FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz An den Vorsitzenden der komba gewerkschaft rheinland-pfalz Herrn Rolf Führ Josef-Görres-Platz 17 56068 Koblenz Wahlprüfsteine Mainz, 14. Dezember 2015 Sehr geehrter Herr Führ, Dr. Volker Wissing Vorsitzender der FDP Rheinland-Pfalz vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. November 2016 und die beigefügten Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2016. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: [email protected] www.fdp-rlp.de twitter.com/fdprlp facebook.com/fdprlp FDP Rheinland-Pfalz Am Linsenberg 14 55131 Mainz T: 06131 232 541 F: 06131 233 803 Kommunale Finanzen Die finanzielle Lage der Städte, Gemeinden und Kreise ist in Rheinland-Pfalz um Vergleich zu den anderen Bundesländern besonders schlecht. • • Was wollen Sie tun um die kommunale Finanzausstattung nachhaltig und dauerhaft zu verbessern? Ist das Konnexitätsprinzip für Sie eine bloße Worthülse oder eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, die konsequent zu beachten ist? Die FDP Rheinland-Pfalz wird sich für eine angemessene Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes und damit eine bessere Finanzausstattung der rheinlandpfälzischen Kommunen einsetzen. Dies gilt in gleichem Maße für die Beachtung des Konnexitätsprinzips, was bedeutet, wer bestellt, muss mit der Leistungsabrechnung in den Kommunen auch direkt bezahlen. Demografie Der demografische Wandel wird zu einem deutlichen Rückgang der Bewerberzahlen im öffentlichen Dienst führen. Zugleich erreicht in den nächsten Jahren eine überdurchschnittlich große Zahl von Beschäftigten die Altersgrenze. Damit steht die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes auf dem Spiel. • • Wie wollen Sie die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes im Vergleich zur Privatwirtschaft und zur Konkurrenzsituation mit den Nachbarländern Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland sicherstellen, zugleich verbessern und insbesondere Handlungsspielräume für die Kommunen eröffnen? Werden Sie ein systematisches Programm zur Gewinnung von Nachwuchskräften auflegen? Die FDP Rheinland-Pfalz bekennt sich zu einem starken öffentlichen Dienst. Damit dieser auch für junge Menschen eine attraktive Zukunftsoption bleibt, dürfen die Rahmenbedingungen nicht schlechter sein, als in anderen Bereichen. Unter Beachtung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen werden die Freien Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 Demokraten alles tun, damit die Beschäftigten des Landes in Zukunft wieder an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung in unserem Land teilhaben. Kommunal-und Verwaltungsreform Die Kommunal-und Verwaltungsreform beschränkte sich bisher im Wesentlichen auf den Zusammenschluss kleiner kommunaler Einheiten. • • Wie wollen Sie diese Reform weiterführen? Soll auch die Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise einbezogen werden? Wollen Sie auch die Verwaltung des Landes RP reformieren? Freie Demokraten sind für eine schlanke Verwaltung und mehr bürgernahe Dienste. Beides ist kein Widerspruch. Zu diesem Zweck werden sich Liberale für eine umfangreiche Aufgabenkritik und die Überprüfung von Anforderungen und Standards auf allen Ebenen der Landes- und der Kommunen-verwaltungen einsetzen; eine umfassende Verwaltungs- und Gebietsreform mit einer deutlichen Bündelung der Verwaltungen muss sich anschließen. Das Ziel der Liberalen sind hierbei weniger, aber leistungsfähigere Verwaltungsstandorte, die in einer älter werdenden Gesellschaft für die Bürgerinnen und Bürger mehr Service vor Ort anbieten können, wozu auch mobile Dienste gehören. Durch diese Reform können Fachkompetenzen in der Verwaltung gebündelt, Geschäftsprozesse vereinheitlicht und beschleunigt, IT-Systeme zentralisiert und die Verwaltungseffizienz damit insgesamt erhöht werden. Für Freie Demokraten ist es wichtig, in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine eigene, aber auch mutige Kommunalreform für Rheinland-Pfalz und seine Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes Die Gewalt gegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes nimmt zu. Inzwischen werden der kommunale Vollzugsdienst in Einsätzen, die Beschäftigten von Bürgerämtern, Jobcentern und Jugendämtern und sogar der Rettungsdienst und die Feuerwehr bei Einsätzen verbal und körperlich attackiert. • • • Wie wollen Sie dieser zunehmenden Gewaltbereitschaft entgegentreten? Sind Sie bereit, die notwendigen finanziellen Investitionen in den vorbeugenden Schutz der Beschäftigten gegen Gewalt aufzubringen? Halten Sie eine Verschärfung des bestehenden Strafrechts gegen Gewalt für erforderlich und werden Sie in dieser Richtung initiativ? Die FDP Rheinland-Pfalz lehnt jede Form der Gewalt ab, insbesondere auch gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes. Für uns ist es wichtig, dass sich die Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 öffentlichen Bediensteten in einer Situation, in der sie Gewalt ausgesetzt sind, auch auf ihren Dienstherren verlassen können. Wir fordern daher die Übernahme von in solchen Fällen anfallenden Belastungen, wie z.B. Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten, durch den Dienstherrn. Auch die Landesregierung hat durch ihre Politik immer wieder Ressentiments gegen Beschäftigte des Landes geschürt, wie zum Beispiel bei der Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten. Gleichzeitig hat der Sparkurs gerade auch bei der Polizei bei vielen Menschen den Eindruck hinterlassen, dass sie mit ihren Sorgen und Nöten alleingelassen werden, während ihre Steuer- und Abgabenlast zunehmend steigt. Der Staat kann nicht für immer weniger Leistung, immer mehr Geld verlangen. Wir wollen durch eine Aufgabendiskussion erreichen, dass der Staat sich in Zukunft vielleicht um weniger Dinge kümmert, aber diese richtig macht. Die Menschen sollen erfahren, dass der Staat sie nicht nur viel Geld kostet, sondern auch wirklich für sie da ist. Eine Verbesserung der staatlichen Dienstleistungen trägt nicht nur zu einer positiveren Wahrnehmung des Staates bei den Bürgerinnen und Bürgern bei, sie wirkt sich obendrein positiv auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus. Zukünftige Besoldungs-und Versorgungsanpassungen Das Land RLP hat für 2015 und 2016 erstmals seit Jahren wieder das Tarifergebnis des TV-L 1: 1 für die Beamten und Versorgungsempfänger übernommen. • Sagen Sie verbindlich zu, auch in den Jahren ab 2017 die Tarifergebnisse des TVL zeit-und wirkungsgleich 1:1 auf die Besoldung und Versorgung zu übertragen? Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich für eine Gleichberechtigung der Beamtinnen und Beamten ein. Besoldungsausgleich 2012-2013-2014 Durch die 3x1 %-Erhöhung für Beamte und Versorgungsempfänger in den Jahren 2012-2013-2014 sind die rheinland-pfälzischen Beamten im Besoldungsranking Bund-Länder auf Abstiegsplätze abgerutscht. • Sind Sie bereit, durch Nachbesserungen -evtl. auch in mehreren Schritten faktorisiert diese gravierende Delle in der Einkommensentwicklung auszugleichen und für die Jahre 2012-2013-2014 den Gleichklang mit dem Tarifbereich TV-L herzustellen? Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass der öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz auch im Bereich der Besoldung wettbewerbsfähig mit dem anderer Bundesländer und auch im Verhältnis zu anderen Branchen nicht ins Hintertreffen gerät. Pensions-Altersgrenze und Rentenrecht Der Landesgesetzgeber hat im Frühsommer 2015 analog dem Rentenrecht die beamtengesetzliche Altersgrenze mit einer entsprechenden Übergangszeit auf das 67. Lebensjahr angehoben. Zu unserem großen Ärger sind die weitere Regelungen "abschlagsfreier Ruhestand mit 63 bei 45 Dienstjahren" und "Mütterrente" des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes nicht übernommen worden. Diese "Rosinenpickerei" zum Nachteil der Beamtinnen und Beamten stört uns gewaltig. • • Sind Sie bereit, zu Beginn der neuen Wahlperiode 2016-2021 des Landtags den Ruhestand mit 63 bei 45 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit einzuführen? Sind Sie weiter bereit, die Regelungen der Mütterrente in systemkonformer Weise in das Beamtenversorgungsrecht zu übertragen? Die FDP Rheinland-Pfalz steht für eine Politik der haushaltspolitischen Vernunft und der Generationengerechtigkeit. Selbstverständlich sollen auch die Rentnerinnen und Rentner an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung beteiligt werden. Allerdings darf die staatliche Lohnpolitik nicht über mehr Schulden und damit zu Lasten künftiger Generationen finanziert werden. Generationengerechtigkeit heißt für uns, auch die Anliegen der jungen Generation angemessen berücksichtigt werden. Diese muss sich heute nicht nur mit oftmals niedrigeren Löhnen und Gehältern abfinden, sie muss auch noch höhere Steuern und Abgaben zahlen und soll obendrein auch noch privat für das eigene Alter vorsorgen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Belange aller Generationen angemessen berücksichtigt werden. Altersgeld für Beamte • Sind Sie bereit, in das Instrument des Altersgeldes im neuen BeamtenVersorgungsrecht über den Kreis der kommunalen Wahlbeamten hinaus auch die Laufbahnbeamten einzubeziehen? Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich für einen öffentlichen Dienst ein der auch als Arbeitgeber über die gesamte Laufbahn eine attraktive Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 Ruhegehaltsfähigkeit Feuerwehrzulage Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wurde vor Jahren abgeschafft. Dadurch erleiden Feuerwehrbeamte bei ihrem Eintritt in den Ruhestand erhebliche Einkommenseinbußen, obwohl die Zulage fester Bestandteil der Besoldung während der Gesamtdauer der Beschäftigung im Feuerwehrdienst war. • Sind Sie bereit, dem Vorbild der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für alle im Ruhestand befindlichen und für alle aktiven Feuerwehrbeamten wiederherzustellen? Reisekostenrechtliche Regelungen Die Reisekostensätze für die Nutzung von privateigenen Kraftfahrzeugen für Dienstreisen sind seit Jahren nicht mehr auskömmlich, obwohl viele Beschäftigte und Beamten ihre Privatfahrzeuge einsetzen. Eine deutliche Anhebung der Nutzungsentschädigungen im Reisekostenrecht halten wir für notwendig. • Werden Sie sich für eine Anhebung der Entschädigungen für die Nutzung privateigener PKW im Reisekostenrecht des Landes einsetzen? Wir wollen, dass die Reisekostensätze für die Nutzung von privaten Kraftfahrzeugen die dadurch entstehende tatsächliche Kostenbelastung der Beschäftigten wiederspiegeln. Dazu gehört dass die Höhe der Entschädigungen regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall angepasst werden. Fürsorge des Dienstherren und Arbeitgebers • Was gedenken Sie zu tun, um die Regelungen für die Entschädigungsleistungen, im Reise-und Umzugskostenrecht und die Leistungen im Beihilfenrecht attraktiv zu gestalten? Wir werden uns für eine regelmäßige Prüfung und Anpassung der entsprechenden Leistungen einsetzen, um deren schleichenden Wertverlust durch Preis- bzw. Kostensteigerungen zu verhindern. Diese Leistungen sind für uns Teil der Entlohnung der Beschäftigten und müssen daher in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Betreuung und Integration von Flüchtlingen Der starke Zustrom von Flüchtlingen stellt für unser Land eine große Herausforderung dar. Für die Städte, Landkreise, Gemeinden und Jobcenter ist die aktuelle Flüchtlingskrise eine auf Dauer angelegte große Herausforderung. Qualifiziertes Personal steht aktuell nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 • • Sind Sie bereit, den erheblichen Personalmehrbedarf durch die Schaffung und die Finanzierung neuer Arbeitsplätze sicherzustellen? Werden Sie sicherstellen, dass der kommunalen Ebene die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen und die zusätzlichen Personalkosten in vollem Umfang erstattet werden? Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist für die gesamte Gesellschaft eine große Herausforderung. Damit nicht nur die Versorgung, sondern auch die Integration der Ankommenden gelingen kann, brauchen wir starke und handlungsfähige Strukturen vor Ort in den Städten und Gemeinden. Die FDP Rheinland-Pfalz unterstützt daher die Forderung nach mehr Personal für die zuständigen Behörden. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Städte und Gemeinden nicht mit der Bewältigung der Flüchtlingskrise allein gelassen werden dürfen. Das Konnexitätsprinzip gilt für uns auch in der Flüchtlingskrise. Kindertagesstätten, Freistellung für Leitungsfunktionen Die in Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen für die Freistellung von Leitungen in Kindertagesstätten entsprechen nicht mehr den gestiegenen Anforderungen. Deshalb müssen die Freistellungsregelungen deutlich verbessert werden. Wir schlagen vor, in § 2 Absatz 4 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes den ersten Satz wie folgt neu zu fassen: "Die personelle Regelbesetzung im Kindergarten beträgt 1,75 Erziehungskräfte je Gruppe zuzüglich 0,25 Pädagogische Fachkraft für die Wahrnehmung der Leitungsfunktion in der Einrichtung." • Sind Sie zu der vorgenannten Ergänzung für den derzeitigen Bedarf bereit, und wie könnten Sie sich die weitere Anpassung und Freistellungsregelungen vorstellen, um hier in den Kindertagesstätten Verbesserungen für die Kinder und die Beschäftigten zu erreichen? Die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Rheinland-Pfalz ist ein Schwerpunktthema für uns. Wir wollen, dass die Kita nicht nur um die Betreuung, sondern um die Ausbildung der Kinder kümmern. Dazu gehört auch eine deutliche Verbesserung des beruflichen Umfeld für die Betreuerinnen und Betreuer. Die Leitung einer Kindertagesstätte ist mit einer großen, zusätzlichen Verantwortung verbunden, die sich auch in der Entlohnung widerspiegeln muss. Kommunaler Vollzugsdienst Die Beschäftigten des Kommunalen Vollzugsdienstes Rheinland-Pfalz haben Aufgaben nach dem Polizei-und Ordnungsbehördengesetz zu übernehmen und dabei auch Notlageneinsätze durchzuführen. Im Rahmen solcher Notlageneinsätze werden u.a. hilflose Personen, stark alkoholisierte Jugendliche und psychisch Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 kranke Personen (mit Suizidgefährdung) im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr in Einrichtungen verbracht. Gemäß § 5 Abs. 2 der Landesverordnung über die Kommunalen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten müssen sich die Streifenfahrzeuge des Kommunalen Vollzugsdienstes deutlich von Polizeifahrzeugen unterscheiden. Somit dürfen keine Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn vorhanden sein. Dies ist jedoch eine Regelung, die nach den Aufgaben und den alltäglich Gegebenheiten an der Realität und der Notwendigkeit vorbeigeht. Insoweit müsste hier für solche Notlageneinsätze Blaulicht und Martinshorn zulässig sein. • Würden Sie eine derartige Veränderung vornehmen und damit dem Vollzugsdienst entsprechende rechtliche Möglichkeiten einräumen? Die FDP Rheinland-Pfalz sieht die Übertragung polizeilicher Aufgaben auf die Kommunen kritisch. Statt Kommunen Zuständigkeiten der Polizei zu übertragen, sollten wir lieber die Polizei so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben auch gerecht werden kann. Die Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Land ist und bleibt die Aufgabe der Polizei. Mit freundlichen Grüßen Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550
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