Kurs - Universität St. Gallen

Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Frühjahrssemester 2016
4,476: Methoden strafrechtlicher Fallbearbeitung
ECTS­Credits: 6
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%)
Dezentral ‑ Präsentation (einzeln) (40%)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
4,476,1.00 Methoden strafrechtlicher Fallbearbeitung ‑‑ Deutsch ‑‑ Markwalder Nora Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
Der Besuch der Vorlesungen ʺEinführung ins Strafrecht und Strafprozessrechtʺ (oder alternativ: ʺIntegrationsveranstaltung I:
Strafrechtʺ) und ʺStrafrecht BTʺ werden vorausgesetzt. Dementsprechend werden entsprechende Kenntnisse des Allgemeinen
und Besonderen Teils des Strafrechts erwartet.
Veranstaltungs­Inhalt
Mit dem Kurs sollen die Studierenden befähigt werden, einen strafrechtlichen Fall methodisch korrekt und inhaltlich fundiert zu
lösen. In einem Blockkurs während dem Break lernen die Studierenden anhand verschiedener Fallbeispiele die Methoden der
strafrechtlichen Fallbearbeitung. Ziel ist es, das in den Strafrechtsvorlesungen Gelernte möglichst praxisnah zu vertiefen. Dazu
werden auch verschiedene GastreferentInnen aus der Praxis eingeladen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung) und nach
Möglichkeit die ein oder andere Exkursion organisiert.
Veranstaltungs­Struktur
Zu Beginn des Semesters werden verschiedene Fälle präsentiert. Jedem Studierenden wird daraufhin ein Fall und eine konkrete
Rolle (Gericht, Verteidigung, Staatsanwaltschaft) zugeteilt. Die Studierenden haben daraufhin bis zum Blockseminar Zeit ihren
Fall schriftlich zu bearbeiten und eine mündliche Präsentation ihrer Ergebnisse vorzubereiten. Vor dem Seminar geben die
Studierenden ihre Fallbearbeitung ab und präsentieren in einem kurzen Plädoyer während des Seminars den Fall ‑ jeweils aus
Sicht ihrer Position. Daraufhin wird der Fall in der Gruppe behandelt und diskutiert.
Veranstaltungs­Literatur
Wohlers, Wolfgang: Fallbearbeitung im Strafrecht, 3. Auflage, Zürich 2009.
Veranstaltungs­Zusatzinformationen
‑‑
Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
1. Prüfungs­Teilleistung (1/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Merkblatt­Version: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%)
Bemerkungen
Fallbearbeitung
Hilfsmittel­Regelung
Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine
Eigenständigkeitserklärung anzubringen.
Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu
erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der
Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische
Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und
Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer).
Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach
MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ.
Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift,
Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw.
Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et
SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten
Sie die Empfehlungen der Law School).
Hilfsmittel­Zusatz
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Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
2. Prüfungs­Teilleistung (2/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ Präsentation (einzeln) (40%)
Bemerkungen
‑‑
Hilfsmittel­Regelung
Praktische Prüfungsleistung
Für diese Prüfungsleistung ist keine Hilfsmittel‑Regelung notwendig. Es gelten subsidiär die Ordnungen und Reglemente der
Universität St. Gallen.
Hilfsmittel­Zusatz
‑‑
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Prüfungs­Inhalt
Die Prüfungsleistung besteht in einer schriftlichen Fallbearbeitung und eines Einzelvortrags zum entsprechenden Fall während
des Blockseminars.
Prüfungs­Literatur
Keine schriftliche Klausur.
Merkblatt­Version: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen
Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am
28. Januar 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach
der 4. Semesterwoche am 21. März 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab
Start der Prüfungsanmeldung am 11. April 2016
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
Merkblatt­Version: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016
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