Presse-Information Nr. 019/2016

Presse-Information Nr. 019/2016
Presse und
Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Viktor Otto
Arbeitgeberpräsident Kramer: Bei Zeitarbeit noch Änderungen
erforderlich – Begrüßen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für
Flüchtlinge
Berlin, 14. April 2016. Zu den Ergebnissen des Koalitionsgipfels erklärt
Arbeitgeberpräsident Kramer:
Abteilungsleiter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
[email protected]
T +49 30 2033-1800
F +49 30 2033-1805
Im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu Werkverträgen und
Zeitarbeit sind weitere Änderungen erforderlich, um die Neuregelung
praktikabel und insbesondere für die Tarifpartner anwendbar zu machen.
Dies muss im Rahmen der jetzt beginnenden Ressortabstimmung geklärt
werden. Die Regelungen zum Werkvertrag sind aus unserer Sicht im
Wesentlichen in Ordnung. An einer entsprechenden
Kompromissformulierung hat die BDA mitgewirkt. Ich begrüße insbesondere,
dass das Recht der Werkverträge gegenüber geltendem Recht unverändert
bleibt. Wir begrüßen die tarifvertraglichen Abweichungsmöglichkeiten bei der
Zeitarbeit sowohl zur Höchstüberlassungsdauer als auch zur
tarifvertraglichen Regelung der Bezahlung der Zeitarbeitnehmer. Im
Einzelnen bedürfen diese Regelungen allerdings noch einiger Korrekturen,
zum Beispiel damit unterschiedliche branchenbezogene Tarifverträge zur
Überlassungsdauer und zum Equal Pay möglich bleiben.
Wir begrüßen, dass die Eckpunkte des Koalitionsausschusses weitere
wichtige Maßnahmen vorsehen, um den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
mit Bleibeperspektive zu erleichtern. Das Aussetzen der Vorrangprüfung für
einen Zeitraum von drei Jahren für Asylbewerber und Geduldete ist sinnvoll
und ermöglicht auch, dass diese Menschen leichter in der Zeitarbeit
eingesetzt werden können. Allerdings sehen wir die Begrenzung dieser
Regelung auf Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit kritisch,
wenn dort gleichzeitig unbesetzte Stellen nicht besetzt werden können. Die
Zeitarbeit ist insbesondere bei fehlenden formalen oder noch nicht
anerkannten Kompetenzen ein geeigneter Weg, um den Sprung in den
Arbeitsmarkt zu schaffen. Besonders erfreulich sind die von uns seit langem
geforderte Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts während der
gesamten Dauer der Ausbildung sowie die geplante Erteilung eines
Aufenthaltsrechts für zwei Jahre bei anschließender Beschäftigung.
BDA | Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände
Mitglied von BUSINESSEUROPE
Hausadresse:
Breite Straße 29 | 10178 Berlin
Briefadresse:
11054 Berlin
www.arbeitgeber.de