Arbeitnehmerüberlassung aktuell Alte Abgrenzungsfragen und gesetzliche Neuregelungen in der Praxis 29. April 2015 in Köln Referent Themen Dr. Oliver Bertram Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, TaylorWessing, Düsseldorf Dr. Bertram berät Zeitarbeitsunternehmen und deren Verbände sowie deren Kundenunternehmen in zeitarbeitstypischen Fragestellungen auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. 3 Abgrenzungsfragen mit neuer Brisanz – Werk-/Dienstverträge vs. AÜG 3 Höchstüberlassungsdauer nach AÜG oder Tarifvertrag des Entleihers – Berechnung und Rechtsfolgen 3 Mindestlohn-Einführung und Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes 3 Richtlinienkonformität des deutschen AÜG – Risikoeinschätzung und Folgenbetrachtung 3 Update: Tarifverträge der Zeitarbeit 3 Aktuelle Rechtsprechungsübersicht Seminarziel Ziel des Seminars ist es, Ihnen den sinnvollen Einsatz von Fremdpersonal aufzuzeigen. Sie erhalten einen Überblick über die alternativen Gestaltungsformen eines „InhouseOutsourcing“ und die neuerlich sehr brisant gewordene Abgrenzung der Vertragsformen untereinander. Zudem werden Ihnen die auf das Arbeitsverhältnis eines Zeitarbeitnehmers zukünftig ganz wesentlich einwirkenden Neuregelungen in Form einer Höchstüberlassungsdauer und branchenspezifischer Mindestlohn-Regelungen erläutert. Ebenso werden Ihre Fragen zur Vereinbarkeit des deutschen AÜG mit den europarechtlichen Vorgaben beantwortet und Sie erhalten ein Update zu den Trarifverträgen der Zeitarbeit. Teilnehmerkreis Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Personalleiter, Justitiare aus Unternehmen Arbeitnehmerüberlassung aktuell Programm Termin Abgrenzungsfragen mit neuer Brisanz – Werk-/Dienstverträge vs. AÜG 3 Abgrenzungsmerkmale der Rechtsprechung und Prüfungsbehörden in der Praxis 3 Hinweise zur Vertragsgestaltung und -durchführung 3 Rechtsfolgen fehlerhafter Abgrenzung – das Daimler-Urteil des LAG Stuttgart und seine Folgen 3 Rechtssicherheit des Kunden durch AÜ-Erlaubnis des Auftragnehmers? Erste Zweifel der Rechtsprechung und Regelungssystematik des Gesetzgebers [ ] 29. April 2015 9.30 – 17.00 Uhr Hotel Hyatt Regency Cologne MiLoG und Reform des AEntG – neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit 3 Reichweite branchenfremder Mindestlöhne in der Zeitarbeit 3 Reform des AEntG – von einer betriebsbezogenen zu einer tätigkeitsbezogenen Erfassung von Zeitarbeitnehmern 3 Dokumentation – und Nachweispflichten für Ver- und Entleiher 3 Anrechnungsfähige Entgeltbestandteile und rechtssichere Vertragsgestaltung Richtlinienkonformität des deutschen AÜG – Risikoeinschätzung und Folgenbetrachtung 3 Richtlinienkonforme Abweichung vom Equal Treatment nur bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen? 3 “Nicht-vorübergehende“ Überlassung nicht richtlinienkonform oder von der Richtlinie gar nicht erfasst? 3 Rechtsfolgen fehlender Richtlinienkonformität – Equal Treatment-Risiken in der Zeitarbeit? Update: Tarifverträge der Zeitarbeit 3 Tarifzuständigkeits-/Tariffähigkeitsrechtsprechung der Instanzgerichte 3 Branchenzuschläge – erfasste Branchen, Regelungsmechanik und Rechtsprechungsübersicht 3 BAG-Rechtsprechung zu Arbeitszeitkonten 3 Reform des tariflichen Entgeltfortzahlungssystems – Berechnungsbeispiele Rechtsprechungsübersicht Arbeitnehmerüberlassung 3 Von A wie „Arbeitszeitkonto“ bis Z wie „Zuschlagsberechnung“ Teilnahmebescheinigung Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 6 Zeitstunden zum Nachweis Ihrer Fortbildung gem. § 15 FAO. Teilnahmegebühr [ ] 450,– € Seminargebühr [ ] 410,– € Zweitkarte [ ] 410,– € Abonnent ArbRB [ ] 410,– € Teilnehmer des Anwalt-Suchservice (zzgl. USt.) inkl. Arbeitsunterlagen, Pausengetränken, Mittagessen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung und eine Rechnung. AGB Unsere vollständigen AGB finden Sie unter www.otto-schmidt.de/agb Infotelefon 0221 93738-656 Frau Angelika Horwat [ ] Ich abonniere Ihren kostenlosen Seminar-Newsletter via E-Mail. Anmeldung 3 Fax 0221 93738-969 [email protected] · www.otto-schmidt.de/seminare ____________________________________________________ Name/Vorname ____________________________________________________ Beruf/Position ____________________________________________________ Kanzlei/Firma ____________________________________________________ Straße ____________________________________________________ PLZ/Ort ____________________________________________________ Telefon Fax ____________________________________________________ E-Mail Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 · 50968 Köln · Tel. 0221 93738-656 Fax 0221 93738-969 · www.otto-schmidt.de · [email protected] ____________________________________________________ Datum/Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 / 15 Höchstüberlassungsdauer nach AÜG oder Tarifvertrag des Entleihers – Berechnung und Rechtsfolgen 3 Höchstüberlassungsgrenzen nach Maßgabe des AÜG oder entleiherseitiger Tarifverträge 3 Einsatz- oder Arbeitsplatzbezogene, Entleiher- oder Konzernweite Berechnung? 3 EU-Konformität einer Höchstüberlassungsdauer 3 Rechtsfolgen einer übergesetzlichen oder übertariflichen Überlassungsdauer Kennedy-Ufer 2a, 50679 Köln Tel.: +49 221 828 1234 Seminar-Nr. 5900.15.2010.0
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