Leihvertrag für Chorutensilien/Männer Zwischen dem Kepler-Musik-Ensemble „Harmonices Mundi“, vertreten durch den Ensembleleiter, Herrn Michael Sassimowitsch - im folgenden Verleiher genannt - und __________________________________ __________________________________ __________________________________ __________________________________ - im folgenden Entleiher genannt- § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Verleiher überlasst aus seinem Eigentum dem Entleiher folgende, im Anhang aufgeführten Gegenstände: Anzahl Artikelname Pfandgebühr 1 Leitz Präsentationsringbuch schwarz 10,50 Euro 1 Satin Krawatte grün leuchtgrün uni 100% Polyester (Herren) 15,00 Euro (2) Die aufgeführten Gegenstände werden am Tag der Vertragsgültigkeit und des erhaltenen Entgeldes (siehe § 4) vom Entleiher ausgehändigt. (3) Folgende Mängel weisen die Leihvertragsgegenstände auf: ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ (4) Der Zustand der Leihgaben ist dem Entleiher bekannt. Die Leihgaben werden übernommen, wie gesehen. (5) Die Leihvertragsgegenstände sind nur für die Ensembletätigkeit zu verwenden. Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leihgaben zu dem vom Entleiher vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. § 2 Leihfrist (1) Die Leihgaben werden dem Entleiher vom Tag der Leihvertragsunterzeichnung bis zum Choraustritt überlassen. Leihvertrag des Kepler-Musik-Ensembles / Männer § 3 Pflichten des Entleihers (1) Der Entleiher verpflichtet sich, die Leihgaben gegen Verlust, Beschädigungen, Abhandenkommen und Zerstörung zu schützen und dafür ausreichende Vorkehrungen zu treffen. Der Entleiher ist verpflichtet, für die Instandsetzung, sowie laufende Unterhaltung der Leihgabe aufzukommen und das Auftreten von Mängeln unverzüglich dem Verleiher anzuzeigen. (2) Ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ist zu vermeiden. (3) Der Entleiher hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Auftritten und nach Aufforderung der Ensembleleitung die Gegenstände eigenhändig mitzubringen sind. § 4 Haftung und Entgeld (1) Für den Verleih der im Vertrag aufgelisteten Gegenstände wird eine entsprechend Pfandgebühr erhoben. Diese ist unter § 1 (1) zu entnehmen. Eine Quittierung oder ein Vermerk auf dem Vertrag zum Erhalt der Pfandgebühr ist vom Verleiher vorzunehmen. (2) Bei Rückgabe der Leihgaben wird das entsprechende Pfandgeld vom Verleiher ausgezahlt. Eine Quittierung oder ein Vermerk auf dem Vertrag werden für den Entleiher und dem Verleiher erstellt. (3) Eine Pfandrückgabe erfolgt nur dann, wenn die Gegenstände zurückgegeben werden, wie ausgehändigt. (4) Der Verleiher behält sich vor, dass Pfandgeld einzubehalten, falls die Leihgegenstände nicht mehr dem Ausgabezustand entsprechen und so eine Arbeit mit diesem Gegenstand für den Verleiher nicht mehr möglich ist, oder der Entleiher seine Pflichten aus § 3 nicht erfüllt hat. Das Pfandgeld dient dann für den Verleiher als Wiederbeschaffungsgeld für den zu ersetzenden Leihvertragsgegenstand. § 5 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Vertragsbindungen davon unberührt. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. (2) Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam. Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform Leipzig, den ____________________________ Verleiher, vertreten durch Herrn Michael Sassimowitsch __________________________ Entleiher __________________________ gesetzl. Vertreter (nur bei Minderjährigen) Leihvertrag des Kepler-Musik-Ensembles / Männer
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