Merkblatt 3400 Privatrecht - ZGB

Veranstaltungs­ und Prüfungsmerkblatt Herbstsemester 2016
3,400: Privatrecht ­ ZGB
ECTS­Credits: 6
Überblick Prüfung/en
(Verbindliche Vorgaben siehe unten)
Zentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (100%, 120 Min.)
Zugeordnete Veranstaltung/en
Stundenplan ‑‑ Sprache ‑‑ Dozent
3,400,1.00 Privatrecht ‑ ZGB ‑‑ Deutsch ‑‑ Wildhaber Isabelle , Lüchinger Niklaus 3,400,2.01 Privatrecht ‑ ZGB: Übungen, Gruppe 1 ‑‑ Deutsch ‑‑ Koller Alfred 3,400,2.02 Privatrecht ‑ ZGB: Übungen, Gruppe 2 ‑‑ Deutsch ‑‑ Wolfer Marc Veranstaltungs­Informationen
Veranstaltungs­Vorbedingungen
Besuch der Veranstaltung «Rechtswissenschaft I A» auf Assessment‑Stufe.
Veranstaltungs­Inhalt
Familien‑ und Erbrecht (Prof. Dr. Isabelle Wildhaber und Dr. Niklaus Lüchinger)
Im Teil Familien‑ und Erbrecht sollen die Grundlagen dieser beiden Gebiete des ZGB vermittelt werden. Im Familienrecht
steht das Ehe ‑und Kindesrecht im Zentrum, das Erwachsenenschutzrecht wird hingegen nicht behandelt.
Sachenrecht (Prof. Dr. Alfred Koller, Dr. Marc Wolfer)
Das Sachenrecht bildet einen wichtigen Bestandteil in der juristischen Praxis (Stichworte: Kreditsicherung mittels Pfandrechten,
Immissionsschutz, usw.). Es weist enge Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Obligationenrecht, auf.
Beispielsweise kann ein Grundstückskaufvertrag seitens des Verkäufers nur mittels eines sachenrechtlichen Institutes
(Grundbucheintragung) erfüllt werden. In der Veranstaltung geht es darum, die Grundzüge des Sachenrechts kennenzulernen
und wichtige Bezüge zu anderen Rechtsgebieten herzustellen.
Merkblatt­Version: 2.0 vom 25.08.2016, gültig für das Herbstsemester 2016
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Veranstaltungs­Struktur
Familien‑ und Erbrecht
In der Vorlesung werden die verschiedenen Gebiete des Familien‑ und Erbrechts dargestellt und mit der Lösung von Fällen
vertieft. Die Begleitlektüre dient sowohl der Vorbereitung auf die einzelnen Vorlesungen als auch der Festigung und Vertiefung
der Inhalte.
Sachenrecht
Die Studierenden erarbeiten den Stoff anhand der unten angegebenen Lektüre im Selbststudium. Sodann finden sechs
Kontaktveranstaltungen statt, in denen wichtige Grundsätze des Sachenrechts erläutert werden und das erlangte Wissen
anhand von Fällen vertieft wird.
Veranstaltungs­Literatur
Familien‑ und Erbrecht
Familienrecht
Hausheer Heinz/Geiser Thomas/Aebi‑Müller Regina E., Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 5. Aufl., Bern
2014.
Erbrecht
Breitschmid Peter/Eitel Paul/Fankhauser Roland/Geiser Thomas/Rumo‑Jungo Alexandra, Erbrecht, 2. Aufl., Zürich 2012.
Alternativ zu den zwei Einzelwerken anerbietet sich die Behandlung der relevanten Kapitel in:
Tuor Peter/Schnyder Bernhard/Schmid Jörg/Rumo‑Jungo Alexandra, Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, 14. Aufl., Zürich 2015
Sachenrecht
‑ Schmid Jörg/Hürlimann‑Kaup Bettina, Sachenrecht, 4. Aufl., Zürich 2012: Rn 1‑362, 646‑814, 829‑851, 873‑934, 945‑974, 995‑
1024, 1071‑1137, 1151‑1290c, 1318‑1343, 1354‑1359, 1365‑1379b, 1426‑1433, 1462‑1612, 1653‑1842d, 1863‑1939, 1983‑2020a;
‑ Baumann Max, Sachenrecht, 2. Aufl., Zürich/St. Gallen 2011, S. 26‑37; in den Veranstaltungen abgegebene sowie bis 23. Dezember 2016 auf dem Studynet bereitgestellte Unterlagen.
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Veranstaltungs­Zusatzinformationen
‑‑
Prüfungs­Informationen
Prüfungs­Teilleistung/en
1. Prüfungs­Teilleistung (1/1)
Prüfungs­Zeitpunkt und ­Form
Zentral ‑ schriftliche Klausur / Prüfung (100%, 120 Min.)
Bemerkungen
‑‑
Hilfsmittel­Regelung
Extended Closed Book für Juristische Prüfungen
Die Benutzung der Hilfsmittel ist eingeschränkt. Alle zusätzlich erlaubten Hilfsmittel müssen im Abschnitt ʺHilfsmittelzusatzʺ
abschliessend aufgeführt sein. Grundsätzlich gilt:
Für diese Prüfung sind alle Taschenrechner der Texas Instruments TI‑30‑Serie sowie ein‑ oder zweisprachige
Wörterbücher (keine Fachwörterbücher) ohne Handnotizen zugelassen. Alle anderen Taschenrechnermodelle sowie
elektronische Wörterbücher sind nicht erlaubt.
Nicht erlaubt sind zudem jegliche Art von Kommunikation sowie sämtliche programmierbaren und
kommunikationsfähigen elektronischen Geräte wie Notebooks, Tablets, PDAs, Mobiltelefone und weitere.
Die Beschaffung der Hilfsmittel ist ausschliesslich Sache der Studierenden.
Es sind alle amtlichen Erlasstexte des Bundes und des Kantons St. Gallen in den vier Landessprachen und in der englischen
Übersetzung der schweizerischen Bundeskanzlei zugelassen.
Ausschliesslich die im Hilfsmittelzusatz einzeln aufgeführten zusätzlichen Hilfsmittel und Gesetzestexte (abschliessende
Liste) sind zugelassen. Alle nicht aufgeführten Hilfsmittel und Gesetzestexte sind ausdrücklich nicht erlaubt und werden
ersatzlos eingezogen.
Folgende Aufbereitung der Gesetzestexte ist erlaubt: Verweise auf andere Gesetzesartikel (nur Gesetzesbezeichnung + Artikel‑Nr., z.B. ʺOR Art. 62 ff.ʺ), diese müssen in einer
Landessprache und/oder in Englisch verfasst sein.
Markierungen z.B. mit Leuchtstiften (es dürfen jedoch nicht einzelne Buchstaben markiert werden); alle anderweitigen
Notizen und Kommentare sind verboten.
Register: Selbstklebezettel am Rande des jeweiligen Gesetzestextes, diese dürfen nur mit den Marginalien/Titeln der
entsprechenden Seite beschriftet sein.
Bei Ausdrucken und Kopien von gemäss diesem Merkblatt zugelassenen Gesetztestexten (d.h. alle amtlichen Ausgaben
oder erlaubte private Sammlungen inkl. Inhaltsverzeichnisse und Sachregister) muss die Original‑Quelle eindeutig
nachvollziehbar sein.
Hilfsmittel­Zusatz
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Insbesondere notwendige Gesetzestexte:
Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10.12.1907 (SR 210)
Bundesgesetz vom 30.3.1911 betreffend die Ergänzung des ZGB (OR, SR 220)
Zulässig sind die amtlichen Gesetzesausgaben (ZGB/OR) in allen Landessprachen. Darüber hinaus sind folgende private
Sammlungen (ZGB/OR) zugelassen:
Unkommentierte Ausgaben Aeppli, Breitschmid/Roberto, Büchler, Schulin/Vogt, Gauch/Stöckli, Weimar, Sutter‑Somm.
Einbändige Loseblattsammlung ʺSchweizerische Gesetzeʺ von Rehbinder/Zäch.
Prüfungs­Sprachen
Fragesprache: Deutsch
Antwortsprache: Deutsch
Prüfungs­Inhalt
Familien‑ und Erbrecht
Gegenstand der Prüfung bildet das gesamte Familien und Erbrecht des ZGB mit Ausnahme des Erwachsenenschutzrechts.
Sachenrecht
Gegenstand der Prüfung bildet der gesamte Stoff aus Selbststudium und Kontaktveranstaltung zum Sachenrecht.
Gewichtung
Die beiden Veranstaltungsteile (Familien ‑ und Erbrecht sowie Sachenrecht) werden je zur Hälfte gewichtet.
Prüfungs­Literatur
s. Veranstaltungsliteratur
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Wichtige Hinweise
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Merkblatt vor anderen Informationen wie Studynet, persönlichen
Datenbanken der Dozierenden, Angaben in den Vorlesungen etc. den absoluten Vorrang hat.
Verbindlichkeit der Merkblätter:
Veranstaltungsinformationen sowie Prüfungszeitpunkt (zentral/dezentral) und Prüfungsform ab Biddingstart am
25. August 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für dezentrale Prüfungen nach
der 4. Semesterwoche am 17. Oktober 2016
Prüfungsinformationen (Hilfsmittel‑Regelung, Prüfungs‑Inhalt, Prüfungs‑Literatur) für zentrale Prüfungen ab
Start der Prüfungsanmeldung am 07. November 2016
Bitte schauen Sie sich das Merkblatt nach Ablauf dieser Termine nochmals an.
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