FDP Rheinland-Pfalz ∙ Am Linsenberg 14 ∙ 55131 Mainz An den Präsidenten des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. Herrn Ernst Eymann Postfach 164 55561 Bad Sobernheim Wahlprüfsteine Mainz, 16. Februar 2016 Dr. Volker Wissing Vorsitzender FDP Rheinland-Pfalz Am Linsenberg 14 55131 Mainz [email protected] www.fdp-rlp.de twitter.com/fdprlp facebook.com/fdprlp T: 06131 232 541 F: 06131 233 803 Sehr geehrter Herr Eymann, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. Januar 2016 und Ihr darin zum Ausdruck gebrachtes Interesse an den Positionen der FDP Rheinland-Pfalz. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1: Sieht Ihre Partei die Notwendigkeit, den Luftsport als Teil des Luftverkehrs und den Erhalt seiner Infrastruktur als Teilziel der Verkehrspolitik des Landes RLP zu betrachten? Der Luftsport bedient sich zum großen Teil der Infrastruktur, die auch von der gewerblichen und Verkehrs-Luftfahrt genutzt wird. Die Freien Demokraten bekennen sich in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl explizit zur Bedeutung der Verkehrslandeplätze in Rheinland-Pfalz. Gewerbliche Luftfahrt, Luftsport und sonstige private Luftfahrt profitieren dort in besonderer Weise voneinander, da sich diese Infrastrukturen kaum ohne die jeweils anderen Teilnehmer aufrecht erhalten ließen. Frage 2: Ein Teil des Luftsports ist der Kunstflug mit Motorkraft wie auch Segelkunstflug. Beabsichtigt Ihre Partei die Ausübung dieser Sportarten einzuschränken und falls ja, warum und wie? Die Freien Demokraten wollen den Luftsport in keinem Bereich einschränken. Eine entsprechende Bundesratsinitiative der rot-grünen Landesregierung in RheinlandPfalz sehen wir kritisch. Die Ausübung von Sport muss gerade auch am Wochenende möglich bleiben. Jede Sportart hängt allerdings von der Akzeptanz derjenigen ab, die möglicherweise von den Geräuschen der motorgetriebenen Kunstflugzeuge betroffen sind. Um dem entgegen zu wirken, wollen wir untergesetzlich dafür sorgen, dass Kunstflugboxen von der DFS über die Fläche verteilt und jeweils in angemessener Höhe eingerichtet werden können. Frage 3: Wie steht Ihre Partei zum Bau von Windkraftanlagen im Nahbereich von Flugplätzen, Segelfluggeländen und Modellflugplätzen und halten Sie die geltenden Rechtsnormen hierfür für ausreichend und sachgerecht? Die Freien Demokraten halten die bestehenden Regelungen insgesamt für nicht sachgerecht. Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550 Für den Bereich rund um Flugplätze gibt es ausreichend Regelungen, diese entsprechen in der Einschätzung der Gefahren für den Flugverkehr aber nicht dem aktuellen Stand der Forschung. Gerade bei Segelfluggeländen, bei denen in der Regel keine Platzrunde veröffentlicht ist, stehen oftmals Windkraftanlagen in der tatsächlich geflogenen Platzrunde und stellen damit ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Insbesondere die Anflugbereiche, die Segelflugzeuge notfalls auch einmal tief überfliegen können müssen, sollten frei von Windkraftanlagen gehalten werden. Wir wollen darauf hinwirken, dass hier deutlich größere Abstände festgeschrieben werden. Der Modellflugsport wird unzureichend geschützt, denn es gibt dort keine Regelungen, die den Nahbereich von solchen Fluggeländen vor gefährlichen Hindernissen schützt. Frage 4: Wie steht Ihre Partei dazu, dass alle Piloten von Motorflugzeugen und Motorseglern sich zu Beginn Ihrer Ausbildung und dann alle 5 Jahre auf eigene Kosten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen müssen? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG ist nach Meinung der Freien Demokraten europarechtswidrig und es wurde letztes Jahr zu Recht deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. In einem europäischen Rechtsraum darf es nicht unnötige nationale Hürden geben, die es Inhabern deutscher EASA-Lizenzen schwerer macht, als Piloten anderer EASAStaaten. Die Freien Demokraten sehen aber auch über die europäische Komponente hinaus, die ZÜP kritisch. Der mögliche Sicherheitsgewinn steht nicht im Verhältnis zur behaupteten Gefährdung. Der Aufwand und die Kosten für die Piloten sind nicht verhältnismäßig. Es wäre allenfalls denkbar, einmalig bei Lizenzerhalt oder Umschreibung in eine EASA-Lizenz die Piloten einer Überprüfung zu unterziehen, da nach §7 Absatz 9 LuftSiG Behörden auch nach Erteilung der Zuverlässigkeitsbescheinigung diese widerrufen können, sollten hierfür nachträglich Gründe bekannt werden. Mit freundlichen Grüßen Commerzbank Mainz, IBAN: DE37 5508 0065 0233 0957 00, BIC: DRESDEFF550
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