Merkblatt 3638 Bad Bank - Good Bank? Zur

Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2015
3,638: Bad Bank ­ Good Bank? Zur Ethik des Investmentbanking
ECTS­Credits: 2
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Dezentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (70%, 60 Min.)
Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (30%)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
3,638,1.00 Bad Bank ‑ Good Bank? Zur Ethik des Investmentbanking ‑‑ Deutsch ‑‑ Höver Klaas Hendrik Wilm , Oermann Nils Ole Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
Keine
Veranstaltungs­Inhalt
Seit der Insolvenz der Investmentbank Lehmann Brothers im Herbst 2008 und den darauf folgenden Turbulenzen an den
globalen Finanzmärkten ist die kritische Diskussion über die Rolle des Investmentbanking bei diesen Entwicklungen nicht
abgerissen. Die Aufspaltung von Großbanken in der Schweiz, in Deutschland und international sind nicht mehr nur politische
Gedankenspiele. Die Banken wiederum suchen nach neuen Geschäftsmodellen. Es gibt „Bad Banks“. Was aber macht im Kontrast
dazu eine „good bank“ aus wirtschaftsethischer Sicht aus?
In diesem Seminar wird ergründet, welche Geschäftsmodelle im Investmentbanking genutzt werden und wie sich diese ethisch
legitimieren lassen. Welche Rolle sollen Banken in Wirtschaft und Gesellschaft zukünftig spielen? Auf Grundlage eines aktuellen
Buches des Lehrenden (Nils Ole Oermann, Tod eines Investmentbankers. Eine Sittengeschichte der Finanzbranche, Freiburg i. Br.
2013) erfolgt ein Blick hinter die Kulissen der Finanzbranche, indem sich die Teilnehmenden dem Thema über konkrete
zeitgenössische Akteure nähern. Dieses Thema wird in diesem Seminar über einen biografischen Zugang einiger
Investmentbanker erschlossen, über die empirisches Material zur Verfügung gestellt wird. Dabei werden gleichermaßen sowohl
die jeweiligen Kontexte berücksichtigt, in denen diese Akteure handeln, als auch die praktizierten Formen der Inszenierungen
und erzeugter realer Fiktionen.
Die Teilnehmenden lernen in diesem Seminar ethische Dilemmata zu strukturieren und dabei Grundbegriffe und –konzepte der
Wirtschaftsethik auf konkrete Situationen anzuwenden. Der Fokus des Seminars liegt auf der Arbeit mit Fallstudien, die sowohl
in Kleingruppen als auch im Plenum diskursiv und interaktiv bearbeitet werden.
Veranstaltungs­Struktur
1. Kick‑Off‑Veranstaltung zu Semesterbeginn:
Hier findet eine kompakte Einführung in das Thema und den Ablauf des Kurses statt. So bekommen die Teilnehmenden eine klare
Vorstellung, was sie im Kurs erwartet. Gleichzeitig wird hier die Vorarbeit (Zusammenfassung) vorbereitet und besprochen, so
dass die Studierenden in der Zeit bis zum Blockseminar diese leicht ausführen können.
2. Vorarbeit im Selbststudium (Einzelleistung): Um eine optimale Vorbereitung auf den Seminarblock im Break zu gewährleisten, werden die Teilnehmenden gebeten, vor
Beginn des Kurses die Pflichtliteratur zu lesen und schriftlich auf 1 SEITE zusammenzufassen (Einzelleistung).
Wählen Sie aus dem folgenden Buch, das die Pflichtlektüre für den Kurs bildet, ein Kapitel aus und fassen Sie den Text auf 1 SEITE
Merkblatt­Version: 1.0 vom 13.08.2015, gültig für das Herbstsemester 2015
Seite 1 / 4
(DIN A4, 1,5‑zeilig) zusammen.
Oermann, N. O., (2013): Tod eines Investmentbankers. Eine Sittengeschichte der Finanzbranche, Herder: Freiburg i. Br.
Diese Vorarbeit ist die Grundlage für ein interaktives und diskussionsfreudiges Seminar und bildet die Teilnahmevoraussetzung!
Bitte dies Vorarbeit bis 25.10. als PDF (1 Seite Text plus ein Deckblatt) an [email protected]
3. Blockseminar im Break:
Während des Breaks werden wir anhand von Fallstudien in Gruppen‑ und Plenumsdiskussionen das Thema des Seminars
diskursiv und interaktiv bearbeiten.
4. Klausur (Einzelleistung):
Der Abschluss des Kurses und die Klausur findet Anfang Dezember statt, so dass Überscheidungen mit dem zentralen
Prüfungsblock vermieden werden.
Es gelten jeweils die aktuellen Zeitangaben von Stundenplan online.
Das Kontextstudium ist der Form nach Kontaktstudium; zum ordnungsgemässen Besuch der Veranstaltung gehört daher die
regelmässige Teilnahme. Die Studierenden müssen selbst darauf achten, dass sich Veranstaltungstermine nicht überschneiden.
Veranstaltungs­Literatur
Pflichtliteratur: Für die aktive Diskussion im Kurs
Oermann, N. O., Tod eines Investmentbankers. Eine Sittengeschichte der Finanzbranche, Freiburg i. Br. 2013.
Weiterführende Literatur: Bei Interesse zu weiteren Vertiefung
Oermann, N. O., Anständig Geld verdienen? Eine Protestantische Wirtschaftsethik. Freiburg i. Br. 2014.
Stiglitz, J. E., The current economic crisis and lessons for economic theory, in: Eastern Economic Journal, 2009, Vol. 35, Nr. 3, S. 281‑296. Sen, A. K., Rational Fools: A Critique of the Behavioral Fundations of Economic Theory, in: Philosophy and Public Affairs, 1977, Vol. 6, Nr. 4, S.
317‑344.
Rawls, J., Justice as Fairness, in: Philosophical Review, 1958, Vol. 67, S. 164‑193.
Veranstaltungs­Zusatzinformationen
Zu den Dozenten:
Univ.‑Prof. Dr. Dr. Nils Ole Oermann ist als Wirtschaftsethiker beratend für den deutschen Bundesminister der Finanzen, Dr.
Wolfgang Schäuble sowie Bundespräsident a. D. Prof. Horst Köhler tätig.
Er ist habilitierter Theologe mit Schwerpunkt Wirtschaftsethik, Jurist und in Oxford promovierter Historiker. Von 1999 bis 2001
war er Unternehmensberater bei der Boston Consulting Group in Australien und Neuseeland. 2003 erwarb er in Harvard den
Master in Public Administration. Zu seinen Lehrern zählten Samuel Huntington, Jefffrey Sachs und Amartya Sen. Von 2004 bis
2007 war er Persönlicher Referent des deutschen Bundespräsidenten, Prof. Horst Köhler. Derzeit hat Nils Ole Oermann die
Professur für Nachhaltigkeitsethik als Direktor des Instituts für Ethik und transdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung an der
Leuphana Universität Lüneburg (Deutschland) inne.
Dr. Hendrik Höver hat evangelische Theologie und Wirtschaftswissenschaften studiert und 2013 an der Universität St. Gallen am
Lehrstuhl von Prof. Johannes Rüegg‑Stürm über „Entscheidungsfähigkeit in pluralistischen Organisationen“ promoviert.
Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
Merkblatt­Version: 1.0 vom 13.08.2015, gültig für das Herbstsemester 2015
Seite 2 / 4
1. Prüfungs­Teilleistung (1/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (70%, 60 Min.)
Bemerkungen
‑‑
Hilfsmittel­Regelung
Extended Closed Book
Die Benutzung der Hilfsmittel ist eingeschränkt. Alle zusätzlich erlaubten Hilfsmittel müssen im Abschnitt ʺHilfsmittelzusatzʺ
abschliessend aufgeführt sein. Grundsätzlich gilt: Für diese Prüfung sind alle Taschenrechner der Texas Instruments TI‑30‑Serie sowie zweisprachige Wörterbücher ohne
Handnotizen zugelassen. Alle anderen Taschenrechnermodelle sowie elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
Nicht erlaubt sind zudem jegliche Art von Kommunikation sowie sämtliche programmierbaren und
kommunikationsfähigen elektronischen Geräte wie Notebooks, Tablets, PDAs, Mobiltelefone und weitere.
Die Beschaffung der Hilfsmittel ist ausschliesslich Sache der Studierenden.
Hilfsmittel­Zusatz
keine
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
2. Prüfungs­Teilleistung (2/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ schriftliche Hausarbeit (einzeln) (30%)
Bemerkungen
Zusammenfassung der Literatur (Vorarbeit)
Hilfsmittel­Regelung
Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine
Eigenständigkeitserklärung anzubringen.
Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu
erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der
Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische
Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2013), Lern‑ und
Arbeitsstrategien (11. Aufl., 3. Druck). Aarau: Sauerländer).
Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach
MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ.
Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift,
Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw.
Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et
SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten
Sie die Empfehlungen der Law School).
Hilfsmittel­Zusatz
‑‑
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Merkblatt­Version: 1.0 vom 13.08.2015, gültig für das Herbstsemester 2015
Seite 3 / 4
Prüfungs­Inhalt
Zusammenfassung (Einzelleistung):
In wenigen Zeilen ist das Kernargument der Pflichtliteratur (ein Kapitel aus dem Buch) darzustellen. Es geht darum, die zentralen
Gedanken der Pflichtliteratur in eigenen Worten und mit korrekter Zitation von „Schlüsselzitaten“ zusammenzufassen und an
dieser Stelle noch nicht zu bewerten.
Klausur:
In der Klausur soll eine kurze Fallstudie in Aufsatzform bearbeitet werden. Die notwendige strukturierende Bearbeitung von
Fallstudien wird während des Seminars ausgiebig trainiert. In der Klausur geht es darum, ein Verständnis über die im Kurs
behandelten Begriff und Konzepte zu zeigen und auf die konkrete Situation der Fallstudie anzuwenden.
Prüfungs­Literatur
Zusammenfassung:
Die Prüfungsliteratur entspricht der Literaturliste und dem damit verbundenen Arbeitsauftrag.
Klausur:
Es sind eigene gedankliche Zusammenhänge zu entwickeln. In der Klausur wird die Verwendung von und der Rückgriff auf
Kernargumente der Veranstaltungsliteratur nur insofern erwartet, als dies im Seminar besprochen wurde.
Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen
Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am
20. August 2015
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach
der 4. Semesterwoche am 12. Oktober 2015
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab
Start der Prüfungsanmeldung am 02. November 2015
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
Merkblatt­Version: 1.0 vom 13.08.2015, gültig für das Herbstsemester 2015
Seite 4 / 4