Veranstaltungs und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016 5,266: Ressourcenökonomik: Res nullius und ihre Appropriation ECTSCredits: 3 Überblick Prüfung/en (Verbindliche Vorgaben siehe unten) Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%) Dezentral ‑ schriftliche Gruppenarbeit (Benotung für alle gleich) (60%) Zugeordnete Veranstaltung/en Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent 5,266,1.00 Ressourcenökonomik: Res nullius und ihre Appropriation ‑‑ Deutsch ‑‑ Mohr Ernst VeranstaltungsInformationen VeranstaltungsVorbedingungen Der Kurs ist nicht mathematisch oder methodisch ausgerichtet, sondern wirtschaftshistorisch und institutionenökonomisch. Voraussetzung sind lediglich die auf der Assessmentstufe vermittelten volkswirtschaftlichen Kenntnisse. VeranstaltungsInhalt Die neoklassische Ressourcen‑ und Umweltökonomik kann als Allokationsökonomik bei exogen vorgegebenen alternativen Eigentumsformen beschrieben werden. Die typischerweise behandelten Eigentumsformen sind: exklusives privates Eigentum, kommunales (Gemeinschafts‑) Eigentum, staatliches Eigentum. Die allokativen Eigenschaften dieser Eigentumsformen werden einerseits miteinander verglichen und andererseits mit dem Urzustand der Res nullius, in dem eine Ressource noch niemandes Eigentum ist und von allen nach Belieben genutzt werden kann. Charakteristisch für die neoklassische Ressourcen‑ und Umweltökonomik sind Wohlfahrtsaussagen über Effizienz oder Ineffizienz der Ressourcennu ung unter den Bedingungen einer dieser Eigentumsformen sowie daraus abgeleitete wirtschaftspolitische Empfehlungen. Diese zielen zumeist auf die Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit ab ‑ idealerweise verstanden als nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Die neoklassische Ressourcen‑ und Umweltökonomik ist inzwischen in modernen Lehrbüchern auch didaktisch so gut ausgearbeitet, dass sich Studierende durch die Lektüre eines diese Bücher diesen Stoff im Selbststudium erarbeiten können. Ein „blinder Fleck“ der neoklassischen Ressourcen‑ und Umweltökonomik ist hingegen, wie aus der Res nullius heraus solche, häufig ineffizienten Eigentumsformen über natürliche Ressourcen entstehen. Es ist aber intuitiv einleuchtend, dass diese Appropriation aus Eigeninteresse für wirtschaftliche Akteure und damit aus allokations‑ und distributionstheoretischer Sicht von eminenter Bedeutung ist. Dieser Appropriationsprozess, wie aus einer Res nullius kommunales, staatliches oder privates exklusives Eigentum an natürlichen Ressourcen wird, ist Gegenstand des Kurses. Dieser „blinde Fleck“ der neoklassischen Eigentumstheorie kommt konkret daher, dass sie behauptet, der institutionelle We bewerb sorge (irgendwie) dafür, dass sich am Ende die effiziente Eigentumsform herauskristallisiere. Dieses Theorem ist aber genauso unwissenschaftlich weil nicht falsifizierbar wie das marxistische Theorem von der le tendlichen Herrschaft des MerkblattVersion: 1.0 vom 15.08.2016, gültig für das Herbstsemester 2016 Seite 1 / 5 Proletariats. Im Kurs konfrontieren wir dieses Theorem der neoklassischen Eigentumstheorie mit den tatsächlichen Eigentumsformen wie sie der historische Prozess bis heute hervorgebracht hat. Ein weiterer „blinder Fleck“ der neoklassischen Ressourcen‑ und Umweltökonomik ist die ahistorische Behandlung der Appropriation der Res nullius. Sie wird in den Lehrbüchern entweder als Phänomen aus längst vergangener Zeit behandelt, wie z.B. die Urbarmachung unbesiedelter Gebiete in frühen Agrargesellschaften. Oder sonst als aktuelle wirtschaftspolitische Herausforderung ohne Blick für die historische Verallgemeinerbarkeit des Phänomens, wie z.B. die Entstehung von Wasserknappheit in der Nahrungsmi elproduktion und Versuche ihrer Minderung. Es lassen sich aber aus historischer Sicht zwei ganz andere Thesen vertreten: Die Appropriation der Res nullius war und ist eine typische (katalytische?) Begleiterscheinung in wirtschaftlichen Wachstumsphasen. Die Res nullius zeigt sich in der Geschichte des Wirtschaftswachstums in immer neuen Formen und stellt insofern eine immer neue Herausforderung dar; aber ihre Appropriation durch wirtschaftliche Akteure läuft nach immer denselben/ähnlichen archaischen Prinzipien ab. Im Kurs werden Pros und Cons dieser beiden Thesen anhand von verschiedenen historischen Fallbeispielen, wie der CO2 ‑ Entsorgung, Radiopiraterie, gentechnische Patente etc., diskutiert. VeranstaltungsStruktur Die Veranstaltung ist wie folgt gegliedert: Woche 1 Einführung: Nichterneuerbare und erschöpfbare Ressourcen im Spannungsfeld zwischen Appropriation, Eigentum und Nutzung Woche 2 Verteilung Gruppenarbeitsthemen und Gruppeneinteilung (Anwesenheitspflicht) Woche 3 ‑ 6 Vorlesungsteil: Grundlagen Open Access: Der Untergang der neolithischen Kultur auf der Osterinsel Open Access und die Emergenz von „First‑in‑Time First‑in‑Right“ Appropriationsregeln: Der kalifornische Goldrausch 1848‑1852 Commons und die (In‑)Stabilität von Appropriations‑ und Staatliche Duldung von Open Access Appropriation: Nutzungsregeln: Küstenfischerei im Archipel Tonga Kohlenstoffspeicher und Tropenwaldzerstörung Appropriation und die Verteilung: Die englische Enclosure‑Bewegung Anticommons natürlicher Ressourcen: Das NIMBY‑Syndrom Appropriation – blinder Fleck der Property Rights Theorie?: Kommunalisierung (Ostrom), Verstaatlichung (Wallace/Oates), Privatisierung (Coase), und Anticommons (Heller) zwischen statischer (ex post) und dynamischer (ex ante) Effizienz Break Wochen 7 – 11: Seminarteil/Gruppenpräsentationen Die Entstehung der Alpwirtschaft Die Entstehung von Property Regimen an Ölvorkommen Technologische Innovation: Die Eisenbahn im Wilden Westen Open Sky: Entwicklung und Gegenwart der Fluglärmregulierung Biodiversität und Gentechnik zwischen Open Access und Anticommons Die fossile Brennstoffrevolution und die Appropriation der Atmosphäre als Schadstoffsenke Das physikalische Frequenzspektrum zwischen Open Die Privatisierung von Bodenschätzen im post‑sovietischen MerkblattVersion: 1.0 vom 15.08.2016, gültig für das Herbstsemester 2016 Seite 2 / 5 Access und Anticommons Russland Woche 12: Abschlussdiskussion: Appropriation der Res nullius: Wachstum und Nachhaltigkeit einer archaischen und modernen Jäger‑ und Sammlerökonomie? VeranstaltungsLiteratur Wird im Seminar angegeben. VeranstaltungsZusatzinformationen ‑‑ PrüfungsInformationen PrüfungsTeilleistung/en 1. PrüfungsTeilleistung (1/2) PrüfungsZeitpunkt und Form Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%) Bemerkungen ‑‑ HilfsmittelRegelung Praktische Prüfungsleistung Für diese Prüfungsleistung ist keine Hilfsmittel‑Regelung notwendig. Es gelten subsidiär die Ordnungen und Reglemente der Universität St. Gallen. HilfsmittelZusatz ‑‑ PrüfungsSprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch 2. PrüfungsTeilleistung (2/2) PrüfungsZeitpunkt und Form Dezentral ‑ schriftliche Gruppenarbeit (Benotung für alle gleich) (60%) Bemerkungen ‑‑ HilfsmittelRegelung Schriftliche Arbeiten Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine Eigenständigkeitserklärung anzubringen. Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2015), Lern‑ und Arbeitsstrategien (11. Aufl., 4. Druck). Aarau: Sauerländer). MerkblattVersion: 1.0 vom 15.08.2016, gültig für das Herbstsemester 2016 Seite 3 / 5 Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ. Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift, Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw. Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten Sie die Empfehlungen der Law School). HilfsmittelZusatz ‑‑ PrüfungsSprachen Fragesprache: Deutsch Antwortsprache: Deutsch PrüfungsInhalt Präsentation: ‑ Dauer: ca. 25 min, mit anschliessender durch die Gruppe moderierte Diskussion (10 min.) ‑ Inhalt: Wissenschaftliche Analyse und didaktische Darstellung des Gruppenarbeitsthemas Schriftliche Gruppenarbeit: ‑ Abgabetermin: letzter Vorlesungstag im Semester ‑ Umfang: 10 ‑ 15 Seiten ‑ Zuverfügungstellung der Arbeit in elektronischer Form (pdf) für den Dozenten ‑ Inhalt: ‑ Wissenschaftliche Analyse, deren Darlegung ‑ formale und sprachliche Qualität der Hausarbeit ‑ Die Hausarbeit muss in der Behandlung des Themas (Literatur, Analyse oder Anwendung) über die Gruppenpräsentation hinausgehen PrüfungsLiteratur Die Studierenden stützen sich auf die im Kurs angegebene Literatur sowie auf eigene Recherchen. MerkblattVersion: 1.0 vom 15.08.2016, gültig für das Herbstsemester 2016 Seite 4 / 5 Wichtige Hinweise Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat. Verbindlichkeit der Merkblätter: Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am 25. August 2016 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach der 4. Semesterwoche am 17. Oktober 2016 Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab Start der Prüfungsanmeldung am 07. November 2016 Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an. MerkblattVersion: 1.0 vom 15.08.2016, gültig für das Herbstsemester 2016 Seite 5 / 5
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