Presse-Information Nr. 019/2016 Presse und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Viktor Otto Arbeitgeberpräsident Kramer: Bei Zeitarbeit noch Änderungen erforderlich – Begrüßen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge Berlin, 14. April 2016. Zu den Ergebnissen des Koalitionsgipfels erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer: Abteilungsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit [email protected] T +49 30 2033-1800 F +49 30 2033-1805 Im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zu Werkverträgen und Zeitarbeit sind weitere Änderungen erforderlich, um die Neuregelung praktikabel und insbesondere für die Tarifpartner anwendbar zu machen. Dies muss im Rahmen der jetzt beginnenden Ressortabstimmung geklärt werden. Die Regelungen zum Werkvertrag sind aus unserer Sicht im Wesentlichen in Ordnung. An einer entsprechenden Kompromissformulierung hat die BDA mitgewirkt. Ich begrüße insbesondere, dass das Recht der Werkverträge gegenüber geltendem Recht unverändert bleibt. Wir begrüßen die tarifvertraglichen Abweichungsmöglichkeiten bei der Zeitarbeit sowohl zur Höchstüberlassungsdauer als auch zur tarifvertraglichen Regelung der Bezahlung der Zeitarbeitnehmer. Im Einzelnen bedürfen diese Regelungen allerdings noch einiger Korrekturen, zum Beispiel damit unterschiedliche branchenbezogene Tarifverträge zur Überlassungsdauer und zum Equal Pay möglich bleiben. Wir begrüßen, dass die Eckpunkte des Koalitionsausschusses weitere wichtige Maßnahmen vorsehen, um den Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zu erleichtern. Das Aussetzen der Vorrangprüfung für einen Zeitraum von drei Jahren für Asylbewerber und Geduldete ist sinnvoll und ermöglicht auch, dass diese Menschen leichter in der Zeitarbeit eingesetzt werden können. Allerdings sehen wir die Begrenzung dieser Regelung auf Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit kritisch, wenn dort gleichzeitig unbesetzte Stellen nicht besetzt werden können. Die Zeitarbeit ist insbesondere bei fehlenden formalen oder noch nicht anerkannten Kompetenzen ein geeigneter Weg, um den Sprung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Besonders erfreulich sind die von uns seit langem geforderte Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts während der gesamten Dauer der Ausbildung sowie die geplante Erteilung eines Aufenthaltsrechts für zwei Jahre bei anschließender Beschäftigung. BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin www.arbeitgeber.de
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