Veranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Frühjahrssemester 2016 4,476: Methoden strafrechtlicher Fallbearbeitung ECTSCredits: 6 Überblick Prüfung/en (Verbindliche Vorgaben siehe unten) Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%) Dezentral ‑ Präsentation (einzeln) (40%) Zugeordnete Veranstaltung/en Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent 4,476,1.00 Methoden strafrechtlicher Fallbearbeitung ‑‑ Deutsch ‑‑ Markwalder Nora VeranstaltungsInformationen VeranstaltungsVorbedingungen Der Besuch der Vorlesungen ʺEinführung ins Strafrecht und Strafprozessrechtʺ (oder alternativ: ʺIntegrationsveranstaltung I: Strafrechtʺ) und ʺStrafrecht BTʺ werden vorausgesetzt. Dementsprechend werden entsprechende Kenntnisse des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafrechts erwartet. VeranstaltungsInhalt Mit dem Kurs sollen die Studierenden befähigt werden, einen strafrechtlichen Fall methodisch korrekt und inhaltlich fundiert zu lösen. In einem Blockkurs während dem Break lernen die Studierenden anhand verschiedener Fallbeispiele die Methoden der strafrechtlichen Fallbearbeitung. Ziel ist es, das in den Strafrechtsvorlesungen Gelernte möglichst praxisnah zu vertiefen. Dazu werden auch verschiedene GastreferentInnen aus der Praxis eingeladen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung) und nach Möglichkeit die ein oder andere Exkursion organisiert. VeranstaltungsStruktur Zu Beginn des Semesters werden verschiedene Fälle präsentiert. Jedem Studierenden wird daraufhin ein Fall und eine konkrete Rolle (Gericht, Verteidigung, Staatsanwaltschaft) zugeteilt. Die Studierenden haben daraufhin bis zum Blockseminar Zeit ihren Fall schriftlich zu bearbeiten und eine mündliche Präsentation ihrer Ergebnisse vorzubereiten. Vor dem Seminar geben die Studierenden ihre Fallbearbeitung ab und präsentieren in einem kurzen Plädoyer während des Seminars den Fall ‑ jeweils aus Sicht ihrer Position. Daraufhin wird der Fall in der Gruppe behandelt und diskutiert. VeranstaltungsLiteratur Wohlers, Wolfgang: Fallbearbeitung im Strafrecht, 3. Auflage, Zürich 2009. VeranstaltungsZusatzinformationen ‑‑ PrüfungsInformationen PrüfungsTeilleistung/en 1. PrüfungsTeilleistung (1/2) PrüfungsZeitpunkt und Form MerkblattVersion: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016 Seite 1 / 3 Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (60%) Bemerkungen Fallbearbeitung HilfsmittelRegelung Schriftliche Arbeiten Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine Eigenständigkeitserklärung anzubringen. Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer). Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ. Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw. Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten Sie die Empfehlungen der Law School). HilfsmittelZusatz ‑‑ PrüfungsSprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch 2. PrüfungsTeilleistung (2/2) PrüfungsZeitpunkt und Form Dezentral ‑ Präsentation (einzeln) (40%) Bemerkungen ‑‑ HilfsmittelRegelung Praktische Prüfungsleistung Für diese Prüfungsleistung ist keine Hilfsmittel‑Regelung notwendig. Es gelten subsidiär die Ordnungen und Reglemente der Universität St. Gallen. HilfsmittelZusatz ‑‑ PrüfungsSprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch PrüfungsInhalt Die Prüfungsleistung besteht in einer schriftlichen Fallbearbeitung und eines Einzelvortrags zum entsprechenden Fall während des Blockseminars. PrüfungsLiteratur Keine schriftliche Klausur. MerkblattVersion: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016 Seite 2 / 3 Wichtige Hinweise Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat. Verbindlichkeit der Merkblätter: Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am 28. Januar 2016 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche am 21. März 2016 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab Start der Prüfungsanmeldung am 11. April 2016 Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an. MerkblattVersion: 3.0 vom 26.01.2016, gültig für das Frühjahrssemester 2016 Seite 3 / 3
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