FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz Welttierschutzgesellschaft e.V. z. Hd. Frau Katharine Tölle Reinhardtstraße 10 10117 Berlin Wahlprüfsteine Mainz, 22. Februar 2016 Dr. Volker Wissing Vorsitzender FDP Rheinland-Pfalz Am Linsenberg 14 55131 Mainz [email protected] www.fdp-rlp.de twitter.com/fdprlp facebook.com/fdprlp T: 06131 232 541 F: 06131 233 803 Sehr geehrte Frau Tölle, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Februar 2016 und Ihr darin zum Ausdruck gebrachtes Interesse an den Positionen der FDP Rheinland-Pfalz. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1. In Deutschland gibt es bislang keine Haltungsverordnung für Kühe. Sieht Ihre Partei hier politischen Handlungsbedarf? Die FDP Rheinland-Pfalz ist für den Tierschutz, nicht nur im landwirtschaftlichen, sondern auch im häuslichen Bereich. Der Tierschutz ist bereits in zahlreichen Gesetzen verankert, z.B. im Tierschutzgesetz oder TierschutzNutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV. Aus Sicht der FDP Rheinland-Pfalz ist es, zielführender allgemeine Kriterien des Tierschutzes zu definieren, als die Tierhaltung soweit zu bürokratisieren, dass sie in kleineren Stückzahlen oder Beständen unmöglich gemacht wird und nur noch in Großbeständen erfolgen kann. Dies ist für uns auch eine Frage des politischen Leitbildes. Wollen wir, dass die bäuerliche Landwirtschaft und der Familienbetrieb noch eine Zukunft haben oder soll die Kuhhaltung nur noch in Großbeständen mit professionellem Herdenmanagement erfolgen? Eine Bürokratisierung der Haltung, die kleinere Betriebe überfordert, begünstigt agroindustrielle Entwicklungen. 2. In Deutschland wird etwa ein Viertel der 4,3 Millionen Milchkühe in teil- oder ganzjähriger Anbindehaltung gehalten. Wie bewertet Ihre Partei die Anbindehaltung? Die Anbindehaltung von Kühen ist ein Auslaufmodell. Entsprechende Stallformen werden kaum noch gebaut und spielen eine rapide abnehmende Rolle. Sie ist überwiegend in kleineren Familienbetrieben anzutreffen, für die sich der Bau eines Laufstalls nicht rechnet. Die FDP Rheinland-Pfalz sieht den Strukturwandel in der Landwirtschaft mit Sorge. Wenn wir kleinbäuerliche Betriebe erhalten wollen, dürfen wir diese nicht mit Auflagen überfordern, sondern müssen ihnen helfen, sich sukzessive zu modernisieren. Die durchschnittliche Nutzungsdauer für Ställe liegt, je nach Bauweise, zwischen 10 und 25 Jahren. Da die Anbindehaltung überwiegend in Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 alten Gebäuden anzutreffen ist, die in Massivbauweise errichtet wurden, liegt sie hier bei rund 25 Jahren. In diesen Gebäuden ist eine Umstellung auf eine Freilaufhaltung kaum möglich. Ein Verbot der Anbindehaltung würde diesen, überwiegend kleinbäuerlichen, Milchviehbetrieben die Existenzgrundlage entziehen. Die Entwicklung in der Milchviehhaltung geht eindeutig in Richtung offener Laufställe. 3. Wie bewertet Ihre Partei die Aussage „Eine Kuh gehört auf die Weide“? Diese Aussage spiegelt die Realität vieler Betriebe wieder. Es ist in vielen Betrieben üblich Jungtiere auf die Weide zu schicken und wo es die Möglichkeit dazu gibt, werden moderne Stallungen sehr offen bzw. in vielen Fällen sogar mit einem Auslauf angelegt. Moderne Ställe sind hell, die Kühe können sich in ihnen frei bewegen und in vielen gibt es sogar eigens Pflegestationen an denen sich die Kühe bürsten lassen können. Die Bäuerinnen und Bauern wissen, dass nur gesunde Tiere, die sich wohlfühlen, dauerhaft hohe Leistungen bringen können. Eine reine Weidehaltung wäre spätestens im Winter mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Nitrateintrag durch die Ausscheidungen der Tiere, außerhalb der Vegetationszeit der Pflanzen, würde zu einer erheblichen Belastung des Grundwassers führen. Außerdem würde die Weidehaltung im Winter die Weide schädigen und auch zulasten der Milchleistung gehen. Es ist weniger entscheidend, ob die Kuh auf der Weide oder im Stall gehalten wird, wichtig ist, dass die Tiere artgerecht untergebracht und versorgt werden. 4. Die Welttierschutzgesellschaft fordert einen Sachkundenachweis für Milchkuhhalter. Hält Ihre Partei diese Forderung für sinnvoll? Kühe werden im Gegensatz zu anderen Haustieren überwiegend von Landwirten gehalten. Diese haben in aller Regel eine mindestens dreijährige, fachliche Ausbildung durchlaufen. Mit der landwirtschaftlichen Ausbildung ist auch ein Sachkundenachweis verbunden, schließlich gehört zu dieser auch eine abschließende Gesellen- bzw. Meisterprüfung. Diese beschränkt sich nicht nur auf die Kuhhaltung, sondern umfasst auch noch viele andere Aspekte. Gerade Landwirte verfügen in aller Regel über ein enorm hohes Fachwissen. Nur hoch qualifizierte Bäuerinnen und Bauern wissen, wie sie ihre Tiere halten müssen, damit diese gesund bleiben, sich wohlfühlen und damit nachhaltig hohe Leistungen Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 erbringen. Ein Sachkundenachweis für Milchkuhhalter zusätzlich zu der landwirtschaftlichen Ausbildung ist nach Ansicht der FDP Rheinland-Pfalz nicht erforderlich. 5. Wie können Landwirte, die dem Tierwohl besonders gerecht werden, besser gefördert und finanziell unterstützt werden? Die deutschen Bäuerinnen und Bauern bemühen sich schon heute intensiv um das Wohlergehen ihrer Tiere. Davon kann sich jeder überzeugen, der seine Milch direkt von einem landwirtschaftlichen Betrieb bezieht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass in Deutschland produzierte Milch art- und tiergerecht erzeugt wurde. Darüber hinaus gibt es Produzentenvereinigungen, die sich strengeren Standards in der Tierhaltung verschrieben haben. Es liegt an den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entscheiden, inwieweit sie bereit sind, dieses Engagement auch durch höhere Preise zu honorieren. Mit freundlichen Grüßen Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550
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