Merkblatt 4400 Privatrecht - OR AT und BT

Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Frühjahrssemester 2016
4,400: Privatrecht ­ OR AT und BT
ECTS­Credits: 6
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Zentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (100%, 120 Min.)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
4,400,1.00 Privatrecht ‑ OR AT und BT ‑‑ Deutsch ‑‑ Müller‑Chen Markus 4,400,2.01 Privatrecht ‑ OR AT und BT: Übungen, Gruppe 1 ‑‑ Deutsch ‑‑ Müller‑Chen Markus 4,400,2.02 Privatrecht ‑ OR AT und BT: Übungen, Gruppe 2 ‑‑ Deutsch ‑‑ Müller‑Chen Markus Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
keine
Veranstaltungs­Inhalt
Im Berich des Allgemeinen Teils bilden Gegenstand der Veranstaltung insbesondere die Grundbegriffe des Schuldrechts (Obligation, Obliegenheit,
Gestaltungsrecht, usw.), der Abschluss des Vertrages (Austausch der Willenserklärungen, Stellvertretung, Formfragen, Ungültigkeitsgründe) sowie Erfüllung
und Nichterfüllung der Obligationen. Ebenfalls besprochen werden die Beendigung und Verjährung von Obligationen sowie Dreiparteienverhältnisse.
Im Bereich des Besonderen Teils werden die verschiedenen Vertragskategorien (v.a. Veräusserungsverträge, Gebrauchsüberlassungsverträge,
Dienstleistungsverträge, Sicherungsverträge) vorgestellt. Auf einzelne Vertragstypen (insbesondere Kauf, Miete, Werkvertrag, Auftrag) wird genauer
eingegangen. Grundzüge der Innominatverträge sollen ebenfalls vermittelt werden.
Veranstaltungs­Struktur
Die Veranstaltung ist in Kontaktstudium (2 SWS) und Selbststudium (1 SWS) gegliedert. Parallel zur Vorlesung werden Übungen in 2 Gruppen
(zweiwöchentlicher Rhythmus, 1 SWS) angeboten.
Ein genauer Veranstaltungsplan wird in der ersten Semesterwoche bekanntgegeben.
Veranstaltungs­Literatur
Andreas Furrer/Markus Müller‑Chen, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Zürich 2012
Markus Müller‑Chen/Daniel Girsberger/Andreas Furrer, Obligationenrecht, Besonderer Teil, Zürich 2011
Vorlesungsbegleitende Folien, weitere auf dem StudyNet publizierten Dokumente sowie Literatur gemäss Angaben in der Vorlesung
Veranstaltungs­Zusatzinformationen
‑‑
Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
1. Prüfungs­Teilleistung (1/1)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Zentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (100%, 120 Min.)
Bemerkungen
‑‑
Hilfsmittel­Regelung
Extended Closed Book für Juristische Prüfungen
Die Benutzung der Hilfsmittel ist eingeschränkt. Alle zusätzlich erlaubten Hilfsmittel müssen im Abschnitt ʺHilfsmittelzusatzʺ abschliessend aufgeführt sein.
Grundsätzlich gilt:
Für diese Prüfung sind alle Taschenrechner der Texas Instruments TI‑30‑Serie sowie zweisprachige Wörterbücher ohne Handnotizen zugelassen. Alle
anderen Taschenrechnermodelle sowie elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
Merkblatt­Version: 4.0 vom 04.04.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Nicht erlaubt sind zudem jegliche Art von Kommunikation sowie sämtliche programmierbaren und kommunikationsfähigen elektronischen Geräte wie
Notebooks, Tablets, PDAs, Mobiltelefone und weitere.
Die Beschaffung der Hilfsmittel ist ausschliesslich Sache der Studierenden.
Es sind alle amtlichen Erlasstexte des Bundes und des Kantons St. Gallen in den vier Landessprachen und in der englischen Übersetzung der
schweizerischen Bundeskanzlei zugelassen.
Ausschliesslich die im Hilfsmittelzusatz einzeln aufgeführten zusätzlichen Hilfsmittel und Gesetzestexte (abschliessende Liste) sind zugelassen. Alle nicht
aufgeführten Hilfsmittel und Gesetzestexte sind ausdrücklich nicht erlaubt und werden ersatzlos eingezogen.
Folgende Aufbereitung der Gesetzestexte ist erlaubt: Verweise auf andere Gesetzesartikel (nur Gesetzesbezeichnung + Artikel‑Nr., z.B. ʺOR Art. 62 ff.ʺ), diese müssen in einer Landessprache und/oder in
Englisch verfasst sein.
Markierungen z.B. mit Leuchtstiften (es dürfen jedoch nicht einzelne Buchstaben markiert werden); alle anderweitigen Notizen und Kommentare sind
verboten.
Register: Selbstklebezettel am Rande des jeweiligen Gesetzestextes, diese dürfen nur mit den Marginalien/Titeln der entsprechenden Seite beschriftet sein.
Bei Ausdrucken und Kopien von gemäss diesem Merkblatt zugelassenen Gesetztestexten (d.h. alle amtlichen Ausgaben oder erlaubte private Sammlungen
inkl. Inhaltsverzeichnisse und Sachregister) muss die Original‑Quelle eindeutig nachvollziehbar sein.
Hilfsmittel­Zusatz
Für die Prüfung notwendige amtliche Gesetzestexte:
ZGB/OR, aktuelle Ausgabe in allen Landessprachen
Handelsregisterverordnung
Darüber hinaus sind folgende private Sammlungen zugelassen:
Aktuelle unkommentierte Ausgaben Aeppli, Breitschmid/Roberto, Büchler bzw. Schulin/Vogt, Gauch/Stöckli, Sutter‑Somm.
Einbändige Loseblattsammlung ʺSchweizerische Gesetzeʺ von Rehbinder/Zäch.
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Prüfungs­Inhalt
Thematisch Prüfungsinhalt sind folgende Kapitel aus den beiden Lehrbüchern:
Andreas Furrer/Markus Müller‑Chen, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Zürich 2012:
Kapitel 1‑9; 15‑16; 18‑24
Markus Müller‑Chen/Daniel Girsberger/Andreas Furrer, Obligationenrecht, Besonderer Teil, Zürich 2011:
Kapitel 1‑12
Prüfungs­Literatur
Andreas Furrer/Markus Müller‑Chen, Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Zürich 2012
Markus Müller‑Chen/Daniel Girsberger/Andreas Furrer, Obligationenrecht, Besonderer Teil, Zürich 2011
Vorlesungsbegleitende Folien
Weitere, bis zum 31. Mai 2016 aufs StudyNet gelegte Texte
Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen Datenbanken der Dozierenden,
Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am 28. Januar 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche am 21.
März 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab Start der Prüfungsanmeldung am
11. April 2016
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
Merkblatt­Version: 4.0 vom 04.04.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Merkblatt­Version: 4.0 vom 04.04.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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