Programm als PDF-Download - Verlag Dr. Otto Schmidt KG

Arbeitnehmerüberlassung
aktuell
Alte Abgrenzungsfragen und
gesetzliche Neuregelungen in der Praxis
29. April 2015 in Köln
Referent
Themen
Dr. Oliver Bertram
Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
TaylorWessing, Düsseldorf
Dr. Bertram berät Zeitarbeitsunternehmen
und deren Verbände sowie deren
Kundenunternehmen in zeitarbeitstypischen Fragestellungen auf dem Gebiet
des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
3 Abgrenzungsfragen mit neuer Brisanz –
Werk-/Dienstverträge vs. AÜG
3 Höchstüberlassungsdauer nach AÜG oder
Tarifvertrag des Entleihers – Berechnung und
Rechtsfolgen
3 Mindestlohn-Einführung und Reform des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
3 Richtlinienkonformität des deutschen AÜG –
Risikoeinschätzung und Folgenbetrachtung
3 Update: Tarifverträge der Zeitarbeit
3 Aktuelle Rechtsprechungsübersicht
Seminarziel
Ziel des Seminars ist es, Ihnen den sinnvollen Einsatz von
Fremdpersonal aufzuzeigen. Sie erhalten einen Überblick
über die alternativen Gestaltungsformen eines „InhouseOutsourcing“ und die neuerlich sehr brisant gewordene Abgrenzung der Vertragsformen untereinander. Zudem werden
Ihnen die auf das Arbeitsverhältnis eines Zeitarbeitnehmers
zukünftig ganz wesentlich einwirkenden Neuregelungen in
Form einer Höchstüberlassungsdauer und branchenspezifischer Mindestlohn-Regelungen erläutert. Ebenso werden
Ihre Fragen zur Vereinbarkeit des deutschen AÜG mit den
europarechtlichen Vorgaben beantwortet und Sie erhalten
ein Update zu den Trarifverträgen der Zeitarbeit.
Teilnehmerkreis
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalleiter,
Justitiare aus Unternehmen
Arbeitnehmerüberlassung
aktuell
Programm
Termin
Abgrenzungsfragen mit neuer Brisanz – Werk-/Dienstverträge
vs. AÜG
3 Abgrenzungsmerkmale der Rechtsprechung und
Prüfungsbehörden in der Praxis
3 Hinweise zur Vertragsgestaltung und -durchführung
3 Rechtsfolgen fehlerhafter Abgrenzung – das Daimler-Urteil
des LAG Stuttgart und seine Folgen
3 Rechtssicherheit des Kunden durch AÜ-Erlaubnis des
Auftragnehmers? Erste Zweifel der Rechtsprechung und
Regelungssystematik des Gesetzgebers
[ ] 29. April 2015
9.30 – 17.00 Uhr
Hotel Hyatt Regency Cologne
MiLoG und Reform des AEntG – neue gesetzliche
Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit
3 Reichweite branchenfremder Mindestlöhne in der Zeitarbeit
3 Reform des AEntG – von einer betriebsbezogenen zu einer
tätigkeitsbezogenen Erfassung von Zeitarbeitnehmern
3 Dokumentation – und Nachweispflichten für Ver- und
Entleiher
3 Anrechnungsfähige Entgeltbestandteile und rechtssichere
Vertragsgestaltung
Richtlinienkonformität des deutschen AÜG –
Risikoeinschätzung und Folgenbetrachtung
3 Richtlinienkonforme Abweichung vom Equal Treatment nur
bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen?
3 “Nicht-vorübergehende“ Überlassung nicht
richtlinienkonform oder von der Richtlinie gar nicht erfasst?
3 Rechtsfolgen fehlender Richtlinienkonformität – Equal
Treatment-Risiken in der Zeitarbeit?
Update: Tarifverträge der Zeitarbeit
3 Tarifzuständigkeits-/Tariffähigkeitsrechtsprechung der
Instanzgerichte
3 Branchenzuschläge – erfasste Branchen,
Regelungsmechanik und Rechtsprechungsübersicht
3 BAG-Rechtsprechung zu Arbeitszeitkonten
3 Reform des tariflichen Entgeltfortzahlungssystems –
Berechnungsbeispiele
Rechtsprechungsübersicht Arbeitnehmerüberlassung
3 Von A wie „Arbeitszeitkonto“ bis Z wie
„Zuschlagsberechnung“
Teilnahmebescheinigung
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden
zum Nachweis Ihrer Fortbildung gem. § 15 FAO.
Teilnahmegebühr
[ ] 450,– € Seminargebühr
[ ] 410,– € Zweitkarte
[ ] 410,– € Abonnent ArbRB
[ ] 410,– € Teilnehmer des Anwalt-Suchservice
(zzgl. USt.) inkl. Arbeitsunterlagen, Pausengetränken,
Mittagessen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie
die Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
AGB
Unsere vollständigen AGB finden Sie unter
www.otto-schmidt.de/agb
Infotelefon
0221 93738-656 Frau Angelika Horwat
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Anmeldung 3 Fax 0221 93738-969
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Datum/Unterschrift
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Höchstüberlassungsdauer nach AÜG oder Tarifvertrag des
Entleihers – Berechnung und Rechtsfolgen
3 Höchstüberlassungsgrenzen nach Maßgabe des AÜG oder
entleiherseitiger Tarifverträge
3 Einsatz- oder Arbeitsplatzbezogene, Entleiher- oder
Konzernweite Berechnung?
3 EU-Konformität einer Höchstüberlassungsdauer
3 Rechtsfolgen einer übergesetzlichen oder übertariflichen
Überlassungsdauer
Kennedy-Ufer 2a, 50679 Köln
Tel.: +49 221 828 1234
Seminar-Nr. 5900.15.2010.0