Wahlprüfstein zum Herunterladen - FDP Rheinland

FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz
An den Vorsitzenden der
komba gewerkschaft rheinland-pfalz
Herrn Rolf Führ
Josef-Görres-Platz 17
56068 Koblenz
Wahlprüfsteine
Mainz, 14. Dezember 2015
Sehr geehrter Herr Führ,
Dr. Volker Wissing
Vorsitzender der
FDP Rheinland-Pfalz
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. November 2016 und die beigefügten
Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2016. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt
Stellung:
[email protected]
www.fdp-rlp.de
twitter.com/fdprlp
facebook.com/fdprlp
FDP Rheinland-Pfalz
Am Linsenberg 14
55131 Mainz
T: 06131 232 541
F: 06131 233 803
Kommunale Finanzen
Die finanzielle Lage der Städte, Gemeinden und Kreise ist in Rheinland-Pfalz um
Vergleich zu den anderen Bundesländern besonders schlecht.
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Was wollen Sie tun um die kommunale Finanzausstattung nachhaltig und
dauerhaft zu verbessern?
Ist das Konnexitätsprinzip für Sie eine bloße Worthülse oder eine
verfassungsrechtliche Verpflichtung, die konsequent zu beachten ist?
Die FDP Rheinland-Pfalz wird sich für eine angemessene Umsetzung des Urteils des
Verfassungsgerichtshofes und damit eine bessere Finanzausstattung der rheinlandpfälzischen Kommunen einsetzen. Dies gilt in gleichem Maße für die Beachtung des
Konnexitätsprinzips, was bedeutet, wer bestellt, muss mit der Leistungsabrechnung
in den Kommunen auch direkt bezahlen.
Demografie
Der demografische Wandel wird zu einem deutlichen Rückgang der
Bewerberzahlen im öffentlichen Dienst führen. Zugleich erreicht in den nächsten
Jahren eine überdurchschnittlich große Zahl von Beschäftigten die Altersgrenze.
Damit steht die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes auf dem Spiel.
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Wie wollen Sie die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes im Vergleich zur
Privatwirtschaft und zur Konkurrenzsituation mit den Nachbarländern Hessen,
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland sicherstellen, zugleich
verbessern und insbesondere Handlungsspielräume für die Kommunen
eröffnen?
Werden Sie ein systematisches Programm zur Gewinnung von
Nachwuchskräften auflegen?
Die FDP Rheinland-Pfalz bekennt sich zu einem starken öffentlichen Dienst. Damit
dieser auch für junge Menschen eine attraktive Zukunftsoption bleibt, dürfen die
Rahmenbedingungen nicht schlechter sein, als in anderen Bereichen. Unter
Beachtung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen werden die Freien
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Demokraten alles tun, damit die Beschäftigten des Landes in Zukunft wieder an der
allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung in unserem Land teilhaben.
Kommunal-und Verwaltungsreform
Die Kommunal-und Verwaltungsreform beschränkte sich bisher im Wesentlichen
auf den Zusammenschluss kleiner kommunaler Einheiten.
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Wie wollen Sie diese Reform weiterführen? Soll auch die Ebene der kreisfreien
Städte und Landkreise einbezogen werden?
Wollen Sie auch die Verwaltung des Landes RP reformieren?
Freie Demokraten sind für eine schlanke Verwaltung und mehr bürgernahe Dienste.
Beides ist kein Widerspruch. Zu diesem Zweck werden sich Liberale für eine
umfangreiche Aufgabenkritik und die Überprüfung von Anforderungen und
Standards auf allen Ebenen der Landes- und der Kommunen-verwaltungen
einsetzen; eine umfassende Verwaltungs- und Gebietsreform mit einer deutlichen
Bündelung der Verwaltungen muss sich anschließen. Das Ziel der Liberalen sind
hierbei weniger, aber leistungsfähigere Verwaltungsstandorte, die in einer älter
werdenden Gesellschaft für die Bürgerinnen und Bürger mehr Service vor Ort
anbieten können, wozu auch mobile Dienste gehören. Durch diese Reform können
Fachkompetenzen in der Verwaltung gebündelt, Geschäftsprozesse vereinheitlicht
und beschleunigt, IT-Systeme zentralisiert und die Verwaltungseffizienz damit
insgesamt erhöht werden.
Für Freie Demokraten ist es wichtig, in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine
eigene, aber auch mutige Kommunalreform für Rheinland-Pfalz und seine
Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.
Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
Die Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes nimmt zu. Inzwischen
werden der kommunale Vollzugsdienst in Einsätzen, die Beschäftigten von
Bürgerämtern, Jobcentern und Jugendämtern und sogar der Rettungsdienst und die
Feuerwehr bei Einsätzen verbal und körperlich attackiert.
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Wie wollen Sie dieser zunehmenden Gewaltbereitschaft entgegentreten?
Sind Sie bereit, die notwendigen finanziellen Investitionen in den vorbeugenden
Schutz der Beschäftigten gegen Gewalt aufzubringen?
Halten Sie eine Verschärfung des bestehenden Strafrechts gegen Gewalt für
erforderlich und werden Sie in dieser Richtung initiativ?
Die FDP Rheinland-Pfalz lehnt jede Form der Gewalt ab, insbesondere auch gegen
Angehörige des öffentlichen Dienstes. Für uns ist es wichtig, dass sich die
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öffentlichen Bediensteten in einer Situation, in der sie Gewalt ausgesetzt sind, auch
auf ihren Dienstherren verlassen können. Wir fordern daher die Übernahme von in
solchen Fällen anfallenden Belastungen, wie z.B. Rechtsverfolgungs- und
Rechtsverteidigungskosten, durch den Dienstherrn.
Auch die Landesregierung hat durch ihre Politik immer wieder Ressentiments gegen
Beschäftigte des Landes geschürt, wie zum Beispiel bei der Einführung der
Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten. Gleichzeitig hat der Sparkurs
gerade auch bei der Polizei bei vielen Menschen den Eindruck hinterlassen, dass sie
mit ihren Sorgen und Nöten alleingelassen werden, während ihre Steuer- und
Abgabenlast zunehmend steigt. Der Staat kann nicht für immer weniger Leistung,
immer mehr Geld verlangen.
Wir wollen durch eine Aufgabendiskussion erreichen, dass der Staat sich in Zukunft
vielleicht um weniger Dinge kümmert, aber diese richtig macht. Die Menschen
sollen erfahren, dass der Staat sie nicht nur viel Geld kostet, sondern auch wirklich
für sie da ist. Eine Verbesserung der staatlichen Dienstleistungen trägt nicht nur zu
einer positiveren Wahrnehmung des Staates bei den Bürgerinnen und Bürgern bei,
sie wirkt sich obendrein positiv auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus.
Zukünftige Besoldungs-und Versorgungsanpassungen
Das Land RLP hat für 2015 und 2016 erstmals seit Jahren wieder das Tarifergebnis
des TV-L 1: 1 für die Beamten und Versorgungsempfänger übernommen.
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Sagen Sie verbindlich zu, auch in den Jahren ab 2017 die Tarifergebnisse des TVL zeit-und wirkungsgleich 1:1 auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen?
Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich für eine Gleichberechtigung der Beamtinnen und
Beamten ein.
Besoldungsausgleich 2012-2013-2014
Durch die 3x1 %-Erhöhung für Beamte und Versorgungsempfänger in den Jahren
2012-2013-2014 sind die rheinland-pfälzischen Beamten im Besoldungsranking
Bund-Länder auf Abstiegsplätze abgerutscht.
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Sind Sie bereit, durch Nachbesserungen -evtl. auch in mehreren Schritten
faktorisiert diese gravierende Delle in der Einkommensentwicklung
auszugleichen und für die Jahre 2012-2013-2014 den Gleichklang mit dem
Tarifbereich TV-L herzustellen?
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Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass der öffentlichen Dienst in
Rheinland-Pfalz auch im Bereich der Besoldung wettbewerbsfähig mit dem anderer
Bundesländer und auch im Verhältnis zu anderen Branchen nicht ins Hintertreffen
gerät.
Pensions-Altersgrenze und Rentenrecht
Der Landesgesetzgeber hat im Frühsommer 2015 analog dem Rentenrecht die
beamtengesetzliche Altersgrenze mit einer entsprechenden Übergangszeit auf das
67. Lebensjahr angehoben. Zu unserem großen Ärger sind die weitere Regelungen
"abschlagsfreier Ruhestand mit 63 bei 45 Dienstjahren" und "Mütterrente" des
Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes nicht übernommen worden.
Diese "Rosinenpickerei" zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten stört uns
gewaltig.
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Sind Sie bereit, zu Beginn der neuen Wahlperiode 2016-2021 des Landtags den
Ruhestand mit 63 bei 45 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit einzuführen?
Sind Sie weiter bereit, die Regelungen der Mütterrente in systemkonformer
Weise in das Beamtenversorgungsrecht zu übertragen?
Die FDP Rheinland-Pfalz steht für eine Politik der haushaltspolitischen Vernunft und
der Generationengerechtigkeit. Selbstverständlich sollen auch die Rentnerinnen
und Rentner an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung
beteiligt werden. Allerdings darf die staatliche Lohnpolitik nicht über mehr
Schulden und damit zu Lasten künftiger Generationen finanziert werden.
Generationengerechtigkeit heißt für uns, auch die Anliegen der jungen Generation
angemessen berücksichtigt werden. Diese muss sich heute nicht nur mit oftmals
niedrigeren Löhnen und Gehältern abfinden, sie muss auch noch höhere Steuern
und Abgaben zahlen und soll obendrein auch noch privat für das eigene Alter
vorsorgen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Belange aller Generationen
angemessen berücksichtigt werden.
Altersgeld für Beamte
• Sind Sie bereit, in das Instrument des Altersgeldes im neuen BeamtenVersorgungsrecht über den Kreis der kommunalen Wahlbeamten hinaus auch
die Laufbahnbeamten einzubeziehen?
Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich für einen öffentlichen Dienst ein der auch als
Arbeitgeber über die gesamte Laufbahn eine attraktive
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Ruhegehaltsfähigkeit Feuerwehrzulage
Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wurde vor Jahren abgeschafft.
Dadurch erleiden Feuerwehrbeamte bei ihrem Eintritt in den Ruhestand erhebliche
Einkommenseinbußen, obwohl die Zulage fester Bestandteil der Besoldung
während der Gesamtdauer der Beschäftigung im Feuerwehrdienst war.
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Sind Sie bereit, dem Vorbild der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen zu
folgen und die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für alle im Ruhestand
befindlichen und für alle aktiven Feuerwehrbeamten wiederherzustellen?
Reisekostenrechtliche Regelungen
Die Reisekostensätze für die Nutzung von privateigenen Kraftfahrzeugen für
Dienstreisen sind seit Jahren nicht mehr auskömmlich, obwohl viele Beschäftigte
und Beamten ihre Privatfahrzeuge einsetzen. Eine deutliche Anhebung der
Nutzungsentschädigungen im Reisekostenrecht halten wir für notwendig.
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Werden Sie sich für eine Anhebung der Entschädigungen für die Nutzung
privateigener PKW im Reisekostenrecht des Landes einsetzen?
Wir wollen, dass die Reisekostensätze für die Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen
die dadurch entstehende tatsächliche Kostenbelastung der Beschäftigten
wiederspiegeln. Dazu gehört dass die Höhe der Entschädigungen regelmäßig
überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden.
Fürsorge des Dienstherren und Arbeitgebers
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Was gedenken Sie zu tun, um die Regelungen für die Entschädigungsleistungen,
im Reise-und Umzugskostenrecht und die Leistungen im Beihilfenrecht attraktiv
zu gestalten?
Wir werden uns für eine regelmäßige Prüfung und Anpassung der entsprechenden
Leistungen einsetzen, um deren schleichenden Wertverlust durch Preis- bzw.
Kostensteigerungen zu verhindern. Diese Leistungen sind für uns Teil der
Entlohnung der Beschäftigten und müssen daher in die Gesamtbetrachtung mit
einbezogen werden.
Betreuung und Integration von Flüchtlingen
Der starke Zustrom von Flüchtlingen stellt für unser Land eine große
Herausforderung dar. Für die Städte, Landkreise, Gemeinden und Jobcenter ist die
aktuelle Flüchtlingskrise eine auf Dauer angelegte große Herausforderung.
Qualifiziertes Personal steht aktuell nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
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Sind Sie bereit, den erheblichen Personalmehrbedarf durch die Schaffung und
die Finanzierung neuer Arbeitsplätze sicherzustellen?
Werden Sie sicherstellen, dass der kommunalen Ebene die Kosten für die
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen und die
zusätzlichen Personalkosten in vollem Umfang erstattet werden?
Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist für die gesamte Gesellschaft eine große
Herausforderung. Damit nicht nur die Versorgung, sondern auch die Integration der
Ankommenden gelingen kann, brauchen wir starke und handlungsfähige Strukturen
vor Ort in den Städten und Gemeinden. Die FDP Rheinland-Pfalz unterstützt daher
die Forderung nach mehr Personal für die zuständigen Behörden. Für uns ist es
selbstverständlich, dass die Städte und Gemeinden nicht mit der Bewältigung der
Flüchtlingskrise allein gelassen werden dürfen. Das Konnexitätsprinzip gilt für uns
auch in der Flüchtlingskrise.
Kindertagesstätten, Freistellung für Leitungsfunktionen
Die in Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen für die Freistellung von Leitungen in
Kindertagesstätten entsprechen nicht mehr den gestiegenen Anforderungen.
Deshalb müssen die Freistellungsregelungen deutlich verbessert werden.
Wir schlagen vor, in § 2 Absatz 4 der Landesverordnung zur Ausführung des
Kindertagesstättengesetzes den ersten Satz wie folgt neu zu fassen: "Die personelle
Regelbesetzung im Kindergarten beträgt 1,75 Erziehungskräfte je Gruppe zuzüglich
0,25 Pädagogische Fachkraft für die Wahrnehmung der Leitungsfunktion in der
Einrichtung."
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Sind Sie zu der vorgenannten Ergänzung für den derzeitigen Bedarf bereit, und
wie könnten Sie sich die weitere Anpassung und Freistellungsregelungen
vorstellen, um hier in den Kindertagesstätten Verbesserungen für die Kinder
und die Beschäftigten zu erreichen?
Die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Rheinland-Pfalz ist ein
Schwerpunktthema für uns. Wir wollen, dass die Kita nicht nur um die Betreuung,
sondern um die Ausbildung der Kinder kümmern. Dazu gehört auch eine deutliche
Verbesserung des beruflichen Umfeld für die Betreuerinnen und Betreuer. Die
Leitung einer Kindertagesstätte ist mit einer großen, zusätzlichen Verantwortung
verbunden, die sich auch in der Entlohnung widerspiegeln muss.
Kommunaler Vollzugsdienst
Die Beschäftigten des Kommunalen Vollzugsdienstes Rheinland-Pfalz haben
Aufgaben nach dem Polizei-und Ordnungsbehördengesetz zu übernehmen und
dabei auch Notlageneinsätze durchzuführen. Im Rahmen solcher Notlageneinsätze
werden u.a. hilflose Personen, stark alkoholisierte Jugendliche und psychisch
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kranke Personen (mit Suizidgefährdung) im Rahmen der allgemeinen
Gefahrenabwehr in Einrichtungen verbracht. Gemäß § 5 Abs. 2 der
Landesverordnung über die Kommunalen Vollzugsbeamtinnen und
Vollzugsbeamten müssen sich die Streifenfahrzeuge des Kommunalen
Vollzugsdienstes deutlich von Polizeifahrzeugen unterscheiden. Somit dürfen keine
Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn vorhanden sein. Dies ist jedoch
eine Regelung, die nach den Aufgaben und den alltäglich Gegebenheiten an der
Realität und der Notwendigkeit vorbeigeht. Insoweit müsste hier für solche
Notlageneinsätze Blaulicht und Martinshorn zulässig sein.
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Würden Sie eine derartige Veränderung vornehmen und damit dem
Vollzugsdienst entsprechende rechtliche Möglichkeiten einräumen?
Die FDP Rheinland-Pfalz sieht die Übertragung polizeilicher Aufgaben auf die
Kommunen kritisch. Statt Kommunen Zuständigkeiten der Polizei zu übertragen,
sollten wir lieber die Polizei so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben auch gerecht
werden kann. Die Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Land ist und bleibt die
Aufgabe der Polizei.
Mit freundlichen Grüßen
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