Ausbildung beherberge eine ganz große Chance – besonders für die Zeitarbeit: „Gemeinsam mit uns Kunden könnte die Zeitarbeit ein Weiterbildungskonzept erarbeiten, so dass am Ende diese Bedarfe gedeckt werden könnten“, nennt der 54-Jährige eine Alternative. Das sei deshalb möglich, weil sich hier auch gute Chancen für Quer- Z direkt! einsteiger bieten: „Im Textilreiniger Bildungszentrum Münsterland (TBZ) in Rheine kann man sich von der Fachkraft über den Gesellen bis hin zum Meister ausbilden lassen“, nennt Felmet ein Beispiel für denkbare finanzielle Kooperationen zwischen Kunden- und Zeitarbeitsunternehmen. Ansprechpartner zum Thema sitzen auch im TBZ. Die Teilfinanzierung könne die Zeitarbeitsfirma dann via Rückzahlungsvereinbarung absichern. Die Weiterbildung erfolge je nach Bedarf – ob etwa Fachkraft oder Geselle – passgenau fürs jeweilige Kundenunternehmen. Weiterer Vorteil: Die Zeitarbeitsbetriebe haben anschließend spezialisierte Fachkräfte, die in der Textilreinigerbranche stark nachgefragt sind. Ausbildungsmöglichkeiten seien für Textilreiniger zunehmend eingeschränkt, da immer weniger Berufsschulen diesen Zweig anbieten: „Wer in Münster ausbilden will, muss seinen Azubi zur Berufsschule nach Hannover, Köln oder Schleswig-Holstein schicken und unter Umständen für die Kosten aufkommen“, benennt der Obermeister die Ausbildungshürden. Die Nachfrage nach Textilreinigern sei garantiert vorhanden: „Vor allem vor und nach den Ferien hat unsere Branche echte Auftragsspitzen, die rasch abgearbeitet werden wollen, und dann fehlen uns die Fachkräfte“, verweist Felmet auf ein klassisches Tätigkeitsfeld der Zeitarbeitsbranche. Ebenfalls von großem Interesse seien echte Fachkenntnisse, „denn der Beruf des Textilreinigers ist ebenso wie Kleidung in allen ihren Facetten äußerst vielfältig“, betont der Experte, der mit 23 Jahren als jüngster Absolvent der Schule den Meisterbrief erwarb. Ein Berufsfeld mit echten Perspektiven für die Zeitarbeitsbranche. Felmet: „In Deutschland gibt es keinen arbeitslosen Textilreiniger.“ Wolfram Linke 17 Z direkt! § Recht direkt! Tarifautonomiestärkungsgesetz bringt Änderungen Die Mindestlöhne anderer Branchen beachten Durch das Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im August 2014 kam es zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). § 8 Absatz 3 AEntG ist die Rechtsgrundlage dafür, dass in der Zeitarbeit neben der Lohnuntergrenzen-Verordnung zusätzlich Mindestlöhne und weitere Arbeitsbedingungen anderer Branchen beachtet werden müssen. Zu den einbezogenen Branchen zählen beispielsweise das Elektrohandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk sowie die Bereiche Abfallwirtschaft, Gebäudereinigung und Fleischwirtschaft. Eine Mindestlohnverpflichtung konnte sich bisher nur ergeben, wenn der Kundenbetrieb der entsprechenden Mindestlohnbranche angehörte (Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2009). Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber korrigiert und durch die Neufassung der Vorschrift klargestellt, dass es maßgeblich auf die ausgeübte Tätigkeit ankommt. Branchentypische Arbeiten Seit Mitte 2014 kann eine Mindestlohnpflicht selbst dann bestehen, wenn der Zeitarbeitnehmer an einen Kundenbetrieb überlassen wird, der keiner Mindestlohnbranche nach dem AEntG zuzuordnen ist. Entscheidend ist in diesen Fällen, ob der Zeitarbeitnehmer überwiegend Tätigkeiten erbringt, die typisch für eine Mindestlohnbranche sind. So erhält beispielsweise ein Zeitarbeitnehmer, der typische Malertätigkeiten verrichtet, den Malermindestlohn auch dann, wenn er an einen Hotelbetrieb überlassen wird. Zur Feststellung, welche Tätigkeit für eine Mindestlohnbranche branchentypisch ist, können sämtliche Inhalte der jeweiligen Mindestlohnverordnung als Arbeitshilfe herangezogen werden. Zeitarbeitsunternehmen können sich zum Beispiel zur Bestimmung typischer Malerfacharbeiten an einer Auflistung von Facharbeitertätigkeiten orientieren, die der Mindestlohnverordnung des Maler- und Lackiererhandwerks als Anhang 2 beigefügt ist. Übt der Mitarbeiter in einem Einsatz Tätigkeiten aus, die § 18 in dieser Liste aufgeführt sind, muss regelmäßig der höhere Malermindestlohn beachtet werden. Mischtätigkeiten Welche Tätigkeit überwiegt im Monat? Diese Frage müssen sich Zeitarbeitsunternehmen stellen, wenn Arbeitnehmer an einen Kundenbetrieb überlassen werden, der keiner Mindestlohnbranche nach dem AEntG zuzuordnen ist. Übt der Zeitarbeitnehmer in diesem Einsatz verschiedene Tätigkeiten aus, werden diese als sogenannte Mischtätigkeiten bezeichnet. Für die Behandlung von Mischtätigkeiten einigten sich Verbandsvertreter des iGZ und BAP im Dialog mit dem Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium auf die Anwendung des relativen Überwiegenprinzips. Das bedeutet: Sofern mehrere Mindestlohnverordnungen in Betracht kommen, ist der Mindestlohn der Mindestlohnverordnung zu zahlen, deren Tätigkeit gemessen an der Anzahl der im jeweiligen Kalendermonat erbrachten Arbeitsstunden überwiegt. Lohnuntergrenzen-Verordnung Ein weiterer Bestandteil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist das Mindestlohngesetz. Die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Arbeitnehmerüberlassung sind zunächst verschwindend gering. Denn bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes wurden Übergangsregelungen geschaf- § § Recht direkt! fen. Für die Zeitarbeit gilt derzeit: Die Vorschriften aus der Lohnuntergrenzen-Verordnung gehen den Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz vor. Es gilt zunächst weiterhin die Entgeltsystematik des iGZDGB-Tarifwerks. Bei Einsätzen im Tarifgebiet West ist bereits seit Anfang 2014 die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro einzuhalten. Bereits zum 1. April 2015 erhöht sich die Lohnuntergrenze auf 8,80 Euro. Die Vorrangregelung gilt aber auch für Einsätze im Tarifgebiet Ost. Dort steigt die Lohnuntergrenze ab dem 1. April 2015 auf 8,20 Euro. Zeitarbeitnehmer erhalten dann ein Mindeststundenentgelt von 8,20 Euro in der niedrigsten Entgeltgruppe bzw. 8,35 Euro bei einer Eingruppierung in die EG 2. Es muss in beiden Fällen keine Aufstockung auf 8,50 Euro erfolgen. Arbeitszeitkonto Die in §§ 1 Absatz 3, 24 Absatz 1 Mindestlohngesetz fixierte Vorrangregelung betrifft nicht nur die Höhe der Vergütung, sondern gilt insbesondere auch für das Arbeitszeitkonto. Auch hier ergeben sich zunächst keine Besonderheiten aus dem Mindestlohngesetz. Es muss insbesondere kein Ausgleich des Arbeitszeitkontos innerhalb von 12 Monaten vorge- § § § Z direkt! § nommen werden. Dies gilt selbst dann, wenn Zeitarbeitsunternehmen aufgrund der Übergangsregelung bei Einsätzen im Tarifgebiet Ost weniger als 8,50 Euro zahlen. Aufzeichnungspflichten Das Mindestlohngesetz enthält in § 17 Regelungen hinsichtlich bestehender Aufzeichnungspflichten. Diese sind den Vorschriften aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 17c AÜG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 19 AEntG) nachgeahmt und deshalb für Zeitarbeitsunternehmen nur wenig relevant. Denn für Einsätze von Zeitarbeitnehmern sind Dokumentationspflichten nur für den Kundenbetrieb vorgesehen. Diesen sollen Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz treffen, wenn die Zeitarbeitnehmer in einer der in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche eingesetzt werden. Für Zeitarbeitsunternehmen bestehen Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz grundsätzlich nur für internes Personal, das geringfügig beschäftigt wird. RAin Sabine Freitag Weiterführende Informationen für iGZ-Mitglieder im internen Bereich der iGZ-Homepage www.ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/durchfuehrungdes-arbeitsverhaeltnisses/mindestloehne Anzeige HOHE AUSSENSTÄNDE? EIN FALL FÜR FACTORING! So sorgen Sie für eine gleich bleibend hohe Liquidität: Sie überlassen uns Ihre Forderungen und wir zahlen, bevor es Ihre Kunden tun. Das hört sich gut an? Dann sollten wir uns kennen lernen: www.ekf-frankfurt.de 19 Z direkt! Aktiv iGZ-Mittelstandsbarometer jetzt „kompakt“ Branchen-Querschnitt als Datenkonzentrat 90 Prozent aller iGZ-Mitgliedsunternehmen bezahlen übertarifliche Löhne. 83 Prozent sind entgegen der landläufigen Meinung unbefristet beschäftigt. Und 89 Prozent der Zeitarbeitskräfte arbeiten in Vollzeit. Das sind nur drei griffige Ergebnisse, die das iGZ-Mittelstandsbarometer zutage gefördert hat. Die Umfragen des iGZ helfen, Wissenslücken zu schließen und mit Vorurteilen gegenüber Zeitarbeit aufzuräumen. Genau das war 2011 der Grund, ein Mittelstandsbarometer ins Leben zu rufen: Dem Verband fehlte es an belastbaren Zahlen zur mittelständischen Zeitarbeit, die er für seine Öffentlichkeitsarbeit dringend brauchte. Mittlerweile hat sich das iGZ-Mittelstandsbarometer etabliert und wird von Politik, Forschung und Medien zurate gezogen, wenn es um aktuelle Fakten und Trends geht. Bundestagsabgeordnete nutzen die Ergebnisse des Branchenbarometers, um ihre Anfragen an die Bundesregierung statistisch zu untermauern. Max Straubinger (CDU/CSU) bezog sich beispielsweise bei einer Plenarsitzung auf das Mittelstandsbarometer und festigte damit seinen Standpunkt, dass Zeitarbeit eine wichtige Position bei der Beschäftigungsförderung einnehme. Ebenso zitierten namhafte Zeitschriften wie die ZEIT und die Süddeutsche die iGZUmfrage und stellten unter anderem die hohe Übernahmequote bei iGZKundenunternehmen heraus. Auch die Bundesagentur für Arbeit ging 2013 in ihrem Arbeitsmarktbericht auf das iGZ-Mittelstandsbarometer ein. Daten-Querschnitt 2011 realisierte der iGZ das Mittelstandsbarometer. Die unabhängige und zeitarbeitserfahrene Soziale Innovation GmbH (SI) in Dortmund führt seitdem die Mitgliederbefragung in Kooperation mit dem Verband durch. Strenge Anonymität und Geheimhaltung der Daten sind dabei garantiert. Die Befragung läuft aktuell zum 14. Mal und bietet einen Querschnitt durch die Wirtschaftsdaten der rund 2.900 iGZ-Mitgliedsunternehmen. Es ist repräsentativ und dokumentiert BranchenSchwerpunkte. Seine Ergebnisse nutzen nicht nur der politischen Arbeit des Verbandes, sondern helfen auch iGZ-Mitgliedsunternehmen, sich auf dem Markt zu positionieren. Neu: kompakt Damit die Beteiligung künftig noch einfacher und weniger zeitaufwendig ist, wird das iGZ-Mittelstandsbarometer kompakter. Für seine verbandspolitische Arbeit möchte der iGZ damit weiterhin zeitnah die Meinung seiner Mitglieder zu aktuellen Branchenthemen erfragen. Dreimal im Jahr beschränkt 20 Z direkt! sich der Fragebogen auf den Frageteil zur aktuellen Branchensituation. Einmal im Jahr wird ein ausführlicher Fragebogen versendet, der wie bisher zusätzlich Geschäftsdaten und Fakten zur externen Mitarbeiterstruktur abfragt. Im Zeitverlauf lassen sich dadurch Entwicklungen erkennen. Alle iGZ-Mitgliedsbetriebe werden in bewährter Weise online befragt. Von der Wand auf den Bildschirm - Kalenderdisposition mit Erster Durchlauf L A N D W E H R L1 Das erste „iGZ-Mittelstandsbarometer kompakt“ ist im Februar 2015 gestartet und wird gegenwärtig ausgewertet. Diesmal geht es um die Auswirkungen der von der Großen Koalition geplanten Höchstüberlassungsdauer und der Equal-Pay-Regelung nach neun Monaten. Eng damit verbunden ist die Frage nach den Erfahrungen mit dem Tarifvertrag Leih- und Zeitarbeit (TV LeiZ) in der Metall- und Elektroindustrie. Außerdem wird regelmäßig nach dem Fachkäftemangel gefragt, um Entwicklungen im Umgang mit diesem Brennpunktthema der Branche festzustellen. Im April liegen die jüngsten Ergebnisse vor und spiegeln erneut Fakten und Trends der mittelständischen Zeitarbeit wider. Schnell, flexibel, übersichtlich Mit der in L ANDWEHR L1 integrierten Kalenderdispo gehören Steckkärtchen der Vergangenheit an! Dr. Jenny Rohlmann • Wahlweise Kundensicht oder Mitarbeitersicht • Disposition per Drag & Drop • Kundenseitiger Personal-/Schichtbedarf • Umfangreiche Filtermöglichkeiten und Matchingfunktionen • u. v. m. Die grafisch aufbereiteten Ergebnisberichte werden auf der iGZ-Homepage und in der Presse veröffentlicht. www.ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit/ mittelstandsbarometer Anzeige Besuchen Sie uns! iGZ-Bundeskongress 29. April 2015 Maritim proArte Hotel Berlin 21 www.L1-LANDWEHR.de Aktiv Z direkt! Fachmagazin Z direkt! feiert zehnjähriges Bestehen Das Sprachrohr der Zeitarbeit Die Z direkt! feiert Geburtstag! Überaus antik klingt „Anno 2005“ noch nicht. Mit dem neuen Jahr 2015 ist das Verbandsmagazin des iGZ aber tatsächlich schon seit zehn Jahren das Sprachrohr der Zeitarbeitsbranche. Im Fokus des Fachmagazins Z direkt! steht die stetige Aktualität der Inhalte und des äußeren Erscheinungsbildes. Auch dem wachsenden Stellenwert der Zeitarbeit wird große Bedeutung beigemessen: Die Z direkt! präsentiert die vielfältigen Möglichkeiten der Zeitarbeit. Die kontinuierliche Erhöhung der Auflagen und die Zunahme privater Abonnenten sprechen für sich. 2005 2006 Markus Markus Schwarzing-Hutschenreuter, Schwarzing-Hutschenreuter, Blickpunkt Dienstleistung Blickpunkt Dienstleistung 2008 2009 „iGZ FAIRändert Zeitarbeit“ erschien eine mehrseitige Chronik, die die Entwicklung von der Interessengemeinschaft zum Arbeitgeberverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen nachzeichnete. Eine Ausgabe später begrüßte die Redaktion dann einen neuen Verantwortlichen: Wolfram Linke übernahm Mitte 2008 die Leitung der Z direkt! und ist bis heute Chefredakteur. Mit ihm modernisierte sich Anfang 2013 nochmals das gesamte Layout. Dazu gehörten auch Aspekte wie die Einführung eines Versandadressen-Fensters. Damit erleichterte der iGZ nicht nur den » « Zehn Zehn Jahre Jahre ZZ direkt!: direkt!: Das Das sind sind zehn zehn Jahre Jahre Inspiration, Inspiration,sich sichdifferenziert differenziertmit mitdem dem Thema Thema Zeitarbeit Zeitarbeit zu beschäftigen. zu beschäftigen. 22 Ein erster Wechsel in der Redaktion fand mit Beginn des Jahres 2007 statt. Simone Kemper übernahm und änderte das Layout der Z direkt!. In Zusammenarbeit mit Dr. Jenny Rohlmann koordinierte Kemper im März 2008 die Jubiläumsausgabe zum zehnjährigen Bestehen des iGZ. Unter dem Leitsatz 2007 Anfang 2005 erschien die Z direkt! unter der redaktionellen Leitung von Marcel Speker zum ersten Mal. Neben den Aktivitäten des Verbandes thematisierte der iGZ auch die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche. Für politische Perspektiven sorgte unter anderem eine Stellungnahme des damaligen Wirtschaftsministers Wolfgang Clement zum iGZ-Bundeskongress 2005: „Wir werden nicht immer einer Meinung sein, aber die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass ein besseres Wahrnehmen der unterschiedlichen Interessen, der Erwartungen und der Einschätzungen letztlich der Branche, aber auch dem Arbeitsmarkt zugute kommt“, äußerte Clement damals. » Neues Layout Als Alsbuntes buntesVerbandsorgan Verbandsorganbereichert bereichertdie die Z direkt! Z direkt! nunnun schon schon seitseit 10 Jahren 10 Jahren erfolgreich die Medienlandschaft in der Personaldienstleistung. Personaldienstleistung. Gratulation! Gratulation! « Monika und Peter Gröger, MonikaAIP und Peter Gröger, AIP Aktiv Versand, sondern reduzierte auch stark den Papierverbrauch. Auch inhaltlich geht die Z direkt! mit der Zeit: Internet-Links und QR-Codes ermöglichen interessierten Lesern eine eigenständige weiterführende Recherche. Z direkt! Durch Interviews, Tipps, Tricks, Zahlen und Hinweise zur Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute werden Interessierte ausführlich informiert. Reportagen aus dem Alltag Schwerpunkt Der inhaltliche Wandel brachte auch eine erhöhte Nachfrage und damit ebenfalls eine höhere Auflage der Z direkt! mit sich. Schwerpunkt des Magazins ist die ebenso fachlich fundierte wie auch anschauliche Darstellung verschiedenster Themengebiete. Dabei gilt es, die vielen Facetten der Zeitarbeit übersichtlich darzustellen. Die Z direkt! stellt alle für die Zeitarbeit relevanten Berufszweige und Fachbereiche vor. Zielgruppen des Fachmagazins sind – damals wie 2010 2011 2012 heute – Mitglieder des Interessenverbandes und deren Kunden sowie Verantwortliche aus Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Medien. Mit der Einführung neuer Rubriken wurde 2009 die Leserfreundlichkeit nochmals erhöht. Dabei wurde unter anderem das Bild der Zeitarbeit in den Medien reflektiert sowie der iGZ und seine Arbeit genauer unter die Lupe genommen. Authentizität war und ist das Stichwort und wird durch die Darstellung unterschiedlicher Sichtweisen untermauert. Auch die Nachwuchsförderung steht immer wieder im Fokus der Z direkt!: » Ein weiterer Schwerpunkt des Magazins sind aktuelle branchenrelevante Ereignisse aus Politik und Medien. Mit Reportagen direkt aus dem Zeitarbeitsalltag wird das sachliche Thema Zeitarbeit unterhaltsam präsentiert. Das aktuelle Team des Pressereferats, Wolfram Linke und Maren Letterhaus, publiziert Artikel, in denen sich Information und Unterhaltung ergänzen. Zeitarbeit ist außerdem ein viel diskutiertes Thema in den Medien. Die Z direkt! dokumentiert und kommentiert dazu das Bild der Branche in der Öffentlichkeit. 2013 2014 2015 Der TV-Auftritt der Bundesvorsitzenden des iGZ, Ariane Durian, in der ZDF-Talksendung „Maybrit Illner“ wurde ebenso aufgearbeitet wie etwa die medialen Auftritte des iGZ-Hauptgeschäftsführers Werner Stolz. Aktualisiert wird dabei stets bis kurz vor Andruck des Magazins. In der Dezember-Ausgabe 2014 etwa wurde noch kurzfristig das Plädoyer des finnischen Generalanwalts, Maciej Szpunar, zur Frage nach der Erlaubnis der Höchstüberlassungsdauer aufgenommen. Luisa Daldrup Gute Gute und und faire faire Zeitarbeit Zeitarbeit –– dafür dafür steht steht der der iGZ, iGZ, und und dafür dafür hat hat sich sich in in den den vergangenen vergangenen zehn zehn Jahren Jahren auch auch ihr ihr Fachmagazin Fachmagazin ZZ direkt! direkt! stark stark gemacht. gemacht. So So ist ist die die Zeitarbeit Zeitarbeit für für viele viele UnternehUnternehmen zu einem festen HR-Instrument geworden, um den Flexibilisierungsansprüchen gerecht zu werden, zuaber werden, auch,aber um dem auch,Fachkräftemangel um dem Fachkräftemangel begegnenbegegnen zu können. zu können. Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft « Erwin Stickling, Chefredakteur Personalwirtschaft 23 Z direkt! Aktiv Erstmals AÜ-Erlaubnis für rumänische Zeitarbeitsfirma Deutsche Gründlichkeit in Rumänien sehr geschätzt Normalerweise interessieren sich deutsche Zeitarbeitsfirmen für eine Niederlassung in den europäischenNachbarländern – bei „Europroiect Rosia Montana SRL“ aus Rumänien allerdings war´s genau umgekehrt. Als erstes ausländisches Zeitarbeitsunternehmen überhaupt hat die aus Rumänien stammende Firma eine deutsche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis bekommen. RA Richard Finckler half Cosmin Campean und Alina Bitea bei den Behördengängen, RA Stefan Sudmann (v.l.) überreichte die Mitgliedsurkunde des iGZ. Der zweite Weg führte den Inhaber Cosmin Campean dann direkt zum Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, wo der Geschäftsführer die Mitgliedsurkunde aus den Händen des iGZ-Referatsleiters Arbeitsund Tarifrecht, RA Stefan Sudmann, entgegennahm. Warum Deutschland? „Die Unzuverlässigkeit meiner rumänischen Kundenunternehmen hat mich sehr geärgert und ich suchte nach einer Alternative. Ein Kollege berichtete mir dann von der Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Genauigkeit der deutschen Unternehmen“, blickt Campean zurück. Er habe seine Mitarbeiter stets pünktlich entlohnt, aber seine Kunden in Rumänien tendierten dazu, Rechnungen nicht zu begleichen. „Keine gute Basis, um wirtschaftlich solide agieren zu können“, stellt er sachlich fest. Weiterführende Informationen finden Sie unter: 24 www.ig-zeitarbeit.de/node/12004 Aktiv Kurzerhand habe er dann also Kontakt mit der rumänischen Botschaft in Berlin aufgenommen, um seine wirtschaftlichen Möglichkeiten im für ihn fremden Land auszuloten. Die Vertretung empfahl ihm, sich mit dem Rechtsanwalt Richard Finckler in Verbindung zu setzen, einem Experten auf diesem Gebiet. Die Zusammenarbeit klappte reibungslos, Behördengänge wurden schnell und unbürokratisch erledigt – am Ende stand die Überlassungserlaubnis, die Campean im September 2014 erhielt. Voraussetzungen „Für ausländische Zeitarbeitsunternehmen“, so Stefan Sudmann, „gelten für die Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis dieselben Bedingungen wie für jede deutsche Firma auch“. Abzuliefern sei also eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges, des Gesellschaftsvertrages und der Gewerbeanmeldung. „Ein Führungszeugnis, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft gehören ebenso dazu wie die Bescheinigung der Krankenkassen und die Auszüge aller Geschäftskonten“, zählt der iGZ-Experte weitere Voraussetzungen auf. Zu guter Letzt seien auch Muster des Überlassungs- und des Arbeitsvertrages inklusive Zusatzvereinbarung für Zeitarbeitnehmer abzuliefern. Vorläufige Erlaubnis „Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt´s eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis – allerdings zunächst nur vorläufig auf drei Jahre befristet“, un- Z direkt! terstreicht Sudmann. In dieser Zeit werde das beantragende Unternehmen auch genau unter die Lupe genommen, „und erst wenn der Betrieb einwandfrei arbeitet, erteilt die Bundesagentur für Arbeit die endgültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis“. Aktuell kann Europroiect Rosia Montana SRL 300 Mitarbeiter aus Rumänien vermitteln, bei Bedarf stehen auf Anfrage bis zu 1.000 Arbeitnehmer zur Verfügung. Ungefähr die Hälfte des Teams sei qualifiziert. Fairness und Anständigkeit im täglichen Miteinander stehen bei Campean ganz oben auf der täglichen Todo-Liste. Der Gang in die Mitgliedschaft beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen sei da nur logische Konsequenz gewesen, ist er sich mit seiner stellvertretenden Geschäftsführerin Alina Bitea einig. „Ein solider Tarifvertrag, der Ethikkodex, die Kontakt- und Schlichtungsstelle sowie professionelle juristische Beratung und ein umfangreiches Seminarprogramm“, zählt er einige seiner Beweggründe auf, sich für den iGZ entschieden zu haben. Das Recruiting für die Jobs in Deutschland übernehme Victor Tita in der Funktion als Personaldisponent im Firmensitz im rumänischen Rosia Montana. Vor Ort kümmere er sich um die Zeitarbeitskräfte, die dann in Deutschland eingesetzt werden. Zunächst agiert das Zeitarbeitsunternehmen hierzulande von Neuss aus. „Wenn´s gut läuft“, ist der Geschäftsführer optimistisch, „wollen wir mehrere Standorte in ganz Deutschland einrichten“. Wolfram Linke Anzeige Nr 1 2015 ErschEint Ersch ljährlich ViErtEljährlich 5 Nr 1 201 Eint Ersch rlich ViErt Eljäh Nr Das Mag Das Mag azi n für uns ere eite Mitarb azi n für uns ere Mitarb eit DAS MAGAZIN FÜR IHRE MITARBEITER er r Roboter: Robotezur Vom Apparat r: Vom App Service-Fachkraft arat S Roboter: e rvice-Fa zur chkraft arat zur p p A m o V hkraft ac -F ce vi Ser tarifvertrag 2015 senior-azubi-PrograMMe Höheres Mindestentgelt Mit 50 noch den für Zeitarbeitnehmer Neustart wagen Ihr Firmenlogo tari fver seite 4 seite 7 Personaldienstleistungen GmbH Höheres trag 2015 Min seni or-a für Zeitarbedestentgelt zubi -Pro itnehme Mit 50 noc gra MMe r seit e 4 Me Neustart h den -Pro graM wag zubi en ogoe seni or-a H enlseit den 7 gen Gmb Ihr Firme Ihr Firm Mit 50 noch en 2015 stleistun dien trag wag nlogo Persona Personal tari fver elt Neustart ldienstl Mindestentg eistung seite 7 Höheres en Gmb itnehmer H für Zeitarbe seite 4 1 2015 Ersc hEin t ViErt Eljäh rlich Das Magazin für unsere Mitarbeiter √ SPEZIELL FÜR DIE ZEITARBEIT √ INKLUSIVE REDAKTION UND GESTALTUNG √ INDIVIDUALISIERT: IHRE TEXTE & IHR LOGO √ GÜNSTIGER HEFTPREIS √ ERSCHEINT VIER MAL IM JAHR 25 W W W. Z W E I - M I TA R B E I T E R M AG A Z I N . D E • T E L . 0 7 1 1 2 5 2 5 0 2 - 2 4 Z direkt! Unterwegs Arbeitsverhältnisse beim iGZ-Landeskongress NRW beleuchtet Mit Zeitarbeit erfolgreicher Auch wenn es in den Medien häufig anders dargestellt wird: Der Anteil sogenannter Normalarbeitsverhältnisse auf dem Gesamtarbeitsmarkt steigt seit 2005. Mit dieser und anderen Statistiken überraschte Dr. Hans-Peter Klös vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln beim iGZ-Landeskongress NRW in Dortmund. Dr. Hans-Peter Klös (IW Köln) stellte beim iGZLandeskongress NRW die Entwicklung des Gesamtarbeitsmarktes vor. Leider müsse man hinnehmen, dass Zeitarbeit nicht als Normalarbeitsverhältnis, sondern als atypische Beschäftigung klassifiziert werde, bedauerte Klös. Umso wichtiger war es ihm zu betonen, dass diese Weiter e Kongre s sthem en auf Die Ro der iG lle de Z-Hom r Zeita epage Armin rbeit i : Lasche n der t, stell Wirtsc v. CDU haft -Bund Gesun esvors d und it z ender sicher Martin in der Gehrk Zeitar e, stell beit – v. iGZBunde VBG Fit am svorsit Arbei zende tsplat Prof. D r z r. Ingo Frobös e Aktue lle Bra nchen Werne in r Stolz , Dr. M fos artin D reyer ( iGZ) 26 atypischen Beschäftigungen Normalarbeitsverhältnisse keineswegs verdrängen. 2005 waren 40 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren „normal“ beschäftigt, bis 2013 stieg dieser Anteil auf 46 Prozent. Der Anteil atypisch Beschäftigter sei nahezu konstant geblieben und lag 2013 bei 14 Prozent (2005: 12 Prozent). Auffällig sei jedoch, dass die Zahl der Beschäftigungslosen stark von 35 Prozent auf nur noch 27 Prozent gesunken sei. Langfristige Beschäftigungen Dazu passt die Tatsache, dass mehr und mehr Menschen eine Anstellung in der Zeitarbeit finden, die zuvor entweder arbeitslos oder noch nie beschäftigt wa- Unterwegs ren. „Zeitarbeit bietet nicht nur gute Eintrittschancen in den Arbeitsmarkt, sie erhöht auch die Chancen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben“, machte Klös zudem deutlich. In einer Langzeituntersuchung nahm das IW Köln neu geschlossene Zeitarbeitsverhältnisse unter die Lupe. Drei Viertel dieser Personen war sechs Monate später noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt, nach zwölf Monaten waren es immer noch zwei Drittel. zu erklären, dass Deutschland nach den Niederlanden den strengsten Kündigungsschutz habe. Zeitarbeit biete Unternehmen die nötige Flexibilität, um ihren Personalbedarf der Auftragslage anzupassen, und stabilisiere auf diese Weise auch die Stammbelegschaft. Mit Zeitarbeit erfolgreicher Trotzdem versuche der Gesetzgeber immer wieder, Einfluss auf die Zeitarbeit zu nehmen, wunderte sich Klös. „Ich kenne keine andere Beschäftigungsform, die so im Fokus des Gesetzgebers steht“, zeigte sich der Wirtschaftsexperte verständnislos. Zu guter Letzt schaute der Arbeitsmarktexperte auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe, die Zeitarbeitskräfte einsetzen. Fast 90 Prozent der befragten Unternehmer gab an, dass Zeitarbeit für die Flexibilität (sehr) wichtig sei. Das gelte ebenso für Fachkräfte wie für Helfer. Mit Blick auf den Umsatz dieser Betriebe stellte Klös fest: Unternehmen mit Zeitarbeitern sind auf ausländischen Märkten präsenter, haben einen höheren Exportanteil und sind innovativer. Z direkt! Zu viel Einflussnahme Maren Letterhaus Strengster Kündigungsschutz Zur ausführlichen Kongressberichterstattung: Im europaweiten Vergleich liegt Deutschland mit einer Zeitarbeitsquote von 2,2 Prozent leicht über dem Durchschnitt von 1,6 Prozent. Das sei damit www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/ vitamin-z-gesunde-zeitarbeit-in-nrw Beschäftigte nach Beschäftigungsformen 100 90 80 70 60 50 Normalarbeitsverhältnis 40 atypisch beschäftigt 30 Selbstständig/mithelf. FA 20 Sonstige Erwerbstätige 10 0 Inaktive 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: IW Köln 27 Z direkt! Service VBG plant neues Verfahren für die Zeitarbeitsbranche Prämienverfahren vereinfacht Frohe Kunde aus dem Lager der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Das Prämienverfahren für die Zeitarbeitsbranche soll es – in vereinfachter Form – auch weiterhin geben. „Maßnahmen, die der Vorbeugung von Unfällen und der Sicherheit am Arbeitsplatz dienen, sollen künftig prämiert werden“, erläutert der stellvertretende iGZBundesvorsitzende Martin Gehrke das vorgesehene Procedere. Nur wer also in Prävention investiere, bekomme von der VBG anschließend diese Form der Zuwendung. Modell für sechs Branchen Bevor es soweit sei, müsse allerdings zunächst noch die VBG-Vertreterversammlung, die Anfang Juli tage, dem neuen Verfahren zustimmen. Die VBG-Vertreterversammlung setzt sich aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammen. Für die Zeitarbeitsbranche sitzen von Seiten des iGZ Martin Gehrke und iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer in der Versammlung. Insgesamt, so Gehrke, gelte das Prämienmodell dann für sechs Branchen, die eine hohe Unfallstatistik aus- 28 weisen. Stimme die Versammlung zu, könne die Prämierung kurzfristig realisiert werden. Gehrke: „Wird die Investition noch in diesem Jahr getätigt, kann das Zeitarbeitsunternehmen schon im nächsten Jahr die Prämie für 2015 bekommen.“ Geplant sei, dass das Verfahren bei der VBG via EDV umgesetzt werde. „Dadurch“, so der iGZ-VBG-Experte, „wird sowohl der personelle als auch der bürokratische Aufwand in Grenzen gehalten, was besonders für die Zeitarbeitsunternehmen sehr wichtig ist.“ Für die Zeitarbeitsbranche bedeute das einen sehr großen Schritt nach vorn, denn bislang seien die bürokratischen Hürden doch sehr hoch gewesen und hätten viele davon abgehalten, einen Antrag auf die Prämie zu stellen. Dass überhaupt eine Prämie für die Zeitarbeitsbranche existiert, ist in erster Linie dem Engagement Martin Gehrkes zu verdanken: Nachdem sich der iGZ 1998 Service Z direkt! mit der Intention gegründet hatte, die Beitragsgerechtigkeitslücke für die Zeitarbeit bei der VBG zu schließen, setzte sich der stellvertretende Bundesvorsitzende intensiv für das Prämienmodell ein, das erstmalig 2010 in die Tat umgesetzt wurde. Pilotprojekt Gehrke, iGZ-Mitglied der ersten Stunde, wurde 2002 als VBG-Experte in den iGZ-Vorstand kooptiert und suchte das Gespräch mit der VBG, die daraufhin die Zeitarbeitgeberverbände erstmals zum Gefahrtarifgespräch einlud. Die Ausschließlichkeitsregelung wurde aufgehoben und die Eingruppierung in der Berufs-Kennzeichenliste (BKZ) neu und sinnvoller strukturiert. Anschließend stand die höhere Beitragsgerechtigkeit im Fokus. „Ursprüngliche Idee war, die Zeitarbeit in eigene Gefahrtarifstellen aufzuteilen. Das ging aber nicht, weil viele Stellen zu klein gewesen wären, um sich selbst zu tragen“, erinnert sich das iGZ-Vorstandsmitglied. Das Prämienverfahren startete 2010 als Pilotprojekt und lief bis 2013. Ursprünglich musste ein sechsseitiger Fragenkatalog abgearbeitet werden – für die Unternehmen ein kaum zu bewältigender Aufwand. Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender, ist Mitglied der VBG-Vertreterversammlung. Daher machten sich Gehrke und die VBG frühzeitig Gedanken über eine Vereinfachung, die nun in die Praxis umgesetzt werden soll. Wolfram Linke Der VBG-Beitragsbescheid Den Beitragsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr erhalten alle Mitgliedsunternehmen im April des darauf folgenden Jahres. Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden am 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist (§§ 23 Abs. 3 SGB IV, 26 Abs. 3 SGB X). Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Auch für den Fall, dass der Unternehmer Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegt, muss der Beitrag fristgerecht gezahlt werden, denn ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Wird dem Widerspruch abgeholfen, werden zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Wertstellung auf dem Konto der VBG. Die VBG erhebt einen Mindestbeitrag, wenn die individuelle Beitragsberechnung einen Betrag ergibt, der niedriger als der Mindestbeitrag ist. Martin Gehrke, stellv. iGZ-Bundesvorsitzender Weitere VBG-Informationen zur Zeitarbeit: www.vbg.de 29 Z direkt! Gastbeitrag RA Alexander Bissels Entscheidungen bislang mit Augenmaß getroffen Seit 2012 wurden zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sowie jeweils einer DGB-Gewerkschaft elf Tarifverträge über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen (TV BZ) abgeschlossen. Die Zeitarbeitnehmer erhalten gestaffelte Zuschläge auf das vertraglich vereinbarte Tarifentgelt, je nach Branche in unterschiedlicher Höhe und nach unterschiedlichen Zeiträumen des Einsatzes in dem betreffenden Betrieb. Inzwischen liegen auch die ersten Gerichtsentscheidungen zu tariflichen Branchenzuschlägen vor, die durchaus im Sinne der Personaldienstleister ausgefallen sind. dies der Fall ist, ist aufgrund der regelmäßig umfänglichen tariflichen Kataloge und sich überschneidender Anwendungsbereiche von verschiedenen Tarifverträgen nicht immer einfach zu bestimmen. Wesentlich ist zunächst, dass Dienstleistungsbetriebe des Kunden von den Tarifverträgen zu den Branchenzuschlägen nicht erfasst werden (vgl. ArbG Aachen v. 31.07.2014 – 6 Ca 4204/13; ArbG Münster v. 21.01.2014 – 3 Ca 168/13). Dies gilt auch für industrielle Logistikdienstleistungen, selbst wenn diese schwerpunktartig vom Einsatzbetrieb für die Automobilindustrie erbracht werden (vgl. ArbG Darmstadt v. 16.12.2014 – 9 Ca 420/14; ArbG Mainz v. 14.01.2015 – 10 Ca 1243/14). Der fachliche Geltungsbereich erstreckt sich ausschließlich auf Produktions-/Industriebetriebe. Der Autor, RA Alexander Bissels, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Voraussetzung für die Anwendung eines TV BZ ist, dass der Einsatzbetrieb in dessen fachlichen Geltungsbereich fällt. Entscheidend ist dabei eine rein kundenbetriebsbezogene Betrachtung. Wird zum Beispiel im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ein Zeitarbeitnehmer in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt, ist der fachliche Geltungsbereich des TV BZ ME eröffnet. In der Praxis kann sich die Zuordnung eines Kundenbetriebs zu einem konkreten TV BZ durchaus als problematisch darstellen. Ob und wann 30 Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, führt selbst die unmittelbare Tarifbindung des Kundenbetriebs nicht zu einer Anwendung eines TV BZ. Diese ist nach dem eindeutigen Wortlaut der tariflichen Regelungen nur ein Hilfskriterium, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob der fachliche Geltungsbereich eines TV BZ eröffnet ist (vgl. ArbG Stuttgart v. 22.01.2014 – 11 Ca 5441/13; LAG Hamm v. 31.07.2014 – 3 Sa 202/14). Auch die Argumentation, dass ein Dienstleistungsbetrieb als Unterfall ein vom Katalog in § 1.2 TV BZ ME erfasster Hilfs- und Nebenbetrieb zum Hauptbetrieb sein soll, hilft in der Regel nicht weiter, um den fachlichen Geltungsbereich eines TV BZ zu eröffnen. Wesentlich ist dabei die Identität des Inhabers des Hauptbetriebs und der diesem zuzuordnenden Neben- oder Hilfsbetriebe. Diese Voraussetzung dürfte aber oftmals nicht Gastbeitrag erfüllt sein, wenn der Kunde, in dessen Betrieb die Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden soll, als eigenständiges Unternehmen selbstständig und unabhängig am Markt auftritt (vgl. LAG Hamm v. 31.07.2014 – 3 Sa 202/14; ArbG Suhl v. 28.02.2014 – 3 Ca 1587/13). Deckelung des Vergleichsentgelts Der vom Personaldienstleister zu zahlende Branchenzuschlag ist auf 90 Prozent des laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Mitarbeiters beschränkt, wenn der Kunde eine entsprechende Deckelung verlangt. Diese Geltendmachung kann auch konkludent erfolgen, das heißt durch schlüssiges Handeln. Ausreichend ist bereits, wenn der Kunde in Fragebogen des Personaldienstleisters Vergleichsentgelte von beschäftigten Stammarbeitnehmern angibt (LAG Hamm v. 28.07.2014 - 17 Sa 1479/13; ArbG Iserlohn v. 11.09.2013 - 1 Ca 903/13). In der Praxis ist bis zu einer Klärung dieser Frage durch das BAG trotz dieser positiven Entscheidungen zu empfehlen, vor dem Beginn des Einsatzes eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Kunden einzuholen, dass sich dieser auf die Deckelung beruft. Z direkt! vergleichbaren Arbeitnehmern ist das niedrigste Stundenentgelt bei der Bestimmung der Deckelung zugrunde zu legen (LAG Schleswig-Holstein v. 12.04.2014 - 6 Sa 325/13; Bissels, jurisPR-ArbR 21/2014 Anm. 3). Beruft sich der Personaldienstleister in einem Rechtsstreit mit dem Zeitarbeitnehmer über die Zahlung von Branchenzuschlägen auf die tarifliche Deckelung, genügt der Personaldienstleister seiner Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Höhe des Vergleichsentgelts zunächst durch die Vorlage der Auskunft des Kunden; diesem Vortrag muss der Zeitarbeitnehmer sodann substantiiert entgegentreten (spiegelbildliche Anwendung der im Rahmen von Equal Pay-Ansprüchen entwickelten Grundsätze: LAG Hamm v. 13.03.2013 – 1479/13; LAG Hamm v. 12.11.2014 – 2 Sa 1571/13; Bissels/ Mehnert, DB 2014, 2414). Fazit Die tariflichen Bestimmungen zu den Branchen zuschlägen in der Zeitarbeitsbranche geratenzunehmend in den Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Auswertung der gegenwärtigdazu ergangenen Rechtsprechung verdeutlichtaber, dass die Gerichte – von einigen„Ausreißern“abgesehen – Augenmaß habenwalten lassen. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser„Trend“ fortsetzt, wenn die ersten Streitigkeiten vom BAG entschieden werden. Die Bestimmung eines vergleichbaren Arbeitnehmers beim Kunden, dessen Entgelt letztlich zur Bestimmung der Deckelung herangezogen wird, erfolgt durch eine konkrete tätigkeitsbezogene Betrachtung (ähnliche Tätigkeiten, gleiche Hierarchieebene, vergleichbare Anforderungen) unter Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen und besonderen persönlichen Merkmalen (z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit). Bei mehreren Anzeige ES Zeitarbeit - Softwarelösung für mehr Zeit! 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