Res nullius und ihre Appropriation, Herbstsemester 2016

Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016
5,266: Ressourcenökonomik: Res nullius und ihre Appropriation
ECTS­Credits: 3
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%)
Dezentral ‑ schriftliche Gruppenarbeit (Benotung für alle gleich) (60%)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
5,266,1.00 Ressourcenökonomik: Res nullius und ihre Appropriation ‑‑ Deutsch ‑‑ Mohr Ernst Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
Der Kurs ist nicht mathematisch oder methodisch ausgerichtet, sondern wirtschaftshistorisch und institutionenökonomisch.
Voraussetzung sind lediglich die auf der Assessmentstufe vermittelten volkswirtschaftlichen Kenntnisse.
Veranstaltungs­Inhalt
Die neoklassische Ressourcen‑ und Umweltökonomik kann als Allokationsökonomik bei exogen vorgegebenen alternativen
Eigentumsformen beschrieben werden. Die typischerweise behandelten Eigentumsformen sind:
exklusives privates Eigentum,
kommunales (Gemeinschafts‑) Eigentum,
staatliches Eigentum.
Die allokativen Eigenschaften dieser Eigentumsformen werden einerseits miteinander verglichen und andererseits mit dem
Urzustand der Res nullius,
in dem eine Ressource noch niemandes Eigentum ist und von allen nach Belieben genutzt werden kann.
Charakteristisch für die neoklassische Ressourcen‑ und Umweltökonomik sind Wohlfahrtsaussagen über Effizienz oder
Ineffizienz der Ressourcennu ung unter den Bedingungen einer dieser Eigentumsformen sowie daraus abgeleitete
wirtschaftspolitische Empfehlungen. Diese zielen zumeist auf die Verbesserung der ökologischen und ökonomischen
Nachhaltigkeit ab ‑ idealerweise verstanden als nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Die neoklassische Ressourcen‑ und
Umweltökonomik ist inzwischen in modernen Lehrbüchern auch didaktisch so gut ausgearbeitet, dass sich Studierende durch
die Lektüre eines diese Bücher diesen Stoff im Selbststudium erarbeiten können.
Ein „blinder Fleck“ der neoklassischen Ressourcen‑ und Umweltökonomik ist hingegen, wie aus der Res nullius heraus solche,
häufig ineffizienten Eigentumsformen über natürliche Ressourcen entstehen. Es ist aber intuitiv einleuchtend, dass diese
Appropriation aus Eigeninteresse für wirtschaftliche Akteure und damit aus allokations‑ und distributionstheoretischer Sicht
von eminenter Bedeutung ist. Dieser Appropriationsprozess, wie aus einer Res nullius kommunales, staatliches oder privates
exklusives Eigentum an natürlichen Ressourcen wird, ist Gegenstand des Kurses.
Dieser „blinde Fleck“ der neoklassischen Eigentumstheorie kommt konkret daher, dass sie behauptet, der institutionelle
We bewerb sorge (irgendwie) dafür, dass sich am Ende die effiziente Eigentumsform herauskristallisiere. Dieses Theorem ist
aber genauso unwissenschaftlich weil nicht falsifizierbar wie das marxistische Theorem von der le tendlichen Herrschaft des
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Proletariats. Im Kurs konfrontieren wir dieses Theorem der neoklassischen Eigentumstheorie mit den tatsächlichen
Eigentumsformen wie sie der historische Prozess bis heute hervorgebracht hat.
Ein weiterer „blinder Fleck“ der neoklassischen Ressourcen‑ und Umweltökonomik ist die ahistorische Behandlung der
Appropriation der Res nullius. Sie wird in den Lehrbüchern entweder als Phänomen aus längst vergangener Zeit behandelt, wie
z.B. die Urbarmachung unbesiedelter Gebiete in frühen Agrargesellschaften. Oder sonst als aktuelle wirtschaftspolitische
Herausforderung ohne Blick für die historische Verallgemeinerbarkeit des Phänomens, wie z.B. die Entstehung von
Wasserknappheit in der Nahrungsmi elproduktion und Versuche ihrer Minderung. Es lassen sich aber aus historischer Sicht
zwei ganz andere Thesen vertreten:
Die Appropriation der Res nullius war und ist eine typische (katalytische?) Begleiterscheinung in wirtschaftlichen
Wachstumsphasen.
Die Res nullius zeigt sich in der Geschichte des Wirtschaftswachstums in immer neuen Formen und stellt insofern eine
immer neue Herausforderung dar; aber ihre Appropriation durch wirtschaftliche Akteure läuft nach immer
denselben/ähnlichen archaischen Prinzipien ab.
Im Kurs werden Pros und Cons dieser beiden Thesen anhand von verschiedenen historischen Fallbeispielen, wie der CO2 ‑
Entsorgung, Radiopiraterie, gentechnische Patente etc., diskutiert.
Veranstaltungs­Struktur
Die Veranstaltung ist wie folgt gegliedert:
Woche 1
Einführung: Nichterneuerbare und erschöpfbare Ressourcen im Spannungsfeld zwischen Appropriation, Eigentum und
Nutzung Woche 2
Verteilung Gruppenarbeitsthemen und Gruppeneinteilung (Anwesenheitspflicht)
Woche 3 ‑ 6 Vorlesungsteil: Grundlagen
Open Access: Der Untergang der neolithischen Kultur auf
der Osterinsel
Open Access und die Emergenz von „First‑in‑Time First‑in‑Right“
Appropriationsregeln: Der kalifornische Goldrausch 1848‑1852
Commons und die (In‑)Stabilität von Appropriations‑ und Staatliche Duldung von Open Access Appropriation:
Nutzungsregeln: Küstenfischerei im Archipel Tonga
Kohlenstoffspeicher und Tropenwaldzerstörung
Appropriation und die Verteilung: Die englische
Enclosure‑Bewegung
Anticommons natürlicher Ressourcen: Das NIMBY‑Syndrom
Appropriation – blinder Fleck der Property Rights Theorie?: Kommunalisierung (Ostrom), Verstaatlichung (Wallace/Oates),
Privatisierung (Coase), und Anticommons (Heller) zwischen statischer (ex post) und dynamischer (ex ante) Effizienz
Break
Wochen 7 – 11: Seminarteil/Gruppenpräsentationen Die Entstehung der Alpwirtschaft
Die Entstehung von Property Regimen an Ölvorkommen
Technologische Innovation: Die Eisenbahn im Wilden
Westen
Open Sky: Entwicklung und Gegenwart der Fluglärmregulierung
Biodiversität und Gentechnik zwischen Open Access und
Anticommons
Die fossile Brennstoffrevolution und die Appropriation der
Atmosphäre als Schadstoffsenke
Das physikalische Frequenzspektrum zwischen Open
Die Privatisierung von Bodenschätzen im post‑sovietischen
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Access und Anticommons
Russland
Woche 12: Abschlussdiskussion: Appropriation der Res nullius: Wachstum und Nachhaltigkeit einer archaischen und
modernen Jäger‑ und Sammlerökonomie? Veranstaltungs­Literatur
Wird im Seminar angegeben.
Veranstaltungs­Zusatzinformationen
‑‑
Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
1. Prüfungs­Teilleistung (1/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ Präsentation (in Gruppen ‑ Benotung für alle gleich) (40%)
Bemerkungen
‑‑
Hilfsmittel­Regelung
Praktische Prüfungsleistung
Für diese Prüfungsleistung ist keine Hilfsmittel‑Regelung notwendig. Es gelten subsidiär die Ordnungen und Reglemente der
Universität St. Gallen.
Hilfsmittel­Zusatz
‑‑
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
2. Prüfungs­Teilleistung (2/2)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Dezentral ‑ schriftliche Gruppenarbeit (Benotung für alle gleich) (60%)
Bemerkungen
‑‑
Hilfsmittel­Regelung
Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Arbeiten müssen ohne fremde Hilfe nach den bekannten Zitationsstandards verfasst werden und es ist eine
Eigenständigkeitserklärung anzubringen.
Das Dokumentieren (Zitate, Literaturverzeichnisse) hat durchgängig und konsequent nach APA‑ oder MLA‑Standard zu
erfolgen. Die Quellenangaben für wörtlich und sinngemäss übernommene Informationen (Zitate) sind entsprechend der
Vorgaben des verwendeten Zitationsstandards in den Text zu integrieren, informierende und bibliografische
Anmerkungen sind als Fussnoten anzubringen (Empfehlungen und Standards z.B. bei METZGER, C. (2015), Lern‑ und
Arbeitsstrategien (11. Aufl., 4. Druck). Aarau: Sauerländer).
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Für alle Arbeiten, welche an der Universität St. Gallen geschrieben werden, ist die Angabe von Seitenzahlen sowohl nach
MLA‑ wie auch nach APA‑Standard nie fakultativ.
Wo in Quellen die Seitenangabe fehlt, muss die präzise Bezeichnung anders erfolgen: Kapitel‑ oder Abschnittüberschrift,
Abschnittsnummer, Akt, Szene, Vers, usw.
Für juristische Arbeiten wird der juristische Standard empfohlen (vgl. beispielhaft FORSTMOSER, P., OGOREK R. et
SCHINDLER B. (2014), Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende (5. Auflage), Zürich: Schulthess oder beachten
Sie die Empfehlungen der Law School).
Hilfsmittel­Zusatz
‑‑
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Prüfungs­Inhalt
Präsentation:
‑ Dauer: ca. 25 min, mit anschliessender durch die Gruppe moderierte Diskussion (10 min.)
‑ Inhalt: Wissenschaftliche Analyse und didaktische Darstellung des Gruppenarbeitsthemas
Schriftliche Gruppenarbeit: ‑ Abgabetermin: letzter Vorlesungstag im Semester
‑ Umfang: 10 ‑ 15 Seiten
‑ Zuverfügungstellung der Arbeit in elektronischer Form (pdf) für den Dozenten
‑ Inhalt: ‑ Wissenschaftliche Analyse, deren Darlegung
‑ formale und sprachliche Qualität der Hausarbeit
‑ Die Hausarbeit muss in der Behandlung des Themas (Literatur, Analyse oder Anwendung) über die Gruppenpräsentation hinausgehen
Prüfungs­Literatur
Die Studierenden stützen sich auf die im Kurs angegebene Literatur sowie auf eigene Recherchen.
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Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen
Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am
25. August 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach
der 4. Semesterwoche am 17. Oktober 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab
Start der Prüfungsanmeldung am 07. November 2016
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
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