Wahlprüfsteine Sehr geehrte Frau Tölle, vielen Dank für Ihr

FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz
Welttierschutzgesellschaft e.V.
z. Hd. Frau Katharine Tölle
Reinhardtstraße 10
10117 Berlin
Wahlprüfsteine
Mainz, 22. Februar 2016
Dr. Volker Wissing
Vorsitzender
FDP Rheinland-Pfalz
Am Linsenberg 14
55131 Mainz
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T: 06131 232 541
F: 06131 233 803
Sehr geehrte Frau Tölle,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Februar 2016 und Ihr darin zum Ausdruck
gebrachtes Interesse an den Positionen der FDP Rheinland-Pfalz.
Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. In Deutschland gibt es bislang keine Haltungsverordnung für Kühe. Sieht Ihre
Partei hier politischen Handlungsbedarf?
Die FDP Rheinland-Pfalz ist für den Tierschutz, nicht nur im landwirtschaftlichen,
sondern auch im häuslichen Bereich. Der Tierschutz ist bereits in zahlreichen
Gesetzen verankert, z.B. im Tierschutzgesetz oder TierschutzNutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV. Aus Sicht der FDP Rheinland-Pfalz ist
es, zielführender allgemeine Kriterien des Tierschutzes zu definieren, als die
Tierhaltung soweit zu bürokratisieren, dass sie in kleineren Stückzahlen oder
Beständen unmöglich gemacht wird und nur noch in Großbeständen erfolgen kann.
Dies ist für uns auch eine Frage des politischen Leitbildes. Wollen wir, dass die
bäuerliche Landwirtschaft und der Familienbetrieb noch eine Zukunft haben oder
soll die Kuhhaltung nur noch in Großbeständen mit professionellem
Herdenmanagement erfolgen? Eine Bürokratisierung der Haltung, die kleinere
Betriebe überfordert, begünstigt agroindustrielle Entwicklungen.
2. In Deutschland wird etwa ein Viertel der 4,3 Millionen Milchkühe in teil- oder
ganzjähriger Anbindehaltung gehalten. Wie bewertet Ihre Partei die
Anbindehaltung?
Die Anbindehaltung von Kühen ist ein Auslaufmodell. Entsprechende Stallformen
werden kaum noch gebaut und spielen eine rapide abnehmende Rolle. Sie ist
überwiegend in kleineren Familienbetrieben anzutreffen, für die sich der Bau eines
Laufstalls nicht rechnet. Die FDP Rheinland-Pfalz sieht den Strukturwandel in der
Landwirtschaft mit Sorge. Wenn wir kleinbäuerliche Betriebe erhalten wollen,
dürfen wir diese nicht mit Auflagen überfordern, sondern müssen ihnen helfen, sich
sukzessive zu modernisieren. Die durchschnittliche Nutzungsdauer für Ställe liegt, je
nach Bauweise, zwischen 10 und 25 Jahren. Da die Anbindehaltung überwiegend in
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alten Gebäuden anzutreffen ist, die in Massivbauweise errichtet wurden, liegt sie
hier bei rund 25 Jahren. In diesen Gebäuden ist eine Umstellung auf eine
Freilaufhaltung kaum möglich. Ein Verbot der Anbindehaltung würde diesen,
überwiegend kleinbäuerlichen, Milchviehbetrieben die Existenzgrundlage
entziehen. Die Entwicklung in der Milchviehhaltung geht eindeutig in Richtung
offener Laufställe.
3. Wie bewertet Ihre Partei die Aussage „Eine Kuh gehört auf die Weide“?
Diese Aussage spiegelt die Realität vieler Betriebe wieder. Es ist in vielen Betrieben
üblich Jungtiere auf die Weide zu schicken und wo es die Möglichkeit dazu gibt,
werden moderne Stallungen sehr offen bzw. in vielen Fällen sogar mit einem
Auslauf angelegt. Moderne Ställe sind hell, die Kühe können sich in ihnen frei
bewegen und in vielen gibt es sogar eigens Pflegestationen an denen sich die Kühe
bürsten lassen können. Die Bäuerinnen und Bauern wissen, dass nur gesunde Tiere,
die sich wohlfühlen, dauerhaft hohe Leistungen bringen können. Eine reine
Weidehaltung wäre spätestens im Winter mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden. Der Nitrateintrag durch die Ausscheidungen der Tiere, außerhalb der
Vegetationszeit der Pflanzen, würde zu einer erheblichen Belastung des
Grundwassers führen. Außerdem würde die Weidehaltung im Winter die Weide
schädigen und auch zulasten der Milchleistung gehen. Es ist weniger entscheidend,
ob die Kuh auf der Weide oder im Stall gehalten wird, wichtig ist, dass die Tiere
artgerecht untergebracht und versorgt werden.
4. Die Welttierschutzgesellschaft fordert einen Sachkundenachweis für
Milchkuhhalter. Hält Ihre Partei diese Forderung für sinnvoll?
Kühe werden im Gegensatz zu anderen Haustieren überwiegend von Landwirten
gehalten. Diese haben in aller Regel eine mindestens dreijährige, fachliche
Ausbildung durchlaufen. Mit der landwirtschaftlichen Ausbildung ist auch ein
Sachkundenachweis verbunden, schließlich gehört zu dieser auch eine
abschließende Gesellen- bzw. Meisterprüfung. Diese beschränkt sich nicht nur auf
die Kuhhaltung, sondern umfasst auch noch viele andere Aspekte.
Gerade Landwirte verfügen in aller Regel über ein enorm hohes Fachwissen. Nur
hoch qualifizierte Bäuerinnen und Bauern wissen, wie sie ihre Tiere halten müssen,
damit diese gesund bleiben, sich wohlfühlen und damit nachhaltig hohe Leistungen
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erbringen. Ein Sachkundenachweis für Milchkuhhalter zusätzlich zu der
landwirtschaftlichen Ausbildung ist nach Ansicht der FDP Rheinland-Pfalz nicht
erforderlich.
5. Wie können Landwirte, die dem Tierwohl besonders gerecht werden, besser
gefördert und finanziell unterstützt werden?
Die deutschen Bäuerinnen und Bauern bemühen sich schon heute intensiv um das
Wohlergehen ihrer Tiere. Davon kann sich jeder überzeugen, der seine Milch direkt
von einem landwirtschaftlichen Betrieb bezieht. Die Verbraucherinnen und
Verbraucher können sich darauf verlassen, dass in Deutschland produzierte Milch
art- und tiergerecht erzeugt wurde. Darüber hinaus gibt es
Produzentenvereinigungen, die sich strengeren Standards in der Tierhaltung
verschrieben haben. Es liegt an den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu
entscheiden, inwieweit sie bereit sind, dieses Engagement auch durch höhere
Preise zu honorieren.
Mit freundlichen Grüßen
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