Wahlprüfsteine Sehr geehrter Herr Eymann, vielen Dank für Ihr

FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz
An den Präsidenten des
Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Herrn Ernst Eymann
Postfach 164
55561 Bad Sobernheim
Wahlprüfsteine
Mainz, 16. Februar 2016
Dr. Volker Wissing
Vorsitzender
FDP Rheinland-Pfalz
Am Linsenberg 14
55131 Mainz
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T: 06131 232 541
F: 06131 233 803
Sehr geehrter Herr Eymann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Januar 2016 und Ihr darin zum Ausdruck
gebrachtes Interesse an den Positionen der FDP Rheinland-Pfalz.
Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Frage 1: Sieht Ihre Partei die Notwendigkeit, den Luftsport als Teil des Luftverkehrs
und den Erhalt seiner Infrastruktur als Teilziel der Verkehrspolitik des Landes RLP zu
betrachten?
Der Luftsport bedient sich zum großen Teil der Infrastruktur, die auch von der
gewerblichen und Verkehrs-Luftfahrt genutzt wird. Die Freien Demokraten
bekennen sich in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl explizit zur Bedeutung
der Verkehrslandeplätze in Rheinland-Pfalz. Gewerbliche Luftfahrt, Luftsport und
sonstige private Luftfahrt profitieren dort in besonderer Weise voneinander, da sich
diese Infrastrukturen kaum ohne die jeweils anderen Teilnehmer aufrecht erhalten
ließen.
Frage 2: Ein Teil des Luftsports ist der Kunstflug mit Motorkraft wie auch
Segelkunstflug. Beabsichtigt Ihre Partei die Ausübung dieser Sportarten
einzuschränken und falls ja, warum und wie?
Die Freien Demokraten wollen den Luftsport in keinem Bereich einschränken. Eine
entsprechende Bundesratsinitiative der rot-grünen Landesregierung in RheinlandPfalz sehen wir kritisch. Die Ausübung von Sport muss gerade auch am
Wochenende möglich bleiben. Jede Sportart hängt allerdings von der Akzeptanz
derjenigen ab, die möglicherweise von den Geräuschen der motorgetriebenen
Kunstflugzeuge betroffen sind. Um dem entgegen zu wirken, wollen wir
untergesetzlich dafür sorgen, dass Kunstflugboxen von der DFS über die Fläche
verteilt und jeweils in angemessener Höhe eingerichtet werden können.
Frage 3: Wie steht Ihre Partei zum Bau von Windkraftanlagen im Nahbereich von
Flugplätzen, Segelfluggeländen und Modellflugplätzen und halten Sie die geltenden
Rechtsnormen hierfür für ausreichend und sachgerecht?
Die Freien Demokraten halten die bestehenden Regelungen insgesamt für nicht
sachgerecht.
Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550
Für den Bereich rund um Flugplätze gibt es ausreichend Regelungen, diese
entsprechen in der Einschätzung der Gefahren für den Flugverkehr aber nicht dem
aktuellen Stand der Forschung. Gerade bei Segelfluggeländen, bei denen in der
Regel keine Platzrunde veröffentlicht ist, stehen oftmals Windkraftanlagen in der
tatsächlich geflogenen Platzrunde und stellen damit ein erhebliches
Sicherheitsrisiko dar. Insbesondere die Anflugbereiche, die Segelflugzeuge notfalls
auch einmal tief überfliegen können müssen, sollten frei von Windkraftanlagen
gehalten werden. Wir wollen darauf hinwirken, dass hier deutlich größere Abstände
festgeschrieben werden.
Der Modellflugsport wird unzureichend geschützt, denn es gibt dort keine
Regelungen, die den Nahbereich von solchen Fluggeländen vor gefährlichen
Hindernissen schützt.
Frage 4: Wie steht Ihre Partei dazu, dass alle Piloten von Motorflugzeugen und
Motorseglern sich zu Beginn Ihrer Ausbildung und dann alle 5 Jahre auf eigene
Kosten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen müssen?
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG ist nach Meinung der Freien
Demokraten europarechtswidrig und es wurde letztes Jahr zu Recht deswegen ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. In einem
europäischen Rechtsraum darf es nicht unnötige nationale Hürden geben, die es
Inhabern deutscher EASA-Lizenzen schwerer macht, als Piloten anderer EASAStaaten.
Die Freien Demokraten sehen aber auch über die europäische Komponente hinaus,
die ZÜP kritisch. Der mögliche Sicherheitsgewinn steht nicht im Verhältnis zur
behaupteten Gefährdung. Der Aufwand und die Kosten für die Piloten sind nicht
verhältnismäßig. Es wäre allenfalls denkbar, einmalig bei Lizenzerhalt oder
Umschreibung in eine EASA-Lizenz die Piloten einer Überprüfung zu unterziehen, da
nach §7 Absatz 9 LuftSiG Behörden auch nach Erteilung der
Zuverlässigkeitsbescheinigung diese widerrufen können, sollten hierfür nachträglich
Gründe bekannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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